Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DrStrange

Solange der DH so tut, als würde er uns richtig besolden, tun wir so, als würden wir richtig arbeiten.  ;)

Schneewitchen

Deus hic finitur

ChristopherBlair

Meines Erachtens ist das schlicht unwahr, was der Werding schreibt. Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Prozente sagen gar nichts aus ohne einheitlichen Bezugswert.
Die Rentenerhöhungen folgen der allgemeinen Lohnentwicklung, die in den letzten 15 Jahren deutlich über denen des Öffentlichen Dienstes lag. Auf denen basierten dann die Besoldungserhöhungen, bei denen in dem Zeitraum bis zur Tarifrunde 2025/2026 das übernommene Tarifergebnis noch um 0,2 Prozent abgesenkt wurde und das bildete dann die Basis für die Pension.
Ergo steigen die Renten seit Jahren stärker als die Pensionen und da ist noch nicht einmal die Kostenexplosion bei den PKV-Beiträgen berücksichtigt.
Bitter, dass wir im Öffentlichen Dienst weniger wert sind als Bürgergeldempfänger, Rentner und Bundestagsabgeordnete. Selbst beim symbolischen einmalige Aussetzen des Automatismus der Erhöhung der Abgeordnetenbezüge dieses Jahr, war deren Erhöhung in den letzten Jahren deutlich stärker als bei uns.

lotsch

Zitat von: NvB in 07.08.2026 22:51Deutschland reitet gerade auf die größte Arbeitslosenquote zu, die dieses Land erlebt hat.

Dieses Land wird gerade von sämtlichen Ländern wirtschaftlich massiv überholt.


LandReales BIP-Wachstum 2025 (Gesamtjahr)

Irland+12,3 % (durch verzerrte Sondereffekte multinationaler Konzerne)
Malta+4,0%
Zypern+3,8%
Polen+3,6 %
Kroatien+3,1 %
Bulgarien+3,2 %
Spanien+2,8 %
Tschechien+2,6 %
Dänemark+2,9 %
Litauen+2,5 %
Griechenland+2,0 %
Schweden+1,7 %
Portugal+1,9 %
Niederlande+1,9 %
Lettland+1,6 %
Slowenien+1,0 %
Belgien+1,0 %
Frankreich+0,9 %
Slowakei+0,8 %
Italien+0,6 %
Österreich+0,6 %
Estland+0,5 %
Ungarn+0,4 %
Luxemburg+0,1 %
Deutschland+0,2 %
Finnland+0,2 %
Rumänien+0,6 % (starke Abschwächung im Jahresverlauf)

Merkt hier eigentlich noch einer, was das für Deutschland gerade bedeutet?

Wir.sind.am.Arsch

Und die verschlafene E-Wende ist noch nicht mal eingerechnet + weitere Fehlentscheidungen und die absolute Erosion unserer Infrastruktur...

Leute, wacht endlich mal auf, unser Wohlstand bekommt gerade einen richtig dicken Knick. Da sind verbeamtete Musik- und Kunstlehrer unser kleinstes Problem.



Ich dachte, es gäbe bald ein grünes Wirtschaftswunder und Wachstumsraten wie in den 60er Jahren.

2strong

Dafür investieren wir zu wenig und erhöhen stattdessen den Konsum, insbesondere Lohnnebenkosten und Sozialabgaben.


Schneewitchen

Zitat von: Einigung2023 in 08.08.2026 15:56https://archive.ph/sBP8a

Danke für den Artikel. Selbiger ist interessant und erstaunlich objektiv.
Deus hic finitur

Rheini

Ich finde in dem Artikel geht einiges hin und her.

FamZ abschaffen und irre viel Geld wird frei und im nächsten Satz das irre viel Geld wieder einkassieren und man müsste noch mehr zahlen usw.

Irgendwie hat jetzt jeder Politiker eine Meinung, aber bestenfalls auch die Befürchtung, das das GG was ganz anderes sagt.

Die einzig klare Tendenz die ich aus dem Artikel lese ist, dass sowenig wie möglich zukünftig verbeamtet werden sollen.


PerPlex

#3265
Zitat von: Hugo in 08.08.2026 20:48https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/beamtenbesoldung-karlsruhe-bewertung-staatsrechtler/

Aus meiner Sicht trägt diese Argumentation in der aktuellen Situation gerade nicht. Die Prüfung der ersten Stufe = Mindest(!)alimentation darf auch bei Vorliegen eines schlüssigen Sparkonzepts nicht unterschritten werden. Das ergibt sich bereits daraus, dass das BVerfG die Prüfung bei diesem Verstoß direkt als beendet ansieht. Nur ein Verstoß auf der zweiten Stufe (!) = Anpassung an die diversen Lohn- und Preisindexe kann durch die Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes gerechtfertigt werden.

Aktuell bewegt sich aber die Diskussion hauptsächlich auf der ersten Stufe; nämlich ob ein fiktives Partnereinkommen für die Erreichung der Mindestalimentation angenommen werden darf.

Aus meiner Sicht also klare Themenverfehlung des Autors....

GeBeamter

#3266
Zitat von: PerPlex in 08.08.2026 20:59Aus meiner Sicht trägt diese Argumentation in der aktuellen Situation gerade nicht. Die Prüfung der ersten Stufe = Mindest(!)alimentation darf auch bei Vorliegen eines schlüssigen Sparkonzepts nicht unterschritten werden. Das ergibt sich bereits daraus, dass das BVerfG die Prüfung bei diesem Verstoß direkt als beendet ansieht. Nur ein Verstoß auf der zweiten Stufe (!) = Anpassung an die diversen Lohn- und Preisindexe kann durch die Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes gerechtfertigt werden.

Aktuell bewegt sich aber die Diskussion hauptsächlich auf der ersten Stufe; nämlich ob ein fiktives Partnereinkommen für die Erreichung der Mindestalimentation angenommen werden darf.

Aus meiner Sicht also klare Themenverfehlung des Autors....

Das ist m.E. eine wesentliche Änderung zwischen den Urteilen von 2020 und dem von 2025.
Durch den Bezug zum Medianäquivalenzeinkommen hat das Gericht nun scheinbar Abstand davon genommen, dass auch die Mindestbesoldung mit einer entsprechenden Begründung eines schlüssigen Gesamtkonzepts unterschritten werden kann. So jedenfalls verstehe ich Randnummer 119.
Es ist ja auch logisch, dass sich der DH in einer haushalterisch und gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage dennoch die Beamten nicht als Laibeigene halten darf. Das Medianäquivalent bildet ja ein Abbild der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Dieses noch wesentlich zu unterschreiten, wäre aber ja fast schon staatliches Sklaventum.
Wir sind uns ja zudem alle sicher, dass die Einschränkung des Alimentationsprinzips als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums über das schlüssige Konzept zur Haushaltskonsolidierung nie kommen wird. Und da irrt Herr Tichy dann auch. Er würde sich noch wundern, welche liebgewonnenen Zuwendungen seine erzkonservativen bis rechten Leser dann hergeben müssten, bevor man den Beamten an das ohnehin schon im Bund immer noch weit von verfassungskonform entfernte Gehalt rangehen kann (Haushaltszuschuss zur Rentenversicherung, (Sonder-)Abschreibungen, niedrigere Dieselbesteuerung, Dienstwagenbesteuerung, ...).

Wir werden aber entsprechende, weitere Versuche der DH sehen, die Besoldung der Beamten wesentlich unter das mathematisch bestimmte Soll zu drücken. Und das macht mir Sorge. Denn der DH hat die Beamtenbesoldung aus dem Alimentationsprinzip anhand der allgemeinen Wirtschaftlichen Entwicklung, der Haushaltslage und der Bedeutung für des Berufsbeamtentums für das Allgemeinwohl fortzuentsiwickeln.
Das MÄE zeigt, dass wir zwar ein geringes Wirtschaftswachstum haben, dennoch eine positive allgemeine Lohnentwicklung zu verzeichnen ist. Und jetzt meine Sorge: die Haushaltslage hält mit der allgemeinen Lohnentwicklung nicht Schritt. Der DH entkoppelt die Beamtenbesoldung dann massiv von der Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft. Korrigieren könnte er das, indem er neben dem Ausgabensenkungen auch die Einnahmen erhöht. Treibt er das so weiter, ist der öffentliche Dienst des Bundes in fünf Jahren tot. Tarifgehälter nicht konkurrenzfähig, verbeamtet wird kaum noch und die, die es werden, verdienen ebenfalls deutlich weniger als vergleichbare Beschäftigte in der Wirtschaft.

InternetistNeuland

Zitat von: GeBeamter in 08.08.2026 22:24Das ist m.E. eine wesentliche Änderung zwischen den Urteilen von 2020 und dem von 2025.
Durch den Bezug zum Medianäquivalenzeinkommen hat das Gericht nun scheinbar Abstand davon genommen, dass auch die Mindestbesoldung mit einer entsprechenden Begründung eines schlüssigen Gesamtkonzepts unterschritten werden kann. So jedenfalls verstehe ich Randnummer 119.
Es ist ja auch logisch, dass sich der DH in einer haushalterisch und gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage dennoch die Beamten nicht als Laibeigene halten darf. Das Medianäquivalent bildet ja ein Abbild der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Dieses noch wesentlich zu unterschreiten, wäre aber ja fast schon staatliches Sklaventum.
Wir sind uns ja zudem alle sicher, dass die Einschränkung des Alimentationsprinzips als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums über das schlüssige Konzept zur Haushaltskonsolidierung nie kommen wird. Und da irrt Herr Tichy dann auch. Er würde sich noch wundern, welche liebgewonnenen Zuwendungen seine erzkonservativen bis rechten Leser dann hergeben müssten, bevor man den Beamten an das ohnehin schon im Bund immer noch weit von verfassungskonform entfernte Gehalt rangehen kann (Haushaltszuschuss zur Rentenversicherung, (Sonder-)Abschreibungen, niedrigere Dieselbesteuerung, Dienstwagenbesteuerung, ...).

Wir werden aber entsprechende, weitere Versuche der DH sehen, die Besoldung der Beamten wesentlich unter das mathematisch bestimmte Soll zu drücken. Und das macht mir Sorge. Denn der DH hat die Beamtenbesoldung aus dem Alimentationsprinzip anhand der allgemeinen Wirtschaftlichen Entwicklung, der Haushaltslage und der Bedeutung für des Berufsbeamtentums für das Allgemeinwohl fortzuentsiwickeln.
Das MÄE zeigt, dass wir zwar ein geringes Wirtschaftswachstum haben, dennoch eine positive allgemeine Lohnentwicklung zu verzeichnen ist. Und jetzt meine Sorge: die Haushaltslage hält mit der allgemeinen Lohnentwicklung nicht Schritt. Der DH entkoppelt die Beamtenbesoldung dann massiv von der Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft. Korrigieren könnte er das, indem er neben dem Ausgabensenkungen auch die Einnahmen erhöht. Treibt er das so weiter, ist der öffentliche Dienst des Bundes in fünf Jahren tot. Tarifgehälter nicht konkurrenzfähig, verbeamtet wird kaum noch und die, die es werden, verdienen ebenfalls deutlich weniger als vergleichbare Beschäftigte in der Wirtschaft.


Ich verstehe Randnummer 120 so, dass eine Verletzung des Gebots der Mindestbesoldung vorliegt, und deshalb auf eine mögliche verfassungsrechtliche Rechtfertigung zu prüfen ist.

2strong

Zitat von: GeBeamter in 08.08.2026 22:24Treibt er das so weiter, ist der öffentliche Dienst des Bundes in fünf Jahren tot. Tarifgehälter nicht konkurrenzfähig, verbeamtet wird kaum noch und die, die es werden, verdienen ebenfalls deutlich weniger als vergleichbare Beschäftigte in der Wirtschaft.
Na ja, im Augenblick haben unsere Schlüsselbranchen (jenseits des Maschinenbaus) offenkundig andere Sorgen, als Gehälter, also Lohnkosten, deutlich zu erhöhen.

AltStrG

Zitat von: PolareuD in 08.08.2026 11:08https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a733a012b19377cc1230ddd/lukrativer-staatsdienst-bis-zu-mehrere-tausend-euro-pro-monat-die-milliardenschweren-familienzuschlaege-fuer-beamte.html

Nichts anderes sage ich seit längerem, und da Frau Färber als Beraterin des BVerfG eine maßgebliche Rolle spielt, dürften die Familienzuschläge drastisch sinken oder sogar entfallen, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, was denklogisch bei einer aA sogar zwingend ist.

Das im übrigen weniger Beamte, weniger Stellen, weniger Beförderungen, längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung/Arbeitsverdichtung kommt, ist obligatorisch schon eingeplant.

Emmerich, Fiedler und Schall aus dem Artikel sollten im Übrigen nochmals einen Blick in den Beschluss des BVerfG werfen, damit es nicht zu Missinterpretationen der neuen Rechtslage kommt.



https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a733a012b19377cc1230ddd/lukrativer-staatsdienst-bis-zu-mehrere-tausend-euro-pro-monat-die-milliardenschweren-familienzuschlaege-fuer-beamte.html

Zitat:

"Beamte profitieren bei Familienzuschlägen von Privilegien, die selbst der Beamtenbund für absurd und unangemessen hält. Doch rechtlich ist eine Abschaffung kompliziert.

Wenn Beamte heiraten oder Kinder bekommen, erhalten sie zusätzlich Geld vom Staat. Und zwar nicht wenig: Einige hundert bis mehrere tausend Euro pro Monat können fließen, damit auch die Familien der Beamten ,,amtsangemessen" unterhalten werden. Was für die Betroffenen eine Entlastung darstellt, belastet allerdings die öffentliche Hand.

Rund 825,6 Millionen Euro für sogenannte Familienzuschläge gab der Bund 2025 für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums WELT AM SONNTAG mitteilte. Hinzu kommen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat. Experten und selbst Vertreter des Beamtenbundes kritisieren die Ausgestaltung des Systems als unangemessen.

Vergütung für Staatsdiener
,,Besoldung muss so hoch sein, dass Beamter Familie ernähren kann, ohne dass Partner arbeiten muss"
Denn nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen zahlen entsprechende Familienzuschläge, die nur Beamten zugutekommen: Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sie sich im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht zum Sozialbudget zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

,,Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagt die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. ,,Für dieselbe Tätigkeit kann ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder." Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

In einigen Bundesländern gibt es erhebliche Zuschläge: In Nordrhein-Westfalen können Beamte mit vier Kindern bis zu 3473 Euro zusätzlich im Monat erhalten, in Baden-Württemberg gibt es für das dritte und weitere Kinder jeweils 989 Euro pro Monat. Das findet sogar der Beamtenbund absurd. Man habe es mit einer gesellschaftspolitisch ,,schwer erklärbaren, finanziellen Besserstellung von Beamtenkindern" zu tun, sagte im vergangenen Herbst Kai Rosenberger, der Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg. Diese Besserstellung aufzulösen, ist allerdings alles andere als trivial.

,,Besoldung muss amtsangemessen ausgestaltet sein"
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Dienstherr Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt gewährleisten. Hintergrund ist das aus dem Grundgesetz abgeleitete Alimentationsprinzip, das die Unabhängigkeit der Beamten sichern soll. Als der Grundsatz entstand, war die Alleinverdiener-Familie noch der Regelfall. Inzwischen entspricht dies zwar längst nicht mehr der Lebensrealität vieler Paare, in denen beide Partner berufstätig sind – die grundsätzliche Verpflichtung des Dienstherrn, auch den Unterhalt der Familie zu gewähren, hob das Gericht allerdings nicht auf.


Bund und Länder hatten die Wahl: Sie konnten das Grundgehalt der Beamten erhöhen, damit sich davon auch eine Familie ernähren lässt – oder aber höhere Extra-Zuschläge für Familien gewähren. Viele wählten den letzten Weg.

,,Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen", sagt Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.

Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren entschieden hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen ,,eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen".

Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.


Färber plädiert dafür, die Familienzuschläge ,,ersatzlos" zu streichen beziehungsweise auf absolute Mangelfälle zu begrenzen. Die ,,wahnsinnigen Beträge", die dadurch frei würden, sollten auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden, so Färber.

 ,,Unsere Umfrage zur Einkommenssituation von Beamtenhaushalten zeigt, dass sich gerade Personen der unteren Besoldungsstufen keine Wohnung leisten können." Eine Erhöhung des Grundgehalts wäre für den Staat allerdings womöglich noch teurer als die Auszahlung der Familienzuschläge. Denn wenn das Grundgehalt der unteren Besoldungsstufen steigt, müssen auch die Gehälter der oberen Besoldungsgruppen steigen.

,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch
Ein Dilemma, das der Bund nun mit einem Kompromiss aufzulösen versucht: Der ehebezogene Familienzuschlag soll komplett entfallen und stattdessen in das Grundgehalt überführt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt. Außerdem will der Bund künftig einberechnen, dass Partner von Beamten zum Familieneinkommen beitragen können. An Zuschlägen für Kinder hält der Bund allerdings fest.


Die Union plädiert angesichts der hohen Kosten für einen Kurswechsel. ,,Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagt der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). ,,Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein." Beamte müssten zukünftig ,,strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei der Polizei oder in der Steuerverwaltung". Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

,,Nur so können wir die Kosten insgesamt und langfristig auf ein vertretbares Maß zurückführen", so Throm. Für die heutigen Beamten seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. ,,Aufgrund des Alimentationsprinzips in der Beamtenbesoldung finde ich es richtig, wenn Familien grundsätzlich besonders berücksichtigt werden."

,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben", sagen die Grünen
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte hingegen, dass er die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Familienzuschlags nachvollziehen könne. Der Gesetzgeber habe bei der Beamtenbesoldung jedoch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. ,,Kindern kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da sich die Leistungen der Grundsicherung mit jedem Kind erhöhen und die Beamtenbesoldung einen Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss." Den vorliegenden Gesetzentwurf werde man im parlamentarischen Verfahren ausgiebig beraten.

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, verteidigte die Familienzuschläge. ,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben. Deswegen ist es Teil einer gerechten Besoldung für die im Dienst erbrachten Leistungen auch mehr Geld für die Kinder von Beamtinnen und Beamten einzuplanen." Es sei ein Irrtum anzunehmen, dass alle Beamten ein hohes Einkommen beziehen. Familienzulagen seien gerade in den unteren Besoldungsstufen ein wichtiger Faktor.

Scharfe Kritik äußerte die Linke im Bundestag: Auch mit dem neuen Gesetzentwurf bleibe unter dem Strich ein ,,eigentlich nicht mehr zeitgemäßes Vergütungsmodell und eine deutliche bessere Unterstützung von Kindern von Beamten als dies bei anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft der Fall ist", sagte Pascal Meiser, arbeitspolitischer Sprecher der Fraktion. Dies sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in weiten Teilen aber nur durch eine Änderung des Grundgesetzes zu verändern.

,,Ohne Probleme rechtlich zulässig wäre jedoch schon jetzt, künftig nur noch dort zu verbeamten, wo es sich wirklich um zentrale hoheitliche Aufgaben handelt und für alle anderen mit den zuständigen Gewerkschaften eine höhere und leistungsgerechte Bezahlung per Tarifvertrag zu vereinbaren."

Forderungen stellt der Lehrerverband Schall, der die Interessen von angestellten Lehrern vertritt. ,,Die Familienzuschläge müssen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten", sagte der Vorsitzende Stefan Nierfeld. Dreiviertel der Beschäftigen im öffentlichen Dienst seien Angestellte. Ihre Kinder müssten dem Staat ,,genauso viel wert sein wie die der Beamten".