Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Lonks

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 12:29Die Berechnung könnte so einfach sein.

Mäe x0,8 x2,3 = Grundbesoldung

Jetzt noch nen Abstand von Stufe zu Stufe ( z.b a7 auf a8 ) von 1% und Ergänzungzuschläge erst ab Kind 3.

Fertig ist das Ding und keiner könnte meckern. ( außer vllt nicht Beamte und das BMF )

Das habe ich mir mal durchgerechnet im Fall eines Beamten/Soldaten ohne Kinder, ohne Kindergeld und unverheiratet bei Steuerklasse 1; wir hätten dann ein Anstieg von (aktuell, 2026) zu den Abständen im postulierten BAlimentGE:

A3 Stufe 1 (2026) ~ 2439€ Netto
A3 Stufe 2 (neu) ~ 2586€ Netto
+147€/Monat | +6%

A9 Stufe 8 (2026) ~ 3562€ Netto
A9 Stufe 8 (neu) ~ 4035€ Netto
+473€/Monat | +13%

A16 Stufe 8 (2026) ~ 6181€ Netto
A16 Stufe 8 (neu) ~ 8154€ Netto
+1973€/Monat | +32%

Das wäre eine, zumindest mathematisch nachvollziehbare, Rechnung und Begründung, nich? Da wäre der Abstand der Ämter gewahrt und gleichzeitig hätte jeder ein mehr als angemessenes Grundgehalt. Circa 8000€ für A16 finde ich persönlich obszön übertrieben, da ich weiß, wie manche mit A16 arbeiten - aber in der Theorie sollte dieses Gehalt durchaus der Verantwortung entsprechen. Wie auch ein alteingesessener Amtsinspektor sich die +4000€ Netto durchaus zurecht erstanden haben könnte.

Einfach das MÄE auf 1 für einen Beamten ansetzen und sagen "basst scho" wäre aber zu einfach und wird allein deswegen nicht passieren.  :o ... wünschen würd ich es mir aber. Dann wäre der Spuk vorbei.

Idealerweise noch rückwirkend ab 2021, aber damit endlich Ruhe ist wäre ich sogar geneigt auf die rückwirkenden Ansprüche zu verzichten, wenn das denn so angerechnet werden würde. (Widerspruch steht dennoch ruhegestellt im Raum.)
Langsam ist aber auch mal gut...

Hptm

Zitat von: UnangemessenAlimentierter in Gestern um 14:18zum Thema Widerspruch: ich stand die Tage vor der Frage wohin ich diesen denn als Zollbeamter schicke.
Ist das das BVA oder die GZD?

Ich danke euch vorab und sorry, falls die Frage bereits gestellt wurde!

Ich sehe es wie folgt:
Du bekommt eine Gehaltsabrechnung die Aufgrund eines Urteils nicht korrekt ist, also an die Adresse wo du die Gehaltsabrechnung erhalten hast. Ich sehe die Gehaltsabrechnung als eine Art Bescheid an. Dein Vorgesetzter (GZD) muss doch aufgrund des Datenschutzes gar nicht wissen, was bei deiner Gehaltsabrechnung falsch abgerechnet wurde.

Wenn du es an deinem Vorgesetzen sendet dann muss er es auf jeden Fall bearbeiten. Aber aus Datenschutz würde ich Adresse der Gehaltsabrechnung verwenden.

Ich persönlich habe meine Bezüge aufgrund einer anderen Angelegenheit seit eineinhalb Jahren als vorläufig von der Bezügestelle deklarieren lassen. Die Bezügestelle wartet meine Klage ab, bevor die Bezüge als korrekt angesehen werden dürfen.

GeBeamter

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:21Ich finde Deine Auffassung unmöglich, die Sozialdemokratische Partei ist seit Jahren das Hauptproblem, sie stemmt sich mit aller Macht gegen eine amtsangemessene Besoldung. Aktuell in Personen wie Klingbeil, Bas und neuerdings auch Klüssendorf.
Und das in Eintracht mit der Bildzeitung die Tag für Tag irgendwelchen Unsinn schreibt und Beamtenbashing betreibt. Mir haben Beamte erzählt, dass sie sich neuerdings im Familien- und Bekanntenkreis wegen Ihres Beamtenstatus rechtfertigen müssen.
Die Situation ist einfach unerträglich. Gerade in diesem Forum treiben sich viele linke Gewerkschaftsfunktionäre rum, ich frage Euch, könnt Ihr überhaupt noch in den Spiegel schauen. Ich fordere Euch endlich auf, Euch in Euren Organisationen endlich zu wehren und dagegen vorzugehen.
Nicht die AFD ist hier das Problem für unser GG, sondern die SPD - das muss man hier ganz klar und deutlich benennen!

Seit über 5 Jahren verhindern die Spitzengenossen ein amtsangemessene Alimentation beim Bund.

Für den Bund mag das eingeschränkt stimmen. Eingeschränkt aber auch deshalb, weil zu Beginn der fünf Jahre die CSU das BMI hatte, so wie jetzt auch. Und? Hat sich da mehr getan, als während der Ampel? Hat ein FM Lindner das Thema vorangetrieben und wurde dabei von Frau Faeser gebremst?

Ein Blick in die Länder zeigt doch, dass die Umsetzung der aA durch die Bank und über fast alle Parteigrenzen hinweg verschleppt wird. Das ist kein spezifisches SPD Problem.
Was ich - wie in meinem Post- kritisiere, ist, dass die SPD über die Haushaltsargumentation hinaus nun ins Feld führt, dass das gesellschaftlich nicht vermittelbar wäre. Nicht vermittelbar ist für mich, dass der Staatsdienst für viele Konstellationen trotz zweier Einkommen nicht ausreicht, um das Niveau der Erwerbslosenhilfe zu übersteigen und in der Spitze Besoldung gezahlt wird, für die vergleichbare Angestellte nicht Mal morgens aufstehen würden. Und das nun über mindestens ein Jahrzehnt.

Hptm

Wo ist – abgesehen von der Besoldungstabelle – die Grundlage für die unterschiedlichen Gehaltsabstände? Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, in der steht, dass A8 5 % mehr als A7 betragen muss? Mir scheinen einige Gehaltsabstände wirklich unerklärbar zu sein.

PolareuD

Zitat von: Hptm in Gestern um 14:46Wo ist – abgesehen von der Besoldungstabelle – die Grundlage für die unterschiedlichen Gehaltsabstände? Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, in der steht, dass A8 5 % mehr als A7 betragen muss? Mir scheinen einige Gehaltsabstände wirklich unerklärbar zu sein.

Bei Aufstellung der Tabellen seinerzeit hat man sich ggf. mal Gedanken darüber gemacht, wie akquiriere ich qualifiziertes Personal und welche gesellschaftliche Stellung hat das jeweilige Amt inne. Da die Besoldung aber im zunehmenden Maße Spielball politischer Interessen geworden ist, würde ich behaupten, dass die Abstände seit den 70iger Jahren Teil einer politischen Verhandlungsmasse sind. Von daher spiegeln die Abstände heutzutage nichts wieder und sind rein willkürlich.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Gestern um 14:56Bei Aufstellung der Tabellen seinerzeit hat man sich ggf. mal Gedanken darüber gemacht, wie akquiriere ich qualifiziertes Personal und welche gesellschaftliche Stellung hat das jeweilige Amt inne. Da die Besoldung aber im zunehmenden Maße Spielball politischer Interessen geworden ist, würde ich behaupten, dass die Abstände seit den 70iger Jahren Teil einer politischen Verhandlungsmasse sind. Von daher spiegeln die Abstände heutzutage nichts wieder und sind rein willkürlich.

Und durch Sockelbeträge in den Tarifrunden geschliffen wurden.

tunnelblick

Zitat von: Hptm in Gestern um 14:46Wo ist – abgesehen von der Besoldungstabelle – die Grundlage für die unterschiedlichen Gehaltsabstände? Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, in der steht, dass A8 5 % mehr als A7 betragen muss? Mir scheinen einige Gehaltsabstände wirklich unerklärbar zu sein.

Nennt sich Abstandsgebot. Der neue Entwurf besagt, dass zwischen Erfahrungsstufen jeweils 2.7% liegen und zwischen den Ämtern gibt es meine ich nun auch entsprechend fixe Abstände, wobei es iirc Unterschiede zwischen mD, gD und hD gibt. Das ist bisher ziemlicher "Wildwuchs" und wäre mit dem neuen Entwurf eindeutig geregelt.
Tatsächlich sind wohl die Abstände zwischen den einzelnen Gruppen über Jahre eher zusammengewachsen (siehe dazu Post #2710 bspw., lässt sich ähnlich auf den Bund übertragen) als dass die Abstände gewahrt geblieben wären.
Wie die Ausprägung der Abstände zustande kommen soll ist aber glaube ich nicht fix geregelt.

Hptm

Zitat von: PolareuD in Gestern um 14:56Bei Aufstellung der Tabellen seinerzeit hat man sich ggf. mal Gedanken darüber gemacht, wie akquiriere ich qualifiziertes Personal und welche gesellschaftliche Stellung hat das jeweilige Amt inne. Da die Besoldung aber im zunehmenden Maße Spielball politischer Interessen geworden ist, würde ich behaupten, dass die Abstände seit den 70iger Jahren Teil einer politischen Verhandlungsmasse sind. Von daher spiegeln die Abstände heutzutage nichts wieder und sind rein willkürlich.

Wenn das so ist, könnte doch das neue Bundesalimentierungsgesetz so gestaltet werden, dass jede Besoldungsgruppe einen Abstand von 5 % aufweisen muss. Bei mehr gilt dies als korrekt alimentiert und es würde keine Lohnerhöhung geben. Ich glaube wir werden uns noch wundern wie die neue Tabelle aussieht. Das muss nicht von Vorteil sein.

PolareuD

Zitat von: Hptm in Gestern um 15:06Wenn das so ist, könnte doch das neue Bundesalimentierungsgesetz so gestaltet werden, dass jede Besoldungsgruppe einen Abstand von 5 % aufweisen muss. Bei mehr gilt dies als korrekt alimentiert und es würde keine Lohnerhöhung geben. Ich glaube wir werden uns noch wundern wie die neue Tabelle aussieht. Das muss nicht von Vorteil sein.

Bei der Aufstellung einer Besoldungstabelle sollte man zwingend die 2. Stufe der Fortschreibungsprüfung im Blick behalten. Einfach definierte relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppe einzuführen, wird alleine nicht ausreichen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

simon1979

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:43Für den Bund mag das eingeschränkt stimmen. Eingeschränkt aber auch deshalb, weil zu Beginn der fünf Jahre die CSU das BMI hatte, so wie jetzt auch. Und? Hat sich da mehr getan, als während der Ampel? Hat ein FM Lindner das Thema vorangetrieben und wurde dabei von Frau Faeser gebremst?

Ein Blick in die Länder zeigt doch, dass die Umsetzung der aA durch die Bank und über fast alle Parteigrenzen hinweg verschleppt wird. Das ist kein spezifisches SPD Problem.
Was ich - wie in meinem Post- kritisiere, ist, dass die SPD über die Haushaltsargumentation hinaus nun ins Feld führt, dass das gesellschaftlich nicht vermittelbar wäre. Nicht vermittelbar ist für mich, dass der Staatsdienst für viele Konstellationen trotz zweier Einkommen nicht ausreicht, um das Niveau der Erwerbslosenhilfe zu übersteigen und in der Spitze Besoldung gezahlt wird, für die vergleichbare Angestellte nicht Mal morgens aufstehen würden. Und das nun über mindestens ein Jahrzehnt.

Danke.

Es muss doch jedem klar sein, dass die Dienstherren, egal welcher Partei sie angehören, gerne Beamte einstellen. Warum? Weil der Beamte über Jahre hinweg günstiger ist, als der Tarifbeschäftigte auf ein und derselben Stelle.

Jahrelang wurde das Problem mit der Besoldung ignoriert und in die Zukunft verschoben. Und jetzt nach dem zweiten Gerichtsbeschluss wird die Luft langsam dünn und man muss handeln.

Problem ist jetzt nur, dass die Politik von allen Sparmaßnahmen fordert und es deswegen schwierig wird, die Erhöhungen der Beamten zu rechtfertigen.

Und die Presse springt natürlich gerne auf den Zug auf und verschlimmert die Situation noch. Solche Schlagzeilen erzeugen Klicks und Kommentare auf social Media und dadurch erhält man mehr Reichweite.

GeBeamter

Zitat von: Hptm in Gestern um 15:06Wenn das so ist, könnte doch das neue Bundesalimentierungsgesetz so gestaltet werden, dass jede Besoldungsgruppe einen Abstand von 5 % aufweisen muss. Bei mehr gilt dies als korrekt alimentiert und es würde keine Lohnerhöhung geben. Ich glaube wir werden uns noch wundern wie die neue Tabelle aussieht. Das muss nicht von Vorteil sein.

Das würde - ausgehend von einer verfassungskonformen Mindestbesoldung in A3 St. 1 - dazu führen, dass A16 dann ein sechsstelliges Brutto hat. Meines Erachtens wäre das auch angemessen. Ich glaube das steht der BMF mit Blick auf die Haushaltslage aber anders.

BVerfGBeliever

Zitat von: Hptm in Gestern um 14:46Wo ist – abgesehen von der Besoldungstabelle – die Grundlage für die unterschiedlichen Gehaltsabstände?
Das BVerfG hat dazu beispielsweise im Jahr 2017 in Rn. 75 in 2 BvR 883/14 Folgendes geschrieben:

"Aus dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG und dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG folgt ein Abstandsgebot, das dem Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums untersagt, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen. Jedem Amt ist eine Wertigkeit immanent, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt."

Wie genau die genannte Verantwortung und Inanspruchnahme bestimmt werden soll und welche konkreten Implikationen für die Ämterwertigkeiten (und erforderlichen Besoldungshöhen) sich daraus ergeben, darüber wird hier gerne und intensiv diskutiert..

Lonks

Zitat von: Hptm in Gestern um 15:06Wenn das so ist, könnte doch das neue Bundesalimentierungsgesetz so gestaltet werden, dass jede Besoldungsgruppe einen Abstand von 5 % aufweisen muss. Bei mehr gilt dies als korrekt alimentiert und es würde keine Lohnerhöhung geben. Ich glaube wir werden uns noch wundern wie die neue Tabelle aussieht. Das muss nicht von Vorteil sein.

Exakt. Das BAlimentGE ging von (2,2/5/10/11)% für (eD/mD/gD/hD) als Anstieg je Amt und 2,7% je Erfahrungsstufe aus. Eine Abflachung auf (2/4/6/8)% wäre möglich, würde ich als Rechtslaie vermuten. Die Befürchtung habe ich - sollte die Legislative kreativ werden und sich eine gänzlich neue und grundlegende Reform ausdenken (bspw. Ämter aufsplitten und neue Tabellen kreieren) könnten einige Beamte/Soldaten durchaus merklich schlechter gestellt werden. Das war auch im damaligen BvL 4/18 sinngemäß erwähnt worden.

Wir werden schauen, was kommt. Viel Hoffnung hab ich aber nicht.
Langsam ist aber auch mal gut...

DeltaLima

Zitat von: Lonks in Gestern um 14:36Das habe ich mir mal durchgerechnet im Fall eines Beamten/Soldaten ohne Kinder, ohne Kindergeld und unverheiratet bei Steuerklasse 1; wir hätten dann ein Anstieg von (aktuell, 2026) zu den Abständen im postulierten BAlimentGE:

A3 Stufe 1 (2026) ~ 2439€ Netto
A3 Stufe 2 (neu) ~ 2586€ Netto
+147€/Monat | +6%

A9 Stufe 8 (2026) ~ 3562€ Netto
A9 Stufe 8 (neu) ~ 4035€ Netto
+473€/Monat | +13%

A16 Stufe 8 (2026) ~ 6181€ Netto
A16 Stufe 8 (neu) ~ 8154€ Netto
+1973€/Monat | +32%

Das wäre eine, zumindest mathematisch nachvollziehbare, Rechnung und Begründung, nich? Da wäre der Abstand der Ämter gewahrt und gleichzeitig hätte jeder ein mehr als angemessenes Grundgehalt. Circa 8000€ für A16 finde ich persönlich obszön übertrieben, da ich weiß, wie manche mit A16 arbeiten - aber in der Theorie sollte dieses Gehalt durchaus der Verantwortung entsprechen. Wie auch ein alteingesessener Amtsinspektor sich die +4000€ Netto durchaus zurecht erstanden haben könnte.

Einfach das MÄE auf 1 für einen Beamten ansetzen und sagen "basst scho" wäre aber zu einfach und wird allein deswegen nicht passieren.  :o ... wünschen würd ich es mir aber. Dann wäre der Spuk vorbei.

Idealerweise noch rückwirkend ab 2021, aber damit endlich Ruhe ist wäre ich sogar geneigt auf die rückwirkenden Ansprüche zu verzichten, wenn das denn so angerechnet werden würde. (Widerspruch steht dennoch ruhegestellt im Raum.)

Ähm wie kommst du auf diese Zahlen?

Mäe 1 sind ja für 2024 schon 2662€😅 das x 1,84 ( bzw x0,8 x 2,3 ) ergibt bei mir 4898,08€ NETTO

Lonks

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 16:11Ähm wie kommst du auf diese Zahlen?

Mäe 1 sind ja für 2024 schon 2662€😅 das x 1,84 ( bzw x0,8 x 2,3 ) ergibt bei mir 4898,08€ NETTO

Das MÄE von 1 (für einen alleinstehenden Beamten) x 80% davon als Grundbetrag (vgl. letztes Urteil dazu) ergibt mit den Werten von 2025 - sofern ich mich nicht verrechnet habe - 2439€. Bei 2662€ müsstest du mit x80% auf 2129€ kommen. Der Beamte im Einstiegsamt A3 muss ja nicht 100% des MÄE erhalten, sondern gemäß Urteil nur die 80%, daher mit 80% gerechnet.

Die 2,3 rechne ich gar nicht ein, da 1,3 davon (Partner + 3 Kinder) sind. Diese können bei dem Fallbeispiel "18-jähriger Schulabgänger wird Gefreiter (OA) bei der Bundeswehr" nicht greifen. Es steht, meines Erachtens nach, nichts dagegen, dass die MÄE mit "Zuerwerb" eines realen Partners und realen Kindern dem Grundsold zugerechnet werden, ähnlich wie der Familienzuschlag und Kinderzuschlag ja jetzt schon funktioniert. Nur müsste man die Werte dann entsprechend nach dem MÄE richten (2662€*0,3 MÄE/Kind = 798,60€/Kind).

Absurd? Ja. Sind aber alle Zahlen, die wir hier rumschmeißen. :D
Diese "Reform" erachte ich aber als "sparsam" und zugleich rechtlich haltbar; man beweise mir gerne das Gegenteil. (edit: Da es mit als "günstigste Alternative" erscheint, vermute ich, dass der Gesetzgeber und die Fachebene im Amt, die das ausarbeiten muss, vermutlich genau diesen Weg gehen wird.)
Langsam ist aber auch mal gut...