Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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matthew1312

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 28.08.2026 16:09Wo liegt denn für Dich die Grenze wo FZ gerade noch verfassungskonform in Relation zum Grundgehalt liegt?

EDIT: Oder ich frage anders: Wie weit darf des Grundgehalt unter MÄE*0,8*2,3 liegen, damit dieses noch verfassungskonform ist?
Die kindbezogenen Familienzuschläge gehören dynamisiert nach Statusamt. Dann und nur dann führen sie nicht dazu, dass der Abstand zwischen A3 mit drei Kindern und A13 mit drei Kindern bei der Nettobetrachtung eingeebnet wird.

Der Lebensstandard der Kinder richtet sich nun mal nach demjenigen der Eltern. Sorry but not sorry.

In diesem Zusammenhang wäre eine Kappung der kindbezogenen Familienzuschläge bei 30 % der Vollzeitbesoldung des Statusamts vertretbar. Auch bei 9 Kindern und mehr. 10 % für jedes Kind bis zum dritten und gut ist.

Ratio: Mit drei Kindern ist die Reproduktionsrate erreicht. Weitere Kinder sind dann Privatvergnügen und ja auch durch den Kinderfreibetrag abgedeckt. Gerne Ausnahmen für Vierlinge!

Dieser Beitrag ist KEINE Satire.

BPolFrust

Zitat von: matthew1312 in 28.08.2026 18:32Die kindbezogenen Familienzuschläge gehören dynamisiert nach Statusamt. Dann und nur dann führen sie nicht dazu, dass der Abstand zwischen A3 mit drei Kindern und A13 mit drei Kindern bei der Nettobetrachtung eingeebnet wird.

Der Lebensstandard der Kinder richtet sich nun mal nach demjenigen der Eltern. Sorry but not sorry.

In diesem Zusammenhang wäre eine Kappung der kindbezogenen Familienzuschläge bei 30 % der Vollzeitbesoldung des Statusamts vertretbar. Auch bei 9 Kindern und mehr. 10 % für jedes Kind bis zum dritten und gut ist.

Ratio: Mit drei Kindern ist die Reproduktionsrate erreicht. Weitere Kinder sind dann Privatvergnügen und ja auch durch den Kinderfreibetrag abgedeckt. Gerne Ausnahmen für Vierlinge!

Dieser Beitrag ist KEINE Satire.


Absolut verständlich diese Kinder der Geringverdiener sind einfach weniger wert, haben weniger Bedürfnisse und sollten nicht nur finanziell schlechter gestellt werden, sondern auch schlechtere Kitas und Schulen besuchen, damit die gleich lernen wo der Platz in ihrer Gesellschaft ist.

Selten so viel Stuss gelesen.

2strong

Was der Bund natürlich noch erwägen könnte, wäre eine Streichung weiterer unterer Besoldungsgruppen (in manchen Bundesländern beginnt die Tabelle mittlerweile auch erst bei A 5) und der ersten Stufen. "Hochbefördern" müsste er in diesem Bereich nicht sehr viele Personen und so könnte er den Abstand zum Sozialhilfeniveau künstlich erhöhen, ohne alle Besoldungsgruppen erheblich anheben zu müssen. Eine furchtbar nachhaltige Lösung wäre das zwar vermutlich nicht (denn in absehbarer Zeit würde A 5 dann die kritische Marke), aber für den Moment hätte man möglicherweise eine Lösung gefunden, die ins Budget passt.

Was nach wie vor bliebe, wären der Nachzahlungsanspruch und das Problem mit den kinderreichen Familien. Aber dass da irgendetwas kommt jenseits weiterer/höherer Familienzuschläge, erwarte ich wirklich nicht. Wer erwägt, Zuckersteuer auf Coke Zero zu erheben, dem steht das Wasser Oberkante Unterlippe.

Knecht

Zitat von: BPolFrust in 28.08.2026 18:48Absolut verständlich diese Kinder der Geringverdiener sind einfach weniger wert, haben weniger Bedürfnisse und sollten nicht nur finanziell schlechter gestellt werden, sondern auch schlechtere Kitas und Schulen besuchen, damit die gleich lernen wo der Platz in ihrer Gesellschaft ist.

Selten so viel Stuss gelesen.

Wenn man derart privilegiert ist, müssen natürlich auch die kleinen Plagen schon wissen, dass sie was Besseres sind. Unter eigenem Pferd, fechten und Harfe ist da nichts zu machen.

DeltaR95

Zitat von: BPolFrust in 28.08.2026 18:48Selten so viel Stuss gelesen.

Zwischen "Alle Kinder haben die gleichen Bildungschancen!" und "Die Kinder aller Eltern können drei mal im Jahr in Urlaub fliegen!" ist wohl ein Unterschied - und den meinte er mit Sicherheit.

Der Zugang zu Bildungseinrichtungen sollte aus meiner Sicht überhaupt gar nichts mit dem Einkommen der Eltern zu tun haben, denn ein hohes Bildungsniveau ist im Interesse des Staates selber. Ich denke, Deutschland wird finanziell nicht untergehen, wenn man das endlich mal so umsetzt. Nirgendwo steht, dass Nachhilfeunterricht etwas kosten muss, ich hörte, es gibt Länder, die bieten sowas ihren Schülen sogar kostenfrei an  ::)

2strong

Zitat von: BPolFrust in 28.08.2026 18:48Absolut verständlich diese Kinder der Geringverdiener sind einfach weniger wert, haben weniger Bedürfnisse und sollten nicht nur finanziell schlechter gestellt werden, sondern auch schlechtere Kitas und Schulen besuchen, damit die gleich lernen wo der Platz in ihrer Gesellschaft ist.

Selten so viel Stuss gelesen.
Man muss sich das nicht wünschen, aber gemessen an der Alimentation als Unterhaltsleistung halte ich das für schlüssig. Für das Kind vom Chefarzt wird ja auch mehr Unterhalt fällig als für das Kind vom Hausmeister. Wird aber sicherlich trotzdem nicht Teil des reformierten Reformvorschlags. Denn wenn man die gegenwärtigen Familienzuschläge nicht absenkt, was man allem Anschein nach nicht kann, müsste man einen großen Teil davon dynamisch erhöhen. Und der, der bisher schon Probleme hat, die ganze Nummer zu bezahlen, wird das kaum vorschlagen.

BPolFrust

Zitat von: 2strong in 28.08.2026 19:11Man muss sich das nicht wünschen, aber gemessen an der Alimentation als Unterhaltsleistung halte ich das für schlüssig. Für das Kind vom Chefarzt wird ja auch mehr Unterhalt fällig als für das Kind vom Hausmeister. Wird aber sicherlich trotzdem nicht Teil des reformierten Reformvorschlags. Denn wenn man die gegenwärtigen Familienzuschläge nicht absenkt, was man allem Anschein nach nicht kann, müsste man einen großen Teil davon dynamisch erhöhen. Und der, der bisher schon Probleme hat, die ganze Nummer zu bezahlen, wird das kaum vorschlagen.

Natürlich wird mehr Unterhalt fällig, weil sich der Unterhalt nach dem Einkommen des Eltern teils orientiert und nicht am ,,Lebensstandard" des Kindes. (Düsseldorfer Tabelle)

Die Unterscheidung kann daher nur über das Grundgehalt erfolgen.

Versuch

Zitat von: Knecht in 28.08.2026 19:07Wenn man derart privilegiert ist, müssen natürlich auch die kleinen Plagen schon wissen, dass sie was Besseres sind. Unter eigenem Pferd, fechten und Harfe ist da nichts zu machen.
Heißt es nicht amtsangenesse Alimentation?
Fühlt sich unfair an, ist aber halt so...
So fühlt es sich für viele andere Dinge wie Pension, Beihilfe...für Leute in der Privatwirtschaft auch an, ist aber halt gesetzlich so geregelt.

2strong

Zitat von: BPolFrust in 28.08.2026 19:51Natürlich wird mehr Unterhalt fällig, weil sich der Unterhalt nach dem Einkommen des Eltern teils orientiert und nicht am ,,Lebensstandard" des Kindes. (Düsseldorfer Tabelle)

Die Unterscheidung kann daher nur über das Grundgehalt erfolgen.
Würde man diesem Argument streng folgen, dürfte es gar keine Familienzuschläge geben (jedenfalls nichts für 4k).

matthew1312

Zitat von: Knecht in 28.08.2026 19:07Wenn man derart privilegiert ist, müssen natürlich auch die kleinen Plagen schon wissen, dass sie was Besseres sind. Unter eigenem Pferd, fechten und Harfe ist da nichts zu machen.
Denksport:

Status quo:

A3 ohne Kinder: Besoldung reicht für Ostseeurlaub.
A3 mit Kindern: Besoldung mit Familienzuschlag reicht für Ostseeurlaub.

A13 ohne Kinder: Besoldung reicht für Kalifornienurlaub.
A13 mit Kindern: Besoldung mit Familienzuschlag reicht für Ostseeurlaub.

Was hat das mit amtsangemessener Alimentation einer 4k-Familie zu tun? Richtig: Nichts. Es wird einfach nur nivelliert.

Wissenschaftsmanager

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 23.08.2026 09:57(...) Ich hätte es genauso gemacht an Stelle des DH und habe mich die ganze Zeit gefragt, wieso bisher keiner die Idee hatte. Es müssen natürlich folgende Prämissen gemacht werden:

  • Es muss je nach Familienkonstellation des richtige Medianäquivalenzeinkommen gewählt/herangezogen werden (es gibt ja nicht das eine MÄE).
  • Die Familienzuschläge müssten der jeweiligen Gruppe&Stufe spezifisch angepasst sein / wachsen, analog zur prozentualen Steigerung des Grundgehalts über die Besoldungstabellenstruktur. Dann würden Familienzuschläge nicht das Besoldungsgefüge verzerren und das Abstandsgebot wäre weiter erfüllt.
  • Es gibt kein fiktives Partnereinkommen - das ist eine ganz eigen Fragestellung, die aus Komplexitätsreduktionsgründen hier erstmal weggelassen werden soll

Das Vorgehen wäre wie folgt.
1.    Ich berechne zunächst die unterste möglichste Grundbesoldung / Mindestbesoldung (MÄE-Single * 1 * 0,8), am unteren Ende der Tabelle (In Berlin A5-1)
2.    Daraus rechne ich dann die gesamte Tabelle "hoch" (prozentuale Steigerung über Gruppenaufstieg und Stufenaufstieg). Damit erhalte ich eine Zielbesoldungstabelle für Singles (1K).
3.    Selbige Berechnungen führe ich durch für 2K, 3K, 4K (mit dem jeweils richtigen MÄE). Dann hätte ich 4 ,,Zielbesoldungstabellen", je eine für jede Familienkonstellation.
4.    Nun nehme ich die tatsächliche (bisherige) Grundbesoldung, und passe diese rechnerisch so an, dass diese der Fortschreibungsprüfung genügt --> ,,Grundbesoldung – Fortgeschrieben"
5.    Nun nehme ich die ,,Zielbesoldungstabellen" und subtrahiere hiervon die ,,Grundbesoldung – Fortgeschrieben". Dadurch erhalte ich die Familienzuschläge für 2K, 3K, 4K etc.

Das Vorgehen würde aus meiner Sicht der Mindestalimentation gerecht werden, dem Abstandsgebot gerecht werden und auch der Fortschreibungsprüfung gerecht werden. Durchgehend logisch wäre das System auch. Amtsangemessen wäre die Besoldung auch, weil die ,,Kaufkraft"/Lebensstandard eines A5-Single-Haushaltes prinzipiell der eines A5-Familienhaushaltes entsprechen würde, und geringe wäre als die ,,Kaufkraft" eines A6-Single-Haushaltes und eines A6-Familienhaushaltes. Der ,,Lebensstandard" würde also effektiv nur durch A5-->A6 erhöht werden (oder durch die Erhöhung der Erfahrungsstufe), nicht aber durch Heirat/Kinder.


dynamische Familienzuschläge?...genau das was ich vorgeschlagen habe in meiner Berechnungsmethode

matthew1312

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 28.08.2026 21:53dynamische Familienzuschläge?...genau das was ich vorgeschlagen habe in meiner Berechnungsmethode
Das ist schön.

Erfinder bin aber ich:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127786.msg447524.html#msg447524

Alle haben applaudiert.

Maximus

Zitat von: Skywalker2000 in 28.08.2026 17:24https://www.bdz.eu/news/2026/08/28/diskussionsveranstaltung-zum-thema-sicherheit-in-stade/

Christian Beisch fragte Ihn unter dem Hinweis auf die Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, wann die amtsangemessene Alimentation endlich umgesetzt werde. Der Minister antwortete, dass sein Ministerium daran arbeite, aber noch einige dicke Bretter zu bohren sei.

Bedeutet übersetzt. 2026 wird nichts mehr

Das hört sich tatsächlich nicht so an, als ob es nach den Wahlen im Osten zeitnah einen neuen Entwurf gibt.

Bislang hatte ich die Hoffnung, dass man sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2027 auf einen endgültigen Entwurf einigen wird.

Mittlerweile habe ich die Befürchtung, dass man die Themen "Übernahme Tarifergebnis" und "amtsangemessene Besoldung" wieder trennen und separat behandeln wird.

2strong

Die Haushaltsaufstellung für 2027 ist bereits seit knapp zwei Monaten gelaufen. Dort sind gut 3 Mrd. Vorsorge getroffen. Daher wird sich der überarbeitete Gesetzentwurf, wenn er denn im kommenden Jahr umgesetzt werden soll, in diesem Spielraum bewegen müssen.

Admin2

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