Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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lotsch

Mein Fazit:
Hoffen wir, dass die KI Recht behält, und am Ende doch die Härte der rechtlichen Institutionen die Oberhand behält. Wäre dem nicht so, befänden wir uns wohl in einer geschlossenen Autokratie, denn vorsätzliche und systematische Verfassungsbrüche durch Regierungen sind vor allem in geschlossenen Autokratien, Diktaturen und autoritären Regimen die Regel.

Bastel

"Unsere Demokratie" verteidigt uns schon. Die Regenbogenpartei startet ja demnächst im Osten seinen Siegeszug.

SED 2.0 wir kommen.

Hanswurst

Mir wurde gezwitschert, dass man die den Beamten zustehenden Nachzahlungen aus den letzten Jahren aus dem neuen Alimentationsgesetz ausklammern und in einer nachgelagerten Verordnung (wie im alten Entwurf die kinderbezogenen Familienzuschläge) regeln möchte. Hat jemand ähnliches gehört? Klingt für mich nach Zeitschinderei (Zahlungen später leisten) und man kann das neue Alimentationsgesetz ,,billiger" in der Presse anpreisen. Allerdings könnte man die Beamten mit der Verordnung am Ende auch gut veräppeln.

Rheini

Zitat von: Hanswurst in Heute um 12:05Mir wurde gezwitschert, dass man die den Beamten zustehenden Nachzahlungen aus den letzten Jahren aus dem neuen Alimentationsgesetz ausklammern und in einer nachgelagerten Verordnung (wie im alten Entwurf die kinderbezogenen Familienzuschläge) regeln möchte. Hat jemand ähnliches gehört? Klingt für mich nach Zeitschinderei (Zahlungen später leisten) und man kann das neue Alimentationsgesetz ,,billiger" in der Presse anpreisen. Allerdings könnte man die Beamten mit der Verordnung am Ende auch gut veräppeln.

Das würde dann bedeuten, dass jetzt noch niemand in die Klage getrieben wird.

Widersprüche weiterhin nur für die lfd. Zahlungen. Wenn jetzt eine Verordnung über die Vergangenheit erfolgen würde, müssten ja den Widersprüchen abgeholfen werden und man müsste klagen. Wobei je nach Umsetzung der Verordnung, die bei Gericht schonmal mehr Mitarbeiter einstellen sollten um die Vorgänge anzulegen. Geht das beim zuständigen Gericht schon in elektronischer Form und wenn ja, ist die vorgeschrieben?


P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

SonicBoom

Zitat von: Rheini in Heute um 12:10Das würde dann bedeuten, dass jetzt noch niemand in die Klage getrieben wird.

Widersprüche weiterhin nur für die lfd. Zahlungen. Wenn jetzt eine Verordnung über die Vergangenheit erfolgen würde, müssten ja den Widersprüchen abgeholfen werden und man müsste klagen. Wobei je nach Umsetzung der Verordnung, die bei Gericht schonmal mehr Mitarbeiter einstellen sollten um die Vorgänge anzulegen. Geht das beim zuständigen Gericht schon in elektronischer Form und wenn ja, ist die vorgeschrieben?


P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

Das sind auch irgendwelche Post-It`s welche die Klebekraft verloren haben...
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

BuBea

Frage an die Juristen: Wie würde man gegen eine verfassungswidrige Verordnung vorgehen? Gibt es da besondere Fristen?

Hanswurst

#4041
Zitat von: Rheini in Heute um 12:10P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

Wenn ich das Vögelchen richtig verstanden habe sind das Informationen aus der Gewerkschaft (BDZ). Wo die das herhaben, weiss ich nicht. So wie sich das angehört hat, konnte man aber einen ersten Entwurf bereits sichten.

Edit: oder man wurde auf Gewerkschaftsebene über wesentliche Änderungen bereits informiert, denke nicht, dass man einen Entwurf gesehen hat.

xap

Zitat von: BalBund in Heute um 09:56sagen wir es so: Art. 33 Abs. 5 GG wird das relativ schnell pulverisieren.

Ich weiß, dass schon einmal über ein  ein Lex Dobrindus die B-Besoldung von der A-Besoldung abgekoppelt und somit neue Rechtswege gegangen werden sollte, da ja "nur"die A-Besoldung streitgegenständlich sei. Als Kompensation wurde für die B-Besoldung eine Inflationsanpassung wie bei den EU-Beamten erwogen, auch um die stetige Abwanderung von wirklich kompetentem Personal nach Brüssel zu verhindern.

Daher sehe ich, analog zu einigen Foristen, eine fast 100%-Chance, dass ein solcher Entwurf dem BVerfG "schnell" vorliegen und in der Sache eingestampft werden würde.

Dafür müsste der Entwurf erstmal das Stadium eines Entwurfs verlassen. Das wäre wünschenswert, und ja - dann darf das Gesetz gern vor das BVerfG. So wie sich das BVA derzeit jedoch windet, sehe ich da für die kommenden Monate, wenn nicht gar Jahre, schwarz.

BPolFrust

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:04Verdichtung?

Da es in B keine Erfahrungsstufen gibt, gibt es zwischen A15 und A16 und den niedrigen B-Besoldungen bereits jetzt Überschneidungen. Wenn man hier nun gar nichts mehr erhöht, schiebt sich die Überschneidung noch höher. Ich bin mir nicht sicher, ob sich AbtL B3 oder B6 gefallen lassen, dass ihre Referenten A15 ohne Personalverantwortung mehr oder die gleiche Grundbesoldung erhalten, wie sie selbst.

Bei uns führst du mit A9 schon 80 Mitarbeiter an einem Tag.
Das interessiert auch niemanden, Hauptsache der Job wird gemacht.
Die ganzen A13z Stellen werden auch vom Stab besetzt ohne jegliche Personalverantwortung während die Dienstgruppenleiter, für die die Z Stellen eigentlich geschaffen wurden, als A13 in Pension gehen.

Bleiben wir besser bei der kaputten Besoldung, bevor wir noch mit der noch kaputteren Personalwirtschaft und dem Beurteilungssystem anfangen. 😁

Ansonsten bin ich immer noch der Meinung das der Haushalt das Recht schlägt.

Das GG wird nur noch beachtet, wenn es demjenigen nützt.

Islamisten nutzen das Grundrecht auf Versammlung, um zu propagieren die Scharia einzuführen.

Die Regierung schreibt Naturschutz ins GG, um das Sondervermögen von den Grünen zu bekommen und Gaskraftwerke zu bauen.

Und der Bund nutzt seinen Gestaltungsspielraum in der Besoldung um uns ein fiktives Einkommen anzuhängen.

Wacht doch mal auf... mit diesem ganzen was wäre wenn ist niemandem geholfen.

Vor dem ersten Entwurf hatte ich mir auch schon Hoffnungen gemacht, die schnell an er Realität zerschellt sind.

Der DH wird die Kriterien des BVerfG NIE erfüllen, weil der politische Wille und Druck fehlt und man es finanziell dem Volk überhaupt nicht verkaufen könnte.

Jeder Politiker widersetzt sich lieber dem BVerfG anstatt Millionen Wählerstimmen zu riskieren, weil eine kleine Personengruppe einen Haufen Geld bekommen soll.