Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: Admin in Heute um 04:16Aus dem BMI verlautet zur derzeit in Arbeit befindlichen neuen Version des Bundesalimentationsgesetzes: im Bereich der B-Besoldung sei die Besoldungserhöhung drastisch abgespeckt bzw so gut wie nicht mehr existent. Weitere Informationen liegen uns Stand heute leider nicht vor.

Nun, da würde ich auch ganz schnell gegen vorgehen, vor allem unter der Annahme, dass in den B-Positionen sehr viele fähige Volljuristen sitzen :) es heißt nicht umsonst Spitzenbesoldung.

Und nur als Anmerkung: wenn die Spitze gekappt wird, sinkt das finanzielle Niveau darunter auch ganz schnell; keine guten Nachrichten also.

AltStrG

Zitat von: Warzenharry in Heute um 06:57Guten Morgen in die Runde,

ich bin mittlerweile mehr gespannt darauf, wie viel sie im "nächsten Entwurf" wegstreichen, als dass ich auf eine Entscheidung hoffe.

Ich frage mich wirklich, wie man dieses Thema nicht ernst nehmen kann.
Leider befürchte ich, dass man jetzt die Landtagswahlen abwartet und dann schaut, ob und  wie die Koalition das ganze übersteht.

Dennoch halte ich es für immer wahrscheinlicher, dass der DH nur wartet, bis das BVerfG einfach vorgibt, was zu zahlen ist, damit man selber nicht als der "DUMME" dasteht und dem Volk erklären muss, warum wir so "dann" "so viel" mehr bekommen.

Allein die Presseartikel aller Medien, quasi durch die Bank weg stellen die Beamten-, Richter und Staatsanwaltschaft, wie auch die Soldaten als überbezahlt dar, welche jetzt noch mehr bekommen, wo es dem Steuerzahler doch so schlecht geht. Kaum wird erwähnt, warum das so ist, bzw. so sein sollte.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann sich das BVerfG zu einer Entscheidung zwingt.
Ein wichtiger schritt in die richtige Richtung ist auf jeden Fall die kommende Demo in Berlin.

Das hat mediale Wirkung und wird unsere "Sache" etwas mehr in den Vordergrund heben.


Mal eine Frage wie den Widersprüchen.

Ich habe 2024, nach diesem langen hin und her entschieden, dass ich dem Rundschreiben des BMI nicht traue und u.a. rückwirkend ab 2021 u.a. der Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand beantragt.
Dieser Bescheid wurde des Eingangs bestätigt.
Wie verfahre ich, wenn man später, nach einem erfolgreichen BBesG versucht mir diese Wiedereinsetzung zu verwehren? Gibt es da Ansätze?

Grüße.

Nur ganz, ganz kurz: da ist (mutmaßlich) nichts "Wiedereingesetzt". Über die angebliche / mögliche Rückwirkung eines Widerspruchs zu einem Rundschreiben wurde hier schon debattiert, genau wie über das in Rede stehende Rundschreiben, welches reine Innenwirkung ohne Rechtsverbindlichkeit nach außen erzeugt. Ich mutmaße mal, dass wie bei anderen, lediglich der Eingang quittiert wurde. Die genauen Formulierungen schwanken.

Über die vom BVerfG geforderte strikte Jährlichmachung oder Rechtsanhängigkeit lasse ich mich i.d.Z. nicht aus, das kommt on top.

Ich gehe jetzt nicht an den Pool, sondern Gewichte stemmen; die Sonne scheint, der Urlaub geht noch 30 Tage, bis später ;)

Rheini

Zitat von: AltStrG in Heute um 08:16Nun, da würde ich auch ganz schnell gegen vorgehen, vor allem unter der Annahme, dass in den B-Positionen sehr viele fähige Volljuristen sitzen :) es heißt nicht umsonst Spitzenbesoldung.

Und nur als Anmerkung: wenn die Spitze gekappt wird, sinkt das finanzielle Niveau darunter auch ganz schnell; keine guten Nachrichten also.

Und selbst wenn es nicht von den Spitzenbeamten selbst angegriffen wird, spätestens wenn dieses Reparaturgesetz aus anderen Gründen vor gericht landet, wird es doch in Gänze geprüft ...... Oder?

Wasserkopp

ich denke auch, dass die potenzielle Verdichtung zwischen A- und B-Besoldung nicht gut klingt

MOGA

Zitat von: Opti483 in Heute um 08:06Ich gehe davon aus, dass sowieso nur lediglich die B-Besoldung angepasst wird. Alle anderen Dinge wie das fiktive Partnereinkommen, Wegfall der Familienzulage (wird ja in die Grundbesoldung integriert), fehlender Urlaubstag sowie geringere Erhöhung der Schichtzulagen bleiben bestehen.
Da liegst du nicht ganz falsch, ich hatte ja letzte Woche bereits geschrieben was zu erwarten ist... Es wird Aenderungen geben jedoch nicht in dem Ausmass wie wir alle uns das erhoffen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GeBeamter

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 08:38ich denke auch, dass die potenzielle Verdichtung zwischen A- und B-Besoldung nicht gut klingt

Verdichtung?

Da es in B keine Erfahrungsstufen gibt, gibt es zwischen A15 und A16 und den niedrigen B-Besoldungen bereits jetzt Überschneidungen. Wenn man hier nun gar nichts mehr erhöht, schiebt sich die Überschneidung noch höher. Ich bin mir nicht sicher, ob sich AbtL B3 oder B6 gefallen lassen, dass ihre Referenten A15 ohne Personalverantwortung mehr oder die gleiche Grundbesoldung erhalten, wie sie selbst.

Hugo

Mal sehen, ob das Strucksche Gesetz noch einige Änderungen ergeben wird.

Pumpe14

Man streicht einfach die unteren beiden B-Besoldungsgruppen, und ordnet die jetzigen Ämter höheren Gruppen zu, oder schafft am oberen Ende noch n paar neue 😁 Problem gelöst

GeBeamter

Zitat von: Hugo in Heute um 09:11Mal sehen, ob das Strucksche Gesetz noch einige Änderungen ergeben wird.

Ich frage mich, wann wir in der Gesellschaft den Anspruch verloren haben, dass offensichtlich verfassungswidrige Gesetze dem Bundestag gar nicht erst zugeleitet werden.

kommtZeitkommtRat

Zitat von: AltStrG in Heute um 08:16Nun, da würde ich auch ganz schnell gegen vorgehen, vor allem unter der Annahme, dass in den B-Positionen sehr viele fähige Volljuristen sitzen :) es heißt nicht umsonst Spitzenbesoldung.

Und nur als Anmerkung: wenn die Spitze gekappt wird, sinkt das finanzielle Niveau darunter auch ganz schnell; keine guten Nachrichten also.

Vielleicht hat Hummel ja was anderes "gehört"  ;)  :D

BalBund

Zitat von: Admin in Heute um 04:16Aus dem BMI verlautet zur derzeit in Arbeit befindlichen neuen Version des Bundesalimentationsgesetzes: im Bereich der B-Besoldung sei die Besoldungserhöhung drastisch abgespeckt bzw so gut wie nicht mehr existent. Weitere Informationen liegen uns Stand heute leider nicht vor.
sagen wir es so: Art. 33 Abs. 5 GG wird das relativ schnell pulverisieren.

Ich weiß, dass schon einmal über ein  ein Lex Dobrindus die B-Besoldung von der A-Besoldung abgekoppelt und somit neue Rechtswege gegangen werden sollte, da ja "nur"die A-Besoldung streitgegenständlich sei. Als Kompensation wurde für die B-Besoldung eine Inflationsanpassung wie bei den EU-Beamten erwogen, auch um die stetige Abwanderung von wirklich kompetentem Personal nach Brüssel zu verhindern.

Daher sehe ich, analog zu einigen Foristen, eine fast 100%-Chance, dass ein solcher Entwurf dem BVerfG "schnell" vorliegen und in der Sache eingestampft werden würde.

BVerfGBeliever

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Gestern um 21:18Ich habe das jetzt nochmal nachgerechnet für A4-1 (Berlin, 2020)
  • RN123 zeigt, dass der Besoldungsindex um 148,37% gestiegen ist
  • RN127 zeigt, dass der Tariflohnindex um 159,66% gestiegen ist
  • D.h. die Besoldung muss um (159,66/148,37), also 7,6% gesteigert werden, damit diese dem Tariflohnindex/-niveau entspricht
  • 2309.69€*0,076*12 ergibt eine notwendige Steigerung von 2106€ pro Jahr im Sinne der Fortschreibung des Tariflohnindex

Ich weiß natürlich nicht was Berlin da macht, aber das sind die Zahlen die sich aus der Mathematik ergeben. Ich vermute mal, dass der DH die Toleranz von 5% maximal ausreizt (?) Die habe ich nun nicht mit berücksichtigt in der Berechnung, da ich ein Freund des "sauberen" Rechnens bin.
Der Berliner Entwurf nimmt in der Tat für 2020 einen Tariflohnindex-Wert von 159,66 an. Außerdem "erlaubt" er sich, um 4,5 Prozent nach unten davon abzuweichen, so dass er für den 2020er Besoldungsindex einen "notwendigen" Wert von 152,09 (159,66 * 0,955) ermittelt. Da er von einem ursprünglichen 2020er Besoldungsindex-Wert von 151,14 ausgeht (nach meinem Verständnis liegt dies unter anderem an der Frage, ob die Erfahrungsstufe 7 oder 8 herangezogen wird), kommt er zu dem Endergebnis, dass die Grundbesoldung sowie die Sonderzahlung rückwirkend um 0,63% (152,09 / 151,14 - 1) angehoben werden müssen, also in A4/1 um die genannten 174 EUR.

ABER: Es ist völlig nebensächlich, ob die 1K-A4/1-Besoldung aufgrund der Fortschreibungsprüfung rückwirkend um 174 EUR oder stattdessen beispielsweise um 1.000 EUR angehoben werden müsste.

DENN: Die wahre "Musik" spielt in der Vorabprüfung (zum Gebot der Mindestbesoldung). Wie gesagt, der Entwurf kommt zu dem Ergebnis, dass die 4K-A4/1-Besoldung im Jahr 2020 rückwirkend um rund 15.000 EUR angehoben werden muss. Würde der Entwurf die gestern von mir genannten Vorgaben des BVerfG korrekt berücksichtigen, dann käme er zu dem Ergebnis, dass auch die 1K-A4/1-Besoldung entsprechend rückwirkend angehoben werden müsste (vielleicht nicht um die vollen 15.000 EUR, aber z.B. um 12.800 EUR, wenn man beispielsweise einen monatlichen Familienzuschlag von 600 EUR statt 417 EUR unterstellen würde)..

RArnold

Zitat von: Hugo in Heute um 09:11Mal sehen, ob das Strucksche Gesetz noch einige Änderungen ergeben wird.
Es wäre schön, wenn das Strucksche Gesetz zumindest theoretisch möglich wäre. Dann hätten wir nämlich einen Entwurf im Bundestag. Wie gut oder schlecht, das muss sich zeigen.
Mit dem Gesetz muss dann aber auch eine Berechnung vorliegen. Die wird dann, nach einigen Jahren, überprüft. Vorwärts im Schneckentempo, besser als Stillstand.

lotsch

Ich hatte da einmal eine Frage an die KI und bekam folgende Antwort:

Vorsätzliche und systematische Verfassungsbrüche durch Regierungen sind vor allem in geschlossenen Autokratien, Diktaturen und autoritären Regimen die Regel, in denen es keine funktionierende Gewaltenteilung oder unabhängige Gerichte gibt.Nach Analysen von Institutionen wie dem V-Dem Institute oder dem World Justice Project lassen sich diese Staaten in verschiedene Kategorien einteilen:Geschlossene Autokratien und Diktaturen: In diesen Ländern existiert die Verfassung oft nur auf dem Papier. Die Regierung bricht oder ändert sie ohne rechtliche Konsequenzen.Nordkorea: Die Verfassung garantiert Grundrechte, die in der Praxis völlig missachtet werden.Afghanistan: Nach der Machtübernahme der Taliban wurden fundamentale Verfassungsrechte und internationale Abkommen außer Kraft gesetzt.Eritrea & Turkmenistan: Es gibt keine Gewaltenteilung; der Wille der Staatsführung steht über jedem Gesetz.Autoritäre und hybride RegimeHier werden Verfassungen regelmäßig so umgeschrieben oder ignoriert, wie es der Machterhalt der Regierung verlangt.Russland: Gesetze und Verfassungsartikel werden systematisch angepasst, um Opposition auszuschalten und die Exekutive zu stärken.Venezuela & Nicaragua: Die Regierungen haben Gerichte und Verfassungsorgane vollständig unter ihre Kontrolle gebracht und handeln oft offen verfassungswidrig gegenüber Kritikern.Belarus: Die Verfassung wird seit Jahrzehnten den Bedürfnissen der Präsidentialmacht angepasst; Grundrechte wie Versammlungsfreiheit werden systematisch gebrochen.Illiberale Demokratien und schleichender Abbau: In einigen Ländern bricht die Regierung das Recht nicht durch Putsch, sondern nutzt formale Mehrheiten, um Verfassungsgerichte zu entmachten oder Gesetze gezielt an der Verfassung vorbei zu drücken.Ungarn: Kritiker und internationale Beobachter werfen der Regierung vor, durch ständige Verfassungsänderungen und die Einflussnahme auf die Justiz das System der Kontrollen und Balancen (Checks and Balances) systematisch ausgehöhlt zu haben.

lotsch

Ich habe der KI dann die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. Battis bezüglich des konzertierten Verfassungsbruchs genannt und dann nachgefragt, ob man Deutschland bereits als Autokratie betrachten kann. Ich bekam folgendes Fazit:
Fazit für die Einordnung Deutschlands zeigt in diesem Fall Anzeichen einer ,,Verfassungsmüdigkeit" oder eines ,,strukturellen Organisationsversagens" der Legislative im föderalen Finanzsystem. Die Politik nimmt den Rechtsbruch im Haushaltsrecht bewusst in Kauf und verschleppt die Korrektur über Jahre (Salami-Taktik).Es ist ein massiver Fleck auf der Weste des deutschen Rechtsstaats, der zeigt, dass auch etablierte Demokratien nicht immun gegen den Versuch von Regierungen sind, unbequeme Verfassungsregeln strategisch zu umgehen. Da die Justiz den Gesetzgeber jedoch immer wieder wirksam zurückpfeift und letztlich zur Korrektur zwingt, bleibt das rechtsstaatliche Gesamtsystem intakt.
Zusammenfassend: Ihr Einwand trifft vollkommen zu. Es ist ein bewusster und politisch motivierter Bruch des Grundgesetzes. Er zeigt, dass Regierungen in Demokratien bereit sind, die Verfassung strategisch zu dehnen und zu brechen, um finanzielle Engpässe auszusitzen – ein gravierendes Fehlverhalten der Legislative, das jedoch am Ende durch die Härte der rechtlichen Institutionen eingeholt wird.