Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Bundspecht

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 20:57Nein. Der Beschluss prüft unter der Prämisse V2K als Besoldungsmodell. Er schließt ausdrücklich nicht aus, dass der DH dieses Modell zukünftig (nicht rückwirkend) ändern kann.

Der Grundsatz des Alimentationsprinzips sieht es vor, dass von der Alimentation der Beamte und dessen Familie auskömmlich leben können müssen. Daran wird sich auch bei der Abkehr vom Alleinverdienermodell nichts ändern; in der Gleichung werden immer berücksichtigt: Der Beamte, dessen Partner, 2 Kinder.
Ergo werden  sich in der mathematischen Berechnung immer diese 4 Faktoren als positiver Betrag wiederfinden (siehe MÄE(1+0,5+0,3+0,3)*0,8).
Wenn man sich die Berechnungsgrundlage ansieht, wird man feststellen, dass der DH den Partner nur mit Faktor 0,5 berechnet und somit die verbliebenen 0,5MÄE des Partners offen lässt. Dieser nicht definierte Betrag von 0,5MÄE entspricht bereits einem fiktiven Partnereinkommen im Falle der Abkehr vom Alleinverdienermodell.
Die berücksichtigten 0,5MÄE des Partners würden nie aus der Gleichung verschwinden, sondern sich lediglich in dem Fall verringern, in dem der DH ein fiktives Partnereinkomemn von mehr als 0,5MÄE annimmt (die Summer darf nicht 1,0 MÄE überschreiten).

Anders sähe es aus, wenn das BVG den Partner in der Gleichung bereits mit dem Betrag von 1,0 MÄE bedacht hätte. Hier wäre ein fiktives Partnereinkommen unmittelbar in Abzug zu bringen

Curtis

200 Seiten ohne Fortschritt... :'(