Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ohxy

Gibt es zufällig auch so einen Musterwiderspruch für Bundesbeamte? Finde nur Muster für die jeweiligen Länder...

Verwalter

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Batto

Moin,

mein Widerspruch basiert auf mehreren Vorlagen hier aus dem Forum und sieht wie folgt aus:

Name
Straße
PLZ Stadt


Name                                                  01.06.2026
Straße
PLZ Ort


Personalnummer: XX
Widerspruch gegen die Besoldung im Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Höhe meiner Dienstbezüge für das Jahr 2026 lege ich vorsorglich Widerspruch ein und beantrage, mich rückwirkend zum 1. Januar 2026 amtsangemessen zu alimentieren, ferner, das Ruhen des Widerspruchsverfahrens.
Begründung:
Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung.
Zur Begründung meines Widerspruchs wird auf die Ausführungen in der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a., BGBl I 2015, 728) und die nachfolgenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen verwiesen. Besonders hervorzuheben ist dabei der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, DRiZ 2020, 316), mit dem die Richterbesoldung im Land Berlin als verfassungswidrig beurteilt wurde. In seiner Entscheidung hat das Gericht seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 fortgeführt und hinsichtlich der für die Berechnung der Amtsangemessenheit maßgeblichen Kriterien ausgeschärft. So hat es u.a. festgestellt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, ein solcher Verstoß sich auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirkt.
Des Weiteren verweise ich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.20220 ( 2 BvL 4/18 ) und 17.09.2025 ( 2 BvL 5/18 u.a. ) die bisher keine Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber erfahren haben.
In diesem Zusammenhang ist auch die Inflation (6,9 % im Jahr 2022, 5,9% im Jahr 2023, 2,2% im Jahr 2024, 2,2% im Jahr 2025) zu berücksichtigen, der für den Bund keine Besoldungsanpassung gegenübersteht. Diese Situation hat merkliche, reale Kaufkraftverluste zur Folge und verschärft die verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Bedenken werden auch – mit Blick auf das sog. ,,Abstandsgebot" – durch Einführung des Bürgergeldes weiter vertieft und verschärft. Zumindest in unteren Besoldungsstufen wird der notwendige Abstand zu staatlichen Sozialleistungen nicht mehr gewahrt. Von einer amtsangemessenen Besoldung kann nicht mehr gesprochen werden.
Wenngleich die oben genannten Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen, hat auch der Bundesgesetzgeber entsprechend seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten (vgl. - RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6 -).
Während die Länder nunmehr zumindest versuchen, den Anforderungen an eine verfassungsgemäße Besoldung gerecht zu werden, bleibt der Bundesgesetzgeber bislang untätig.
Aus den vorstehenden Gründen ist es erforderlich, zur Rechtswahrung aus allen möglichen Gesichtspunkten und rechtlichen Erwägungen Widerspruch gegen die Besoldung des Jahres 2026 einzulegen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass mein Antrag alle Besoldungsbestandteile i. S. des § 1 Abs. 2 und 3 BBesG umfasst, auch familienbezogene Bestandteile.
Außerdem beantrage ich, den Widerspruch bis zu einem Abschluss der noch offenen Verfahren ruhen zu lassen (vgl. - RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6 -).
Gleichzeitig beantrage ich hinsichtlich meines Widerspruches hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Zwar hat das für die Besoldung der Bundesbeamten zuständige Bundesministerium des Innern mit Rundschreiben vom 14.06.2021 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des BVerfG aus Mai 2020 auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet, dennoch ist der Widerspruch aus Rechtsgründen einzulegen. Dieser wäre aufgrund des Verzichts ohnehin zulässig.
Hilfsweise ist zu berücksichtigen, dass Dienstherr und Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zueinanderstehen. Mit dem o.g. Rundschreiben hat der Dienstherr offen zugestanden, dass die gegenwärtige Alimentation verfassungswidrig sei. Eine Behebung dieses Zustandes ist seit nunmehr 5 Jahren seit Erlass des Rundschreibens nicht erfolgt. Zwischenzeitliche Entwürfe hatten weiterhin offensichtlich verfassungswidrige Regelungen zur Grundlage und sind zudem nicht in das Gesetzgebungsverfahren gelangt.
Unter der Prämisse, dass die Besoldung den Zweck hat, den unmittelbaren gegenwärtigen Bedarf des Beamten und seiner Familie zu decken, ist die Einlegung des Widerspruchs aufgrund dieses treuwidrigen Verhaltens des Gesetzgebers unerlässlich. Dem Beamten stehen offensichtlich keine weiteren Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung, als den Rechtsweg zu beschreiten und die Untätigkeit des Gesetzgebers durch gerichtliche Klärung zu unterbinden.
Dies setzt die Durchführung eines Vorverfahrens voraus, weshalb der Widerspruch zwingend nachträglich einzulegen ist.

Ich bitte, den Eingang des Widerspruchs schriftlich zu bestätigen, und rege zudem an, klarstellend auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen


(Name)


Der Fett gedruckte Teil war eine Anregung von einem User hier im Forum (Ich weiss leider nicht mehr wer) um eventuell Rückwirkend Widerspruch einlegen zu können.
Ich habe für jedes Jahr Widerspruch eingelegt und daher diesen Passus einfach weg gelassen.

Murmels Frauchen

Mir stellt sich als Versorgungsempfängerin die Frage, ob solch ein Widerspruch auch in meinem Fall Sinn macht. Da ich als Witwe Rundschreiben aller Art an aktive Beamte ja nicht erhalte, bin ich froh, nun hier im Forum Infos zu finden. Danke für Antworten.

Rheini

Zitat von: Murmels Frauchen in 06.06.2026 14:46Mir stellt sich als Versorgungsempfängerin die Frage, ob solch ein Widerspruch auch in meinem Fall Sinn macht. Da ich als Witwe Rundschreiben aller Art an aktive Beamte ja nicht erhalte, bin ich froh, nun hier im Forum Infos zu finden. Danke für Antworten.

Was verlierst Su ausser 5 Euro und ein paar Blatter Papier? Ansonsten Dir mal im Thüringer Thread das Youtube Video zur Einlassung der FM zur Nachtahlung bei Beamten, die in diesem Fall keine Klage eingelegt haben. Allerdings ist Thüringen hier ziemlich einzigartig, da die tatsächlich alle WS beschieden haben. Von daher rate ich dennoch immer zu einem WS, viele Länder stellen die ja ruhend und treiben keinen (derzeit) in die Klage.

NvB

Ich kann da Gemini Research übrigens empfehlen.

Einfach die KI mit ein Paar Daten füttern die relevant sind (Bundesland, Erfahrungsstufe, Besoldungsstufe etc.) Und sich einen Widerspruch fertigen lassen.

Da hat man schon eine sehr sehr gute Basis.

BWKA

Zitat von: Rheini in 06.06.2026 14:50Was verlierst Su ausser 5 Euro und ein paar Blatter Papier? Ansonsten Dir mal im Thüringer Thread das Youtube Video zur Einlassung der FM zur Nachtahlung bei Beamten, die in diesem Fall keine Klage eingelegt haben. Allerdings ist Thüringen hier ziemlich einzigartig, da die tatsächlich alle WS beschieden haben. Von daher rate ich dennoch immer zu einem WS, viele Länder stellen die ja ruhend und treiben keinen (derzeit) in die Klage.

BW hat letztes Jahr kurz vorm BVG Urteil nochmal ne ganze Stange Widersprüche beschieden. Die wussten wohl was kommt

DeltaR95

Ich würde aus Spaß mal dem Dienstherrn empfehlen, sich anhand der Umrechnung A14 => OF-4 (NATO) die Bezahlung dieses Dienstgrades in den USA oder auch mal in Großbritannien anzusehen (gleiches für die dortigen "civil servants").

Aber Vorsicht, die Summen, die dort bezahlt werden, könnten einen Herzinfarkt beim Besoldungsgesetzgeber auslösen. Da reden wir beim "Base Salary" schon über +50 bis +100 %  ;D  In den USA kann das durch Zuschläge dann auch mal auf +200 % steigen.

Von daher ist das hier eine absolute Farce... die Lebenshaltungskosten werden so einen Unterschied wohl nicht im Ansatz begründen.

PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in 06.06.2026 15:35Ich würde aus Spaß mal dem Dienstherrn empfehlen, sich anhand der Umrechnung A14 => OF-4 (NATO) die Bezahlung dieses Dienstgrades in den USA oder auch mal in Großbritannien anzusehen (gleiches für die dortigen "civil servants").

Aber Vorsicht, die Summen, die dort bezahlt werden, könnten einen Herzinfarkt beim Besoldungsgesetzgeber auslösen. Da reden wir beim "Base Salary" schon über +50 bis +100 %  ;D  In den USA kann das durch Zuschläge dann auch mal auf +200 % steigen.

Von daher ist das hier eine absolute Farce... die Lebenshaltungskosten werden so einen Unterschied wohl nicht im Ansatz begründen.

Man sollte aber auch berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in den USA inzwischen, zumindest nach meinen Erfahrungen, deutlich höher sind als bei uns. Bsp. ein Sechserträger Mineralwasser kann in den USA doppelt so teuer sein wie bei uns.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in 06.06.2026 16:50Man sollte aber auch berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in den USA inzwischen, zumindest nach meinen Erfahrungen, deutlich höher sind als bei uns. Bsp. ein Sechserträger Mineralwasser kann in den USA doppelt so teuer sein wie bei uns.

https://www.laenderdaten.info/lebenshaltungskosten.php

Ist auch so, nach dieser Tabelle ca. + 26 % gegenüber Deutschland. England ca. + 13 %. Damit lässt sich ein Teil erklären, aber nicht der überwiegende Rest.

Tolgrim

Zitat von: DeltaR95 in 06.06.2026 17:34https://www.laenderdaten.info/lebenshaltungskosten.php

Ist auch so, nach dieser Tabelle ca. + 26 % gegenüber Deutschland. England ca. + 13 %. Damit lässt sich ein Teil erklären, aber nicht der überwiegende Rest.

Aber der Vergleich greift halt auch zu kurz. Ich habe einige Freunde in den USA mit teils sehr gut bezahlten Jobs. Ich gebe mal ein paar Stichpunkte, die man bedenken sollte:

- Schuldenberg aus dem Studium
- Immense Zuzahlungen im Gesundheitsbereich trotz (im amerikanischen Vergleich) solider Krankenversicherung
- Urlaubstage; da braucht man vermutlich einen enorm guten Vertrag, um auch nur in die Nähe deutscher Standards zu kommen
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Freundin hat eine handvoll unbezahlte "sick days" im Jahr, das wars.
- Kündigungsschutz. Muss man wohl nicht drüber reden, gerade wenn wir hier als Vergleichspunkt den öffentlichen Dienst in Deutschland sehen.
- Kosten von Kinderbetreuung und nicht-öffentlicher Schulbildung
- ...

Demgegenüber stehen nominell hohe Gehälter und - je nach Bundesstaat - sehr niedrige Einkommenssteuern. Meinem Gefühl nach lässt sich da trotzdem nicht automatisch ein viel höherer Lebensstandard konstruieren, selbst bei doppelt so hohem Gehalt. Es kommt sehr auf die individuellen Umstände an. Du kommst aus eine wohlhabenden Familie, die für dein Studium vorgesorgt hat? Du bleibst die ersten 40-50 Jahre deines Lebens größtenteils gesund? Dann steht du vermutlich ziemlich gut da...

DeltaR95

Zitat von: Tolgrim in 06.06.2026 18:42Aber der Vergleich greift halt auch zu kurz. Ich habe einige Freunde in den USA mit teils sehr gut bezahlten Jobs. Ich gebe mal ein paar Stichpunkte, die man bedenken sollte:

- Schuldenberg aus dem Studium
- Immense Zuzahlungen im Gesundheitsbereich trotz (im amerikanischen Vergleich) solider Krankenversicherung
- Urlaubstage; da braucht man vermutlich einen enorm guten Vertrag, um auch nur in die Nähe deutscher Standards zu kommen
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Freundin hat eine handvoll unbezahlte "sick days" im Jahr, das wars.
- Kündigungsschutz. Muss man wohl nicht drüber reden, gerade wenn wir hier als Vergleichspunkt den öffentlichen Dienst in Deutschland sehen.
- Kosten von Kinderbetreuung und nicht-öffentlicher Schulbildung
- ...

Demgegenüber stehen nominell hohe Gehälter und - je nach Bundesstaat - sehr niedrige Einkommenssteuern. Meinem Gefühl nach lässt sich da trotzdem nicht automatisch ein viel höherer Lebensstandard konstruieren, selbst bei doppelt so hohem Gehalt. Es kommt sehr auf die individuellen Umstände an. Du kommst aus eine wohlhabenden Familie, die für dein Studium vorgesorgt hat? Du bleibst die ersten 40-50 Jahre deines Lebens größtenteils gesund? Dann steht du vermutlich ziemlich gut da...

Deshalb habe ich das Lohnniveau aus dem "öffentlichen Dienst" der USA und GB als Vergleich herangezogen und nicht die pW ;) Gerade auch, weil in den US Streitkräften der Master Teil der Offizerausbildung ist und darüber reden wir im Kontext der A14.

Nur mal zum Vergleich: Der US-Offizier "A14" erhält inkl. Allowances ca. das dreifache Gehalt (Brutto) - ist ein Extrembeispiel und sollte nur als Vergleich herhalten, dass die maximal +20 % Grundgehalt, die wir hier zur aA brauchen im internationalen Vergleich nicht besonders aus dem Maßstab fallen.

Egal, wie man es dreht oder wendet, wir reden bei der aA um einen niedrigen einstelligen Milliarden-EURO Betrag pro Jahr auf Ebene des Bundes - und dafür verprellt man gerade große Teile der Leute, die den Staatsapparat am Laufen halten. Kann man sehen wie man will, ich halte das für du... äh... nicht besonders weise.

Skywalker2000

Bevor die Amis EU gelabber explodiert.

Eine Frage zum Thema?:

Ist bis zur Sommerpause ein Kabinettsbeschluss noch möglich bzw angestrebt?


Umzug 1

Zitat von: Skywalker2000 in 06.06.2026 20:29Bevor die Amis EU gelabber explodiert.

Eine Frage zum Thema?:

Ist bis zur Sommerpause ein Kabinettsbeschluss noch möglich bzw angestrebt?



Kann ich mir nicht vorstellen.

wizzard

Zitat von: Skywalker2000 in 06.06.2026 20:29Bevor die Amis EU gelabber explodiert.

Eine Frage zum Thema?:

Ist bis zur Sommerpause ein Kabinettsbeschluss noch möglich bzw angestrebt?



Unwahrscheinlich, und selbst wenn, das Parlament geht dann erstmal in die wohlverdienten Ferien. Dann sind Landtagswahlen in S.-A. und dann platzt die Regierung sowieso