Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 08:06Selbstverständlich wird es vom BVerfG nicht gefordert. Daher wird es auch nicht kommen. Es ist eine reine Phantasie, dass irgendein Besoldungsgesetzgeber auf die Idee kommen würde, allen Beamten freiwillig (!) die Kinderzuschläge in ihr Grundbesoldung zu integrieren.

Es wäre für alle Beamte und Pensionäre toll. Es ist aber reine Illusion und schlicht sinnlos, ernsthaft auf so einer Phantasiebasis diskutieren zu wollen.

Genau. Deswegen keine realitätsferne Phantasien, siehe oben.

Ich habe schon mehrmals beschrieben, auch wenn es nicht anzukommen scheint: Das ist ein Denkfehler.

Wenn man der Meinung ist, die Familiensituation spiele bei einer amtsangemessen Besoldung keine Rolle, dann gibt es kein Argument dafür, jeden Beamten so zu alimentieren als habe er einen Partner und 2 Kinder. Die 4K-Familie ist eine mathematische Bezugsgröße, kein Leitbild der Beamtenbesoldung. Die Vorstellung, allen (auch kinderlosen) Beamten stünde diese Besoldung zu oder ein Besoldungsgesetzgeber würde diese in Zukunft freiwillig zahlen, ist realitätsfern.




Daher auch meine Einlassung das es der DH nicht macht und auch vom BVerfG gefordert wurde. Wenn ich aber jetzt ne Prozentzahl geschrieben hätte, hätten einige nach der Quelle meiner Erkentniss gefragt.

Bitte bedenke das ich keine Lust habe einen allumfassenden wissenschaftlichen Beitrag zu schreiben, sondern einen Gedanken verdeutlichen möchte.

Danke.

HMeder

Vorweg, ich bin kein Jurist und das folgende gibt meine persönlich Sichtweise wider:

Was soll eine "amtsangemessene Alimentation" denn gewährleisten? Für mich soll sie dafür sorgen, dass ein Beamter (zunächst mal der Einfachheit halber alleinstehend und ohne Kinder) amtsangemessen sein Leben bestreiten kann. Das bedeutet für mich, dass sich zum Beispiel ein A14 Beamter mehr leisten kann als ein A6 Beamter. Gleichzeitig darf aber auch der am niedrigsten besoldete Beamte nicht am oder sogar unter dem Existenzminimum leben müssen.

Jetzt ist für mich aber auch klar, dass es einen Unterschied macht, ob von der A6 Besoldung ein Beamter/eine Beamtin lebt, oder ob davon eine Familie mit 2 Kindern leben muss. Daher halte ich zwar das fiktive Partnereinkommen für Nonsens, aber die Frage, ob ein alleinstehender Beamter so besoldet werden muss, als ob er/sie eine Familie mit 2 Kindern ernähren muss, kann schon gestellt werden. Da sich das Alimentationsprinzip nach meinem Verständnis auch auf die Familie des Beamten erstreckt, ist es doch durchaus logisch, einen Beamten mit Familie höher zu alimentieren als einen alleinstehenden Beamten. Und das bedeutet eben nicht, dass die Arbeit des einen mehr oder weniger wert ist, als des anderen. Es sorgt nur dafür, dass eben auch ein Beamter mit Familie auf ähnlichem Niveau  leben kann, wie ein alleinstehender (mit gleichem Statusamt).

Wenn ich Richter am BVerfG wäre, wäre das der Gestaltungsspielraum, den ich dem DH zugestehen würde, nämlich die Besoldung nicht durch ein fiktives Partnereinkommen kleinzurechnen aber durchaus davon abzugehen, jeden (auch alleinstehende) Beamten nach dem 4K Grundsatz zu besolden. Heißt konkret, 1x 80% Medianäquivalenzeinkommen (nur zur Erinnerung: das ist netto) für einen alleinstehenden Beamten im niedrigsten Statusamt in der niedrigsten Stufe (=Grundbesoldung). Verheiratet x1,5, usw. (über Zuschläge).

Und ja, das würde dazu führen, dass kinderreiche Beamte einer niedrigen Besoldungsgruppe mehr verdienen als solche mit weit höherem Statusamt aber ohne Kinder. Und das ist für mich im Sinne des GG, denn bei der Alimentation geht es um die Sicherstellung eines Lebensstandards. Und der Bedarf mit Kindern bzw. Familie ist eben deutlich höher als ohne.

Pumpkin76

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:27Die Akzeptanz der Bevölkerung für exorbitante Familienzuschläge dürfte weitaus geringer sein, als schlicht eine Bezahlung nach Leistung und Funktion.

Um die Absurdität dieses Systems zur verdeutlichen, hier ein Bespiel:

Der A5-Beamte mit Frau und 2 Kindern in NRW wird fast annähernd wie jemand mit A11 besoldet. Wenn das eine normale und leistungsgerechte Bezahlung sein soll dann  weiß ich auch nicht mehr.

Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders durch die Zahlung von derartigen Familienzuschlägen besoldungstechnisch ganze Laufbahnen zu überspringen.

Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.

Puh, ich sehe im kompletten Beitrag einen riesengroßen Denkfehler, den ich als Familienvater sehr gerne aufkläre:
In meiner Garage stehen unter anderem deswegen keine zwei Porsche, weil meine Kinder wesentlich mehr Aufwendungen verursachen, als ich für besagte Kinder vom Dienstherrn erhalte.

Wie weit weg muss man sich gedanklich bewegt haben, um zu glauben, dass der Steuerzahler (jaja, sind wir Beamte auch, geschenkt) "exorbitante Familienzuschläge", welche dann für real vorhandene Familienmitglieder ausgegeben werden müssen, weniger akzeptieren würde, als dass "eine schlicht nach Leistung und Funktion" erfolgende Bezahlung - in welcher dann die Finanzierung einer hypothetischen Familie enthalten ist.

Das Beispiel, welches die "Absurdität" darstellt, ist keines, denn auch der A5-Beamte wird es mir gleich tun, und das unermessliche Vermögen, welches der Dienstherr zuerst dem A11 Beamten weggenommen hat, um es über dem A5er auszuschütten, für den Unterhalt seiner Familie ausgeben.

Von daher muss ich gestehen, die vom Moderator monierte "persönliche Beleidigung" keine Beleidigung zu sein scheint, sondern eher noch eine Tatsachenbehauptung. Denn hier offenbart sich tatsächlich der Neid eines Kinderlosen auf kinderreiche Beamte und der Besoldung. Anders kann ich mir diese irrige Vorstellung, es bliebe auch nur ein Cent für "Saus und Braus" mehr in der Tasche des Familienvaters, wirklich nicht erklären..

Rheini

Zitat von: HMeder in Gestern um 08:47Vorweg, ich bin kein Jurist und das folgende gibt meine persönlich Sichtweise wider:

Was soll eine "amtsangemessene Alimentation" denn gewährleisten? Für mich soll sie dafür sorgen, dass ein Beamter (zunächst mal der Einfachheit halber alleinstehend und ohne Kinder) amtsangemessen sein Leben bestreiten kann. Das bedeutet für mich, dass sich zum Beispiel ein A14 Beamter mehr leisten kann als ein A6 Beamter. Gleichzeitig darf aber auch der am niedrigsten besoldete Beamte nicht am oder sogar unter dem Existenzminimum leben müssen.

Jetzt ist für mich aber auch klar, dass es einen Unterschied macht, ob von der A6 Besoldung ein Beamter/eine Beamtin lebt, oder ob davon eine Familie mit 2 Kindern leben muss. Daher halte ich zwar das fiktive Partnereinkommen für Nonsens, aber die Frage, ob ein alleinstehender Beamter so besoldet werden muss, als ob er/sie eine Familie mit 2 Kindern ernähren muss, kann schon gestellt werden. Da sich das Alimentationsprinzip nach meinem Verständnis auch auf die Familie des Beamten erstreckt, ist es doch durchaus logisch, einen Beamten mit Familie höher zu alimentieren als einen alleinstehenden Beamten. Und das bedeutet eben nicht, dass die Arbeit des einen mehr oder weniger wert ist, als des anderen. Es sorgt nur dafür, dass eben auch ein Beamter mit Familie auf ähnlichem Niveau  leben kann, wie ein alleinstehender (mit gleichem Statusamt).

Wenn ich Richter am BVerfG wäre, wäre das der Gestaltungsspielraum, den ich dem DH zugestehen würde, nämlich die Besoldung nicht durch ein fiktives Partnereinkommen kleinzurechnen aber durchaus davon abzugehen, jeden (auch alleinstehende) Beamten nach dem 4K Grundsatz zu besolden. Heißt konkret, 1x 80% Medianäquivalenzeinkommen (nur zur Erinnerung: das ist netto) für einen alleinstehenden Beamten im niedrigsten Statusamt in der niedrigsten Stufe (=Grundbesoldung). Verheiratet x1,5, usw. (über Zuschläge).

Und ja, das würde dazu führen, dass kinderreiche Beamte einer niedrigen Besoldungsgruppe mehr verdienen als solche mit weit höherem Statusamt aber ohne Kinder. Und das ist für mich im Sinne des GG, denn bei der Alimentation geht es um die Sicherstellung eines Lebensstandards. Und der Bedarf mit Kindern bzw. Familie ist eben deutlich höher als ohne.

-1

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 08:38Ich denke die Akzeptanz für in der Folge ,,exorbitante" Grundgehälter (die exorbitanten Familienzuschläge sind ja dann in das Grundgehalt integriert) dürfte noch geringer sein.

Ich halte die Gehälter im ÖD (ohne FamZ) nicht für exorbitant im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das gilt insbesondere für den mD, der hinter der Bezahlung der freien Wirtschaft liegt und auch für viele Führungspositionen. Auch habe ich erhebliche Zweifel, dass der Polizist mit A9/A10 überbezahlt ist, selbst wenn der FamZ integriert würde.

Es hat schon seinen Grund, warum die freie Wirtschaft die Beamten für ihre Bezahlung belächelt, wenn die Wirtschaft boomt. Nur in schlechten Zeiten sind wir alle überbezahlt.

Julianx1

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:27Die Akzeptanz der Bevölkerung für exorbitante Familienzuschläge dürfte weitaus geringer sein, als schlicht eine Bezahlung nach Leistung und Funktion.

Um die Absurdität dieses Systems zur verdeutlichen, hier ein Bespiel:

Der A5-Beamte mit Frau und 2 Kindern in NRW wird fast annähernd wie jemand mit A11 besoldet. Wenn das eine normale und leistungsgerechte Bezahlung sein soll dann  weiß ich auch nicht mehr.

Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders durch die Zahlung von derartigen Familienzuschlägen besoldungstechnisch ganze Laufbahnen zu überspringen.

Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.

Ich glaube du solltest ganz schnell deine Entlassung beantragen. Denn du hast das Alimentationsprinzip und das Leistunsprinzip noch nicht verstanden.

Deine angeführte Leistung sorgt dafür das du dich überhaupt in der Besoldungsgruppe A11 befindest. Wenn Du aber lieber nach deiner Tätigkeit und Qualifikation bezahlt werden möchtest, solltest du unbedingt den Weg eines tariflich Beschäftigten einschlagen. Da greift die Tarifautomatik. Und deine Leistung wird mit LOB zusätzlich bezahlt.

Familienzuschläge sind temporäre Zahlungen um den Lebensunterhalt deiner Kinder sicherzustellen. Die kommen und wenn sie nicht mehr benötigt werden kommen sie nicht mehr. Die haben rein nichts mit der Grundbesoldung zu tun.

Nach deiner Lesart benötigen Anwärter auch keine Bezüge mehr. Denn wer benötigt 1.700 € wenn er an der HS abhängt und an seiner Laufbahnbefähigung rumstudiert. Tatsächlich werden die Anwärter aber alimentiert weil sie schon Beamte sind.

Es macht also keinen Sinn das miteinander aufzuwiegen. Gib Gas! Hau richtig rein. Dann bist du ratz fatz A 13. Vielleicht machst du auch noch nen Aufstieg und schießt bis in die B-Besoldung. Gott beahre das so Leute Leitungskräfte werden.

Wie kann man nur einen A 5 mit Kindern aufwiegen gegen einen A 11? Der Kindsvater oder Mutter hat ganz andere Aufwendungen. Das ist kein Lohn oder Gehalt. Das soll verhindern, dass der Beamte sein Amt nicht wirklich wahrnehmen kann, weil er abends noch an der Tanke malocht.

Ich kenne nicht wenige Beamte, Single mit A 11 und Anfang 20. Sie haben gutes Geld. Und ich gönne Ihnen den schnellen Durchmarsch auf den Dienstposten ihrer Glückseligkeit. Aber ich arbeite lieber mit einem Bürosachbearbeiter A9 z zusammen, der das Stellenhopping bereits hinter sich hat.


Südwestler

Zitat von: Badener1 in Gestern um 08:02Nur mal so zwischendurch etwas Aktuelles:

An der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer fand vom 5. bis 6. Oktober 2026 die Fachtagung ,,Die Zukunft des öffentlichen Dienstes" statt. Im Fokus stand das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Auf der Podiumsdiskussion und während der Tagung sprachen namhafte Experten aus der Rechtswissenschaft, der Justiz und von den Gewerkschaften:
u. a.:
• Dr. Johannes Wöckel (Richter am Bundesverfassungsgericht)
• Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik (beide von der Universität Speyer)

Dr. Johannes Wöckel stellte bei der Fachtagung in Speyer unmissverständlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner wegweisenden Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung das Modell des fiktiven Partnereinkommens weder bestätigt noch gebilligt hat.
Die Kernpunkte seiner Ausführungen zu diesem Thema waren:
• Kein Freibrief für das Doppelverdienermodell: Der Gesetzgeber (wie etwa das Land Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen und das Saarland bei ihren aktuellen Berechnungen) kann sich für die Einführung des fiktiven Partnereinkommens nicht auf das Berliner Urteil berufen. Eine Abkehr hin zu einer Mehrverdienerfamilie oder das pau-schale Herunterrechnen der Mindestbesoldung durch ein angenommenes Partner-einkommen wurde vom Gericht ausdrücklich nicht geregelt oder abgesegnet.
• Festhalten am traditionellen Leitbild: Der Senat des Bundesverfassungsgerichts bleibt bei der Berechnung der verfassungsmäßig gebotenen Mindestalimentation strikt beim bisherigen Prüfungsmaßstab: der traditionellen, vierköpfigen Alleinverdienerfamilie.
• Bewusst offene Flanke für die Zukunft: Dr. Wöckel betonte, dass die endgültige verfassungsrechtliche Klärung, ob solche Hinzuverdienermodelle überhaupt zulässig sind, zukünftigen Entscheidungen vorbehalten bleibt. Das BVerfG hat diese Frage im Berliner Beschluss schlicht ausgeklammert, weshalb sie rechtlich eine ,,offene Flan-ke" darstellt.
• Grenzen des Gestaltungsspielraums: Zwar besitzt der Gesetzgeber grundsätzlich einen politischen Spielraum bei der Strukturierung der Besoldung. Dr. Wöckel machte jedoch deutlich, dass dieser Spielraum an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums endet. Insbesondere das Leistungsprinzip darf nicht dadurch aus-gehöhlt werden, dass das Grundgehalt künstlich niedrig gehalten wird und stattdessen maßgeblich über familien- oder partnerbezogene Zuschläge geregelt wird.
Zusammenfassend erteilte er der politischen Argumentation, das Bundesverfassungsgericht habe mit dem Berliner Urteil den Weg für das ,,Schönrechnen" der Alimentation durch fiktive Partnereinkommen freigemacht, eine deutliche Absage.

Die beiden Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik haben als wissenschaftliche Leiterinnen der Tagung in Speyer die mathematisch-ökonomische Seite der Besoldung scharf analysiert. Sie beleuchteten insbesondere die neuen Messmethoden und Berechnungsfolgen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergeben.
Im Kern ging es in den Vorträgen und Analysen der beiden Professorinnen um folgende kritische Punkte bei der Berechnung:

• Massive Verzerrung durch Familienzuschläge:
Prof. Dr. Gisela Färber, die auch als Gutachterin in diesem Bereich sehr erfahren ist, legte dar, dass die Übertragung der vergangenen Tarifrunden auf den Beamtenbereich zu massiven Realeinkommensverlusten geführt hat. Um das vom Gericht geforderte Mindestabstandsgebot zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum mathematisch einzuhalten, haben Bund und Länder die Familienzuschläge oft ,,in nicht mehr nachvollziehbarer Weise" erhöht. Das führt zu einer absurden Berechnungskonstruktion: Das eigentliche Grundgehalt bleibt niedrig, während die Besoldung künstlich über die Anzahl der Kinder aufgebläht wird.
• Verletzung des internen Abstandsgebots:
Aus den Berechnungen der Expertinnen ging hervor, dass diese Praxis das interne Abstandsgebot empfindlich stört. Wenn ein lediger Beamter in einer höheren Besoldungsgruppe (z. B. A 9) kaum mehr verdient als ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in einer deutlich niedrigeren Gruppe (z. B. A 5), verliert das gesamte System seine leistungsorientierte Logik. Die Berechnung dürfe das Leistungsprinzip (höhere Verantwortung = spürbar höheres Grundgehalt) nicht aushebeln.
• Methodische Fortentwicklung und neue Messmethoden:
Prof. Dr. Désirée I. Christofzik fokussierte sich stark auf die methodische Fortentwicklung der Berechnungen. Das BVerfG verlangt eine strikte ökonomische Vergleichsrechnung (unter anderem einen Dreischritt aus Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung und Ausnahmemöglichkeiten unter Einbeziehung des sächlichen Existenzminimums). Es wurde analysiert, wie die Dienstherren versuchen, diese mathematischen Mindestgrenzen durch methodische Kniffe (wie das zuvor erwähnte fiktive Partnereinkommen oder veränderte regionale Mietenstufen) zu drücken, was wissenschaftlich hochgradig angreifbar ist.
• Ökonomische Folgen und der schwierige Spagat:
Beide Professorinnen machten deutlich, in welchem Dilemma die Haushalte von Bund und Ländern stecken: Eine saubere, verfassungskonforme Berechnung über die Anhebung der Grundgehälter (wie es auch die Gewerkschaften fordern) kostet den Staat Milliarden. Doch das rein mathematische ,,Schönrechnen" über Zuschläge oder das fiktive Partnereinkommen löst das Problem auf dem Arbeitsmarkt nicht. Der öffentliche Dienst fällt bei der rechnerischen Netto-Attraktivität immer weiter hinter die Privatwirtschaft zurück.
• Wissenschaftliche Ablehnung der ,,Zuschlags-Mathematik": Die Professorinnen Färber und Christofzik legten dar, dass der Entwurf das strukturelle Problem nicht löst, sondern durch die massive Überbetonung von familien- und regionalbezogenen Zuschlägen das verfassungsrechtlich geschützte interne Abstandsgebot und das Leistungsprinzip zerstört. Ein sauberes Gesetz müsste an den Grundgehältern ansetzen, was das BMI aus Haushaltsgründen verweigert.

Offizielle Vertreter auf politischer Ebene oder aus den Fachabteilungen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) waren zu der Tagung in Speyer eingeladen worden.
Die Ministerien blieben der wissenschaftlich-juristischen Debatte in Speyer aber fern, was von den anwesenden Gewerkschaftern als weiteres Zeichen dafür gewertet wurde, dass sich die Politik der direkten Konfrontation bezüglich der verfassungsrechtlichen Mängel ihres Entwurfs entziehen möchte.

Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung und die hineingesteckte Arbeit.
Sowie vielen Dank für die inhaltliche Auseinandersetzung mit unserem Thema in den letzten posts. Ich befürchtete schon, auch dieses Forum sei an die AFD- Bots verloren. Aber das scheint glücklicherweise nicht so zu sein....
Kleine Korinthenkakerei am Rande: Herr Wöckel ist Richter DES Bundesverfassungsgerichts ( kleiner, aber wesentlicher Unterschied) ;)

Hanswurst

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:52Ich halte die Gehälter im ÖD (ohne FamZ) nicht für exorbitant im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das gilt insbesondere für den mD, der hinter der Bezahlung der freien Wirtschaft liegt und auch für viele Führungspositionen. Auch habe ich erhebliche Zweifel, dass der Polizist mit A9/A10 überbezahlt ist, selbst wenn der FamZ integriert würde.

Es hat schon seinen Grund, warum die freie Wirtschaft die Beamten für ihre Bezahlung belächelt, wenn die Wirtschaft boomt. Nur in schlechten Zeiten sind wir alle überbezahlt.

Aber die Grundgehälter werden doch exorbitant, wenn man die deiner Ansicht nach exorbitanten FZ in das Grundgehalt integriert.

Kurzer Schwank aus dem Leben: mein Kollege im mD, Anfang 20, kinderlos, unverheiratet verkündet bei jeder Gelegenheit stolz, was für eine grandiose Sparquote von monatlich 1500€ er doch hätte. Ich bin froh, wenn ich mit meinen exorbitanten Familienzuschlägen am Ende des Monats eine Null raus habe.

Trotzdem neidet er mir die Familienzuschläge, mit denen ich aber schlichtweg nichts anfangen kann, außer laufende Kosten zu bedienen.

MOGA

Zitat von: HMeder in Gestern um 08:47Vorweg, ich bin kein Jurist und das folgende gibt meine persönlich Sichtweise wider:

Was soll eine "amtsangemessene Alimentation" denn gewährleisten? Für mich soll sie dafür sorgen, dass ein Beamter (zunächst mal der Einfachheit halber alleinstehend und ohne Kinder) amtsangemessen sein Leben bestreiten kann. Das bedeutet für mich, dass sich zum Beispiel ein A14 Beamter mehr leisten kann als ein A6 Beamter. Gleichzeitig darf aber auch der am niedrigsten besoldete Beamte nicht am oder sogar unter dem Existenzminimum leben müssen.

Jetzt ist für mich aber auch klar, dass es einen Unterschied macht, ob von der A6 Besoldung ein Beamter/eine Beamtin lebt, oder ob davon eine Familie mit 2 Kindern leben muss. Daher halte ich zwar das fiktive Partnereinkommen für Nonsens, aber die Frage, ob ein alleinstehender Beamter so besoldet werden muss, als ob er/sie eine Familie mit 2 Kindern ernähren muss, kann schon gestellt werden. Da sich das Alimentationsprinzip nach meinem Verständnis auch auf die Familie des Beamten erstreckt, ist es doch durchaus logisch, einen Beamten mit Familie höher zu alimentieren als einen alleinstehenden Beamten. Und das bedeutet eben nicht, dass die Arbeit des einen mehr oder weniger wert ist, als des anderen. Es sorgt nur dafür, dass eben auch ein Beamter mit Familie auf ähnlichem Niveau  leben kann, wie ein alleinstehender (mit gleichem Statusamt).

Wenn ich Richter am BVerfG wäre, wäre das der Gestaltungsspielraum, den ich dem DH zugestehen würde, nämlich die Besoldung nicht durch ein fiktives Partnereinkommen kleinzurechnen aber durchaus davon abzugehen, jeden (auch alleinstehende) Beamten nach dem 4K Grundsatz zu besolden. Heißt konkret, 1x 80% Medianäquivalenzeinkommen (nur zur Erinnerung: das ist netto) für einen alleinstehenden Beamten im niedrigsten Statusamt in der niedrigsten Stufe (=Grundbesoldung). Verheiratet x1,5, usw. (über Zuschläge).

Und ja, das würde dazu führen, dass kinderreiche Beamte einer niedrigen Besoldungsgruppe mehr verdienen als solche mit weit höherem Statusamt aber ohne Kinder. Und das ist für mich im Sinne des GG, denn bei der Alimentation geht es um die Sicherstellung eines Lebensstandards. Und der Bedarf mit Kindern bzw. Familie ist eben deutlich höher als ohne.

Das denke ich auch immer...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in Gestern um 09:18Das denke ich auch immer...

Gibt es zu diesem Gedanken schon Entscheidungen des BVerfG?

Frage für einen Freund.

PetH44

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 08:33In (fast) allen Bundesländern wurden fiktive Partnereinkommen eingeführt ubd auch in allen ist ein AEV vorgesehen, der heisst nur überall anders und richtet sich nach anderen Kriterien wie zum Beispiel dem Wohnort oder der Tätigkeit des Partners.

Und die zweite Frage verstehe ich nicht. Was leitet die Ministerialrätin ab wird nicht benötigt? Das fiktive Partnereinkommen? Den Ergänzungszuschlag?

Danke für die Replik.
Mir ist bewusst dass das fiktive Partnereinkommen überall in den Gesetzentwürfen vorgesehen ist. Ist es aber in (fast) allen Bundesländern auch wirklich schon rechtskräftig & wirksam und in welchen Ländern wird der alimentative Ergänzungsvorschlag aktuell ausgezahlt? Wie hoch ist dieser durchschnittlich?
Aus welcher Menge / Quelle leitet also die bayerische Frau Ministerialrätin die angebliche Zahl von 2% aller Beamten ab, die auch tatsächlich diesen Zuschlag beantragen?

Mir gehts dabei um die Sachlage hinter der bayerischen Annahme. Unabhängig davon müsste man ja auch klären, warum dieser Zuschlag ggf. nicht beantragt wird - Unwissenheit der Beamten? Unverhältnismäßiger Aufwand für möglicherweise nur geringe Zahlung?

Unterm Stricht riecht das unabhängig von der grundsätzlichen Zulässigkeit der fiktiven Partnereinkommens, nach einer unzureichenden, falschen und damit unzulässigen Pauschalisierung. Dadurch wäre die bayerische Begründung des fPE zusätzlich angreifbar....

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:44Bitte bedenke das ich keine Lust habe einen allumfassenden wissenschaftlichen Beitrag zu schreiben, sondern einen Gedanken verdeutlichen möchte.

Danke.

Ich stelle die Anforderung, dass dein "Gedanke" und ein darauf aufbauender Diskussionsbeitrag gegenüber Personen, die sich über die Forderung nach Kürzung von Familienzuschlägen ärgern, Sinn ergibt. Und das tut er nicht, wenn er keinen Realitätsbezug hat. Da bin ich (weit) davon entfernt, an ihn die Anforderungen eines sog. "allumfassenden wissenschaftlichen Beitrags" zu stellen.

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:18Wäre das aus deiner Sicht schlecht?

Soll das eine ernsthafte Frage (oder ernsthafter "Gedanke") an einen Familienvater/Familienmutter sein? Ob er es schlecht fände, wenn die Familienzuschläge in die Grundbesoldung integriert würden und damit dauerhaft auch über das 25. Lebensjahr der Kinder hinaus bezahlt würde?

Natürlich würde das kein Beamter/Pensionär schlecht finden, auch nicht Eltern. Es würde auch keiner schlecht finden, wenn der DH noch eine zusätzliche Urlaubswoche + Urlaubsgeld für alle gewährt und zum Feierabend noch Freibier für alle bereit stellt. Wird aber alles nicht kommen und ist daher ein sinnloser Diskussionsansatz.

Man kann die 4K-Alleinverdienerfamilie nur als Bezugsgröße und in Verbindung mit Familienzuschlägen verstehen. 4K-Alleinverdiener-Alimentation "für alle" gibt es nicht und wird es auch nicht geben.

Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 09:23Ich stelle die Anforderung, dass dein "Gedanke" und ein darauf aufbauender Diskussionsbeitrag gegenüber Personen, die sich über die Forderung nach Kürzung von Familienzuschlägen ärgern, Sinn ergibt. Und das tut er nicht, wenn er keinen Realitätsbezug hat. Da bin ich (weit) davon entfernt, an ihn die Anforderungen eines sog. "allumfassenden wissenschaftlichen Beitrags" zu stellen.

Soll das eine ernsthafte Frage (oder ernsthafter "Gedanke") an einen Familienvater/Familienmutter sein? Ob er es schlecht fände, wenn die Familienzuschläge in die Grundbesoldung integriert würden und damit dauerhaft auch über das 25. Lebensjahr der Kinder hinaus bezahlt würde?

Natürlich würde das kein Beamter/Pensionär schlecht finden, auch nicht Eltern. Es würde auch keiner schlecht finden, wenn der DH noch eine zusätzliche Urlaubswoche + Urlaubsgeld für alle gewährt und zum Feierabend noch Freibier für alle bereit stellt. Wird aber alles nicht kommen und ist daher ein sinnloser Diskussionsansatz.

Man kann die 4K-Alleinverdienerfamilie nur als Bezugsgröße und in Verbindung mit Familienzuschlägen verstehen. 4K-Alleinverdiener-Alimentation "für alle" gibt es nicht und wird es auch nicht geben.

Du kannst gerne Anforderungen an meine Beiträge stellen, ich muss deine Anforderungen aber nicht berücksichtigen.


"Man kann die 4K-Alleinverdienerfamilie nur als Bezugsgröße und in Verbindung mit Familienzuschlägen verstehen. 4K-Alleinverdiener-Alimentation "für alle" gibt es nicht und wird es auch nicht geben."

Nichts anderes habe ich in meinem Beitrag (das was in der Klammer steht) geschrieben. Ich habe die Anforderung an dich alles zu lesen und in deinen Antworten mit zu berücksichtigen. Kannst gerne meine Anforderungen berücksichtigen oder auch nicht, danke.

GeBeamter

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:52Ich halte die Gehälter im ÖD (ohne FamZ) nicht für exorbitant im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das gilt insbesondere für den mD, der hinter der Bezahlung der freien Wirtschaft liegt und auch für viele Führungspositionen. Auch habe ich erhebliche Zweifel, dass der Polizist mit A9/A10 überbezahlt ist, selbst wenn der FamZ integriert würde.

Es hat schon seinen Grund, warum die freie Wirtschaft die Beamten für ihre Bezahlung belächelt, wenn die Wirtschaft boomt. Nur in schlechten Zeiten sind wir alle überbezahlt.

Ja und das sollte man sich auch nicht einreden lassen. Da werden sich oft Äpfel mit Birnen verglichen. Siehe der unsägliche Vergleich bei der Altersversorgung "Eck-Rentner vs Durchschnittspension".

Es gibt sogar Tarifverträge in der Wirtschaft, die Kinderzuschläge beinhalten. Ganz so fernab ist das also nicht.
Und wenn ich hier einmal in meiner Akademikerbubble schaue, wie PWler mit vergleichbaren Abschlüssen und Tätigkeiten verdienen, dann liegen wir mit unserem zu versteuernden HAUSHALTSEINKOMMEN inkl. Aller Familienzuschläge noch 30-50% unter den Bruttogehältern der PWler. Und da habe ich Dienstwagen zur Privatnutzung, Tankkarte, Incentives und CB noch gar nicht eingepreist.

Ich bin bereit diesen Abstand zu akzeptieren, wenn am Ende die Absicherung im Alter passt und der Job im Prinzip krisensicher ist.

Im Moment kann ich aber den amtsangemessenen Lebenswandel nicht ohne Einschränkung führen (1), der DH fabuliert über Kürzungen bei den Pensionen und in Ergänzung zu Punkt 1 muss er bei der Schaffung verfassungskonformer Zustände noch zum Jagen getragen werden.
Der DH schürt also in der Beamtenschaft jetzt und in Zukunft Existenzängste oder zumindest eine enorme Unzufriedenheit durch Einschränkung eines angemessenen Lebenswandels, gleichzeitig hält die gemeine Öffentlichkeit, die in vielen Teilen ausbildungsbereinigt eigentlich mehr verdient, alle Beamten für überbezahlte Sesselfurzer. Danke für so viel Wertschätzung.

Zur Verdeutlichung ein vor drei Tagen von einem Freund, dessen Frau im ÖD und er in der PW arbeitet, getätigtes Zitat:

"Wir haben das Geschäftsjahr noch ganz gut abgeschlossen. Ich hab meiner Frau von meinem Jahresbonus ein Auto gekauft, weil Bahnfahren zur Dienststelle ist ja aktuell eine Katastrophe. Sie hat von ihrem Bonus dann zwei Mal getankt."

Leider haben nicht alle Menschen einen privaten Vergleich zwischen ÖD und PW und plappern weiter munter Vorurteile aus den 80ern weiter.

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:35"Man kann die 4K-Alleinverdienerfamilie nur als Bezugsgröße und in Verbindung mit Familienzuschlägen verstehen. 4K-Alleinverdiener-Alimentation "für alle" gibt es nicht und wird es auch nicht geben."

Nichts anderes habe ich in meinem Beitrag (das was in der Klammer steht) geschrieben. Ich habe die Anforderung an dich alles zu lesen und in deinen Antworten mit zu berücksichtigen. Kannst gerne meine Anforderungen berücksichtigen oder auch nicht, danke.

Hier der Beitrag in der Essenz seines "Gedankens":

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:18(...) aber was würde es bedeuten, wenn es keine Kinderzuschläge mehr geben würde?

Die Grundbezüge müssten für alke auf das Niveau einer 4k Familie angehoben werden. Die 4k Familie verliert nichts, alle drunter würden gewinnen.
(...)
Wäre das aus deiner Sicht schlecht?

Aha.