Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: lotsch in Heute um 12:10Swen hat ausgeführt, dass es ein Fehler war von dem Satz 15 % über Sozialhilfe abzuweichen. Das sehe ich auch so, und ich hoffe das irgendjemand diesen Standard noch weiterverfolgt. Dazu passt auch folgendes: (ob es sich da noch rechnet als Pförtner zu arbeiten darf bezweifelt werden)

Neben dem monatlichen Regel- und Mietgeld stehen einer 4-köpfigen Familie in München zahlreiche finanzielle Zusatzleistungen und weitreichende Ermäßigungen zu. Diese sollen sicherstellen, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und Familien im teuren Münchner Alltag entlastet werden.Die wichtigsten Hilfen teilen sich in direkte Zuschüsse des Jobcenters und in Vergünstigungen der Landeshauptstadt auf:
1. Das Bildung- und Teilhabepaket (BuT) für die KinderFür schulpflichtige Kinder und Kita-Kinder übernimmt das Jobcenter spezifische Zusatzkosten für Bildung und Teilhabe:Schulbedarf: Zu Beginn des Schuljahres gibt es pauschal bis zu 195 Euro pro Schuljahr extra für Stifte, Hefte und Ranzen.
Klassenfahrten & Ausflüge: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schule oder Kita werden komplett übernommen.
Mittagessen: Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Nachmittagsbetreuung oder der Kita wird vollständig bezahlt.
Nachhilfe: Droht das Klassenziel verfehlt zu werden, übernimmt das Amt die Kosten für Lernförderung (bis zu 18 € für Gruppen- und 28 € für Einzelunterricht pro Schulstunde).
Freizeit-Budget: Bis zum 18. Geburtstag stehen jedem Kind 15 Euro monatlich pauschal für Sportvereine, Musikschulen oder kulturelle Aktivitäten zur Verfügung.
2. Vergünstigungen durch den ,,München-Pass"Wer in München Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, erhält den München-Pass. Die Stadt München hat die Einkommensgrenzen angehoben, sodass Inhaber von weitreichenden sozialen Rabatten profitieren:
Öffentlicher Nahverkehr (MVV): Familienmitglieder erhalten stark vergünstigte IsarCard-Sozial-Tickets für Bus, Tram und U-Bahn.Kultur & Freizeit: Kostenloser oder stark reduzierter Eintritt in die städtischen Hallen- und Freibäder (SWM), in Museen (wie das Deutsche Museum oder die Pinakotheken) sowie bei Volkshochschulkursen. über Vereine wie den KulturRaum München gibt es zudem oft Gratis-Tickets für Theater und Konzerte.Medizinische Hilfen: Kostenübernahme für rezeptpflichtige Verhütungsmittel.
3. Der Münchner Familienpass & FerienpassUnabhängig vom reinen Jobcenter-Bezug lohnt sich für die Freizeitgestaltung in den Schulferien Folgendes:Münchner Familienpass: Bietet Gutscheine (z. B. zwei kostenlose Eintritte in die M-Bäder für einen Erwachsenen und ein Kind) sowie Ermäßigungen für Tierparks und Geschäfte.Münchner Ferienpass: Ermöglicht Kindern von 6 bis 17 Jahren in den Ferien den kostenfreien oder vergünstigten Zugang zu hunderten Freizeitaktivitäten. Für einkommensschwache Familien gibt es über die Sozialbürgerhäuser oft Ausgabestellen für kostenlose Gratis-Pässe.
4. Einmalige Beihilfen in SonderlagenEs gibt Situationen, in denen das Jobcenter auf Antrag einmalige Sonderzahlungen leistet, die nicht vom Regelsatz bezahlt werden müssen:
Erstausstattung für die Wohnung: Wenn die Familie eine neue Wohnung bezieht und zuvor keine Möbel hatte, gibt es Pauschalen für Betten, Schränke, Herd und Waschmaschine.Schwangerschaft und Geburt: Zuschüsse für Umstandskleidung und die Baby-Erstausstattung (Kinderwagen, Gitterbett etc.).

Und was passiert, wenn Sozialleistungen wieder zusammengestrichen, sprich: reell und real kürzt? Das wird in naher Zukunft passieren, insbesondere in der heiklen Frage Miete und wie man einen tatsächlich ausreichenden Abstand zwischen allen (!) Sozialleistungen gegenüber einem Einkommen sicherstellt.

GoodBye

So sieht es aus. Die notwendige Entschlackung des Sozialstaates bedingt eine Abkehr von der alten Rechtsprechung. Steht auch so im Beschluss, wenn man bisschen zwischen den Zeilen liest.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: AltStrG in Heute um 18:42Und was passiert, wenn Sozialleistungen wieder zusammengestrichen, sprich: reell und real kürzt? Das wird in naher Zukunft passieren, insbesondere in der heiklen Frage Miete und wie man einen tatsächlich ausreichenden Abstand zwischen allen (!) Sozialleistungen gegenüber einem Einkommen sicherstellt.


Aufgrund der immer mehr steigenden Inflation, insbesondere bei Lebensmittel etc. werden früher oder später die Sozialleistungen steigen. Da führt kein anderer Weg vorbei.

Und dann kommt natürlich die Frage, wie weit die Besoldungen angepasst werden?


matthew1312

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:24Aufgrund der immer mehr steigenden Inflation, insbesondere bei Lebensmittel etc. werden früher oder später die Sozialleistungen steigen. Da führt kein anderer Weg vorbei.

Und dann kommt natürlich die Frage, wie weit die Besoldungen angepasst werden?


Schon mal was von Sachleistungen gehört?

Pumpkin76

Zitat von: matthew1312 in Heute um 19:31Schon mal was von Sachleistungen gehört?

Was sollte das Ändern?

AltStrG

Zitat von: 2strong in Heute um 16:54Wieso sollte dem Beamten unzumutbar sein, was jedem Arbeitslosen abverlangt werden kann?

Weil es zwei verschiedene Rechtskreise sind, die nichts miteinander zu tun haben. Deshalb.

AltStrG

Zitat von: 2strong in Heute um 17:03Ermüdend empfinde ich eher das Schwadronieren von Nachzahlungen in sechsstelligen Größenordnung und Gehaltszuwächsen von 20.000 Euro für Kollegen zum Berufseinstieg. Wer das ernsthaft für geboten erachtet, droht in meinen Augen, den Anschluss zu verlieren.

Das wird so kommen. Schon einmal drauf vorbereiten.

andreb

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:24Aufgrund der immer mehr steigenden Inflation, insbesondere bei Lebensmittel etc. werden früher oder später die Sozialleistungen steigen. Da führt kein anderer Weg vorbei.

Und dann kommt natürlich die Frage, wie weit die Besoldungen angepasst werden?



Wäre an sich erstmal nicht so schlimm, wenn man endlich anfangen würde, die Gesamtzahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen auf einen für den Sozialstaat akzeptablen Rahmen zu reduzieren. Dann würden sich auch wieder finanzielle Spielräume ergeben.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 18:48So sieht es aus. Die notwendige Entschlackung des Sozialstaates bedingt eine Abkehr von der alten Rechtsprechung. Steht auch so im Beschluss, wenn man bisschen zwischen den Zeilen liest.

Das war Grund für die Änderung der Berechungsmatrix- und prüfung.

AltStrG

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:24Aufgrund der immer mehr steigenden Inflation, insbesondere bei Lebensmittel etc. werden früher oder später die Sozialleistungen steigen.

Da wird nichts steigen, das wird keine Partei mehr mittragen wollen und können. Die Steigerungen sind im Übrigen bereits ausgesetzt. Aus Gründen.

Vgl. § 28a SGB XII,  § 28a Abs. 3 SGB XII, aber diese gesetzlichen Grundlagen sind anderes bestimm- und aushandelbar im Rahmen zukünftiger Gesetzesvorhaben.

Das Existenzminimum ist und war Gegenstand eines weiteren Vorlagenbeschlusses, siehe Entscheidungen zur Thematik Mietenhöhe und Brot, Bett, Seife im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz.

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung-2025/faq-regelbedarfsstufen-fortschreibungsverordnung-2025-art.html

https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0442-26.pdf

BVerfG 1 BvL 7/16


GoodBye

Wie wir bis 2025 festgestellt haben, waren es vor allem auch die Wohnkosten, die die Leistungen haben in die Höhe schnellen lassen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Tarifgeist

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 17:56Statt Polemik könntest du ja mit gutem Beispiel vorangehen und einen Vorschlag zur Neuordnung der Ämter, der Beamtenlaufbahn insgesamt sowie der "Abfindung" von nicht mehr benötigten Beamten ausarbeiten? Dann hätten wir auch was sinnvolles, um darüber zu sprechen, oder?

Der Dienstherr wurde durch das BVerfG genau dazu aufgefordert und nicht dazu, mittels Rechentricks irgendeine Besoldung herbei zu fabulieren.

Fangen wir doch mal "simpel" an, um uns aufzuwärmen:

Gesonderte Besoldungsordnung für Soldaten ja oder nein? Wenn ja, wieviel ist dir das Leben des kleinsten Soldaten, seine uneingeschränkte Verfassungstreue sowie die Einschränkung seine Grundrechte monetär wert?

Gerne auch für Polizisten, dort kann man das Beispiel genauso spielen.

Für Beamten den § 56 BeamtStG bzw. § 139 BBG berücksichtigen.

Nochmal und jetzt nur für dich: Von den Soldaten sprach ich nie.
Und nein, ich muss hier nichts "ausarbeiten". Das ist ein Diskussionsforum und ich finde an der Meinung, dass "verfassungskonforme Besoldung" nicht automatisch meint "Bote muss Einkommensmillionär werden" nichts idiotisches.

Auch habe ich bereits eingeräumt, dass wenn die juristerei das alles so vorsieht: Bitte sehr! Ich als Teil der Beamtenschaft profitiere ja ebenfalls davon, aber das ändert nichts an meiner eigenen persönlichen Meinung, dass es eben völlig überzogen ist.

Ich habe das Gefühl wenn das BVG morgen sagen würde, der Himmel ist grün und das Gras blau würden das hier auch viele ganz toll finden ::)
Also das gleiche BVG was einst entschieden hat das es völlig legitim sei Homosexuelle ins Zuchthaus zu packen...

Skywalker2000

Zitat von: matthew1312 in Heute um 19:31Schon mal was von Sachleistungen gehört?

Ja aber sowas wird nicht kommen. Unabhängig davon sind die Beschaffung, Verwaltung von Sachleistungen nicht billiger

Skywalker2000

Zitat von: AltStrG in Heute um 19:51Da wird nichts steigen, das wird keine Partei mehr mittragen wollen und können. Die Steigerungen sind im Übrigen bereits ausgesetzt. Aus Gründen.

Vgl. § 28a SGB XII,  § 28a Abs. 3 SGB XII, aber diese gesetzlichen Grundlagen sind anderes bestimm- und aushandelbar im Rahmen zukünftiger Gesetzesvorhaben.

Das Existenzminimum ist und war Gegenstand eines weiteren Vorlagenbeschlusses, siehe Entscheidungen zur Thematik Mietenhöhe und Brot, Bett, Seife im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz.

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung-2025/faq-regelbedarfsstufen-fortschreibungsverordnung-2025-art.html

https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0442-26.pdf

BVerfG 1 BvL 7/16



Die Wohnkosten steigen, also steigen auch die Sozialleistungen. Und was eine Partei will oder nicht, ist eine andere Sache. Sobald eine Klage erfolgreich durchgeht, dann steigen die direkten Zahlungen (Basisleistung) nochmal.

Skywalker2000

Zitat von: andreb in Heute um 19:36Wäre an sich erstmal nicht so schlimm, wenn man endlich anfangen würde, die Gesamtzahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen auf einen für den Sozialstaat akzeptablen Rahmen zu reduzieren. Dann würden sich auch wieder finanzielle Spielräume ergeben.

Die EU Freizügigkeit und Bonusbehandlung von Ukrainer macht es schwer, die Anzahl der Bezieher zu reduzieren.

Jeder EU Bürger kann seinen Wohnsitz auswählen wie er will und Ukrainer erhalten online automatisierten einen Aufenthaltstitel. Wie soll das funktionieren?