Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Aber lass uns das beerdigen @AltStrG.

Ich reagiere nur etwas allergisch auf sowas und ich glaube (und hoffe) zumindest, Du hast es nicht so gemeint, wie ich es auffasse.

Ich habe nur ab und an erlebt wie Leute Probleme der unteren Gehaltsklasse als irrelevant angesehen haben, selber an der Börse in einem Monat 100K DM gemacht haben und Abends (kein Scheiß, selber erlebt) um 1,10 DM so gestritten haben das ich befürchtet habe, dass ich gleich ne Schlägerei erlebe und schon selber das Geld auf den Tisch werfen wollte. Das hat mich vielleicht sensibel gemacht.

AltStrG

Zitat von: Rheini in 18.06.2026 21:04Das habe ich Dir nicht angekreidet. Was mich störte war das aus meiner Sicht fehlende Verständnis für die Probleme am unteren Ende der Besoldungsgruppen.

Ich habe mehr als nur Verständnis dafür und natürlich verstehe ich die Problematik der unteren und untersten Einkommensgruppen. Ich vertrete hier nur die Rechtsposition, nicht die politisch-moralischen Entscheidungen. Die politischen kann ich manchmal aber erklären :)

Rheini

Und daher habe ich deine Bemerkung das man bei einem Spitzenbesolder länger aushalten kann als bei einem anderen, nicht mehr als Rechtsposition aufgefasst, sondern als Wertung ....

So das war jetzt mein letzter Kommentar dazu.

AltStrG

Zitat von: Rheini in 18.06.2026 21:31Und daher habe ich deine Bemerkung das man bei einem Spitzenbesolder länger aushalten kann als bei einem anderen, nicht mehr als Rechtsposition aufgefasst, sondern als Wertung ....

So das war jetzt mein letzter Kommentar dazu.

Wie gesagt, wer mehr Geld zur Verfügung hat, wird es länger aushalten können, höhere Kosten zu bezahlen, als einer, der weniger Geld hat. Das eine finanzpolitische oder mathematische Wahrheit, keine Wertung :)

Das beiden Beamtengruppen, mehr Alimentation zusteht, egal, ob sie bei einem Spitzenbesolder oder nicht sind, ist kein Widerspruch, sondern eine rechtliche Wahrheit.

Das diese Feststellungen insgesamt ein Problem sind, habe nicht ich zu verantworten, sondern eben die Besoldungsgesetzgeber.

Ich werte daher nicht, ich stelle (nur) die Fakten fest und ziehe ggf. Schlußfolgerungen. Die Berliner Beamten sind aktuell die, die gerichtlich festgestellt zu gering alimentiert werden, eher durchschnittlich besoldet werden UND als einzige einen rechtlichen Anspruch haben, bis zu einem bestimmten Datum eine rechtliche Befriedigung ihrer gesicherten Ansprüche erwarten zu können.

Lichtstifter

Kurz noch mein Senf.

Spitzenbesolder ist auch so eine Begrifflichkeit, die ihrem Wesensgehalt nicht gerecht wird.

Spitzenbesolder in der dritten Liga vielleicht noch. Nach Art. 33 GG ist man evtl. Spitzenfastmindestbesolder. Und vielleicht nicht mal das.
Prekariatsbeamter

AltStrG

Zitat von: Lichtstifter in Gestern um 12:50Kurz noch mein Senf.

Spitzenbesolder ist auch so eine Begrifflichkeit, die ihrem Wesensgehalt nicht gerecht wird.

Spitzenbesolder in der dritten Liga vielleicht noch. Nach Art. 33 GG ist man evtl. Spitzenfastmindestbesolder. Und vielleicht nicht mal das.

Das bestreitet keiner. Es geht um den aktuellen Alimentationskosmos.

Dogmatikus

Zitat von: Lichtstifter in Gestern um 12:50Spitzenfastmindestbesolder

Das gefällt mir sehr gut. :D

BundesbeauftragterFürDing

Mein neues Motto: "Amtsangemessene Alimentation oder Barberei!"

Schneewitchen

Zitat von: BundesbeauftragterFürDing in Gestern um 18:44Mein neues Motto: "Amtsangemessene Alimentation oder Barberei!"

Die eigene Amtsführung in Barberei ausufern zu lassen, nur weil man nicht amtangemessen alimentiert wird, ist zwar nachvollziehbar, jedoch auf Dauer auch keine Lösung🤣😂😅!

Amtsschimmel

Wollt ihr nen Barbershop eröffnen oder was?  ;D

Schneewitchen

Zitat von: Amtsschimmel in Gestern um 19:09Wollt ihr nen Barbershop eröffnen oder was?  ;D

Das ist doch Haarspalterei. Dafür gebe ich mich nicht her. Ich bin ein anständiger Beamter!🤣😂😅

Paterlexx

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.06.2026 16:07Hallo AltStrG (und alle anderen), es gibt ein neues Urteil aus Hamburg, das die neuen BVerfG-Vorgaben berücksichtigt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten im Jahr 2009 um mindestens 35% hätte höher liegen müssen, dass aber gleichzeitig die R1-Besoldung im Jahr 2009 nicht verfassungswidrig war, siehe hier. Wie bewertest du (und andere) das Urteil?
- hast du einen link?

Ich finde nur das aus 2024 und da wurde genau das festgestellt, mit dem Hinweis auf das Alimentationsparadoxon = 4 Beamte in 2009 am 35 % zu wenig, R Besoldung aber perfekt.

GoodBye

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe