Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Finanzer

Zitat von: yamato in Heute um 13:03Weder die Linke, noch die BSW noch die AfD werden die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Solange also der Russe hier nicht einfällt dürfte keine akute Gefahr bestehen.

Aber Hummel warnt uns doch immer vor den Gefahren der umstürzlerischen SPD!

Tarifgeist

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:22Vielleicht habe ich es verpasst, aber steht nicht noch ein explizites Urteil des BVerfG aus, wie hoch die Familienzuschläge innerhalb der 4K-Familie sein dürfen? Es wurde doch nur gesagt, dass es welche geben darf, aber nicht, welche Höhe innerhalb der 4K-Familie für diese angemessen wäre?

Daher bin davon ausgegangen, dass das der nächste "Trick" der Dienstherrn sein wird, wenn das fiktive Partnereinkommen fällt: Einfach von den 1,3 z.B. 0,5 als Familienzuschlag für den Ehepartner, 0,5 für das 1. Kind und 0,3 für 2. Kind auszahlen.

Und wobei ist hier "der Trick"?

Wäre das nicht ausgesprochen fair, bzw. eine an der realen Lebenswirklichkeit (also ohne fiktive Partnereinkommen oder fiktive Kinder) bemessene Besoldung?!

Will hier aber nicht wieder ein Fass aufmachen, was geschlossen bleiben sollte :-X


DeltaR95

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 14:18Wäre das nicht ausgesprochen fair, bzw. eine an der realen Lebenswirklichkeit (also ohne fiktive Partnereinkommen oder fiktive Kinder) bemessene Besoldung?!

Nein, wäre es nicht und mit "fair" hat das überhaupt gar nichts zu tun. Diese Debatte kommt immer wieder und wieder auf und es wird nicht besser.

Wenn diese Änderung der "gefühlten Realität" der Bevölkerung eher entspricht, dann liegt es an der Politik das Grundgesetz entsprechend anzupassen und in Zukunft auf das Berufsbeamtentum und seine "Vorzüge" für die Gesellschaft zu verzichten.

Solange man an den Vorzügen als Dienstherr uneingeschränkt festhält, darunter bundesweite Versetzbarkeit, keine vereinbarte tatsächliche Wochenarbeitszeit, Streikverbot etc. gelten die entsprechenden "hergebrachten" Rahmenbedingungen des Berufsbeamtens auch fort. Man kann hier nicht einfach einseitig "Rosinenpickerei" betreiben.

Irgendwie wird das Wort "fair" heutzutage inflationär gebraucht und mir macht langsam Sorge, dass Recht und Gesetz scheinbar nur noch dann angewendet wird, wenn es von einem selbst als "fair" empfunden wird.

Setz' dich doch mal hin, rechne aus, was ein Ingenieur mit Masterabschluss in der pW verdient und was der "verbeamtete" mit irgendwas von A10 bis A13 (ohne Personalführungsverantwortung) erhält. Auf solchen Grundlagen kann man dann über "Fairness" sprechen und wie sich die besonderen Pflichten des Berufsbeamtentums "monetär" quantifizieren lassen.

GeBeamter

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 14:18Und wobei ist hier "der Trick"?

Wäre das nicht ausgesprochen fair, bzw. eine an der realen Lebenswirklichkeit (also ohne fiktive Partnereinkommen oder fiktive Kinder) bemessene Besoldung?!

Will hier aber nicht wieder ein Fass aufmachen, was geschlossen bleiben sollte :-X



Dann ganz kurz, was dagegen sprechen würde, auch wenn es gegenüber grundsätzlich Angestellten fair und gerecht klingen würde:
- als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums sind der Beamte und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren (Alimentationsprinzip). Wieso der Gesetzgeber nun einen Partner aus der Definition der Familie herauskürzen kann, wäre mir mit Blick auf Art. 6 GG ein Rätsel.
- durch Voraussetzung eines Partnereinkommens, durch das erst ein Armutsrisiko oder ein amtsangemesener Lebenswandel erreicht werden kann, wird der Beamte unmittelbar abhängig von Interessen Dritter, z.B. dem Arbeitgeber des Partners. Ist das mit dem Neutralitätsgebot vereinbar? Darf der DH im Zweifel in das Beschäftigungsverhältnis des Partners eingreifen, wenn ein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten bestehen könnte.
- Was ist mit Partnern, die aufgrund der durch den DH ausgeübten Pflichten (Versetzung, Abordnung) an einer Arbeitsaufnahme gehindert werden?
- außerhalb des Beamtenverhältnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit, wenn Arbeitsverhältnis aufzunehmen, das ein Alleinverdienermodell ermöglichen könnte. Das ist eine Freiheit, die ein Beamter nicht hat, da er seine Arbeitsleistung nicht "meistbietend" am Markt anbieten kann. Damit muss der Beamte unmittelbar von der Verfassung vor Armut oder nicht angemessenem Lebenswandel geschützt werden. Und das unter Berücksichtigung seiner familiären Situation, die nicht zu einer Armutsgefährdung oder signifikanten Einschränkung des amtsangemessenen Lebenswandels führen darf.

Ich weiß, das ist keinem "draußen" gut zu erklären, dass Beamte extra Geld für Frau und Kinder bekommen. Wie gesagt ist das aber Ausfluss des verfassungsrechtlichen Schutzanspruchs.
Die Diskussion kommt auch prompt jetzt wieder in Gang, wo es das Wirtschaft schlecht geht. Davor hat das keine Sau interessiert und es ging nur gegen die Pensionen. Weil draußen eben auch so viel verdient wurde, dass man den Beamten ihr mickriges Salär trotz Zusatzkomponenten nicht geneidet hat.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 15:03Nein, wäre es nicht und mit "fair" hat das überhaupt gar nichts zu tun. Diese Debatte kommt immer wieder und wieder auf und es wird nicht besser.

Wenn diese Änderung der "gefühlten Realität" der Bevölkerung eher entspricht, dann liegt es an der Politik das Grundgesetz entsprechend anzupassen und in Zukunft auf das Berufsbeamtentum und seine "Vorzüge" für die Gesellschaft zu verzichten.

Solange man an den Vorzügen als Dienstherr uneingeschränkt festhält, darunter bundesweite Versetzbarkeit, keine vereinbarte tatsächliche Wochenarbeitszeit, Streikverbot etc. gelten die entsprechenden "hergebrachten" Rahmenbedingungen des Berufsbeamtens auch fort. Man kann hier nicht einfach einseitig "Rosinenpickerei" betreiben.

Irgendwie wird das Wort "fair" heutzutage inflationär gebraucht und mir macht langsam Sorge, dass Recht und Gesetz scheinbar nur noch dann angewendet wird, wenn es von einem selbst als "fair" empfunden wird.

Setz' dich doch mal hin, rechne aus, was ein Ingenieur mit Masterabschluss in der pW verdient und was der "verbeamtete" mit irgendwas von A10 bis A13 (ohne Personalführungsverantwortung) erhält. Auf solchen Grundlagen kann man dann über "Fairness" sprechen und wie sich die besonderen Pflichten des Berufsbeamtentums "monetär" quantifizieren lassen.

Fairness bedeutet nicht, dass jeder das Gleiche bekommt. Fairness bedeutet, dass jeder das bekommt, was er verdient, Suum cuique.


Tarifgeist

Wie gesagt, ich wollte kein Fass aufmachen :o

Erscheint mir dennoch komisch: Hier wird völlig zurecht ein fiktives Partnereinkommen abgelehnt, aber bei der Grundbesoldung soll bitte alles möglichst ohne Zuschläge laufen und bei jedem, egal ob tatsächlich Single oder nicht, so besoldet werden, dass er 4K versorgen kann...ist dass nicht auch etwas wie die "fiktive Familie", die jeder versorgen können muss, ob sie jetzt da ist oder nicht?!

Versteht mich nicht falsch: Ich habe mich in die Thematik bestimmt nicht so gut eingearbeitet wie die meisten von euch und ich maße mir auch nicht an diesen juristisch offenbar hochkomplexen Sachverhalt in all seinen Facetten zu durchdringen...nur rein von meinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden: Warum sollten Mehrbedarfe wie Kinder oder Ehepartner nicht vollständig durch Zuschläge abgegolten werden können? Das wäre in meinem Augen einfach das "fairste" (um das Unwort hier nochmal anzubringen), da es halt nur gezahlt wird, wenn die Voraussetzungen dafür auch tatsächlich vorliegen und nicht mit absurden Fiktionen gearbeitet wird.

Nehm es mir nicht übel, aber ich kann den Vergleich mit der ach so hochgelobten freien Wirtschaft nicht mehr hören. Wenn's passt, soll man gefälligst auf den Maschinenbau Master bei Siemens gucken und den mit dem A13 RR vergleichen und bitterlich weinen, ob dieser Ungerechtigkeit. Auf der anderen Seite, wenn die Einwände der Tarifbeschäftigten kommen, dass sie für exakt die gleiche Tätigkeit wie der verbeamtete Kollege am Nachbarschreibtisch deutlich weniger verdienen und praktisch keine Aufstiegschancen haben, wird darauf verwiesen, dass das ja alles zwei unterschiedliche Systeme seien und die zu vergleichen ja gar nicht ginge (Äpfel und Birnen usw.)....


InternetistNeuland

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 14:18Und wobei ist hier "der Trick"?

Wäre das nicht ausgesprochen fair, bzw. eine an der realen Lebenswirklichkeit (also ohne fiktive Partnereinkommen oder fiktive Kinder) bemessene Besoldung?!

Will hier aber nicht wieder ein Fass aufmachen, was geschlossen bleiben sollte :-X




In welcher realen Lebenswirklichkeit bekommt denn ein Angestellter in der freien Wirtschaft Zuschläge für Frau und Kinder?

Die Wirklichkeit sieht so aus, dass viele der untersten Besoldungsgruppen 4k Familien weniger verdienen als Grundsicherung!

Der Beamte ist nach seinem Amt zu bezahlen und seine Familie ist lebenslang zu alimentieren, d.h. aber nicht, dass eine Beförderung +5% Lohn geben darf während eine Ehe +50% Lohn durch Zulagen einbringen würde. (Von Faktor 1 * 80% * MÄE auf Faktor (1 + 0,5) * 80% * MÄE, wobei die 0,5 Familienzuschlag sind))

Verwalter

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 14:18Und wobei ist hier "der Trick"?

Wäre das nicht ausgesprochen fair, bzw. eine an der realen Lebenswirklichkeit (also ohne fiktive Partnereinkommen oder fiktive Kinder) bemessene Besoldung?!

Will hier aber nicht wieder ein Fass aufmachen, was geschlossen bleiben sollte :-X


Ha
Zitat von: Tarifgeist in Heute um 16:06Warum sollten Mehrbedarfe wie Kinder oder Ehepartner nicht vollständig durch Zuschläge abgegolten werden können?

Wäre wohl auch nicht dem Amte angemessen, Maßstab bleibt wie bisher die 4K-Familie für alle Beamten.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Rheini

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 16:06Wie gesagt, ich wollte kein Fass aufmachen :o

Erscheint mir dennoch komisch: Hier wird völlig zurecht ein fiktives Partnereinkommen abgelehnt, aber bei der Grundbesoldung soll bitte alles möglichst ohne Zuschläge laufen und bei jedem, egal ob tatsächlich Single oder nicht, so besoldet werden, dass er 4K versorgen kann...ist dass nicht auch etwas wie die "fiktive Familie", die jeder versorgen können muss, ob sie jetzt da ist oder nicht?!

Versteht mich nicht falsch: Ich habe mich in die Thematik bestimmt nicht so gut eingearbeitet wie die meisten von euch und ich maße mir auch nicht an diesen juristisch offenbar hochkomplexen Sachverhalt in all seinen Facetten zu durchdringen...nur rein von meinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden: Warum sollten Mehrbedarfe wie Kinder oder Ehepartner nicht vollständig durch Zuschläge abgegolten werden können? Das wäre in meinem Augen einfach das "fairste" (um das Unwort hier nochmal anzubringen), da es halt nur gezahlt wird, wenn die Voraussetzungen dafür auch tatsächlich vorliegen und nicht mit absurden Fiktionen gearbeitet wird.

Nehm es mir nicht übel, aber ich kann den Vergleich mit der ach so hochgelobten freien Wirtschaft nicht mehr hören. Wenn's passt, soll man gefälligst auf den Maschinenbau Master bei Siemens gucken und den mit dem A13 RR vergleichen und bitterlich weinen, ob dieser Ungerechtigkeit. Auf der anderen Seite, wenn die Einwände der Tarifbeschäftigten kommen, dass sie für exakt die gleiche Tätigkeit wie der verbeamtete Kollege am Nachbarschreibtisch deutlich weniger verdienen und praktisch keine Aufstiegschancen haben, wird darauf verwiesen, dass das ja alles zwei unterschiedliche Systeme seien und die zu vergleichen ja gar nicht ginge (Äpfel und Birnen usw.)....



Na dann mach doch einfach auch kein Fass auf. Die Vorschreiber haben doch versucht es Dir zu erklären.

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 17:30In welcher realen Lebenswirklichkeit bekommt denn ein Angestellter in der freien Wirtschaft Zuschläge für Frau und Kinder?

Die Wirklichkeit sieht so aus, dass viele der untersten Besoldungsgruppen 4k Familien weniger verdienen als Grundsicherung!

Der Beamte ist nach seinem Amt zu bezahlen und seine Familie ist lebenslang zu alimentieren, d.h. aber nicht, dass eine Beförderung +5% Lohn geben darf während eine Ehe +50% Lohn durch Zulagen einbringen würde. (Von Faktor 1 * 80% * MÄE auf Faktor (1 + 0,5) * 80% * MÄE, wobei die 0,5 Familienzuschlag sind))

Genau das ist das Spannungsfeld der ständigen und der neuerlichen Rechtsprechung, dass der DH nun für sich vor dem Hintergrund des Haushaltsdrucks zu klären hat.

Er wird das daraus durch seine Prämissen entstehende Dilemma irgendwie lösen müssen. Erhöht er für alle die Grundbesoldung, sodass die Kinderzuschläge für die ersten beiden Kinder obsolet werden und nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG die ersten beiden Kinder damit ganz oder zumindest überwiegend aus dem Grundgehalt unterhalten werden können, wird es vermutlich den Haushalt sprengen.
Macht er die Besoldung individuell von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig und zahlt dem A3 Single nur noch 1x0,8 MÄE, dann wird die Tabelle für die Mannschaften in der Bundeswehr extrem unattraktiv, darauf aufbauende Abstände können auch gar nicht so groß sein, dass die Tabelle am oberen Ende für die Verantwortung attraktiv gegenüber der PW wird. Zudem wird er dann die Ehe und die Kinder über Zuschläge gestalten, die so hoch sind, dass das auch öffentlich nicht zu verkaufen sein wird und zudem das BVerfG zwar noch nicht über das Verhältnis von Zulagen zum Grundgehalt entschieden hat, aber bereits andeutet, diese Entwicklung kritisch zu beäugen.
Das wären aber zumindest Wege, um verfassungsrechtlich eher zulässig die Besoldung zu korrigieren. Für Härtefälle müssen noch Ortszuschläge her.
Stattdessen entscheiden sich aber fast alle DH dazu, den verfassungsrechtlich bedenklichen Weg einzuschlagen und aus der Alimentationsverpflichtung der Familie einzelne Teile herauszulösen und zu unterstellen, dass Teile der Familie für ihren Unterhalt selbst aufkommen.

xap

Schnarch. Wollt ihr die Diskussion bitte im entsprechenden Thread (zum 1000. Mal) führen?

GeBeamter

Zitat von: Tarifgeist in Heute um 16:06Auf der anderen Seite, wenn die Einwände der Tarifbeschäftigten kommen, dass sie für exakt die gleiche Tätigkeit wie der verbeamtete Kollege am Nachbarschreibtisch deutlich weniger verdienen und praktisch keine Aufstiegschancen haben, wird darauf verwiesen, dass das ja alles zwei unterschiedliche Systeme seien und die zu vergleichen ja gar nicht ginge (Äpfel und Birnen usw.)....

Derzeit haben wir einen Arbeitnehmermarkt. Der öD im Bund stellt keine neuen Leute ein, er muss mit denen weiter arbeiten, die da sind. Eine gute Gelegenheit, um die Möglichkeiten zu nutzen, die man als Tarifbeschäftigter hat: Arbeitskampf, Motto "gleiche Arbeit, gleicher Lohn". Am besten nach Rechtskraft des Alimentationsgesetzes. Vllt Mal die Gewerkschaften anspitzen, das in die kommende Tarifrunde einzuarbeiten.
Stattdessen wird man sich wieder mit 2,5% pro Jahr Erhöhung zufrieden geben, um die Kommunen nicht ans Messer zu liefern.