Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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wieauchimmer

#2880
Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:49Weil nur eine starke Beamtenschaft in den Verwaltungen mögliche Auswüchse rechter Politik verhindern oder abmildern kann. Die Beamtenschaft ist, zumindest theoretisch, das letzte Bollwerk vor Entwicklungen, die in diesem Land niemand seriös erleben möchte.

Das ist Quatsch mit Soße. Ich habe das in einem anderen Thread schon einmal ausführlich dargelegt: Beamtentum ist ein zweischneidiges Schwert. Siehe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127833.msg448751.html#msg448751

ZitatGerade wenn man die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich ernst nimmt, kann daraus der Impuls entstehen, politische Entwicklungen oder auch staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen. Das ist aus meiner Sicht kein Widerspruch zur Treuepflicht, sondern vielmehr Teil einer lebendigen demokratischen Kultur, die das Grundgesetz ja ausdrücklich zulässt.

Gleichzeitig sollte man sich bewusst machen, dass das Konzept der Treuepflicht nicht völlig losgelöst von historischen und politischen Entwicklungen betrachtet werden kann. Staatliche Loyalität ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig - sie kann aber problematisch werden, wenn sich die Rahmenbedingungen verschieben und staatliches Handeln selbst in Konflikt mit den zugrunde liegenden Verfassungswerten gerät. In solchen Konstellationen entsteht ein Spannungsfeld zwischen formaler Pflicht und persönlicher Verantwortung, das sich nicht allein durch den Verweis auf bestehende Normen auflösen lässt.

Im übrigen ist das genauso zweischneidig wie jegliche andere Gesetzgebung, zu der man sich heute noch als regierende Vorteile erhofft - z.B. die Reformen am Disziplinarrecht. Das zieht sich durch bis auf EU-Ebene, z.B Thema Chatkontrolle. Das wird uns noch alles komplett um die Ohren fliegen. Gnade uns Gott, wenn dann die falschen am Hebel sitzen. Wobei ich Zweifel habe, ob das stellenweise nicht bereits der Fall ist, wenn man so die Presse verfolgt, und liest, dass manch doppelt und dreifach Vorbestrafter auf Bewährung nach einem Fall von fahrlässiger schwerer Körperverletzung 24h später auf freiem Fuß ist. Manch böse Ecken sprechen bereits jetzt schon von einer Unterwanderung gewisser Posten.

matzeso

Zitat von: BundesbeauftragterFürDing in 21.07.2026 22:29Mein per Dienstpost zugestellter Widerspruch beim BVA für 2021 - 2026 wurde mir heute per Brief als eingegangen & ruhend gestellt bestätigt. Jetzt warten wir mal, wie es die nächsten Monate weitergeht 🙃
Hallo, ich möchte auch noch rückwirkend Widerspruch einlegen. Könntest du einen link einstellen welchen du genommen hast oder den vielleicht hier direkt posten? Dafür schonmal im vorraus Danke!

GeBeamter

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 13:35Mir reichen schon die paar Zeilen, die frei lesbar sind. Derartige Formulieren lassen auf den Gesamtinhalt des Artikels schließen. Derartig tendenziöse Artikel sorgen auf Dauer dafür, dass man sich als Beamter immer mehr rechtfertigen und verteidigen muss.

Meine Frau arbeitet in der sog. freien Wirtschaft. Da wird mit Dienstwagen, Prämien, Boni, üppigen Betriebsfeiern verbilligten Warenabgaben und ähnlichen Leistungen motiviert. Das ist natürlich in Ordnung, weil man ja in der freien Wirtschaft produktiv ist, während wir ja unproduktive Bürokraten sind, die sich vom gebeutelten Steuerzahler aushalten lassen.


Ich muss mich auch ständig rechtfertigen gegenüber Leuten aus meinem Umfeld, die in der freien Wirtschaft sind.
Dabei zahle ich als Beamter für die gleichen 14 Tage Sommerurlaub in einem Miethäuschen 5.000€, während jemand der 50% mehr verdient als ich über CB noch 20-25% Rabatt auf die gleiche Mietsache bekommt, mit dem Dienstwagen hin fährt und auf Firmenkosten tankt. Mein Auto musste ich selbst kaufen und mit allen Kosten unterhalten.

Und dann wird einem feist ins Gesicht gesagt, man lebe ja von "meinem Geld" und schaffe ja keinen Mehrwert.
Ich scheue mich nicht bei solcher verbaler Diarrhoe dann auch deutlich zu werden.
Von meinem Steuergeld oder dem Steuergeld, das mein Dienstherr nicht einnimmt, werden deine ganzen "Incentives" bezahlt. Dein Auto erhältst du steuervergünstigt oder als Selbständiger sogar ohne MWSt und mit Abschreibemöglichkeit. Dein Maler, Trockenbauer, Gärtner und Fensterputzer, der hier sonntags schwarz arbeiten kommt, entzieht meinem DH das Geld, das er angeblich nicht hat um mich verfassungsgemäß zu besolden. Deine Geschäftsessen mit Saufgelage, Einladungen an Geschäftspartner und "unverbindliche" Geschenke werden von der Steuer abgesetzt und entziehen meinem DH weiteres Geld. Während ich auf Konferenzen schauen muss, dass ich kein Brötchen vom Buffet nehme, das u.U. mehr als 5€ Warenwert aufweist. Während ich auf Dienstreisen für Reisekosten in Vorleistung gehe und wegen unrealistischer Preisdeckel in den letzten Kaschemmen absteigen darf, meine Verpflegung selbst bezahlen darf, während der Spesensatz häufig schon vom Frühstück komplett aufgezehrt wird.
Alle paar Jahre bekomme ich eine Leistungsprämie, die so "üppig", dass du freier Wirtschafter dafür morgens nicht Mal aufstehen würdest.

Und was das Thema "Wertschöpfung" angeht: ohne mich, bekommst du demnächst auch Geld vom Staat und sogar ohne arbeiten zu müssen. Denn meine Kolleginnen und Kollegen und ich versuchen jeden Tag diesen europäischen Binnenmarkt vor Übergriffen aus dem Ausland zu schützen. Ohne uns schöpft dein Unternehmen überhaupt keine Werte mehr oder erwirtschaftest du gar nichts, denn dann ist dein Geschäftsfeld morgen von staatlichem Preisdumping anderer Länder aus dem Markt gefegt worden. Hab ich da ein "Danke" gehört?

Schneewitchen

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:59Ich muss mich auch ständig rechtfertigen gegenüber Leuten aus meinem Umfeld, die in der freien Wirtschaft sind.
Dabei zahle ich als Beamter für die glauben 14 Tage Sommerurlaub in einem Miethäuschen 5.000€, während jemand der 50% mehr verdient als ich über CB noch 20-25% Rabatt auf die gleiche Mietsache bekommt, mit dem Dienstwagen hin fährt und auf Firmenkosten tankt. Mein Auto musste ich selbst kaufen und mit allen Kosten unterhalten.

Und dann wird einem feist ins Gesicht gesagt, man lebe ja von "meinem Geld" und schaffe ja keinen Mehrwert.
Ich scheue mich nicht bei solcher verbaler Diarrhoe dann auch deutlich zu werden.
Von meinem Steuergeld oder dem Steuergeld, das mein Dienstherr nicht einnimmt, werden deine ganzen "Incentives" bezahlt. Dein Auto erhältst du steuervergünstigt oder als Selbständiger sogar ohne MWSt und mit Abschreibemöglichkeit. Dein Maler, Trockenbauer, Gärtner und Fensterputzer, der hier sonntags schwarz arbeiten kommt, entzieht meinem DH das Geld, das er angeblich nicht hat um mich verfassungsgemäß zu besolden. Deine Geschäftsessen mit Saufgelage, Einladungen an Geschäftspartner und "unverbindliche" Geschenke werden von der Steuer abgesetzt und entziehen meinem DH weiteres Geld. Während ich auf Konferenzen schauen muss, dass ich kein Brötchen vom Buffet nehme, das u.U. mehr als 5€ Warenwert aufweist. Während ich auf Dienstreisen für Reisekosten in Vorleistung gehe und wegen unrealistischer Preisdeckel in den letzten Kaschemmen absteigen darf, meine Verpflegung selbst bezahlen darf, während der Spesensatz häufig schon vom Frühstück komplett aufgezehrt wird.
Alle paar Jahre bekomme ich eine Leistungsprämie, die so "üppig", dass du freier Wirtschafter dafür morgens nicht Mal aufstehen würdest.

Und was das Thema "Wertschöpfung" angeht: ohne mich, bekommst du demnächst auch Geld vom Staat und sogar ohne arbeiten zu müssen. Denn meine Kolleginnen und Kollegen und ich versuchen jeden Tag diesen europäischen Binnenmarkt vor Übergriffen aus dem Ausland zu schützen. Ohne uns schöpft dein Unternehmen überhaupt keine Werte mehr oder erwirtschaftest du gar nichts, denn dann ist dein Geschäftsfeld morgen von staatlichem Preisdumping anderer Länder aus dem Markt gefegt worden. Hab ich da ein "Danke" gehört?

Absolut richtig! Danke für viele Anregungen bei neuen Diskussionen mit den erhabenen Leistungsträgern und Wertschöpfungskünstlern der freien Wirtschaft
👍😉.

GeBeamter

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:04Absolut richtig! Danke für viele Anregungen bei neuen Diskussionen mit den erhabenen Leistungsträgern und Wertschöpfungskünstlern der freien Wirtschaft
👍😉.

Ich habe zum Glück auch gelegentlich angenehme Gespräche zu dem Thema, weil ein Freund im gehobenen Management eines Großunternehmens arbeitet. Seine Frau ist Tarifbeschäftigte beim Bund.
Der schüttelt jedes mal den Kopf über die "Kostensensibilität" im öffentlichen Dienst, die Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten und bilanziert auch immer gerne, wie viel Rente er im Vergleich zum ÖD aufgrund der Betriebsrente bekommen wird und dass das "ausbildungsbereinigt" gar nicht so weit auseinander liegt. Zudem weiß er als FH-Absolvent, welches Gehalt er im öD zu erwarten hätte und wie gut sein Fortkommen wäre.

AltStrG

Zitat von: The F in Heute um 12:09Kommentar der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden.

https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++977d0d94-8675-11f1-8c0b-09f2bb1599d8

"Wenn bei ihnen der Eindruck entsteht, dass die verfassungskonforme Besoldung durch mehr Arbeit, höhere Belastung und Stelleneinsparungen gegenfinanziert werden muss, dann ist die Amtsangemessenheit bald mehr Schein als Sein und das Thema Beamtenstreikrecht aktueller als je zuvor."



Die Folgen der aA sind richtig erkannt, nur nicht die Folgen, die sich aus diesen Folgen ergibt. Das Beamtenstreikrecht ist eine Nebelkerze, die die (im wahrsten Sinne des Wortes) Sicht versperrt. Der Besoldungsgesetzgeber kann sehr wohl die Arbeit verdichten, die Belastung (Arbeitszeit) erhöhen und Stellen einsparen und noch vieles mehr. Das ist (rechtlich) vollkommen legitim. Er kann auch sagen, wer nicht mehr Beamter werden soll.

Und daraus resultiert nicht, dass ein Streikrecht entstehen wird.

GeBeamter

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:24Und daraus resultiert nicht, dass ein Streikrecht entstehen wird.

Das ist auch nicht der Kern der Aussage, sondern muss im Zusammenhang mit der Feststellung gelesen werden, dass im Gegenzug nur eine Alimentation ausgekehrt wird, die haushalterisch so gerade vertretbar ist und nicht eine Alimentation, die verfassungsrechtlich korrekt ist.

Will sagen: der DH refinanziert die rechtlich unzureichende Anpassung der Besoldung, indem er im gleichen Maße die Pflichten des Beamten erhöht. Isoliert betrachtet ist das zulässig, aber in Kombination mit der Zurückhaltung bei Herstellung der aA wird daraus eine offenkundige Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Fürsorge-/Alimentationspflicht und Pflichten des Beamten hin zu Lasten der Pflichten des Beamten, kann das
in Summe schon dazu führen, dass dies Pflichten wie das Streikverbot in Frage stellt.

BundesbeauftragterFürDing

Zitat von: matzeso in Heute um 14:47Hallo, ich möchte auch noch rückwirkend Widerspruch einlegen. Könntest du einen link einstellen welchen du genommen hast oder den vielleicht hier direkt posten? Dafür schonmal im vorraus Danke!

Hey,
Ich habe meinen Widerspruch hier von VerDi BaWü und entsprechend den Text angepasst, dass auf das Rundschreiben 2021 vom BWI hingewiesen wird mit dem Verzicht auf die Verjährung und habe angepasst, dass die Zeiträume von 2021 bis heute für den Widerspruch gelten. Ob das funktioniert, wird sich zeigen. Er ist jetzt erstmal ruhend gestellt.
Viel Erfolg damit.

-> https://beamte-bawue.verdi.de/besoldung_1/++co++18cebcf4-d0ef-11f0-b2d6-8bb16fa82056

Neugieriger

#2888
Zitat von: AltStrG in Heute um 15:24Die Folgen der aA sind richtig erkannt, nur nicht die Folgen, die sich aus diesen Folgen ergibt. Das Beamtenstreikrecht ist eine Nebelkerze, die die (im wahrsten Sinne des Wortes) Sicht versperrt. Der Besoldungsgesetzgeber kann sehr wohl die Arbeit verdichten, die Belastung (Arbeitszeit) erhöhen und Stellen einsparen und noch vieles mehr. Das ist (rechtlich) vollkommen legitim. Er kann auch sagen, wer nicht mehr Beamter werden soll.

Und daraus resultiert nicht, dass ein Streikrecht entstehen wird.

Dieser Punkt wird am Ende quasi ja nur angeteasert, ohne näher darauf einzugehen, in welchem Kontext das Thema Streikrecht, vielmehr Streikverbot, zu betrachten ist.
Ich meine mich zu erinnern, dass der EuGH das nationale Streikverbot als mit europäischen Recht vereinbar betrachtete, in dem Beschluss aber noch davon ausging, dass dem Beamten im Gegenzug ein effektiver Rechtsschutz zur Verfügung stünde, um seine Interessen durchsetzen zu können.

Nun könnte durchaus zunehmend der Eindruck entstehen, dass trotz des letzten Beschlusses des BVerfG, in welchem die Problemstellung des effektiven Rechtsschutz erkannt und hierauf eingegangen/reagiert wurde, ein solcher nicht gegeben ist. Die überwiegenden Reaktionen der Besoldungsgesetzgeber zeigen, dass sie Verfassungsrecht zumindest in puncto Besoldung nicht so recht interessiert. Entweder werden die Vorgaben gar nicht beachtet (siehe Berlin, wo auf Zeit gespielt wird) oder die notwendigen Besoldungserhöhungen werden durch ein fiktives Partnereinkommen schöngerechnet oder auf andere Weise kompensiert. So oder so kommen die Beamten nicht zu ihrem Recht. Vorbehaltlos und ohne eine Gegenleistung, die den Beamten nun abverlangt wird, setzt nämlich kein Besoldungsgesetzgeber die Karlsruher Beschlüsse um.

Das mag in einem gewissen Rahmen durchaus legitim sein. Die Frage ist, ob der Bogen nicht doch derart überspannt wird, sodass die Beamten unangemessen benachteiligt werden und wie die Beamten sich hiergegen wehren können, damit sie nicht vollends der Willkür des Dienstherrn ausgesetzt sind und de facto versklavt werden.

Du hast selbst den weiteren Werdegang skizziert für den Fall, dass die Besoldungsgesetzgeber sich auch weiterhin nicht an die Vorgaben des BVerfG halten sollten. Erneut müsste der Rechtsweg bis nach Karlsruhe beschritten werden. Weitere Jahre gehen ins Land. Unterdessen arbeitet der Beamte länger und mehr, da frei werdende Stellen nicht nachbesetzt werden. Alle Bestandsbeamten, die eine Familie zu ernähren haben und die ohne massive Einbußen in der Altersvorsorge nicht mal so den Dienstherrn wechseln bzw. nach 20 oder mehr Dienstjahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden und in die Wirtschaft wechseln können, fühlen sich dem Gebaren der Besoldungsgesetzgeber quasi rechtslos ausgeliefert.

Man kann also zum Ergebnis kommen, dass stets und ständig und auf die Schnelle Regelungen zu Lasten der Beamten getroffen werden, das Beschreiten des Rechtswegs hingegen aber mehrere Jahre beansprucht, Urteile dann sogar nicht zeitnah umgesetzt werden und deshalb ein effektiver Rechtsschutz wohl nicht mehr gegeben ist. Doch diesen setzt der EuGH voraus, damit das Streikverbot für deutsche Beamte mit europäischem Recht korrespondiert.