Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SGLBund

Zitat von: TORR in Gestern um 11:48Na das sehen ganz offensichtlich eine ganze Menge Foristen hier anders.

Hier wird sowieso immer am lautesten geheult, gleichwohl ist die Ansicht deshalb nicht automatisch richtig! Den Zugang zur örtlichen Tafel eröffnet ein Beamtenstatus regelmäßig nicht.

Südwestler

Zitat von: Kindsvater4x in Gestern um 14:43Ich nix verstehen. Wann Geld mehr ?
Nächste Woche

Knecht


Julianx1

fuck...... alles hypothetisch. Das heißt faktisch wird wirklich nicht dran gearbeitet!!  8)

abi

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:30Es ist wirklich faszinierend, wie sehr sich viele von ein paar Pseudo-Informationen aus dem sog. Maschinenraum einnehmen lassen. Der informatorische Mehrwert, wann wer was vorlegt oder wer wo oder wie ins Benehmen genommen wurde, spielt zwar gekonnt die Saite der Ungeduld vieler Betroffener, führt aber in der Sache nicht weiter.

Hier gilt es zwischen den Zeilen zu lesen, hierzu vielen Dank aus dem Innenleben des Maschinenraums @Durgi, @BalBund, ich bin gespannt (natürlich rein hypothetisch) auf den (einen ausgewählten) Referentenentwurf, den ich dann spätestens in 3 Wochen auf der Website des BMI vernehmen kann (2 Wochen für Stellungnahmen der Verbände) --> dann dürfte Ende November ggf. die Kabinettsbefassung möglich sein.

Politik, befasst sich letztendlich immer im Gesamten mit einer Thematik, die letztendlich bezahlbar und politisch vertretbar sein muss. Ich erinnere an viele Gesetze, die verabschiedet wurden, und später (in Teilen) durch das BVerfG kassiert wurden. Dennoch werden die politische Entscheidungsträger bei kostenintensiven Gesetzesvorhaben immer das Sparmodell bevorzugen, da sonst weitere Projekte gefährdet wären.

Zur Not ist eben (nach der Legislaturperiode) wieder ein BVerfG Urteil vorhanden, aber was schert es die Eiche.... Kurzum: was nicht explizit Verboten ist (BVerfG), kann gerne probiert werden, solange es nicht andere (Glanz-)Projekte der derzeitigen Koalition gefährdet. Man kann es auch Realität nennen.

Also, warte ich nicht auf die Goldrand-Lösung der AA, sondern hoffe mit dem nächsten Entwurf zumindest näher an die AA heranzukommen. Alles andere dürfte erste mit den nächsten BVerfG-Urteilen abgelegt werden....

Gefühlte Ungerechtigkeit passt eben nicht mit nüchterner juristischer Sichtweise zusammen. Die Politik gibt die Richtung vor --> und wird dann eben passend gemacht. Nach dem Motto, gleicher Sachverhalt, Frage 3 Juristen und du bekommst 5 verschieden Antworten.

Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

GeBeamter

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 14:06P.S. bin A9mZ 4 Kids... Okay eins schon aus dem Haus und die drei Klasse 2, 6, 7.....

Darauf kommt es doch überhaupt nicht an. Die mit größte Preissteigerung der letzten Jahre hat der Wohnungsmarkt vollzogen. Wenn ich vor 15-20 Jahren in der Familiengründungsphase eine dafür geeignete Wohnung bezogen habe, dann zahlt man dafür u.U. 50% weniger, als ein Beamter, der seine Familie vor fünf Jahren gegründet hat und auch dann eine neue Wohnung bezogen hat.

Und diese Preisentwicklung hat die Besoldung nicht vollzogen.

Auch bin ich mir recht sicher, dass durch die in den letzten Jahren verstärkte kommunale Schuldenkrise die Gebühren, bspw für die Kinderbetreuung vielerorts stark gestiegen sind. Jemand der dahin nicht mehr betroffen ist, hat hoffentlich die Empathie zu erkennen, dass das kein Ausgabenproblem ist.

GoodBye

Zitat von: abi in Gestern um 14:52Hier gilt es zwischen den Zeilen zu lesen, hierzu vielen Dank aus dem Innenleben des Maschinenraums @Durgi, @BalBund, ich bin gespannt (natürlich rein hypothetisch) auf den (einen ausgewählten) Referentenentwurf, den ich dann spätestens in 3 Wochen auf der Website des BMI vernehmen kann (2 Wochen für Stellungnahmen der Verbände) --> dann dürfte Ende November ggf. die Kabinettsbefassung möglich sein.

Politik, befasst sich letztendlich immer im Gesamten mit einer Thematik, die letztendlich bezahlbar und politisch vertretbar sein muss. Ich erinnere an viele Gesetze, die verabschiedet wurden, und später (in Teilen) durch das BVerfG kassiert wurden. Dennoch werden die politische Entscheidungsträger bei kostenintensiven Gesetzesvorhaben immer das Sparmodell bevorzugen, da sonst weitere Projekte gefährdet wären.

Zur Not ist eben (nach der Legislaturperiode) wieder ein BVerfG Urteil vorhanden, aber was schert es die Eiche.... Kurzum: was nicht explizit Verboten ist (BVerfG), kann gerne probiert werden, solange es nicht andere (Glanz-)Projekte der derzeitigen Koalition gefährdet. Man kann es auch Realität nennen.

Also, warte ich nicht auf die Goldrand-Lösung der AA, sondern hoffe mit dem nächsten Entwurf zumindest näher an die AA heranzukommen. Alles andere dürfte erste mit den nächsten BVerfG-Urteilen abgelegt werden....

Gefühlte Ungerechtigkeit passt eben nicht mit nüchterner juristischer Sichtweise zusammen. Die Politik gibt die Richtung vor --> und wird dann eben passend gemacht. Nach dem Motto, gleicher Sachverhalt, Frage 3 Juristen und du bekommst 5 verschieden Antworten.



Wenn man zwischen den Zeilen liest, schreibt man genau das, was ich geschrieben habe.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Dogmatikus

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 14:39Wieso stellt man eine Frage "warum ist diese so teuer?" und beantwortet sie selber mit "nein" verstehe ich gerade nicht....

Vielleicht solltest du mal alle Beiträge lesen. Es wurde auf meinen Beitrag von Durgi in den Raum gestellt, ob die eigentliche Frage nicht ist, wieso die Impfung so teuer ist.

Meiner Meinung nach ist die eigentliche Frage, warum die Alimentation verfassungswidrig ist.

tunnelblick

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:52Darauf kommt es doch überhaupt nicht an. Die mit größte Preissteigerung der letzten Jahre hat der Wohnungsmarkt vollzogen. Wenn ich vor 15-20 Jahren in der Familiengründungsphase eine dafür geeignete Wohnung bezogen habe, dann zahlt man dafür u.U. 50% weniger, als ein Beamter, der seine Familie vor fünf Jahren gegründet hat und auch dann eine neue Wohnung bezogen hat.

Und diese Preisentwicklung hat die Besoldung nicht vollzogen.

Auch bin ich mir recht sicher, dass durch die in den letzten Jahren verstärkte kommunale Schuldenkrise die Gebühren, bspw für die Kinderbetreuung vielerorts stark gestiegen sind. Jemand der dahin nicht mehr betroffen ist, hat hoffentlich die Empathie zu erkennen, dass das kein Ausgabenproblem ist.

Die Frage ist doch, ob die Besoldung diese Preisentwicklung vollziehen muss, oder? Wenn man mich persönlich fragt, was ich davon halte, dass die Besoldung diese und andere Preisentwicklungen widerspiegeln sollte, bin ich natürlich dafür, aber daraus leitet sich ja nicht der Rechtsanspruch ab.
Und Kinderbetreuungskosten sind leider "Lotto", da von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was soll der Bund als DH dort mit der Besoldung anpassen?

Pumpkin76

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 15:01Die Frage ist doch, ob die Besoldung diese Preisentwicklung vollziehen muss, oder? Wenn man mich persönlich fragt, was ich davon halte, dass die Besoldung diese und andere Preisentwicklungen widerspiegeln sollte, bin ich natürlich dafür, aber daraus leitet sich ja nicht der Rechtsanspruch ab.
Und Kinderbetreuungskosten sind leider "Lotto", da von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was soll der Bund als DH dort mit der Besoldung anpassen?

Wie soll eine amtsangemessene Alimentation auf Dauer möglich sein, wenn das nicht berücksichtigt wird?

Rheini

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20Und damit zu dem Punkt, den ich eigentlich zur Diskussion stellen wollte.

Wer sich fuer eine Beamtenlaufbahn entscheidet, kennt grundsaetzlich die geltenden Besoldungstabellen, die Einstiegsbezuege und die absehbare Einkommensentwicklung. Wer sich beispielsweise bewusst fuer ein Eingangsamt mit 3.000 Euro entscheidet, trifft zunaechst eine eigenverantwortliche berufliche Entscheidung auf Grundlage der ihm bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Damit verzichtet er selbstverstaendlich nicht auf seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG ist kein individuell abdingbares Vertragsangebot. Ebenso wenig entbindet die Kenntnis der Besoldungshoehe den Gesetzgeber von seiner Verpflichtung zur verfassungsgemaessen Ausgestaltung.

Allerdings erschliesst sich mir nicht, weshalb aus der spaeteren verfassungsrechtlichen Beanstandung einer bereits zuvor bekannten Besoldungssituation zugleich folgen soll, dass die bis dahin bestehenden wirtschaftlichen Verhaeltnisse rueckwirkend als existenzielle Notlage dargestellt werden muessen.

Die verfassungsrechtliche Neubewertung eines Besoldungssystems veraendert nicht automatisch die tatsaechliche wirtschaftliche Vergangenheit seiner Besoldungsempfaenger.

Selbstverstaendlich koennen Inflation, Krankheit oder unvorhersehbare wirtschaftliche Belastungen die finanzielle Situation erheblich veraendern. Allerdings gehoeren auch Familiengruendung, Kinderzahl, Wohnortwahl und die damit verbundenen Ausgaben zur individuellen Lebensplanung. Diese Entscheidungen sind legitim und ihre alimentationsrechtlichen Konsequenzen vom Dienstherrn im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang zu beruecksichtigen. Sie entziehen sich deshalb aber nicht jeder persoenlichen Eigenverantwortung.

Wer sich bewusst fuer eine bestimmte familiaere und wirtschaftliche Lebensgestaltung entscheidet, muss deren absehbare finanzielle Auswirkungen zunaechst auch in seine eigene Planung einbeziehen. Aus der Tatsache, dass die verfuegbaren Mittel anschliessend nicht saemtliche individuellen Lebensvorstellungen ermoeglichen, laesst sich weder unmittelbar eine existenzielle Notlage noch deren alleinige Verursachung durch den Dienstherrn ableiten.

Der Alimentationsgrundsatz verpflichtet den Staat zu einer amtsangemessenen Versorgung des Beamten und seiner Familie. Er garantiert keine vollstaendige wirtschaftliche Folgenneutralitaet saemtlicher persoenlicher Lebensentscheidungen.

Gerade diese Unterscheidung zwischen verfassungsrechtlich geschuldeter Familienalimentation und individuell gewaehltem Lebensstandard scheint mir in der gegenwaertigen Diskussion zunehmend verloren zu gehen.

Der Anspruch auf verfassungsgemaesse Alimentation benoetigt keine dramatische Ausschmueckung, um rechtlich verbindlich zu sein...

Und genau darum geht es mir: um die Trennung von Rechtsanspruch, wirtschaftlicher Lebenswirklichkeit und zuhauf recht grosszuegig bemessener Forumsrhetorik.
Die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn wird durch diese Differenzierung keinen Deut geringer. Die Qualitaet unserer Diskussion koennte dadurch allerdings gewinnen. ;)

Ich geh nun wieder darueber sinnieren, ob die 24" amtsangemessene Mobilitaet sicherstellen....


Gehe deinen Gedankengang nicht mit.

Natürlich wusste ich vor vielen Monden, was in der Besoldungstabelle steht und bis wahrscheinlich ich zu welcher besoldungsgruppe komme. Und wenn nun dies was ich jetzt bekomme die aA ist, würde ich mich nicht beschweren. Ich würde weiterhin Miete zahlen, mein altes Auto weiterfahren und im Harz meinen Urlaub geniessen oder mir über einen Wechsel meines Arbeitgebers Gedanken machen.

Wir haben aber eine andere Situation (ich unterstelle hierbei das der DH derzeit mir nicht meine aA zahlt).

Jetzt lebe ich zur Miete, fahre mein altes Auto und mache Urlaub im Harz im Wissen das ich eigentlich in meiner eigenen Imobillie leben könnte, dass Auto was neurer und schicker sein könnte und auch mal ein Urlaub an der Nordsee drin wäre und das im Besten falle ich die Differenz nicht erst dann bekomme, wenn das Pflegeheim für meinen Platz die Rechnung schickt.

Das ist für mich der Unterschied und der Grund meines Unmutes.

Aleko82

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:24Bei aller berechtigten Kritik sollten wir die Verhaeltnisse nicht voellig aus den Augen verlieren. Die meisten von uns in der A- und B-Besoldung nagen nicht am Hungertuch. Wir konnten bislang ordentlich leben und werden das aller Voraussicht nach auch ohne zeitnahe Nachzahlung weiterhin koennen. Fuer ausgedehnte Forumsdiskussionen reicht die Zeit jedenfalls, gelegentlich offenbar sogar waehrend der Dienstzeit.  8)

Wenn ich allerdings so manche dramatische Wortmeldung der letzten Jahre hier lese, koennte man meinen, jemand laege mit offenem Brustkorb auf dem Operationstisch und koenne mit seinen letzten Atemzuegen die Krankenhausrechnung nicht mehr begleichen.

Das alles aendert selbstverstaendlich nichts an unserem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG gilt unabhaengig vom persoenlichen Kontostand. Auch eine angespannte Haushaltslage entbindet den Gesetzgeber nicht von seinen Verpflichtungen.  ;)

Wuerde man diese Verpflichtung grundlegend abschwaechen wollen, muesste man sich an einer Grundgesetzaenderung versuchen: Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, gegebenenfalls begrenzt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Politisch ein aeusserst anspruchsvolles Unterfangen wie mir zuweil erscheinen mag.

Wir haben jedes Recht, die Einhaltung der Verfassung einzufordern.
Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.



Die Anonymität des Internets verleitet offenbar manche dazu, sich hier als moralische Instanz aufzuspielen und die spürbaren finanziellen Einschnitte der Kollegen mit einer Arroganz zu relativieren, die im direkten Gespräch von Angesicht zu Angesicht wohl doch schnell verstummen würde. Ein bisschen mehr Bodenhaftung täte hier dringend not!

Es ist eine absolute Sauerei und eine Frechheit, wie die Entscheidungsträger die verfassungsgemäße Alimentation seit Jahren wie eine Sau durchs Dorf treiben. Dass vonseiten des Dienstherrn ganz bewusst jede rechtliche Grauzone ausgereizt, nach Schlupflöchern gesucht und eine fadenscheinige Sparvariante nach der anderen konstruiert wird, zeugt von einem Totalverlust an Anstand, Ehre und Respekt vor dem eigenen Personal und dieses Verhalten der Politik prägt deren Wahrnehmung!

Im Gegensatz zu manch einem gucke ich mir große Felgen nicht im Katalog an sondern sehe sie jeden Morgen am Wagen und bin gespannt ob es Lolek und Bolek doch schaffen zeitnah einen verfassungskonformen Entwurf vorzulegen, oder ob das Trauerspiel weitergeht. Bis dahin kann sich jeder selbst überlegen, wie er mit der Entwertung seiner Arbeit umgeht, aber vielleicht wird der nächste große Urlaub dann doch mal wieder ausnahmsweise auf den Malediven anstatt in Kroatien verbracht!

Durgi

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:52Darauf kommt es doch überhaupt nicht an. Die mit größte Preissteigerung der letzten Jahre hat der Wohnungsmarkt vollzogen. Wenn ich vor 15-20 Jahren in der Familiengründungsphase eine dafür geeignete Wohnung bezogen habe, dann zahlt man dafür u.U. 50% weniger, als ein Beamter, der seine Familie vor fünf Jahren gegründet hat und auch dann eine neue Wohnung bezogen hat.

Und diese Preisentwicklung hat die Besoldung nicht vollzogen.

Auch bin ich mir recht sicher, dass durch die in den letzten Jahren verstärkte kommunale Schuldenkrise die Gebühren, bspw für die Kinderbetreuung vielerorts stark gestiegen sind. Jemand der dahin nicht mehr betroffen ist, hat hoffentlich die Empathie zu erkennen, dass das kein Ausgabenproblem ist.

@GeBeamter:

Niemand bestreitet, dass Wohnkosten und kommunale Gebuehren erheblich gestiegen sind. Mich interessiert allerdings zunehmend, warum in dieser Diskussion die eigene wirtschaftliche Handlungsverantwortung nahezu vollstaendig ausgeblendet wird.

Wenn meine Region ueber Jahre immer teurer wird, mein Einkommen aber nicht entsprechend mitwaechst, stehe ich als Familie vor Entscheidungen. Bleiben wir in der bisherigen Wohnung? Ziehen wir ins Umland? Veraendern wir unsere Ausgaben? Organisieren wir Mobilitaet und Betreuung anders? Pruefen wir gegebenenfalls berufliche Alternativen?

Oder erklaeren wir saemtliche Veraenderungen unserer persoenlichen Kostenstruktur kurzerhand zum Alimentationsdefizit?

Nehmen wir einige Beispiele:

Ein Beamter wohnt seit zwanzig Jahren in einer guenstigen Bestandswohnung. Sein Kollege zieht heute in derselben Stadt in eine erheblich teurere Wohnung. Identische Besoldung, voellig unterschiedliche finanzielle Spielraeume. Ist damit die Besoldung des einen verfassungsgemaess und die des anderen nicht?

Eine Familie entscheidet sich fuer ein Eigenheim mit hoher monatlicher Finanzierung. Eine andere wohnt zur Miete und haelt ihre Fixkosten niedriger. In welchem Umfang soll der Dienstherr individuelle Finanzierungsentscheidungen ausgleichen?

Ein Beamter pendelt taeglich 80 Kilometer, weil seine Familie im bisherigen Wohnumfeld bleiben moechte. Sein Kollege wohnt zehn Kilometer von der Dienststelle entfernt. Sind die hoeheren Mobilitaetskosten des ersten Haushalts automatisch Ausdruck unzureichender Alimentation?

Zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe leben in Regionen mit erheblich unterschiedlichen Wohnkosten. Der eine kann monatlich Ruecklagen bilden, der andere kaum. Das ist eine reale wirtschaftliche Ungleichheit. Sie beantwortet fuer sich genommen allerdings noch nicht die verfassungsrechtliche Frage.

Natuerlich gibt es Situationen, in denen ein Umzug weder zumutbar noch realistisch ist. Dienstortbindung, Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen, Arbeitsmarkt und familiaere Bindungen setzen der individuellen Entscheidungsfreiheit Grenzen. Das bestreite ich ausdruecklich nicht.

Nur kann persoenliche Handlungsverantwortung nicht grundsaetzlich dort enden, wo die eigene Lebensfuehrung teurer wird.

Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation. Er schuldet keine Garantie, dass jede Familie unabhaengig von Wohnort, Immobilienfinanzierung und individuellen Entscheidungen ihren bisherigen Lebensstandard unveraendert fortsetzen kann.

Umgekehrt entbindet die persoenliche Verantwortung den Dienstherrn selbstverstaendlich nicht von seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.

Warum sollte es eigentlich so schwer sein, beide Aussagen gleichzeitig gelten zu lassen?

Weshalb muessen wir einander fuer unterschiedliche Betrachtungsweisen schelten? Warum wird aus einer Differenzierung regelmaessig eine vermeintliche Parteinahme fuer oder gegen den Dienstherrn?

Eine aufgeklaerte Diskussionskultur sollte gerade darin bestehen, widerspruechlich erscheinende Lebenswirklichkeiten nebeneinander anerkennen zu koennen, ohne jede Abweichung von der eigenen Sichtweise als Angriff zu verstehen.

Die Anerkennung individueller Eigenverantwortung relativiert keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Und die Anerkennung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs hebt individuelle Eigenverantwortung nicht auf.

Beides gleichzeitig denken zu koennen, sollte uns eigentlich nicht ueberfordern.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

GoodBye

Langsam verkommt es hier zur Werbeveranstaltung für das nächste verfassungswidrige Bundesalimentationsgesetz.

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,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Hummel2805

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:06@GeBeamter:

Niemand bestreitet, dass Wohnkosten und kommunale Gebuehren erheblich gestiegen sind. Mich interessiert allerdings zunehmend, warum in dieser Diskussion die eigene wirtschaftliche Handlungsverantwortung nahezu vollstaendig ausgeblendet wird.

Wenn meine Region ueber Jahre immer teurer wird, mein Einkommen aber nicht entsprechend mitwaechst, stehe ich als Familie vor Entscheidungen. Bleiben wir in der bisherigen Wohnung? Ziehen wir ins Umland? Veraendern wir unsere Ausgaben? Organisieren wir Mobilitaet und Betreuung anders? Pruefen wir gegebenenfalls berufliche Alternativen?

Oder erklaeren wir saemtliche Veraenderungen unserer persoenlichen Kostenstruktur kurzerhand zum Alimentationsdefizit?

Nehmen wir einige Beispiele:

Ein Beamter wohnt seit zwanzig Jahren in einer guenstigen Bestandswohnung. Sein Kollege zieht heute in derselben Stadt in eine erheblich teurere Wohnung. Identische Besoldung, voellig unterschiedliche finanzielle Spielraeume. Ist damit die Besoldung des einen verfassungsgemaess und die des anderen nicht?

Eine Familie entscheidet sich fuer ein Eigenheim mit hoher monatlicher Finanzierung. Eine andere wohnt zur Miete und haelt ihre Fixkosten niedriger. In welchem Umfang soll der Dienstherr individuelle Finanzierungsentscheidungen ausgleichen?

Ein Beamter pendelt taeglich 80 Kilometer, weil seine Familie im bisherigen Wohnumfeld bleiben moechte. Sein Kollege wohnt zehn Kilometer von der Dienststelle entfernt. Sind die hoeheren Mobilitaetskosten des ersten Haushalts automatisch Ausdruck unzureichender Alimentation?

Zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe leben in Regionen mit erheblich unterschiedlichen Wohnkosten. Der eine kann monatlich Ruecklagen bilden, der andere kaum. Das ist eine reale wirtschaftliche Ungleichheit. Sie beantwortet fuer sich genommen allerdings noch nicht die verfassungsrechtliche Frage.

Natuerlich gibt es Situationen, in denen ein Umzug weder zumutbar noch realistisch ist. Dienstortbindung, Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen, Arbeitsmarkt und familiaere Bindungen setzen der individuellen Entscheidungsfreiheit Grenzen. Das bestreite ich ausdruecklich nicht.

Nur kann persoenliche Handlungsverantwortung nicht grundsaetzlich dort enden, wo die eigene Lebensfuehrung teurer wird.

Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation. Er schuldet keine Garantie, dass jede Familie unabhaengig von Wohnort, Immobilienfinanzierung und individuellen Entscheidungen ihren bisherigen Lebensstandard unveraendert fortsetzen kann.

Umgekehrt entbindet die persoenliche Verantwortung den Dienstherrn selbstverstaendlich nicht von seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.

Warum sollte es eigentlich so schwer sein, beide Aussagen gleichzeitig gelten zu lassen?

Weshalb muessen wir einander fuer unterschiedliche Betrachtungsweisen schelten? Warum wird aus einer Differenzierung regelmaessig eine vermeintliche Parteinahme fuer oder gegen den Dienstherrn?

Eine aufgeklaerte Diskussionskultur sollte gerade darin bestehen, widerspruechlich erscheinende Lebenswirklichkeiten nebeneinander anerkennen zu koennen, ohne jede Abweichung von der eigenen Sichtweise als Angriff zu verstehen.

Die Anerkennung individueller Eigenverantwortung relativiert keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Und die Anerkennung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs hebt individuelle Eigenverantwortung nicht auf.

Beides gleichzeitig denken zu koennen, sollte uns eigentlich nicht ueberfordern.

Wir müssen hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ihr tut ja alle so, als ob Ihr auf Sozialhileniveau besoldet werdet.
Ich gebe zu, dass es bei A 4 bis A 6 doch sehr eng werden kann, aber alles darüber müsste doch wunderbar ausreichen, um bei EDEKA oder RWE einkaufen zu gehen.
Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen, die mussten einen Krieg miterleben, die haben im Sozialismus Einheitsgehälter bekommen. Es war also immer knapp gewesen. Und nun kommen halt Zeiten, wo wir alle den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Das sieht übrigens die Leitungsebene im BMI ähnlich, natürlich wird es einen Entwurf sehr bald geben. Aber wir sind bei heute nicht verhungert und werden immer unser Auskommen als Beamte haben.