Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 06:49Dann sollten hier einige Leute es unterlassen, Kinderzuschläge als unnötig zu klassifizieren.

Sie unterstellen damit, dass unsere Kinder überflüssig sind.

Es wird von Seiten der DH (und meines Erachtens vom BVergG auch nicht gefordert), aber was würde es bedeuten, wenn es keine Kinderzuschläge mehr geben würde?

Die Grundbezüge müssten für alke auf das Niveau einer 4k Familie angehoben werden. Die 4k Familie verliert nichts, alle drunter würden gewinnen.

Alle bei denen Kinder nach der Bezugsberechtigung nicht mehr berücksichtigt werden, gewinnen.

Alle Pensionäre gewinnen.

Wäre das aus deiner Sicht schlecht?

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 06:49Dann sollten hier einige Leute es unterlassen, Kinderzuschläge als unnötig zu klassifizieren.

Sie unterstellen damit, dass unsere Kinder überflüssig sind.

Ich würde die Emotionen weglassen und Dinge einfach sachlich und nüchtern betrachten. So läuft man nicht Gefahr, Dinge völlig absurd zu interpretieren wie jetzt in deinem Fall geschehen.

Niemand möchte dir etwas wegnehmen, die Kinderzuschläge für die 4K-Familie gehören aber zu 90% abgeschafft und ins Grundgehalt integriert. Das ist die Bemessungsgrundlage, die das BVerfG für alle Beamten vorgesehen hat. Das haben aber bereits einige Vorredner ausgeführt. Also entspann dich!

Zum Ende ein Denkansatz: Meine Arbeit ist genauso viel wert wie deine. Danach sollte sich auch die Besoldung bemessen. Meinst du etwa nicht?

Ich hatte es bereits weiter oben erwähnt, dass wir hier von einer amtsangemessenen und nicht familiengerechten Alimentation sprechen. Eigentlich könnte man meinen, dass das jedem einleuchten dürfte.


FrageFuerNenFreund

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 07:19Ich würde die Emotionen weglassen und Dinge einfach sachlich und nüchtern betrachten. So läuft man nicht Gefahr, Dinge völlig absurd zu interpretieren wie jetzt in deinem Fall geschehen.

Niemand möchte dir etwas wegnehmen, die Kinderzuschläge für die 4K-Familie gehören aber zu 90% abgeschafft und ins Grundgehalt integriert. Das ist die Bemessungsgrundlage, die das BVerfG für alle Beamten vorgesehen hat. Das haben aber bereits einige Vorredner ausgeführt. Also entspann dich!

Zum Ende ein Denkansatz: Meine Arbeit ist genauso viel wert wie deine. Danach sollte sich auch die Besoldung bemessen. Meinst du etwa nicht?

Ich hatte es bereits weiter oben erwähnt, dass wir hier von einer amtsangemessenen und nicht familiengerechten Alimentation sprechen. Eigentlich könnte man meinen, dass das jedem einleuchten dürfte.



Oh Hilfe.... Könnten wir den Kindergarten bitte lassen!!!!!!

Der Vergleich hinkt Einwenig.... Heißt nämlich das die Pension auch nach Oben geht! Mal ehrlich wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Zuschläge wegfallen, muss dieser Beamte bestimmt noch lange nicht Pfandflaschen sammeln gehen (Okay ausnahmen gibt es sicherlich, aber dann ist eh schon in dem Leben viel Schiefgelaufen...)

Zu dem Denkansatz.... Also ist der AN mit seiner Arbeit weniger Wert.... Weil der zahl von seinem Gehalt die Sozialbeiträge und hat Netto wesentlich weniger für sich raus als ein Beamter mit fast gleichen Brutto....

Das ist nämlich die Neiddebatte die man sich schenken kann! Oder nicht!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Pumpkin76

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:18Es wird von Seiten der DH (und meines Erachtens vom BVergG auch nicht gefordert), aber was würde es bedeuten, wenn es keine Kinderzuschläge mehr geben würde?

Die Grundbezüge müssten für alke auf das Niveau einer 4k Familie angehoben werden. Die 4k Familie verliert nichts, alle drunter würden gewinnen.

Alle bei denen Kinder nach der Bezugsberechtigung nicht mehr berücksichtigt werden, gewinnen.

Alle Pensionäre gewinnen.

Wäre das aus deiner Sicht schlecht?

Warum sollte der Singlebeamte soviel bekommen wie die vierköpfige Alleinverdienerfamilie? Klar verliert die Familie dadurch nichts, aber es geht mir eher um die Akzeptanz der Bevölkerung, die den ganzen Budenzauber zahlt. Die jubeln der Beamtenfinanzierung nie zu, doch den Unterhalt einer Familie kann ich noch vermitteln. Das Bachelorleben in Saus und Braus wohl eher nicht.

Ich sehe auch eine starke Finanzierungslücke für die Zeit vor der Geburt, wo bereits viel von Eltern in Vorleistung gegangen werden muss, aber das ließe sich eher durch eine Einmalzahlung zur Geburt lösen.

Badener1

Nur mal so zwischendurch etwas Aktuelles:

An der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer fand vom 5. bis 6. Oktober 2026 die Fachtagung ,,Die Zukunft des öffentlichen Dienstes" statt. Im Fokus stand das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Auf der Podiumsdiskussion und während der Tagung sprachen namhafte Experten aus der Rechtswissenschaft, der Justiz und von den Gewerkschaften:
u. a.:
• Dr. Johannes Wöckel (Richter am Bundesverfassungsgericht)
• Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik (beide von der Universität Speyer)

Dr. Johannes Wöckel stellte bei der Fachtagung in Speyer unmissverständlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner wegweisenden Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung das Modell des fiktiven Partnereinkommens weder bestätigt noch gebilligt hat.
Die Kernpunkte seiner Ausführungen zu diesem Thema waren:
• Kein Freibrief für das Doppelverdienermodell: Der Gesetzgeber (wie etwa das Land Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen und das Saarland bei ihren aktuellen Berechnungen) kann sich für die Einführung des fiktiven Partnereinkommens nicht auf das Berliner Urteil berufen. Eine Abkehr hin zu einer Mehrverdienerfamilie oder das pau-schale Herunterrechnen der Mindestbesoldung durch ein angenommenes Partner-einkommen wurde vom Gericht ausdrücklich nicht geregelt oder abgesegnet.
• Festhalten am traditionellen Leitbild: Der Senat des Bundesverfassungsgerichts bleibt bei der Berechnung der verfassungsmäßig gebotenen Mindestalimentation strikt beim bisherigen Prüfungsmaßstab: der traditionellen, vierköpfigen Alleinverdienerfamilie.
• Bewusst offene Flanke für die Zukunft: Dr. Wöckel betonte, dass die endgültige verfassungsrechtliche Klärung, ob solche Hinzuverdienermodelle überhaupt zulässig sind, zukünftigen Entscheidungen vorbehalten bleibt. Das BVerfG hat diese Frage im Berliner Beschluss schlicht ausgeklammert, weshalb sie rechtlich eine ,,offene Flan-ke" darstellt.
• Grenzen des Gestaltungsspielraums: Zwar besitzt der Gesetzgeber grundsätzlich einen politischen Spielraum bei der Strukturierung der Besoldung. Dr. Wöckel machte jedoch deutlich, dass dieser Spielraum an den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums endet. Insbesondere das Leistungsprinzip darf nicht dadurch aus-gehöhlt werden, dass das Grundgehalt künstlich niedrig gehalten wird und stattdessen maßgeblich über familien- oder partnerbezogene Zuschläge geregelt wird.
Zusammenfassend erteilte er der politischen Argumentation, das Bundesverfassungsgericht habe mit dem Berliner Urteil den Weg für das ,,Schönrechnen" der Alimentation durch fiktive Partnereinkommen freigemacht, eine deutliche Absage.

Die beiden Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Désirée I. Christofzik haben als wissenschaftliche Leiterinnen der Tagung in Speyer die mathematisch-ökonomische Seite der Besoldung scharf analysiert. Sie beleuchteten insbesondere die neuen Messmethoden und Berechnungsfolgen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergeben.
Im Kern ging es in den Vorträgen und Analysen der beiden Professorinnen um folgende kritische Punkte bei der Berechnung:

• Massive Verzerrung durch Familienzuschläge:
Prof. Dr. Gisela Färber, die auch als Gutachterin in diesem Bereich sehr erfahren ist, legte dar, dass die Übertragung der vergangenen Tarifrunden auf den Beamtenbereich zu massiven Realeinkommensverlusten geführt hat. Um das vom Gericht geforderte Mindestabstandsgebot zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum mathematisch einzuhalten, haben Bund und Länder die Familienzuschläge oft ,,in nicht mehr nachvollziehbarer Weise" erhöht. Das führt zu einer absurden Berechnungskonstruktion: Das eigentliche Grundgehalt bleibt niedrig, während die Besoldung künstlich über die Anzahl der Kinder aufgebläht wird.
• Verletzung des internen Abstandsgebots:
Aus den Berechnungen der Expertinnen ging hervor, dass diese Praxis das interne Abstandsgebot empfindlich stört. Wenn ein lediger Beamter in einer höheren Besoldungsgruppe (z. B. A 9) kaum mehr verdient als ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in einer deutlich niedrigeren Gruppe (z. B. A 5), verliert das gesamte System seine leistungsorientierte Logik. Die Berechnung dürfe das Leistungsprinzip (höhere Verantwortung = spürbar höheres Grundgehalt) nicht aushebeln.
• Methodische Fortentwicklung und neue Messmethoden:
Prof. Dr. Désirée I. Christofzik fokussierte sich stark auf die methodische Fortentwicklung der Berechnungen. Das BVerfG verlangt eine strikte ökonomische Vergleichsrechnung (unter anderem einen Dreischritt aus Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung und Ausnahmemöglichkeiten unter Einbeziehung des sächlichen Existenzminimums). Es wurde analysiert, wie die Dienstherren versuchen, diese mathematischen Mindestgrenzen durch methodische Kniffe (wie das zuvor erwähnte fiktive Partnereinkommen oder veränderte regionale Mietenstufen) zu drücken, was wissenschaftlich hochgradig angreifbar ist.
• Ökonomische Folgen und der schwierige Spagat:
Beide Professorinnen machten deutlich, in welchem Dilemma die Haushalte von Bund und Ländern stecken: Eine saubere, verfassungskonforme Berechnung über die Anhebung der Grundgehälter (wie es auch die Gewerkschaften fordern) kostet den Staat Milliarden. Doch das rein mathematische ,,Schönrechnen" über Zuschläge oder das fiktive Partnereinkommen löst das Problem auf dem Arbeitsmarkt nicht. Der öffentliche Dienst fällt bei der rechnerischen Netto-Attraktivität immer weiter hinter die Privatwirtschaft zurück.
• Wissenschaftliche Ablehnung der ,,Zuschlags-Mathematik": Die Professorinnen Färber und Christofzik legten dar, dass der Entwurf das strukturelle Problem nicht löst, sondern durch die massive Überbetonung von familien- und regionalbezogenen Zuschlägen das verfassungsrechtlich geschützte interne Abstandsgebot und das Leistungsprinzip zerstört. Ein sauberes Gesetz müsste an den Grundgehältern ansetzen, was das BMI aus Haushaltsgründen verweigert.

Offizielle Vertreter auf politischer Ebene oder aus den Fachabteilungen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) waren zu der Tagung in Speyer eingeladen worden.
Die Ministerien blieben der wissenschaftlich-juristischen Debatte in Speyer aber fern, was von den anwesenden Gewerkschaftern als weiteres Zeichen dafür gewertet wurde, dass sich die Politik der direkten Konfrontation bezüglich der verfassungsrechtlichen Mängel ihres Entwurfs entziehen möchte.

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:18Es wird von Seiten der DH (und meines Erachtens vom BVergG auch nicht gefordert), aber was würde es bedeuten, wenn es keine Kinderzuschläge mehr geben würde?

Selbstverständlich wird es vom BVerfG nicht gefordert. Daher wird es auch nicht kommen. Es ist eine reine Phantasie, dass irgendein Besoldungsgesetzgeber auf die Idee kommen würde, allen Beamten freiwillig (!) die Kinderzuschläge in ihr Grundbesoldung zu integrieren.

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:18Wäre das aus deiner Sicht schlecht?

Es wäre für alle Beamte und Pensionäre toll. Es ist aber reine Illusion und schlicht sinnlos, ernsthaft auf so einer Phantasiebasis diskutieren zu wollen.

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 07:19Ich würde die Emotionen weglassen und Dinge einfach sachlich und nüchtern betrachten.

Genau. Deswegen keine realitätsferne Phantasien, siehe oben.

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 07:19Ich hatte es bereits weiter oben erwähnt, dass wir hier von einer amtsangemessenen und nicht familiengerechten Alimentation sprechen. Eigentlich könnte man meinen, dass das jedem einleuchten dürfte.

Ich habe schon mehrmals beschrieben, auch wenn es nicht anzukommen scheint: Das ist ein Denkfehler.

Wenn man der Meinung ist, die Familiensituation spiele bei einer amtsangemessen Besoldung keine Rolle, dann gibt es kein Argument dafür, jeden Beamten so zu alimentieren als habe er einen Partner und 2 Kinder. Die 4K-Familie ist eine mathematische Bezugsgröße, kein Leitbild der Beamtenbesoldung. Die Vorstellung, allen (auch kinderlosen) Beamten stünde diese Besoldung zu oder ein Besoldungsgesetzgeber würde diese in Zukunft freiwillig zahlen, ist realitätsfern.



PetH44

Zitat von: Verwalter in 06.10.2026 19:10Die Frage in Speyer danach, ob bei den kommenden Tarifverhandlungen auch ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt wird, wurde vehement abgelehnt. Ob damit im Sinne der Gleichbehandlung "schlafende Hunde" geweckt wurden?

Übrigens nicht überzeugend war der Vortrag der Referatsleitung Besoldung aus Bayern zum fP. Sie schwört auf die Typisierung und da in anderen Ländern nur ein Bruchteil der Beamten (ca. 2%) einen alimentativen Ergänzungszuschlag beantragt hat, hat man auf eine solche Härtefallreglung in Bayern gänzlich verzichtet. Kurzum der Alleinverdiener (A5) mit Familie kann mE durchaus als Aufstocker enden. 



Dazu noch folgende Frage:

In welchem Rechtskreis / Bundesland gilt denn aktuell ein fiktives Partnereinkommen und ist ein alimentativer Ergänzungszuschlag möglich?

In NRW oder wo? Und aus diesem 1-2 Bundesländern leitet die Leitende Ministerialrätin ab dass man das überhaupt nicht benötigt?

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 08:00Warum sollte der Singlebeamte soviel bekommen wie die vierköpfige Alleinverdienerfamilie? Klar verliert die Familie dadurch nichts, aber es geht mir eher um die Akzeptanz der Bevölkerung, die den ganzen Budenzauber zahlt. Die jubeln der Beamtenfinanzierung nie zu, doch den Unterhalt einer Familie kann ich noch vermitteln. Das Bachelorleben in Saus und Braus wohl eher nicht.

Ich sehe auch eine starke Finanzierungslücke für die Zeit vor der Geburt, wo bereits viel von Eltern in Vorleistung gegangen werden muss, aber das ließe sich eher durch eine Einmalzahlung zur Geburt lösen.

Die Akzeptanz der Bevölkerung für exorbitante Familienzuschläge dürfte weitaus geringer sein, als schlicht eine Bezahlung nach Leistung und Funktion.

Um die Absurdität dieses Systems zur verdeutlichen, hier ein Bespiel:

Der A5-Beamte mit Frau und 2 Kindern in NRW wird fast annähernd wie jemand mit A11 besoldet. Wenn das eine normale und leistungsgerechte Bezahlung sein soll dann  weiß ich auch nicht mehr.

Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders durch die Zahlung von derartigen Familienzuschlägen besoldungstechnisch ganze Laufbahnen zu überspringen.

Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.

Hanswurst

Zitat von: PetH44 in Gestern um 08:12Dazu noch folgende Frage:

In welchem Rechtskreis / Bundesland gilt denn aktuell ein fiktives Partnereinkommen und ist ein alimentativer Ergänzungszuschlag möglich?

In NRW oder wo? Und aus diesem 1-2 Bundesländern leitet die Leitende Ministerialrätin ab dass man das überhaupt nicht benötigt?

In (fast) allen Bundesländern wurden fiktive Partnereinkommen eingeführt ubd auch in allen ist ein AEV vorgesehen, der heisst nur überall anders und richtet sich nach anderen Kriterien wie zum Beispiel dem Wohnort oder der Tätigkeit des Partners.

Und die zweite Frage verstehe ich nicht. Was leitet die Ministerialrätin ab wird nicht benötigt? Das fiktive Partnereinkommen? Den Ergänzungszuschlag?

derSchorsch

#6654
Zitat von: Badener1 in Gestern um 08:02Nur mal so zwischendurch etwas Aktuelles:

An der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer fand vom 5. bis 6. Oktober 2026 die Fachtagung ,,Die Zukunft des öffentlichen Dienstes" statt. Im Fokus stand das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Vielen Dank! Sehr informativ!

Was ist denn die Quelle dieser Zusammenfassung?

Wie hat sich eigentlich die Vertreterinnen aus Bayern ansonsten zum fiktiven Partnereinkommen geäußert? Mal abgesehen von der von ihr getätigten Aussagen zur Notwendigkeit eines Ergänzungszuschlag? Bayern ist ja Vor- und Spitzenreiter bei diesem Rechentrick.

Gibt es irgendwo einen Tagungsband und die Folien der Vortragenden?

Libor

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:27Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.

Ja, nur hat die "freie Wirtschaft" halt von vornherein nicht die 4K-Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße. Thema Realität...

Hanswurst

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:27Die Akzeptanz der Bevölkerung für exorbitante Familienzuschläge dürfte weitaus geringer sein, als schlicht eine Bezahlung nach Leistung und Funktion.

Um die Absurdität dieses Systems zur verdeutlichen, hier ein Bespiel:

Der A5-Beamte mit Frau und 2 Kindern in NRW wird fast annähernd wie jemand mit A11 besoldet. Wenn das eine normale und leistungsgerechte Bezahlung sein soll dann  weiß ich auch nicht mehr.

Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders durch die Zahlung von derartigen Familienzuschlägen besoldungstechnisch ganze Laufbahnen zu überspringen.

Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.
Ich denke die Akzeptanz für in der Folge ,,exorbitante" Grundgehälter (die exorbitanten Familienzuschläge sind ja dann in das Grundgehalt integriert) dürfte noch geringer sein.

Rheini

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 08:00Warum sollte der Singlebeamte soviel bekommen wie die vierköpfige Alleinverdienerfamilie? Klar verliert die Familie dadurch nichts, aber es geht mir eher um die Akzeptanz der Bevölkerung, die den ganzen Budenzauber zahlt. Die jubeln der Beamtenfinanzierung nie zu, doch den Unterhalt einer Familie kann ich noch vermitteln. Das Bachelorleben in Saus und Braus wohl eher nicht.

Ich sehe auch eine starke Finanzierungslücke für die Zeit vor der Geburt, wo bereits viel von Eltern in Vorleistung gegangen werden muss, aber das ließe sich eher durch eine Einmalzahlung zur Geburt lösen.

Ich sehe meine Aufgabe nicht darin meine Wünsche nach der Akzeptanz in der Bevölkerung zu formulieren. Wenn ich das machen würde, würde ich eine Besoldung in Höhe des Bürgergeldes erhalten mit min. 80 Std. Dienstzeit und das bis zu meinen 75 Lj.

NvB

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 08:27Die Akzeptanz der Bevölkerung für exorbitante Familienzuschläge dürfte weitaus geringer sein, als schlicht eine Bezahlung nach Leistung und Funktion.

Um die Absurdität dieses Systems zur verdeutlichen, hier ein Bespiel:

Der A5-Beamte mit Frau und 2 Kindern in NRW wird fast annähernd wie jemand mit A11 besoldet. Wenn das eine normale und leistungsgerechte Bezahlung sein soll dann  weiß ich auch nicht mehr.

Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders durch die Zahlung von derartigen Familienzuschlägen besoldungstechnisch ganze Laufbahnen zu überspringen.

Ich finde es sehr entlarvend, dass sich hier darüber echauffiert wird, dass Beamten ohne Kinder bei gleicher Funktion eine gleiche Besoldung wie denen mit Kindern zustehen könnte (sollte). Ich empfehle da einen Exkurs in die freie Wirtschaft, um wieder der Realität ins Auge sehen zu können.

Jaja, die Bevölkerung echauffiert sich, wenn hohe Familienzuschläge gezahlt werden, kriegt man ja in der privaten Wirtschaft nicht. Aber erklär denen dann auch, dass das ein reiner Spareffekt ist.

Was meinst du wie die Bevölkerung erst ausrastet, dass der A5 Beamte mit einfachen Tätigkeiten so viel verdienen wird wie teilweise lebenserfahrene Meister oder sogar Ingenieure. Familienzuschläge schön und gut. Aber mein Nachbar, der Schließer in der JVA ist, verdient auf einmal 1000€ mehr als ich? Das geht in dieser Missgunst- und Neidgesellschaft auf gar keinen Fall.

Da will man lieber wieder die Familienzuschläge zurück, die nur wenige dann bekommen und der Rest wird dank Rechentrick schön niedrig gehalten.

DeltaR95

Zitat von: Badener1 in Gestern um 08:02Die Ministerien blieben der wissenschaftlich-juristischen Debatte in Speyer aber fern, was von den anwesenden Gewerkschaftern als weiteres Zeichen dafür gewertet wurde, dass sich die Politik der direkten Konfrontation bezüglich der verfassungsrechtlichen Mängel ihres Entwurfs entziehen möchte.

Danke für den Post!

Auf der einen Seite schön, dass es scheinbar ja doch "alles so klar" ist - aber was auch hier schon den meisten klar war, wurde ebenfalls bestätigt: Die Politik weiß, dass diese Rechentricks nicht zulässig sind, es interessiert nur keinen und man sitzt es einfach aus. Also alles weiter wie bisher und ab und an mal die Moralkeule schwingen, damit man als Politik nicht in die Verlegenheit kommt, mal auf Grundlage von Fakten und Tatsachen Entscheidungen treffen zu müssen.