Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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OnkelU

Zitat von: AltStrG in Gestern um 02:11Die "Rundschreiben-Beamten" wurde mit ihren Klagen abgewiesen.

in Hamburg gab es auch ein Rundschreiben?

AltStrG

Zitat von: OnkelU in Gestern um 07:10in Hamburg gab es auch ein Rundschreiben?


Eher Schreiben, welche nicht-individuell mit den Bezügemitteilungen verschickt wurden, siehe Urteil.

Pumpe14

Also wenn ich das richtig interpretiere isses so, dass grundsätzlich rückwirkend Ansprüche auf Grund des Rundschreibens gelten gemacht werden können - wie es bei einem der Kläger auch funktioniert hat.
Die anderen Kläger wurden abgewiesen, weil sie nicht schnell genug und nicht fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatten, als das Rundschreiben (hier Rechtsbehelfsverzicht in der Bezügemitteilung) vom Dienstherrn als erledigt erklärt wurde.

Also, das Rundschreiben hat hier schon Wirkung entfaltet. Nur, wenn bei uns z.B. der Bund die Besoldung nach einem neuen Gesetz als geregelt, und alle Rückstände als beglichen betrachtet und dieses kommuniziert, muss dem umgehend und fristgerecht widersprochen werden, wenn man die Regelung als falsch oder die mögliche Nachzahlung als unzureichend betrachtet.

In HH haben Kläger erst nach 2 Jahren versucht Ansprüche geltend zu machen - das war dem geriizu lang.

Derjenige, der aber sofort reagiert hatte, hat seine Ansprüche geltend machen dürfen.


Kräuterhexe1234

Zitat von: Batto in 13.07.2026 23:24Ich hatte hier mal meinen Widerspruch gepostet:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg459265.html#msg459265



Herzlichen Dank für die Bereitstellung dieses Musterwiderspruchs. Ich werde diesen nun ebenfalls nutzen. Der Musterwiderspruch für Bundesbeamte auf Berliner-Besoldung.de ist ja offensichtlich nicht mehr ganz aktuell, da er die neue Rechtsprechung m. E. nicht berücksichtigt.

Leider ist es m. E. genau aufgrund der Schwierigkeit, als juristischer Laie die Materie auch nur ansatzweise zu durchdringen, so schwierig, bei den Kollegen entsprechendes Interesse für das Thema zu wecken. Da helfen formformulierte und treffsichere Widersprüche schon sehr weiter.

Bzgl. des Teils mit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" eine Rückfrage: Muss dann, sofern die Behörde das bestätigt, anschließend noch ein identischer Widerspruch für die Jahre 2021 bis 2025 gestellt werden?




Schneewitchen

Da hat Kräuterhexe1234 etwas ausgesprochen, was mich auch schon eine ganze Zeit beschäftigt.

Kann das eigentlich richtig sein, dass so etwas "Triviales", wie eben die Besoldung, im Zeitablauf immer komplizierter gemacht wird, so dass man als Nicht-Jurist irgendwann nicht mehr alleine in der Lage ist zu entscheiden, ob jetzt meine Besoldung in Ordnung ist oder eben nicht?

Ich bin es durchaus gewohnt, mich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Wenn ich hier aber die ganzen Berechnungen sehe und die fachlichen Auseinandersetzungen über Detailfragen, dann finde ich, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Das Besoldungsrecht geht jetzt wohl in die Richtung, dass demnächst nur noch wenige Spezialisten überhaupt noch einen fundierten Ein- und Überblick haben, während die Masse der Kollegen im Zweifel im Dunkeln tappen.

Geht das nur mir so?

emdy

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:17Wenn ich hier aber die ganzen Berechnungen sehe und die fachlichen Auseinandersetzungen über Detailfragen, dann finde ich, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Geht das nur mir so?

Ich stimme dir absolut zu. Es ist nur noch absurd wie man sich auf allen Ebenen über Jahrzehnte mit der gerichtlichen Überprüfung der Alimentation beschäftigen kann.

Und das sage ich als Kläger, der seine Klageschrift (dank vieler wertiger Quellen) selbst verfassen konnte.

matzeso

Zitat von: Kräuterhexe1234 in Gestern um 08:25Herzlichen Dank für die Bereitstellung dieses Musterwiderspruchs. Ich werde diesen nun ebenfalls nutzen. Der Musterwiderspruch für Bundesbeamte auf Berliner-Besoldung.de ist ja offensichtlich nicht mehr ganz aktuell, da er die neue Rechtsprechung m. E. nicht berücksichtigt.

Leider ist es m. E. genau aufgrund der Schwierigkeit, als juristischer Laie die Materie auch nur ansatzweise zu durchdringen, so schwierig, bei den Kollegen entsprechendes Interesse für das Thema zu wecken. Da helfen formformulierte und treffsichere Widersprüche schon sehr weiter.

Bzgl. des Teils mit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" eine Rückfrage: Muss dann, sofern die Behörde das bestätigt, anschließend noch ein identischer Widerspruch für die Jahre 2021 bis 2025 gestellt werden?




Also das interessiert mich auch sehr, wie ein Rückwirkender Widerspruch für 2021 bis 2025 aussehen könnte. Für die die es  nicht für die Haushaltsnahen Widersprüche gemacht haben bzw. es jetzt nachholen möchten!

techBeaBw

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:17Da hat Kräuterhexe1234 etwas ausgesprochen, was mich auch schon eine ganze Zeit beschäftigt.

Kann das eigentlich richtig sein, dass so etwas "Triviales", wie eben die Besoldung, im Zeitablauf immer komplizierter gemacht wird, so dass man als Nicht-Jurist irgendwann nicht mehr alleine in der Lage ist zu entscheiden, ob jetzt meine Besoldung in Ordnung ist oder eben nicht?

Ich bin es durchaus gewohnt, mich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Wenn ich hier aber die ganzen Berechnungen sehe und die fachlichen Auseinandersetzungen über Detailfragen, dann finde ich, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Das Besoldungsrecht geht jetzt wohl in die Richtung, dass demnächst nur noch wenige Spezialisten überhaupt noch einen fundierten Ein- und Überblick haben, während die Masse der Kollegen im Zweifel im Dunkeln tappen.

Geht das nur mir so?

Nein, und ich bin dankbar das es hier einige vom Fach gibt, die sich viel Zeit und Buntstifte zum erklären nehmen!

Aber ein Widerspruch für die Jahre 2021 bis 2025 würde mich auch interessieren.

Illunis

Zitat von: emdy in Gestern um 09:31Ich stimme dir absolut zu. Es ist nur noch absurd wie man sich auf allen Ebenen über Jahrzehnte mit der gerichtlichen Überprüfung der Alimentation beschäftigen kann.

Und das sage ich als Kläger, der seine Klageschrift (dank vieler wertiger Quellen) selbst verfassen konnte.
Und andererseits, bei der Verjährung, auf aktuellen Bedarf abstellt... nur noch Krank.


Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:17Geht das nur mir so?
Nein. Merkt man auch ständig, wenn man versucht das Thema den Kollegen näher zu bringen.

simon1979

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:17Da hat Kräuterhexe1234 etwas ausgesprochen, was mich auch schon eine ganze Zeit beschäftigt.

Kann das eigentlich richtig sein, dass so etwas "Triviales", wie eben die Besoldung, im Zeitablauf immer komplizierter gemacht wird, so dass man als Nicht-Jurist irgendwann nicht mehr alleine in der Lage ist zu entscheiden, ob jetzt meine Besoldung in Ordnung ist oder eben nicht?

Ich bin es durchaus gewohnt, mich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Wenn ich hier aber die ganzen Berechnungen sehe und die fachlichen Auseinandersetzungen über Detailfragen, dann finde ich, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Das Besoldungsrecht geht jetzt wohl in die Richtung, dass demnächst nur noch wenige Spezialisten überhaupt noch einen fundierten Ein- und Überblick haben, während die Masse der Kollegen im Zweifel im Dunkeln tappen.

Geht das nur mir so?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/csu-innenminister-horst-seehofer-gesetzgebung-intransparenz-migrationspaket

"Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerte im Juni 2019, dass man Gesetze "kompliziert machen" müsse. In einer internen Diskussionsrunde erklärte er, dass Gesetze so formuliert werden sollten, damit sie nicht so auffallen und unerwünschter Widerspruch oder Kritik der Bevölkerung vermieden werde."

Seehofer, Scheuer, Dobrindt, Söder! Alle aus dem gleichen Stall! Noch fragen!

Schneewitchen

Zitat von: simon1979 in Gestern um 09:44https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/csu-innenminister-horst-seehofer-gesetzgebung-intransparenz-migrationspaket

"Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerte im Juni 2019, dass man Gesetze "kompliziert machen" müsse. In einer internen Diskussionsrunde erklärte er, dass Gesetze so formuliert werden sollten, damit sie nicht so auffallen und unerwünschter Widerspruch oder Kritik der Bevölkerung vermieden werde."

Seehofer, Scheuer, Dobrindt, Söder! Alle aus dem gleichen Stall! Noch fragen!

Nein! Mehr muss man nicht wissen.....😡

Schneewitchen

Dann ist man ja eigentlich schon gezwungen, jährlich, bis zum Ende aller Tage, Widerspruch einzulegen. So sichert man sich im Zweifel schon einmal eventuelle Ansprüche.

Das ist aber doch kein Zustand.....!

IcePingu

@Batto vielen Dank für den Link und deinen Widerspruch  :-*

Ja das mit den rückwirkenden Jahren würde mich auch interessieren - ob für jedes Jahr einzeln notwendig oder gebündelt möglich ist.

Und kann mir noch jemand sagen wie das mit kinderreiche Beamtenfamilie aussieht? Muss das separat als WS gemacht werden oder ist das mittlerweile mit in der aA?

Und ja - das alles ist für mich mehr als kompliziert...leider so kaum ein Wunder, dass vielen Abstand von dem Thema nehmen und einfach alles mit sich machen lassen...

Knarfe1000

Zitat von: simon1979 in Gestern um 09:44https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/csu-innenminister-horst-seehofer-gesetzgebung-intransparenz-migrationspaket

"Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer äußerte im Juni 2019, dass man Gesetze "kompliziert machen" müsse. In einer internen Diskussionsrunde erklärte er, dass Gesetze so formuliert werden sollten, damit sie nicht so auffallen und unerwünschter Widerspruch oder Kritik der Bevölkerung vermieden werde."

Seehofer, Scheuer, Dobrindt, Söder! Alle aus dem gleichen Stall! Noch fragen!
Ich habe mal im Studium was von Normenklarheit gelernt. War aber auch ein anderes Zeitalter.

Schneewitchen

Zitat von: Knarfe1000 in Gestern um 10:42Ich habe mal im Studium was von Normenklarheit gelernt. War aber auch ein anderes Zeitalter.

Das ist doch auch schon wieder auslegbar, oder?