Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Illunis

Zitat von: AltStrG in 01.06.2026 17:31Es muss global überall gespart werden, ALLE nicht gesetzlich bedingten Zahlungen müssen haushaltstechnisch gestrichen werden, bis gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen geleistet werden können inkl. Subventionen.

Da die Alimentierung sogar direkt grundgesetzlich geschützt ist (im Gegensatz zu Bürgergeld und Rente) ist das für die Besoldungsgesetzgeber keine Option, weil absolut unrealistisch.

Selbst wenn überall gespart würde wird es schwer mit Argumenten. Was ist z.B. mit der im GG enthaltenen und ausgesetzten Vermögenssteuer.  ;D

Knecht

Kann mal ein Insider was dazu sagen, ob der Entwurf noch lebt und wann er ggf. wieder das Licht der Welt erblickt?

Zerot

Da uns niemand im Vorfeld darüber informiert hat, dass Herr Dobrindt nach der Veröffentlichung des Entwurfs einen Rückzieher machen und die Verbändebeteiligung absagen würde, bezweifle ich, dass wir hier im Forum tatsächliche Insider oder gut informierte Quellen haben


Beamtenhustler

ZitatKarlsruhe wird das Alleinverdienerprinzip nicht verteidigen
Ob sich das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen lässt, ist zweifelhaft – auch wenn der Protest des Beamtenbunds eher pflichtschuldig klingt. Die Verbandsvertreter rügen zwar den Bruch des Abstandsgebots. Hauptsächlich stört sie aber ein anderer Punkt: Dobrindt plant, das Grundgehalt aller Beamten nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Bisher soll die Besoldung ausreichen, um eine vierköpfige Familie zu versorgen. Künftig wird dabei ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt.

Dies dämpft die notwendige Erhöhung in allen Gruppen. Die Verbandsvertreter beunruhigt das mehr als zu geringe Abstände bei Topgehältern. Verfassungsrechtlich bestehen an diesem Punkt aber keine Probleme: Das Bundesverfassungsgericht meint, das Alleinverdienerprinzip sei nicht ,,Leitbild der Beamtenbesoldung", sondern eine vom Gesetzgeber frei gewählte Rechenmethode. Dobrindt darf hier also sparen. Angesichts der Kassenlage ist es verständlich, dass er es tut.

Deutliches Lebenszeichen. Das totgesagte Partnereinkommen wird durch die FAZ reanimiert und mit Steroiden vollgepumpt. Witzige Rechtsauslegung.

Schneewitchen

Ob Dobbi hier sparen darf, dass wird ja hoffentlich bald mal das BVerfG sagen.

Das verfassungsrechtlich bez. des fiktiven Partnereinkommens keine Bedenken bestehen ist nur eine unmaßgebliche  Meinung. Ausgewiesene Verfassungsrechtler haben hier schon andere Aussagen getroffen.

BuBea

Heute habe ich aus dem Haushaltsausschuss auf mein Schreiben zum Partnereinkommen folgende Rückmeldung erhalten:

...besten Dank für Ihr Schreiben an die Vorsitzende sowie die Mitglieder des Haushaltsausschusses zur Beamtenalimentation, auf das ich Ihnen als Berichterstatter für den Etat des Bundesinnenministeriums gerne antworte.
 
Der "Referentenentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" befindet sich noch in einem frühen Arbeitsstadium in der Sphäre der Bundesregierung. Der Entwurf wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag. Im Rahmen der dann stattfindenden parlamentarischen Beratung werden wir uns mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen intensiv befassen. Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte fiktive Partnereinkommen natürlich eine zentrale Rolle spielen wird. Im Nachgang zu der parlamentarischen Befassung werde ich mich gerne zu Ihren Fragen äußern. Seien Sie jedoch gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.

DeltaR95

Die Nebelkerze hat ja scheinbar gezündet - überall wird nur über die "absolute Untergrenze" der Besoldung gesprochen.

Die interessante Frage ist doch aber, ob die durch den Dienstherrn unter Anwendung des fiktiven Partnereinkommens gewährte Besoldung auch amtsangemessen ist.

Das BVerfG hat klargestellt, dass die Besoldung sowohl die Mindestalimentation nach MÄE überschreiten als auch amtsangemessen sein muss.

Heißt nach meinem Verständnis, selbst wenn die Anrechnung eines Partnereinkommens statthaft wäre, um die Mindestbesoldung zu erreichen, heißt das noch lange nicht, dass es auch die Höhe der amtsangemessenen Besoldung gleichermaßen reduziert.

Beispiel: Das BVerfG kommt zum Schluss, dass ein A14 nur dann amtsangemessen besoldet ist, wenn er 100.000 € netto pro Jahr verdient - und zwar real, nicht fiktiv, allein bestimmt durch seinen Status und sein Amt. Damit ist es doch völlig egal, ob der Dienstherr sich bei der Untergrenze etwas schön gerechnet hat?

Schneewitchen

Zitat von: BuBea in Gestern um 09:47Heute habe ich aus dem Haushaltsausschuss auf mein Schreiben zum Partnereinkommen folgende Rückmeldung erhalten:

...besten Dank für Ihr Schreiben an die Vorsitzende sowie die Mitglieder des Haushaltsausschusses zur Beamtenalimentation, auf das ich Ihnen als Berichterstatter für den Etat des Bundesinnenministeriums gerne antworte.
 
Der "Referentenentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" befindet sich noch in einem frühen Arbeitsstadium in der Sphäre der Bundesregierung. Der Entwurf wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag. Im Rahmen der dann stattfindenden parlamentarischen Beratung werden wir uns mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen intensiv befassen. Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte fiktive Partnereinkommen natürlich eine zentrale Rolle spielen wird. Im Nachgang zu der parlamentarischen Befassung werde ich mich gerne zu Ihren Fragen äußern. Seien Sie jedoch gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.

So eine Sachverständigenanhörung hat es in NRW im Herbst 2025 auch schon gegeben. Dort haben die seinerzeit beteiligten Sachverständugen alle Bedenken gegen das fiktive Partnereinkommen geäußert. Das hat die Landesregierung NRW überhaupt nicht interessiert. Derzeit wird in NRW das fiktive Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs berücksichtigt. Ich vermute mal, dass im Zusammenhang mit den dort derzeit anstehenden Änderungen in der Besoldung das fiktive Partnereinkommen deutlich erhöht wird.

Diese Sachverständigenanhöhrungen sind reine Folklore.....

Knecht

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 10:06Diese Sachverständigenanhöhrungen sind reine Folklore.....

... was nicht? Ein einziges jämmerliches Schauspiel von allen Seiten.

Deshalb würden mich auch Fakten zum Entwurf (welcher sicher weiter klärungsbedürftig sein wird, egal was da nun genau drin steht) deutlich mehr interessieren, als die millionste sinnlose Diskussion zu irgendwelchen Berechnungen und co.

despaired

Zitat von: Knecht in Gestern um 06:52Kann mal ein Insider was dazu sagen, ob der Entwurf noch lebt und wann er ggf. wieder das Licht der Welt erblickt?

Die Frage stellt zzt jede Woche mehrmals jemand - siehe zB BalBund seine Antwort von vor einigen Tagen

Knecht

Zitat von: despaired in Gestern um 10:36Die Frage stellt zzt jede Woche mehrmals jemand - siehe zB BalBund seine Antwort von vor einigen Tagen

Habe ich zur Kenntnis genommen. Fand ich nur leider nicht sonderlich aufschlussreich.

Naja, bestimmt dauerts nur noch wenige Wochen.


AltStrG

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 07:59Deutliches Lebenszeichen. Das totgesagte Partnereinkommen wird durch die FAZ reanimiert und mit Steroiden vollgepumpt. Witzige Rechtsauslegung.

Man könnte auch denken, das die FAZ falsch liegt. Aber wie sagt man: drei Rechtswissenschaftler, sechs Meinungen. drei verschiedene Urteile, vier Aufsätze, keine Berufung an das BVerfG :)

Illunis

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 09:51Beispiel: Das BVerfG kommt zum Schluss, dass ein A14 nur dann amtsangemessen besoldet ist, wenn er 100.000 € netto pro Jahr verdient - und zwar real, nicht fiktiv, allein bestimmt durch seinen Status und sein Amt. Damit ist es doch völlig egal, ob der Dienstherr sich bei der Untergrenze etwas schön gerechnet hat?

Macht für Lebensstandard schon einen Unterschied ob der Familie "nur" die 100k oder ~110k (ka was nach Steuern von den 20k+ übrig bleibt) Jährlich zur Verfügung stehen.