Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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lotsch

Mein Fazit:
Hoffen wir, dass die KI Recht behält, und am Ende doch die Härte der rechtlichen Institutionen die Oberhand behält. Wäre dem nicht so, befänden wir uns wohl in einer geschlossenen Autokratie, denn vorsätzliche und systematische Verfassungsbrüche durch Regierungen sind vor allem in geschlossenen Autokratien, Diktaturen und autoritären Regimen die Regel.

Bastel

"Unsere Demokratie" verteidigt uns schon. Die Regenbogenpartei startet ja demnächst im Osten seinen Siegeszug.

SED 2.0 wir kommen.

Hanswurst

Mir wurde gezwitschert, dass man die den Beamten zustehenden Nachzahlungen aus den letzten Jahren aus dem neuen Alimentationsgesetz ausklammern und in einer nachgelagerten Verordnung (wie im alten Entwurf die kinderbezogenen Familienzuschläge) regeln möchte. Hat jemand ähnliches gehört? Klingt für mich nach Zeitschinderei (Zahlungen später leisten) und man kann das neue Alimentationsgesetz ,,billiger" in der Presse anpreisen. Allerdings könnte man die Beamten mit der Verordnung am Ende auch gut veräppeln.

Rheini

Zitat von: Hanswurst in Heute um 12:05Mir wurde gezwitschert, dass man die den Beamten zustehenden Nachzahlungen aus den letzten Jahren aus dem neuen Alimentationsgesetz ausklammern und in einer nachgelagerten Verordnung (wie im alten Entwurf die kinderbezogenen Familienzuschläge) regeln möchte. Hat jemand ähnliches gehört? Klingt für mich nach Zeitschinderei (Zahlungen später leisten) und man kann das neue Alimentationsgesetz ,,billiger" in der Presse anpreisen. Allerdings könnte man die Beamten mit der Verordnung am Ende auch gut veräppeln.

Das würde dann bedeuten, dass jetzt noch niemand in die Klage getrieben wird.

Widersprüche weiterhin nur für die lfd. Zahlungen. Wenn jetzt eine Verordnung über die Vergangenheit erfolgen würde, müssten ja den Widersprüchen abgeholfen werden und man müsste klagen. Wobei je nach Umsetzung der Verordnung, die bei Gericht schonmal mehr Mitarbeiter einstellen sollten um die Vorgänge anzulegen. Geht das beim zuständigen Gericht schon in elektronischer Form und wenn ja, ist die vorgeschrieben?


P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

SonicBoom

Zitat von: Rheini in Heute um 12:10Das würde dann bedeuten, dass jetzt noch niemand in die Klage getrieben wird.

Widersprüche weiterhin nur für die lfd. Zahlungen. Wenn jetzt eine Verordnung über die Vergangenheit erfolgen würde, müssten ja den Widersprüchen abgeholfen werden und man müsste klagen. Wobei je nach Umsetzung der Verordnung, die bei Gericht schonmal mehr Mitarbeiter einstellen sollten um die Vorgänge anzulegen. Geht das beim zuständigen Gericht schon in elektronischer Form und wenn ja, ist die vorgeschrieben?


P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

Das sind auch irgendwelche Post-It`s welche die Klebekraft verloren haben...
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

BuBea

Frage an die Juristen: Wie würde man gegen eine verfassungswidrige Verordnung vorgehen? Gibt es da besondere Fristen?

Hanswurst

#4041
Zitat von: Rheini in Heute um 12:10P. S. Hast Du das im Aufzug ausgeschnappt? Falls ja, müssen die im BMI ja riesig sein, wenn immer soviel darüber Infos erhalten.

Wenn ich das Vögelchen richtig verstanden habe sind das Informationen aus der Gewerkschaft (BDZ). Wo die das herhaben, weiss ich nicht. So wie sich das angehört hat, konnte man aber einen ersten Entwurf bereits sichten.

Edit: oder man wurde auf Gewerkschaftsebene über wesentliche Änderungen bereits informiert, denke nicht, dass man einen Entwurf gesehen hat.

xap

Zitat von: BalBund in Heute um 09:56sagen wir es so: Art. 33 Abs. 5 GG wird das relativ schnell pulverisieren.

Ich weiß, dass schon einmal über ein  ein Lex Dobrindus die B-Besoldung von der A-Besoldung abgekoppelt und somit neue Rechtswege gegangen werden sollte, da ja "nur"die A-Besoldung streitgegenständlich sei. Als Kompensation wurde für die B-Besoldung eine Inflationsanpassung wie bei den EU-Beamten erwogen, auch um die stetige Abwanderung von wirklich kompetentem Personal nach Brüssel zu verhindern.

Daher sehe ich, analog zu einigen Foristen, eine fast 100%-Chance, dass ein solcher Entwurf dem BVerfG "schnell" vorliegen und in der Sache eingestampft werden würde.

Dafür müsste der Entwurf erstmal das Stadium eines Entwurfs verlassen. Das wäre wünschenswert, und ja - dann darf das Gesetz gern vor das BVerfG. So wie sich das BVA derzeit jedoch windet, sehe ich da für die kommenden Monate, wenn nicht gar Jahre, schwarz.