Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Tarifgeist

Mal eine Frage zur möglichen Ausgestaltung der aA:
Die Familienzuschläge dürfen ja mutmaßlich und bekanntermaßen einen gerichtlich mich nicht fest bestimmten Anteil der besoldung übersteigen, da nicht leistungs- und amtsinduziert. Wäre es möglich, dass der Besoldungsgesetzgeber bspw. die Kinderzuschläge als einen relativen Anteil der Grundbesoldung auszahlt? Also z.B. für K1: 7,5% vom Tabellenbetrag. So würde der Besoldungsgesetzgeber ja dem Umstand Rechnung tragen, dass die Zuschläge für jedes Amt im Rahmen bleibt, oder?!
Und auch die Differenz in den absoluten Auszahlungsbeträgen wären doch dadurch begründet, dass der DH die 4K "Amtangemessen" besolden muss... für mein dafürhalten induziert das doch bereits eine Differenz in der Auszahlung. Zusätzlich kennt die Rechtsprechung doch bereits im Rahmen einer anderen Rechtsmaterie, nämlich dem Unterhaltsrecht, Unterschiede zwischen Zahlbeträgen wenn es um Kinder geht (s. Düsseldorfer Tabelle)


Rheini

@Callisto

Was definierst Du als Realitätsgerechter? Evtl. ist es auch Realitätsgerechter, wenn in Deutschland jeder streiken dürfte.


Hast Du in dem Beschluß auch den Passus gelesen was der DH, hier Land Berlin, machen muss damit er ein anderes Modell als die 4K Familie nutzen darf (und was er eben genau lr. BVerfG nicht getan hat)?

P. S. Vor kurzem hat Swen hier im Thread genau zu der 4K Familie einen Beitrag geschrieben. Blättere was zurück und lies ihn dir doch mal durch.

Callisto

Zitat von: Rheini in Heute um 09:36@Callisto

Was definierst Du als Realitätsgerechter? Evtl. ist es auch Realitätsgerechter, wenn in Deutschland jeder streiken dürfte. (...)

Ich bin mir nicht sicher, ob das hier ernsthafte Fragen sind. Wie man "realitätsgerechter" im Hinblick auf die Frage Allein- oder Mehrverdienerehe definiert, ist ja jetzt nicht sehr kompliziert...

Rheini

Zitat von: Callisto in Heute um 09:52Ich bin mir nicht sicher, ob das hier ernsthafte Fragen sind. Wie man "realitätsgerechter" im Hinblick auf die Frage Allein- oder Mehrverdienerehe definiert, ist ja jetzt nicht sehr kompliziert...

Ich bin mir nicht sicher ob es Realitätsgerechter ist über Dinge zu diskutieren, die z. B. das BVerfG eindeutig in seinen Beschlüssen entschieden hat.

Callisto

Das BVerfG hat zur Frage der Mehrverdienerehe inhatlich bisher gerade nicht entschieden.

Aber gut, also keine ernstgemeinten Fragen. Kann man sich also sparen.

Rheini

Zitat von: Callisto in Heute um 10:00Das BVerfG hat zur Frage der Mehrverdienerehe bisher gerade nicht entschieden...

Aber zum Thema der 4K Familie  8) .

Callisto

Zitat von: Rheini in Heute um 10:01Aber zum Thema der 4K Familie  8) .

Ja. Auf Grundlage der bisherigen Besoldungspraxis.

Geht es aktuell um die Frage der bisherigen Besoldungspraxis? Nein.

Ich werde jetzt auf die Beiträge auch nicht mehr eingehen. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht erfassen oder ob es reine Trollerei ist. Einerlei ist es verschwendete Zeit, sorry.

Rheini

Zitat von: Callisto in Heute um 10:14Ja. Auf Grundlage der bisherigen Besoldungspraxis.

Geht es aktuell um die Frage der bisherigen Besoldungspraxis? Nein.

Ich werde jetzt auf die Beiträge auch nicht mehr eingehen. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht erfassen oder ob es reine Trollerei ist. Einerlei ist es verschwendete Zeit, sorry.

Derzeit muss die Besoldungspraxis sich nach den derzeit geltenden Gesetzesgrundlagen richten. Oder hast Du eine andere Auffassung?



AltStrG

Zitat von: Callisto in Heute um 09:28In Bezug auf die Anpassung der Besoldungpraxis an die Lebensrealität sagt das BVerfG sogar ausdrücklich, dass diese dem Besoldungsgesetzgeber freisteht. Und zwar auch konkret in Bezug auf die 4-K-Alleinverdienerehe. Dass der Besoldungsgesetzgeber sich in der bisherigen Besoldungspraxis daran orientiert, heißt (selbstverständlich) nicht, dass er das in Zukunft nicht im Grundsatz anders machen könnte:


Der Beschluss von 2020 ist mit dem Beschluss von 2025 de jure überholt, genau das ist der Punkt, den es zu beachten gilt. Die 4K Familie ist in der Berechnungsmatrix der Bezugspunkt, es gibt keinen Bezugs- oder Betrachtungspunkt für 1K, 2K, 3K. Es gibt keine Sonderrechtsprechung für diese Personenkreise wie beispielsweise einen Singlebeamten. Auch wird es bei den 5K, 6K Familienzuschlägen zu einer Neubetrachtung kommen.

Aber das hatten wir in diesem Thread bereits mehrfach, gefühlt 23141 mal besprochen. Bitte einfach die letzten 150 Seiten lesen.

Zum Rest verweise ich auf das Posting

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg470958.html#msg470958

In diesem ist die aktuelle Rechtslage und die historische Herleitung des BVerfG im aktuellen Beschluss stark verkürzt beschrieben.

AltStrG

Zitat von: Callisto in Heute um 10:00Das BVerfG hat zur Frage der Mehrverdienerehe inhatlich bisher gerade nicht entschieden.


Es hat, auch das wurde in den letzten 5 Seiten ausgeführt, sehr wohl dazu Stellung genommen und sehr wohl entschieden, eine erste Entscheidung getroffen. Der aktuelle Beschluss liegt ja vor, in welchem das Partnereinkommen keine Beachtung findet. In den entscheidenden Randnummern (auch hier verweise ich auf die letzten 5 Seiten oder meinen Nick, dort sind die Postings zu finden) ist die Stoßrichtung des BVerfG m.M.n. klar, ein fiktives Partnereinkommen braucht eine verfassungsrechtlich überzeugende, tragende Begründung, die in der Lage ist, die bisherige Alimentationsrechtssprechung, die Beamtenrechtrechtssprechung des Zweiten Senats, die Sozialrechtsprechung des Ersten Senats, die Berlin mit der plumpen "aber die Realität!"-Argumentation nicht liefern konnte; das BVerfG mithin nicht überzeugen konnte.

AltStrG

Zitat von: pooh in Heute um 10:42https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/dgb-haelt-reform-der-beamtenbesoldung-in-hessen-fuer-verfassungswidrig-94449378.html

Interessante Sichtweise des DGB. Die angesehene Verfassungsrechtlerin sagt klar (in Übereinstimmung mit 90% der tatsächlichen Experten), dass eine Familieneinkommen oder fiktives Partnereinkommen klar verfassungswidrig ist, und der der DGB schlägt vor "das fiktive zweite Familieneinkommen niedriger anzusetzen".

Da muss ich kurz lachen, kann man sich nicht ausdenken. Ich gehe jetzt an den Pool, ich habe Urlaub, die Familie ruft :)

Skywalker2000


Skywalker2000

Würde gerne wissen, wie oft die letzten 8-10 Wochen die DBB, GDB, BDZ etc. beim zuständigen Referat im BMI nachgefragt haben bezüglich der Besoldung? Oder hatten alle 10 Wochen Sommerurlaub?

Für was bekommen die Geld?

Schnarchnase81

Zitat von: Rheini in Heute um 10:19Derzeit muss die Besoldungspraxis sich nach den derzeit geltenden Gesetzesgrundlagen richten. Oder hast Du eine andere Auffassung?



Wie viele Neulinge müssen sich denn noch hier anmelden, bis wir kapieren, dass wir hier von höheren Stellen Sand in die Augen bekommen sollen? Es ist doch immer wieder das gleiche: Kommt ein Urteil, kommen plötzlich Neulinge, welche die Tricks der DH veteidigen! Kommt eine Tarifverhandlung, kommen plötzlich Neulinge, die mit wenig zu frieden sind und dem AN Gier unterstellen. Kommt ein Tarifabschluss, kommen plötzlich Neulinge, die den gut und gerecht finden!
Lasst euch davon nicht beeindrucken! Widerspruch einlegen und Klagen bis der Arzt kommt, das hilft!
Das Partnereinkommen ist nicht verfassungskonform! Das Bundesverfassungsgericht hat nicht umsonst für seinen Maßstab die 4K -Familie als Grundlage genommen. Wären die Richter der Meinung, dass das Partnereinkommen irgendeine Rolle spielt, wären die Urteile anders ausgefallen. Dann wäre argumentiert worden, dass die Besoldung in Ordnung ist, denn in der heutigen Zeit verdient ja der Partner soundsoviel mit. Man fällt doch kein Urteil mit dem Maßstab 4K-Familie, um dann die Möglichkeit zu geben dies wieder über ein Partnereinkommen auszuhebeln, das wäre totaler Blödsinn! Die Richter haben sich was dabei gedacht! Was sie sich nicht gedacht haben: Beamte sind nicht nach Bedarf zu alimentieren. Man wollte einen sich an einer allgemeinen Entwicklung orientierenden Maßstab an die Hand geben und nicht irgendwelche Bedarfsrechnungen ins Leben rufen! Da die DH das 20er -Urteil absichtlich fehlinterpretiert und ins lächerliche geführt haben, sind die Richter im letzten Urteil wieder davon weg, denn es war niemals die Intention dieses Urteils, das Beamte wie Bürgergeldempfänger behandelt werden! Es sollte nur ein Vergleichsmaßstab für die untere Grenze sein. Man hätte auch die aktuellen Pizzapreise (mit Multiplikator; Achtung Satire) als Maßstab nehmen können, wobei die DH dann wahrscheinlich argumentiert hätten, dass mindestens ein Familienmitglied keine Pizza mag (Achtung Satire)!

Die 4K-Familie ist ein Maßstab, ein Bezugswert, ein Vergleich für die Besoldung in V. mit dem Medianäquivalenzeinkommen. Dieses Urteil sollte nicht dazu führen, dass nun irgendwie ein Partnereinkommen da ist. Im Gegenteil: man hat hier im Prinzip klare Maßstäbe gesetzt! Wäre ein Partnereinkommen verfassungskonform, hätte das Bundesverfassungsgericht direkt 3K o. ä. ansetzen können. In vielen Randnummern kommt eigentlich klar raus, das ein Partnereinkommen nicht anzusetzen ist! Man konnte dieses leider für die Zukunft nicht grundsätzlich ausschließen, da der Sachverhalt auf die Vergangenheit gerichtet war.
Wäre ein Partnereinkommen möglich, hätte das Gericht dieses wahrscheinlich in seinen Berechnungen auch einfließen lassen und das Urteil hätte anders ausgesehen. Es ist aber wie es ist: dem untersten Beamten stehen 80% MÄE für eine Familie mit Ehefrau und 2 Kindern zu! Mal abgesehen davon wäre es auch nicht im Interesse des Bundesverfassungsgerichtes, dem Dienstherr mit dem Partnereinkommen so viel Entscheidungsfreiheit zu überlassen! Da könnte der kleinste Beamte weit weniger bekommen, als ein Bürgergeldempfänger mit Frau und Kind, weil der DH halt Partnereinkommen annimmt und genau das ist ja des Pudels Kern: dem Staat ist es untersagt, einen Beamten weniger Besoldung zukommen zu lassen, als einer  Bürgergeldfamilie Stütze. Gerade,ä wenn das Partnereinkommen fiktiv ist, der Partner aber tatsächlich gar nicht arbeitet oder arbeiten kann, kann dies dann nämlich durchaus passieren! Und dann stellt der Beamte sich die Frage, warum er eigentlich seinen Dienst versehen soll, wenn er für nur etwas weniger, gleichviel oder sogar mehr, auch zu Hause bleiben kann...warum dann morgens aufstehen? Und wie viele Beamte der unteren Besoldungsstufen leben nah der Armut? Ich spreche da aus Erfahrung! Beim Vergleich mit dem Bürgergeldempfänger zählt ja nicht nur das Geld, das man erhält: meistens braucht man ja auch ein Auto um zum Dienst zu fahren...inkl. Benzin, Reparaturen und Inspektionen! Die lassen sich vom fiktiven Partnereinkommen nicht bezahlen. Die Anrechnung eines tatsächlichen Partnereinkommens zur Bedarfsermittlung kann aber auch nicht rechtens sein, denn der Beamte darf nicht nach Bedarf, sondern muss nach Leistung Eignung und Befähigung besoldet werden! Zudem würde dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen: ein Beamter darf bei Vergleichbarkeit nicht schlechter gestellt werden, nur, weil der Partner arbeitet.

Also, lasst euch nicht von irgendwelchen Gesandten der DH hier Sand in die Augenstreuen! Das Partnereinkommen ist und bleibt verfassungswidrig!