Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

qou

Zitat von: Sutil91 in Gestern um 15:59Bis wann soll den Widerspruch für 2026 schreiben ?

grundsätzlich im selben Haushaltsjahr

Knecht

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 16:13Nun, ich könnte mir vorstellen, dass Klingbeil, Bas und Merz nach den Wahlen im Herbst, vielleicht gehen müssen.....

Hilft ja nichts, wenn nichts besseres nachkommt. Ist wie ein Pflaster auf ne Fleischwunde.

Rheini

Zitat von: Knecht in Gestern um 16:29Hilft ja nichts, wenn nichts besseres nachkommt. Ist wie ein Pflaster auf ne Fleischwunde.

Bevor jemand Hoffnung hegt, ich stehe nicht zur Verfügung  8) .

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:32Bevor jemand Hoffnung hegt, ich stehe nicht zur Verfügung  8) .

Das sind aber hoch interessante Jobs mit Entwicklungsmöglichkeiten. Man kommt viel herum und lernt viele tolle Menschen kennen. Und der Hammer: Die Bezahlung ist nett und die jährliche Gehaltserhöhung kommt ganz automatisch und fällt stets großzügig aus. Naaaaaa?😁

Schneewitchen

Zitat von: Knecht in Gestern um 16:29Hilft ja nichts, wenn nichts besseres nachkommt. Ist wie ein Pflaster auf ne Fleischwunde.

Das hast Du wohl Recht. Das sind ziemlich trübselige Aussichten. Hinter dieser traurigen Truppe warten ja keine besseren Alternativen, nur noch schlimmere Dilettanten........

Sputnik1978

Zitat von: MasterOf in Gestern um 13:59Lt. einem Facebook-Post einer Gewerkschaft wird es vor Herbst keinen überarbeiteten Entwurf des BAlimentG geben.

Quelle?

Metereologisch beginnt der Herbst am 1. September, also "in wenigen Wochen". ;-)

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 16:39Das sind aber hoch interessante Jobs mit Entwicklungsmöglichkeiten. Man kommt viel herum und lernt viele tolle Menschen kennen. Und der Hammer: Die Bezahlung ist nett und die jährliche Gehaltserhöhung kommt ganz automatisch und fällt stets großzügig aus. Naaaaaa?😁

Aber immer diese komischen Beamten die mit dem GG wedeln  :o .

Ich liege gerne unerkannt und friedlich an meinen Arbeitstagen am Strand  8) .

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:48Aber immer diese komischen Beamten die mit dem GG wedeln  :o .

Ich liege gerne unerkannt und friedlich an meinen Arbeitstagen am Strand  8) .

O.k., dass mit diesen gierigen, GG-verliebten Beamten, dass ist ein Argument😟!

Naja, und den Regierungsjob, den kann man wirklich nicht vom Strand aus machen. Das ist wohl auch wahr. Das geht nur bei Beamten.

Ich sehe es ein. So ein Job in der Regierung hat nur Nachteile. Vielleicht findet man ja deshalb für diese Tätigkeiten auch nur solche Spezialisten, wie wir sie derzeit haben!?🤔


Knecht

Zitat von: Quetsche in Gestern um 17:49https://www.gdp.de/Bundesvorstand/DP/Jahrgang/2026/07/DP_2026_07.pdf[/url]


SEITE 16-18 interessant  8)

Durchaus. Nur führen alle Urteile leider nicht zu mehr Geld auf dem Konto.

xap

Das ist ehrlich gesagt erschreckend. Der Dienstherr betrügt den Beamten über Jahre, bringt ihn per Gesetzeskraft in eine existenzbedrohliche Situation und versucht sich dann seiner zu entledigen. So funktioniert der Apparat und vernichtet dabei Existenzen (wenn es nach ihm ginge). Das muss diese Fürsorgepflicht sein.

Wasweissdennich

Schon ein spannendes Thema. Ob das auch auf folgende Sachverhalte übertragbar ist?
-Ehefrau eines Beamten ist selbständig. Beide wirtschaften über viele Jahre gemeinsam. Dann erhält die Ehefrau eine Steuernachzahlung. Sie kann sie nicht zahlen und der Beamte ebensowenig wegen offensichtlicher Unteralimentation über viele Jahre. Die Ehefrau muss Insolvenz anmelden. Haftet der Dienstherr?
-Ein Beamter kann aufgrund deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten bei ansonsten sparsamen Haushaltens seine Kreditraten nicht mehr finanzieren und die Bank vollstreckt in die Immobilie. Bei amtsangemessener Alimentation hätte er die Raten nachweislich zahlen können. Staatshaftungsanspruch?
Tausende weitere Sachverhalte sind denkbar...

GeBeamter

Interessant finde ich an den Urteil vor allem, dass das VG Berlin dort scheinbar den Berechnungsweg des letzten BVerfG-Urteils vollständig nachvollzogen hat, um die eigentlich geschuldete Alimentation zu ermitteln. Wir reden hier davon, dass ein A6/A7 zwischen 2008 und 2017 115.000€ in 10 Jahren unteralimentiert war. Hinzu kommt seit 2017 ein Betrag zwischen 3000 und 6000€ pro Jahr (vermutlich 3000 in Jahren mit Inflationsprämie-Prämie,sonst 6000). Somit erhöht sich die das Defizit zu der geschuldeten Alimentation noch einmal um (7 Jahre x 6000€ = 42.000€ zzgl. 2 Jahre x 3000€ = 6.000€) 48.000€. In Summe lag die A7/A6 Besoldung damit über 19 Jahre um 163.000€ zu niedrig, bzw 8.600€ pro Jahr. Alles Netto wohlgemerkt.

Das ist beim Bund nicht anders. Mir ist neulich ein Fall geschildert worden, wo ein mDler keine Alimente für seine Kinder zahlen muss, weil nach Anrechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft nur noch der Selbstbehalt übrig bleibt, auch unter Einbeziehung der Familienzuschläge. Am Ende zahlen solche Eskapaden des DH dann wir alle, weil der Staat dann mit Unterhaltsvorschuss einspringt, ohne dafür jemals den Kindsvater heranziehen zu können.