Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: Schneewitchen in 28.08.2026 07:48
ZitatMich macht es fassungslos, dass das BVerfG festgestellt hat, dass das Land Berlin seine Beamten von 2008 bis 2020 verfassungsmäßig zu niedrig besoldet hat, dem Land bis Ende März 2027 Zeit zur Reparatur eingeräumt hat und die notwendigen Nachzahlungen jetzt zum Gegenstand künftiger Koalitionsverhandlungen gemacht wird.

Was sonst? Keiner will die Verantwortung für die Kosten haben, deswegen (und aus Gründen des Zeitschindens) ist es auch als Parlamentsentwurf eingebracht worden.

ZitatWas gibt es da noch zu verhandeln? Wenn ich als Land nachweislich meine Beamten über Jahre zu niedrig alimentiert habe und damit gegen das GG verstoßen habe, dann muß ich das nachbessern. An dieser Stelle gibt es eigentlich keinen Spielraum für Verhandlungen.

Doch. Ob man alle, wenige, oder nur die rechtlich Anspruchsberechtigten ausbezahlt.

ZitatMal angenommen, bei den Wahlen kommt ein schwieriges Ergebnis heraus und die notwendigen Koalitionsverhandlungen ziehen sich in die Länge?

Alles eine Frage des Zeitmanagements. Die Frist läuft unerbittlich.

ZitatDanach muss sich die neue Regierung erst einmal finden und der berühmte Kassensturz muss zunächst gemacht werden. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszudenken, dass dann wieder die Grundsatzdiskussionen in dem Thema entbrennen.

Natürlich, was sonst?

ZitatDas könnte dann bis Ende März alles sehr eng werden.


Kann ja, muss nicht.

ZitatViel schlimmer aber ist, dass wahrscheinlich in den nächsten Monaten auch kein Cent ausgezahlt wird und Berlin in dieser Zeit weiter wissentlich an seinen Beamten spart.

Ich weise in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das BVerfG lediglich hinsichtlich der Gesetzgebung eine Frist gesetzt hat. Es hat sich nicht konkret hinsichtlich Auszahlungsmodalitäten oder der Zeitdauer derer geäußert. Das ist eine ganz andere Frage, die wieder Fragen, Klagen, Frust produzieren wird, da bin ich mir relativ sicher.

ZitatWas mich auch auf die Zinne bringt: Der Finanzsenator hat es selbst ausgerechnet: Berlin hat seinen Beamten in der Vergangenheit rd. 7 Mrd. Euro vorenthalten.

Ja. Endlich mal klar benannt.

ZitatDas ist ein verfassungsmäßiger Anspruch, kein Wunsch oder eine Forderung in einer Tarifverhandlung. Es ist ein berechtigter, verfassungsmäßiger Anspruch.

Es WAR ein Anspruch. Es IST (nur) ein Anspruch, wenn er gerügt wurde.

ZitatUnd dann stellt man sich hin und erklärt entrüstet, dass man aber eben diesen utopischen Betrag nicht zahlen könne.

"....will. "Kann" kann man durchaus, mittels Schulden und Nachtragshaushalt, sowie Sparen. DAS will aber mutmaßlich keiner. Ihr blendet hier immer die politische Dimension aus :)


ZitatDieser Betrag ist Folge einer langjährigen Besoldungspolitik, die es immer zum Ziel gehabt hat, die Besoldung so niedrig wie möglich zu gestalten.
Ja.

ZitatJetzt ist man quasi erwischt worden und sollte kleine Brötchen backen. Das passiert aber nicht.

Ich glaube, dass hat man Evers gestern auf der Demo spüren lassen.

ZitatWurde bislang einmal aus der Regierung heraus das Bedauern geäußert, das man hier über viele Jahre einen schweren Fehler gemacht hat? Ich habe solche Äußerungen nicht mitbekommen.

Nein, siehe hier:

https://www.rbb-online.de/doku/c-d/Capital-B-Wem-gehoert-Berlin/staffel-1/Arm-aber-sexy.html

ZitatIch höre nur immer, was alles nicht geht oder nicht so schnell geht.
Taktik.

ZitatDazu kommt natürlich auch die Tatsache, dass es nur dann Nachzahlungen gibt, wenn man zuvor auch WS eingelegt hat. Bei einem so schweren Verstoß gegen verfassungsmässig verbriefte Ansprüche darf man m.E. derartige Nachzahlungen nicht davon abhängig machen, ob man regelmäßig einen WS eingelegt hat oder nicht.

Das sieht die Rechtsordnung anders. Deswegen sage ich ja immer wieder: es ist eine politisch-moralische Frage. Die Schlüsse, die die Beamten daraus für die Zukunft, ihren Beruf, ihre Wahl ziehen, vermag ich nicht zu sagen.


ZitatAuch hier: Hätten diese Politiker Charakter und Größe, dann würden sie  hier jetzt so verfahren, dass alle Beamten in den Genuß der Nachzahlungen kommen. Nein, stattdessen hält man sich hier wieder exakt an die rechtlichen Gegebenheiten ( hier geht das dann selbstverständlich) und zahlt nur an Beamte, die eben WS eingelegt haben.

Das wird nur dann passieren, wenn sich die Politik einen Vorteil davon verspricht und/oder keine Nachteile erleidet.


ZitatAlle anderen gehen leer aus und das Land profitiert dann ganz legal von ehemals widerrechtlich nicht ausgezahlten Besoldungen.

Tja.

ZitatDas lässt mich fassungslos zurück....

Tja


xap

Zitat von: SonicBoom in 28.08.2026 10:31Exorbitante Strafen für (speziell für Berlin):
- Auf den Boden spucken
- Hundeexkremente
- Öffentliches Urinieren (oder schlimmeres)
- Graffiti
- Antifa-Aufkleber-Kleberei
- SUV-Schiefparkerei -> Abschleppen
- Gehweg zuparken: Anstatt 15 € 250€ und abschleppen.
- usw. usw.

In dem verrottenden Shithole lässt sich einiges an Geld generieren, weil die Leute vergessen haben wie man sich benimmt, privat wie öffentlich.


Gute Bezahlung für Petzen vorausgesetzt.


Gott sei Dank hast du nichts zu melden außer dieser Kommentare hier. Da kann jede Kommune / Land froh sein.

Badener1

Ich bin lange genug in der Verwaltung um zu wissen, was es bedeutet, wenn ein Vorgesetzter oder Politiker mir sagt: "Ich stehe hinter dir!". Er holt gerade dazu aus, mir in den Ar... zu treten. Vielen Dank auch für Nichts. 

AltStrG

Zitat von: Finanzer in 28.08.2026 10:18Das will keine der Parteien, also sind maximal die 1,2 Milliarden, welche Evers genannt hat Teil der Koalitionsverhandlungen.


Nein, die 1.2 Milliarden sind der aktuelle Stand für die Minimallösung, für die vor kurzem noch eine Summe von 480 Millionen ausreichen sollte. Und Evers hat laut Wortprotokoll gesagt, dass die 1.2 Milliarden die Zahl ist, für die er aktuell als Berechnungsgrundlage (!) die Hand ins Feuer legen will. Politisch übersetzt: das wird noch mehr.


Rheini

Zitat von: AltStrG in 28.08.2026 11:28Nein, die 1.2 Milliarden sind der aktuelle Stand für die Minimallösung, für die vor kurzem noch eine Summe von 480 Millionen ausreichen sollte. Und Evers hat laut Wortprotokoll gesagt, dass die 1.2 Milliarden die Zahl ist, für die er aktuell als Berechnungsgrundlage (!) die Hand ins Feuer legen will. Politisch übersetzt: das wird noch mehr.



Nach der aktuellen Umfage aber evtl. nicht mehr sein Problem.

SonicBoom

Zitat von: AltStrG in 28.08.2026 11:28Nein, die 1.2 Milliarden sind der aktuelle Stand für die Minimallösung, für die vor kurzem noch eine Summe von 480 Millionen ausreichen sollte. Und Evers hat laut Wortprotokoll gesagt, dass die 1.2 Milliarden die Zahl ist, für die er aktuell als Berechnungsgrundlage (!) die Hand ins Feuer legen will. Politisch übersetzt: das wird noch mehr.



Hallo. Du hast das Video verlinkt. Da die Mediathek das nach einer Weile löscht, habe ich es hier gesichert, damit man bei bedarf eine Rückschau herstellen kann:


Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 28.08.2026 12:02Nach der aktuellen Umfage aber evtl. nicht mehr sein Problem.

Die 1,2 Mrd. hat er jetzt aufgerufen eben weil er bald aus der Verantwortung raus ist. Er muss jetzt nicht mehr taktieren. Er überlässt alles Weitere einer neuen Regierung, der er nicht mehr vorsteht.

Da kann man dann ja jetzt auch realistische Zahlen nennen. Das Problem werden ja jetzt andere Leute bekommen.....

MOGA

Zitat von: Finanzer in 28.08.2026 10:18Das wäre nur der Fall, wenn es eine der Parteien gäbe, die vorhätte allen Beamten die angemessene Nachzahlung zu geben.
Das will keine der Parteien, also sind maximal die 1,2 Milliarden, welche Evers genannt hat Teil der Koalitionsverhandlungen.

@Sonicboom: Freiwillige Leistungen raus und Einnahmen hoch. Höhere Parkgebühren für SUV und Abgaben für Leerstehende Wohnungen würden mir einfallen.
Hoehere Parkgebuehren fuer SUV? Welchem kranken Geiste entspringt ein derartiges Vorhaben?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in 28.08.2026 12:08Hoehere Parkgebuehren fuer SUV? Welchem kranken Geiste entspringt ein derartiges Vorhaben?


.... und was sagt @Durgi dazu  8) ?

SonicBoom

Zitat von: Rheini in 28.08.2026 12:09.... und was sagt @Durgi dazu  8) ?

@Durgi bekommt das nicht mit. Der Fahrer regelt das.

Eingriffsverwaltung

Zitat von: MOGA in 28.08.2026 12:08Hoehere Parkgebuehren fuer SUV? Welchem kranken Geiste entspringt ein derartiges Vorhaben?
Gibt es in Paris z.B.

GoodBye

Und Berlin interessiert eh keine Sau.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Cyberax

Zitat von: Rheini in 28.08.2026 12:09.... und was sagt @Durgi dazu  8) ?

So?

Satzung der Stadt Ringheim über die Erhebung von Parkgebühren für geländegängig gestaltete Personenkraftwagen (Bereifungsbezogene Parkgebührensatzung, BerParkGebS)

Aufgrund von § 6a Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 5 der Gemeindeordnung sowie den §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes hat der Rat der Stadt Ringheim in seiner Sitzung am 14. Mai 2026 die folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für das Parken von Fahrzeugen nach § 2 auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Ringheim, soweit das Parken dort nach § 13 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gebührenpflichtig ist. Für Fahrzeuge, die nicht unter § 2 fallen, gilt die Allgemeine Parkgebührenordnung der Stadt Ringheim in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Fahrzeug im Sinne dieser Satzung ist ein Personenkraftwagen der Klasse M1, dessen Höhe im unbeladenen Zustand 1.550 Millimeter überschreitet und dessen Bodenfreiheit mindestens 160 Millimeter beträgt. Als Fahrzeug im Sinne dieser Satzung gilt ferner jeder Personenkraftwagen mit der in Feld 4 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Aufbauart AF.

Maßgebliche Bereifungsgröße ist der Felgennenndurchmesser in Zoll nach der Größenbezeichnung des montierten Reifens gemäß ETRTO. Bei achsweise unterschiedlicher Bereifung gilt der größte am Fahrzeug montierte Nenndurchmesser.

Maßgebliche Reifenbreite ist die Nennquerschnittsbreite in Millimetern nach der Größenbezeichnung des montierten Reifens. Bei achsweise unterschiedlicher Bereifung gilt der größte Wert.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Führer des Fahrzeugs. Neben ihm haftet der Halter als Gesamtschuldner.

§ 4 Bemessungsgrundlage

Die Gebühr bemisst sich nach der maßgeblichen Bereifungsgröße, der Parkdauer und den Zuschlägen nach § 6. Angefangene halbe Stunden gelten als volle halbe Stunden. Die Gebühr für den Parkvorgang beträgt mindestens den Betrag für eine halbe Stunde.

§ 5 Gebührensätze

Die Grundgebühr je angefangene halbe Stunde beträgt bei einer maßgeblichen Bereifungsgröße bis einschließlich 16 Zoll 0,60 Euro, von 17 bis einschließlich 18 Zoll 1,10 Euro, von 19 bis einschließlich 20 Zoll 1,80 Euro, von 21 bis einschließlich 22 Zoll 2,80 Euro und ab 23 Zoll 4,20 Euro.

Die Tageshöchstgebühr beträgt das Vierzehnfache der jeweiligen Grundgebühr.

§ 6 Zuschläge

Überschreitet die maßgebliche Reifenbreite 245 Millimeter, erhöht sich die Grundgebühr um 0,40 Euro je angefangene 20 Millimeter Mehrbreite.

Überschreitet die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel 1.900 Millimeter, erhöht sich die nach Absatz 1 ermittelte Gebühr um 30 vom Hundert. Überschreitet sie 2.000 Millimeter, beträgt der Zuschlag 60 vom Hundert.

Die Zuschläge nach den Absätzen 1 und 2 werden auf volle 10 Cent aufgerundet.

§ 7 Ermäßigungen

Für Fahrzeuge, die auf Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen aG oder Bl zugelassen sind, entfallen die Zuschläge nach § 6. Für Fahrzeuge eines nach § 9 registrierten Carsharing-Anbieters sowie für Handwerkerfahrzeuge mit gültigem Handwerkerparkausweis der Stadt Ringheim ermäßigt sich die Grundgebühr um 50 vom Hundert. Mehrere Ermäßigungen werden nicht nebeneinander gewährt. Es gilt die für den Gebührenschuldner günstigste Regelung.

§ 8 Nachweis und Erhebung

Der Gebührenschuldner gibt am Parkscheinautomaten oder über die städtische Parkanwendung das amtliche Kennzeichen sowie die maßgebliche Bereifungsgröße an. Die Angabe muss der tatsächlich montierten Bereifung entsprechen. Die Bediensteten der Straßenverkehrsbehörde und des Ordnungsamtes prüfen die Angabe an der Reifenflanke.

Fehlt die Angabe oder ist sie unleserlich, gilt die Gebührenstufe ab 23 Zoll. Der Gebührenschuldner kann innerhalb von vier Wochen nach dem Parkvorgang eine niedrigere Bereifungsgröße nachweisen und die Erstattung des Unterschiedsbetrages beantragen.

§ 9 Entstehung und Fälligkeit

Die Gebühr entsteht mit dem Abstellen des Fahrzeugs und wird sofort fällig. Sie wird im Voraus erhoben.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Absatz 1 eine unzutreffende Bereifungsgröße angibt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Die zu wenig entrichtete Gebühr wird daneben nacherhoben.

§ 11 Übergangsregelung

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2024 erstmals zugelassen wurden, wird die Gebühr bis zum 31. Dezember 2027 höchstens nach der Stufe von 19 bis einschließlich 20 Zoll erhoben.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 Absatz 4 der Allgemeinen Parkgebührenordnung der Stadt Ringheim außer Kraft.

Ringheim, den 15. Mai 2026. Die Oberbürgermeisterin.

Finanzer

@Cyberax: Komm uns nicht mit Fakten  ;D

MOGA

Zitat von: SonicBoom in 28.08.2026 10:31Exorbitante Strafen für (speziell für Berlin):
- Auf den Boden spucken
- Hundeexkremente
- Öffentliches Urinieren (oder schlimmeres)
- Graffiti
- Antifa-Aufkleber-Kleberei
- SUV-Schiefparkerei -> Abschleppen
- Gehweg zuparken: Anstatt 15 € 250€ und abschleppen.
- usw. usw.

In dem verrottenden Shithole lässt sich einiges an Geld generieren, weil die Leute vergessen haben wie man sich benimmt, privat wie öffentlich.


Gute Bezahlung für Petzen vorausgesetzt.

In einem linksgruenen Raum in dem Anarchie herrscht, wird das leider nicht funktionieren, ich fuer meinen Teil befuerworte es ausdruecklich.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again