Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PerPlex

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 14:42So mega spannend war das doch jetzt nicht. Frau BG an der ich kein Haar lasse seit sie über Babys geschwafelt hat sagt sinngemäß die Reformen im Sozialsystem sind richtig und wichtig aber an die beamten kommen wir so schnell nicht dran weil das BVerfG sagt so nicht. Interpretation von mir: Beamtenstatus schleifen und alles nach und nach in die SozVers überführen. Das sind natürlich typisch dummlinke Neid-ideen aber was will man von dieser Runde und der "Expertin" auch erwarten.


Ich weiß keine politischen Diskussionen, aber ich hätte jetzt schon gerne mal gewusst, was sie persönlich zum Thema Babys gesagt haben soll: Und zwar nicht, was Springer gesagt hat, was sie gesagt hätte - sondern bitte direkte Zitate. Danke :)

BPolFrust

Zitat von: Maximus in Gestern um 16:19Ich hoffe, dass die Besoldungserhöhung in Brandenburg noch zu einem Umdenken führt. Will der Bund wirklich schlechter zahlen als Brandenburg?

Bei der Besoldungstabelle gibt es m.E. nicht mehr viel Einsparpotential...außer man setzt ein noch höheres Partnereinkommen an oder man schmilzt die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ein.

Ich kann mir vorstellen, dass man die Härtefallregelungen (kein Partnereinkommen) streichen wird, also das Modell Bayern übernimmt.

Wahrscheinlich können wir schon froh sein, wenn die A-Tabelle so bleibt und nicht abgeändert wird.

Nach dem Rechner hier würde ich mit der jetzigen Tabelle beim Bund immer noch mehr bekommen als bei Brandenburg. (Netto)

Natürlich wäre es durchaus irgendwann möglich, dass Länder besser bezahlen als der Bund, wobei die Länder meistens weniger Geld haben und andere Faktoren hinzukommen.

Ich arbeite in Hessen und viele Landesbeamte wollen tatsächlich zum Bund wechseln (Heilfürsorge, bessere Schichten und keine quasi Ausbeförderung bei A11 im Polizeidienst).

Im Endeffekt sind es auch nur 2 Arbeitgeber, die um die gleichen Bewerber buhlen und in Konkurrenz stehen.

SonicBoom

Zitat von: PerPlex in Gestern um 17:09Ich weiß keine politischen Diskussionen, aber ich hätte jetzt schon gerne mal gewusst, was sie persönlich zum Thema Babys gesagt haben soll: Und zwar nicht, was Springer gesagt hat, was sie gesagt hätte - sondern bitte direkte Zitate. Danke :)

,,Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

,,Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss."

Damit ist dann auch alles gesagt. Jede Form der "Einordnung" und "Relativierung" die auf ein solch Menschenrechtsfeindliches und Lebensfeindliches Geschwätz kommt ist nichts anderes als den Menschentötenden Teufel in weiße Seide zu hüllen. Jede Aussage wie diese dort oben sind nichts anders als den Menschen auf eine Stufe mit Zuchtvieh zu stellen. Ebenso Ihre Aussagen zur Leihmutterschaft sind zu kritisieren.

Aber jeder wie er möchte. Ich möchte keine zerfetzten Babys. Für mich gilt der Mensch ab Empfängnis mit vollsten Menschenrechten und was die Dame da "abwägen" möchte ist nichts anderes als die Öffnung eines Tores zur erneuten Diskussion ob wir Babys töten sollen weil's Grad unbequem ist.

Ich bin sehr froh so einen Menschen eben nicht am BVerfG zu haben. Eine Antwort kannst du dir im Sinne des Offtopic dann auch sparen. Oder einfach mal ne Nacht drüber Schlafen ob du solche Positionen wie ihre wirklich teilst.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

ChristopherBlair

Sehr erleuchtend finde ich die Sichtweise des Fraktionsvorsitzenden der CSU/CSU-Fraktion Thorsten Frei:

"...das stimmt. Wir können nicht nur bei der Rente etwas tun, wir müssen es auch bei den Pensionen nachvollziehen. Wir haben da auch leider Urteile aus Karlsruhe zum Thema Alimentation, die den Handlungsspielraum begrenzen für den Staat, das muss man sagen."

Markus Lanz (Sendung vom 26.08.2026 ab Minute 21:45)

Das "Leider" sagt wohl alles aus, was diese Regierung von Verfassungsrecht hält.
 
Also man alimentiert seit Jahren nicht verfassungsgemäß, ist sich dessen bewusst und bedauert, dass man die ohnehin verfassungswidrige Alimentation der Pensionäre nicht noch umfassender kürzen kann.

Maximus

Zitat von: AltStrG in Gestern um 16:34Gegenfrage: warum sollte das nicht möglich sein, wenn Brandenburg irgendwann sehr weit (noch haben sie ein fiktives Partnereinkommen) über der aA liegt, der Bund aber nur mäßig über der aA.

Es ist an Besoldungsunterschieden kein Anstoß zu nehmen, solange die aA gewahrt bleibt, die Förderralismusreform I + II hatten u.a. dies zum Ziel.

Im Kampf um die besten Köpfe kann es sich der Bund eigentlich nicht leisten, schlechter zu zahlen (insbesondere im Berliner/Brandenburger Raum, da es hier viele Bundesbehörden gibt). Das Bundespolizeipräsidium liegt beispielsweise in Potsdam. Wenn ich Bundespolizist hier wäre, würde ich ggf. überlegen, den Dienstherren zu wechseln.

Ich vermute auch, dass das Land Berlin hinsichtlich der zukünftigen Besoldung wegen Brandenburg nachziehen wird (beide Länder haben einen akuten Lehrermangel). Der Druck auf den Bund wird dann nochmals steigen. 

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 17:26Nach dem Rechner hier würde ich mit der jetzigen Tabelle beim Bund immer noch mehr bekommen als bei Brandenburg. (Netto)

Im gD und hD würdest du in Brandenburg deutlich mehr bekommen. Dies gilt auch, wenn der BMI-Entwurf aus April 1 zu 1 durchgehen würde.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Gestern um 18:59Im Kampf um die besten Köpfe kann es sich der Bund eigentlich nicht leisten, schlechter zu zahlen


Da wird selbst eine aA x2 nicht ausreichen, fürchte ich, das weiß ich aus Erfahrung :)


Sunflare

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:07https://www.bild.de/politik/inland/kai-wegner-wir-verlieren-polizei-und-feuerwehr-gerade-massiv-an-die-afd-6a8e8d55511d4fd3bc4e4189

Recht so, und es müssen noch Tausende mehr werden! Eines ist sicher, die AfD wird das zünftige Berufsbeamtentum massiv zusammenstreichen, jedoch werden sie sich bei den Altfällen mit absoluter Sicherheit an die Rechtsprechung halten und diese 1:1 umsetzen! Sie wollen garantiert nicht zum "Dienstantritt" Feinde in den Amtsstuben haben....

HumanMechanic

Staatsanzeiger

Ein Lebenszeichen... Leider hinter Paywall... Der DBB äußert sich zu Änderungen/Reformvorschlägen.

Hatt da jemand noch andere Quellen?

BeamterWM86

Zitat von: Sunflare in Gestern um 20:21Recht so, und es müssen noch Tausende mehr werden! Eines ist sicher, die AfD wird das zünftige Berufsbeamtentum massiv zusammenstreichen, jedoch werden sie sich bei den Altfällen mit absoluter Sicherheit an die Rechtsprechung halten und diese 1:1 umsetzen! Sie wollen garantiert nicht zum "Dienstantritt" Feinde in den Amtsstuben haben....

Ja, FDGO verteidigen und AfD unterstützen, passt gut zusammen. Ungefähr genauso sinnvoll wie der feste Glaube an irgendein blaues Wunder.

Traurig.

Skywalker2000

Im Osten gibt es auch Bundesbeamte, welche unzufrieden sind. Die Besoldung muss angepasst werden, aber dafür die AFD wählen, weil man denkt, dass es dann besser wird? Definitiv nicht!

Ich hoffe, dass Herr Dobrindt demnächst etwas veröffentlicht.

Tom1234

Guten Abend, wer weiß denn schon Neuigkeiten aus der Klausurtagung zu berichten?

Skywalker2000

Zitat von: Tom1234 in Gestern um 22:04Guten Abend, wer weiß denn schon Neuigkeiten aus der Klausurtagung zu berichten?

Zitat: ,,Es ist alles super und wir machen weiter so". Das sind die Neuigkeiten

Bundesjogi

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 17:26,,Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

,,Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss."

Damit ist dann auch alles gesagt. Jede Form der "Einordnung" und "Relativierung" die auf ein solch Menschenrechtsfeindliches und Lebensfeindliches Geschwätz kommt ist nichts anderes als den Menschentötenden Teufel in weiße Seide zu hüllen. Jede Aussage wie diese dort oben sind nichts anders als den Menschen auf eine Stufe mit Zuchtvieh zu stellen. Ebenso Ihre Aussagen zur Leihmutterschaft sind zu kritisieren.

Aber jeder wie er möchte. Ich möchte keine zerfetzten Babys. Für mich gilt der Mensch ab Empfängnis mit vollsten Menschenrechten und was die Dame da "abwägen" möchte ist nichts anderes als die Öffnung eines Tores zur erneuten Diskussion ob wir Babys töten sollen weil's Grad unbequem ist.

Ich bin sehr froh so einen Menschen eben nicht am BVerfG zu haben. Eine Antwort kannst du dir im Sinne des Offtopic dann auch sparen. Oder einfach mal ne Nacht drüber Schlafen ob du solche Positionen wie ihre wirklich teilst.
Diese ganze Negativtät und dieses Dinge verdrehen weil es dir nicht passt gepaart mit der aggressiven Sprache... Das kann doch keinen Spaß machen? Touch Grass kann man da nur sagen aus der Ferne. Und denk besser nicht daran, dass die Position von Frau BG die Mehrheit in Deutschland hinter sich hat. Das konnte durch die Kampagne erfolgreich verschleiert werden, wird aber irgendwann trotzdem Einzug in das Gesetz finden.

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 14:51Na also.
Was nicht war, kann ja noch werden. Es muss ja überhaupt einen Grund geben, wieso es eine R-Besoldung gibt und nicht die A-Besoldung statt bis A16 bis A26 geht. Ich halte das jedenfalls nicht für unmöglich, eine solche Begründung zu finden.
Ist der Schluss zwingend? Wenn ich bereits bisher Staatsanwälte und andere Beamte der R- und B- statt der A-Besoldung zuordnen kann, wieso dann nicht auch zukünftig genau wie bisher?

Meine einzige Frage lautet ja: Wieso kann man die R- und B-Besoldung nicht kräftiger anheben als die A-Besoldung? Die einzige Verknüpfung scheint mir im Bereich A14-A16 und R1-R2 zu liegen. Ab R3/B3 ist die A-Besoldung ohnehin irrelevant. Wäre es deiner Ansicht nach denn ein verfassungswidriges Vorhaben, die Besoldung in R1 oberhalb von A16 anzusetzen?

Insoweit sehe ich die komplexe Knobelaufgabe nicht wirklich, was aber sicherlich unterm Strich mein Fehler ist, da ich die längere Rechtsprechung des Senats dazu nicht kenne (und mangels Wahrscheinlichkeit, dass eine echte Abkoppelung erfolgt, auch wenig Motivation habe, diese in aller Tiefe nachzuvollziehen...)


Das zentrale Stichwort bleibt hier weiterhin die Ämterwertigkeit: Der Dienstherr hat mit seiner im ersten eigenständigen Bundesbesoldungsgesetz der Nachkriegszeit 1957 festgelegten Besoldungsordnung R die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in einer eigenen Besoldungsordnung geregelt, was einen sachlichen Grund nicht zuletzt in der gleichen Qualifikation, nämlich zwei Staatsexamina, die überdurchschnittlich abgeschlossen worden sind, findet. Das Bundesverfassungsgericht hat 1969 - mit Blick auf den damals noch zur Besoldungsregelung ermächtigten hessischen Landesgesetzgeber bestätigt (der das zwei Jahre später nicht mehr war, um es seit 2006 wieder zu sein), dass Art. 98 Abs. 1 und 3 GG nicht dahin ausgelegt werden kann, dass die Besoldung und Versorgung der Richter in besonderen Gesetzen geregelt werden müssen (BVerfGE 26, 141, 155 - https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv026141.html). Zwei Jahre später hat es festgestellt:

"Staatsanwälte sind Beamte; daran ändert sich auch nichts, wenn sie der Landesgesetzgeber besoldungsrechtlich den Richtern gleichstellt. So vernünftig, naheliegend und sachgerecht es ist, die Staatsanwälte als notwendige Organe der Strafrechtspflege, aber auch zur Förderung eines erwünschten Wechsels zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit nach den für Richter geltenden Grundsätzen zu besolden, so läßt sich doch kein notwendiger Sachzusammenhang zwischen der Richterbesoldung und der Besoldung der Staatsanwälte herstellen, kraft dessen die Kompetenz des Landes zur selbständigen Regelung der Richterbesoldung sich auch auf die Regelung der Besoldung der Staatsanwälte erstrecken ließe. Es mag zwar rechtspolitisch unerfreulich sein, die Staatsanwälte besoldungsrechtlich aus der Richterbesoldung herauszunehmen, aber diese verschiedene Behandlung von Richter und Staatsanwalt ist praktikabel, insbesondere bleibt die besondere Richterbesoldung in sich sinnvoll, auch wenn aus Rechtsgründen derzeit die Staatsanwälte nicht einbezogen werden können." (BVerfGE 32, 199, 216 f. - https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv032199.html)

Entsprechend kann man insgesamt festhalten:

1. Zunächst einmal lassen sich also Staatsanwälte als Beamte aus der Besoldungsordnung R ausgliedern und in die Besoldungsordnung A eingliedern, sofern dafür ein sachlicher Grund gegeben ist.

2. Das alleinige Ziel, Kosten zu sparen, kann allerdings auch hier nicht als hinreichender sachlicher Grund ausreichen.

3. Zugleich bleibt in Rechnung zu stellen - darauf zielte mein vorheriger Beitrag ab -, dass sich durch die Ausgliederung der Staatsanwälte aus der Besoldungsordnung R und ihre Eingliederung in die Besoldungsordnung A für beide Ämter nichts an dem geforderten Qualifikationsniveau änderte, ebenfalls nichts an den weiterhin identisch durchzuführenden jeweiligen Tätigkeiten und also an dem Wert des Amtes des Richters auf der einen Seite und des Staatsanwalts auf der anderen.

4. Durch eine entsprechende Neustrukturierung - Ausgliederung der Staatsanwälte aus der Besoldungsordnung R und deren Eingliederung in die Besoldungsordnung A - veränderte sich also nichts an der jeweiligen Ämterwertigkeit und ihre Vergleichbarkeit wäre danach identisch mit denen vor der Änderung.

5. Und damit bliebe weiterhin der sachliche Grund und der damit verfolgte Zweck zu benennen, die (a) eine entsprechende Neustrukturierung notwendig machen sollten und die (b) es rechtfertigen sollen, dass das Richteramt nun erheblich besser besoldet werden sollte als das Amt des Staatsanwalts: Ohne hinreichende Ämterneubewerung wird sich eine solche Regelung nicht vor dem Abstandsgebot rechtfertigen lassen.

Ergo: Wie ich Wissenschaftsmanager vor ein paar Tagen in einem anderen Zusammenhang gefragt habe, bleiben auch hier dieselben Frage, nämlich die nach (a) dem sachlichen Grund und (b) dem Zweck einer entsprechenden besoldungsrechtlichen Neustrukturierung. Ich sehe beides nicht, was an mir liegen kann. Ohne einen sachlichen Grund und einem hinreichenden Zweck - also letztlich einer umfassenden Neubewertung entweder des Richteramts oder das des Staatsanwalts - wird sich eine erheblich Anhebung der Richterbesoldung bei gleichzeitig nicht hinreichender Anhebung der Besoldung von Staatsanwälten nicht rechtfertigen lassen.