Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Callisto

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:15Das sehe ich seit 38 Beiträgen. Aber Lachen ist gesund.

Ja, es macht tatsächlich den Eindruck, als wenn es hier zu einem großen Teil (und in vierstelligen Beiträgen. Muss man auch erst mal schaffen, hust...) um "Lachen" und Zeitvertreib geht. Meine Zeit ist mir doch etwas zu kostbar, da jetzt miteinzusteigen.

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:14Ich harre weiterhin der Antwort.

Da müssen Sie also folglich weiterhin harren. Ich habe heute für alles geschrieben.

NWB

Wir sind mittlerweile wieder bei -1

Knecht

Zitat von: NWB in Heute um 13:28Wir sind mittlerweile wieder bei -1

-100 triffts eher

GoodBye

Zitat von: NWB in Heute um 13:28Wir sind mittlerweile wieder bei -1

Callisto wurde es von den Göttern verboten, in das erfrischende Meer der besoldungsrechtlichen Erkenntnis einzutauchen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Schnarchnase81

Da fällt mir ein: ich möchte nochmal das mit der Lebensrealität aufgreifen: es mag ja sein, dass die Zweiverdienerfamilie bei Beamten mittlerweile in der Mehrzahl ist. Aber warum ist das so? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Ursache hierfür in der niedrigen Besoldung zu suchen ist. Als ich damals A7 und meine Frau schwanger war, war klar, dass diese nicht zu Hause bleiben kann, da dann das Geld schlicht nicht gereicht hätte. Meine Frau wäre gerne zu Hause geblieben, ging aber nicht. Die Besoldung hat schlicht nicht für mich, Frau und EIN Kind gereicht, zumal ich beide dann hätte privat krankenversichern müssen.
Für mich hat man sich durch die zu niedrige Besoldung das Argument für ein Partnereinkommen selbst geschaffen...Ich finde das tatsächlich einfach nur dreist!

Rheini

Zitat von: Callisto in Heute um 13:10Und genau um "einen neuen Anlauf" zur Modifikation der vierköpfigen Alleinverdienerehe geht es hier in dem Thread eigentlich, siehe Threadtitel. Auch wenn bei bestimmten Diskussionsteilnehmern ein gewisser pawlowscher Reflex besteht wiederholt die bisherige Besoldungspraxis zu erläuetern.

Am Rande: Es geht hier nicht um das Handeln des Dienstherrn. Es geht um Änderungen durch den Gesetzgeber.

Oh doch noch weitere Kommentare?

Naja die bisherige Besoldungspraxis ist auch die aktuelle Besoldungspraxis.

Falls Du eine zukünftige Besoldungspraxis besprechen willst die es aktuell (noch) nicht gibt, ist evtl. ein Thread "Wie ich mir eine zukünftige Alimentation vorstellen kann ..." sinnvoller, als das im Thread der aktuellen Besoldungspraxis zu besprechen.

Nur so als Vorschlag.

AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 14:01Oh doch noch weitere Kommentare?

Naja die bisherige Besoldungspraxis ist auch die aktuelle Besoldungspraxis.

FallDu eine zukünftige Besoldungspraxis besprechen willst die es aktuell (noch) nicht gibt, ist evtl. ein Thread "Wie ich mir eine zukünftige Alimentation vorstellen kann ..." sinnvoller, als das im Thread der aktuellen Besoldungspraxis zu besprechen.

Nur so als Vorschlag.

Also, jetzt keine konstruktiven Vorschläge bitte. Ich habe Urlaub :)

simon1979

Zitat von: Callisto in Heute um 13:10Und genau um "einen neuen Anlauf" zur Modifikation der vierköpfigen Alleinverdienerehe geht es hier in dem Thread eigentlich, siehe Threadtitel. Auch wenn bei bestimmten Diskussionsteilnehmern ein gewisser pawlowscher Reflex besteht wiederholt die bisherige Besoldungspraxis zu erläuetern.

Am Rande: Es geht hier nicht um das Handeln des Dienstherrn. Es geht um Änderungen durch den Gesetzgeber.

Nehmen wir an, der Dienstherr stellt für die Zukunft und nur für die Zukunft fest, dass die 4K Familie nicht mehr der Realität entspricht. Dann muss er das Begründen und zwar sehr sehr ausführlich.
Natürlich kann er dann auf eine 3K oder 2K Familie bei der aA abzielen, allerdings muss er dann und das hat das BVerfG schon geurteilt, für jedes weiter Kind K den tatsächlichen Bedarf über einen Zuschlag decken.

Die Frage ist dann tatsächlich, ob bei einer Geburtenrate von um die 1,5 und gerade bei Staatsdienern, mit eher mehr Kindern, diese Entscheidung die kostengünstigere wäre. Das bezweifle ich stark und somit wird auch in Zukunft die 4K Familie als Leitbild in Betracht gezogen.

2strong

Grundsätzlich nur 1k zu besolden und jedes weitere Familienmitglied mit amtsangemessenen Zuschläge zu versehen, ist sicherlich immer die preiswerteste Variante.

Rheini

Zitat von: 2strong in Heute um 14:12Grundsätzlich nur 1k zu besolden und jedes weitere Familienmitglied mit amtsangemessenen Zuschläge zu versehen, ist sicherlich immer die preiswerteste Variante.

-1.000

emdy

Zitat von: 2strong in Heute um 14:12Grundsätzlich nur 1k zu besolden und jedes weitere Familienmitglied mit amtsangemessenen Zuschläge zu versehen, ist sicherlich immer die preiswerteste Variante.

Und das nach tausenden Seiten Aufklärung und Diskussion. Genial.

Der Witz ist ja, dass es einem bei wechselnden Führungskräften genauso geht. Alles muss man immer und immer wieder erklären.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:04Also, jetzt keine konstruktiven Vorschläge bitte. Ich habe Urlaub :)

Du kannst dir diese Beiträge immerhin am Pool schöntrinken. Die Realität liegt immerhin im Auge des Betrachters.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:30Du kannst dir diese Beiträge immerhin am Pool schöntrinken.

Bei der benötigten Dosis lieber den Pool verlassen.

BVerfGBeliever

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:23Das ist eine Beispielrechnung aus dem Entwurf vom April.

Der Beamte müsste nach dieser Rechnung und ohne das fiktive Einkommen 22.085 € netto mehr bekommen.
Nur kurz zur Info: Die Netto-Lücke liegt nicht bei ca. 22.000 EUR, sondern bei rund 16.000 EUR (was natürlich trotzdem ein ,,knackiger" Wert ist).

Unterstellt man für die kleinste 4K-Beamtenfamilie monatliche PKV-Kosten von 660 EUR, von denen 530 EUR steuerlich absetzbar sind, dann kommt man ohne Anrechnung eines Partnereinkommens mit den Zahlen des BMI-Entwurfs für dieses Jahr zu folgender Rechnung: 36.010,88 EUR Grundgehalt + 6.280,68 EUR Familienzuschlag - 1.848,00 EUR Steuern - 7.920,00 EUR PKV-Kosten + 6.216,00 EUR Kindergeld = 38.739,56 EUR Netto-Alimentation.

Vergleicht man anschließend diese Netto-Alimentation von 38.739,56 EUR mit der laut BMI-Entwurf für 2026 geschätzten Prekaritätsschwelle von 54.727,64 EUR, dann ergibt sich als Ergebnis eine Netto-Lücke von 15.988,08 EUR.

Schnarchnase81

Zitat von: 2strong in Heute um 14:12Grundsätzlich nur 1k zu besolden und jedes weitere Familienmitglied mit amtsangemessenen Zuschläge zu versehen, ist sicherlich immer die preiswerteste Variante.

Für meine Begriffen wird hier viel zu sozialrechtlich gedacht. Irgendwie wird hier bei der ganzen ,,K-Diskussion" ausgeblendet, dass aA nicht nur bedeutet, mit dem Geld die Familie ernähren zu können, sondern dass auch eine Tätigkeit bezahlt wird. Die Tätigkeit steht im Kern! Die wiederum soll der Beamte mit voller Hingabe und mit bestem Wissen und Gewissen ausüben. Und damit er das kann, soll er keine finanziellen Sorgen haben, deswegen wird er mit Frau und Kindern alimentiert! Dazu muss dann noch das Abstandsgebot beachtet werden...die Sorgenfreiheit um sein Amt unabhängig ausüben zu können steht im Vordergrund!