Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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xap

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 07:58Da hast du einen Punkt. Danke fuers Aufmerksammachen. Ich werde darueber sinnieren - versprochen.

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. ;)

Vielen Dank an die Nutzer Fürsorgepflicht404 und auch Dogmatikus für die differenzierten Beiträge zum Thema.

Skywalker2000

Zitat von: NavyBoy23 in 14.10.2026 08:08Der 15.04.26 war ein Mittwoch. Die Ereignisse der letzten Tage lassen ja etwas erahnen. Sollten wir heute Nachmittag öfter mal auf die BMI Seite gucken?
Das ist kein Hinweis sondern eine ernstgemeinte Frage an den Maschinenraum

Da wird nichts kommen, da es bis jetzt insbesondere an Bärbel Bas gescheitert ist.
Grund: zu hohe Einschnitte im Sozialem, Per Haftbefehl gesuchte Personen sollten von der SH ausgeschlossen werden etc. Für eine derartige linke Kraft wäre eine zeitgleich erhöhte Besoldung für faule Beamte nicht zu ertragen.

Der neue Minister Schweitzer muss seine Tätigkeit erst richtig aufnehmen und kann erst dann wird die Blockadehaltung aufgegeben, hoffentlich...

Anmerkung: ist keine AfD Propaganda oder sonstiges, nur eine Klarstellung

SwenTanortsch

Zitat von: Hanswurst in 14.10.2026 07:28Wäre mal eine sinnvolle kleine Anfrage an wen auch immer, wieviele Beamten aufgrund ihrer Besoldung auf Sozialleistungen zurückgreifen müssen. Das wird doch bei den Kommunen sicherlich erhoben.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Daten gesammelt erhoben werden. Denn dazu müsste eine entsprechende Anweisung erfolgen, die aber nicht erfolgen wird, denke ich.

Denn von Dienstherrnseite hat niemand Interesse daran, dass solche Daten zusammengeführt gesammelt vorlägen, da das Ergebnis kaum erfreulich für den Dienstherrn sein dürfte.

Damit will ich allerdings nicht entsprechende Anfragen unterbinden, nur darauf hinweisen, was m.E. erwartbar sein dürfte.

Dauergeknechteter

Zitat von: Durgi in 13.10.2026 11:24Bei aller berechtigten Kritik sollten wir die Verhaeltnisse nicht voellig aus den Augen verlieren. Die meisten von uns in der A- und B-Besoldung nagen nicht am Hungertuch. Wir konnten bislang ordentlich leben und werden das aller Voraussicht nach auch ohne zeitnahe Nachzahlung weiterhin koennen. Fuer ausgedehnte Forumsdiskussionen reicht die Zeit jedenfalls, gelegentlich offenbar sogar waehrend der Dienstzeit.  8)

Wenn ich allerdings so manche dramatische Wortmeldung der letzten Jahre hier lese, koennte man meinen, jemand laege mit offenem Brustkorb auf dem Operationstisch und koenne mit seinen letzten Atemzuegen die Krankenhausrechnung nicht mehr begleichen.

Das alles aendert selbstverstaendlich nichts an unserem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG gilt unabhaengig vom persoenlichen Kontostand. Auch eine angespannte Haushaltslage entbindet den Gesetzgeber nicht von seinen Verpflichtungen.  ;)

Wuerde man diese Verpflichtung grundlegend abschwaechen wollen, muesste man sich an einer Grundgesetzaenderung versuchen: Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, gegebenenfalls begrenzt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Politisch ein aeusserst anspruchsvolles Unterfangen wie mir zuweil erscheinen mag.

Wir haben jedes Recht, die Einhaltung der Verfassung einzufordern.
Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.




Ich möchte noch einmal betonen, dass das Berufsbeamtentum althergebracht ist und seitdem etabliert ist. Wenn ich aus dem Ministerium direkt zu hören kriege: "Hab dich nicht so, dir gehts doch gut" - da krieg ich Sodbrennen.

Noch einmal: Unsere Dienstherren besolden uns VERFASSUNGSWIDRIG. Höchst richterlich FESTGESTELLT. Mit Urteil. Seit vielen, vielen (vielen!) Jahren. Jahre der Übertragung von Tarifabschlüssen mit Sockelbeiträgen, Minimalerhöhungen und Um-den-Cent-Feilschen haben viele Beamte im mD an den Rand der Existenzsicherung gebracht und das Gefüge gestaucht bis zur Absurdität.

Ein Beamter soll und MUSS in der Gesellschaft einen besonderen Status haben. Er muss sein ganzes Leben dem Dienste widmen und der DH muss ihm ein sorgenfreies Leben ermöglichen. Er stellt seinen Leib, sein Dasein, sein Leben dem Dienstherren. 2 Stunden mehr als die Tarifangestellten.

Doch anstatt der GERICHTLICHEN(!) Feststellung, dass über Jahre verfassungswidrig (!) alimentiert wurde, wird verzögert, dafür Rechentricks herangezogen um das absolute Minimum (!) herauszuholen - nein - sogar nur irgendwas zu tun, bei dem man weiß, dass es absolut unsinnig ist.

Anstatt meine familie zu alimentieren, wird meiner Frau unterstellt (!) - obwohl der Staat meine Daten beim Finanzministerium hat - dass sie Zuverdienst hat bis zur Beihilfegrenze. Fiktiv! Imaginär! Normalerweise wandert man dafür medikamentös eingestellt in eine Spezialklinik mit Gummiwänden und den Händen fest am Rücken festgeschnallt.

Als hD-ler hat man Führungsverantowrtung und sogar Schuld. Wir arbeiten Ministerien zu. Seit der Wende arbeiten wir 2,5 Stunden mehr die Woche - und können und trotzdem kein Haus leisten ohne zu erben.

Wo ist da der besondere Status ind er Gesellschaft? Die Bürgen hassen uns, der Dienstherr hasst uns - warum den Scheiß dann noch machen, wenn ich lesen muss - direkt aus dem Ministerium "Jetzt hab dich nicht so, ist nur ein Urteil Brudi. Und jetzt geh mit deiner imaginären Frau spielen. Wir kümmern uns um deine ausstehendes Geld - du musst uns nicht jedes Jahr dran erinnern".


Hanswurst

#7309
Zitat von: Durgi in 13.10.2026 15:06@GeBeamter:

Niemand bestreitet, dass Wohnkosten und kommunale Gebuehren erheblich gestiegen sind. Mich interessiert allerdings zunehmend, warum in dieser Diskussion die eigene wirtschaftliche Handlungsverantwortung nahezu vollstaendig ausgeblendet wird.

Wenn meine Region ueber Jahre immer teurer wird, mein Einkommen aber nicht entsprechend mitwaechst, stehe ich als Familie vor Entscheidungen. Bleiben wir in der bisherigen Wohnung? Ziehen wir ins Umland? Veraendern wir unsere Ausgaben? Organisieren wir Mobilitaet und Betreuung anders? Pruefen wir gegebenenfalls berufliche Alternativen?

Oder erklaeren wir saemtliche Veraenderungen unserer persoenlichen Kostenstruktur kurzerhand zum Alimentationsdefizit?

Sorry, dass ich den Post aus den Untiefen der Vergangenheit nochmal hervorziehe, aber diese Handlungsverantwortung  wird doch auch in Form von Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag dem nicht-Beamten "abgenommen". Also ja, es ist ein Alimentationsdefizit. Wenn man mit der Besoldung, die laut Grundgesetz eine Familie angemessen alimentieren soll, aber auf Sozialleistungen zurückgreifen muss, um das Existenzminimum zu sichern oder soziale Teilhabe zu ermöglichen, dann dürfte das ein Alimentationsdefizit sein. Oder finanziert die Kommune/Bund mit Wohngeld und Kinderzuschlag die Stadtvilla, die drei Urlaube und den dicken Benz (die finanziellen Fehlentscheidungen) des Beamten? Ist jetzt ein bisschen platt, aber ich kann deiner Argumentation irgendwie nicht so ganz folgen.

kleinerluis

Zitat von: Hanswurst in 14.10.2026 07:28Wäre mal eine sinnvolle kleine Anfrage an wen auch immer, wieviele Beamten aufgrund ihrer Besoldung auf Sozialleistungen zurückgreifen müssen. Das wird doch bei den Kommunen sicherlich erhoben.

Die häufigste Sozialleistung an Beamte dürfte der Kinderzuschlag sein. Dieser ist eine Bundesleistung und hat nicht mit den Kommunen zu tun. Hier wird keine Statistik zu den beantragenden und geleisteten Berufsgruppen geführt.

Hanswurst

Zitat von: kleinerluis in 14.10.2026 09:34Die häufigste Sozialleistung an Beamte dürfte der Kinderzuschlag sein. Dieser ist eine Bundesleistung und hat nicht mit den Kommunen zu tun. Hier wird keine Statistik zu den beantragenden und geleisteten Berufsgruppen geführt.
Stimmt, ich bin gerade beim Wohngeld hängen geblieben. Das macht die Kommune.

Dogmatikus

Zitat von: xap in 14.10.2026 08:14Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. ;)

Vielen Dank an die Nutzer Fürsorgepflicht404 und auch Dogmatikus für die differenzierten Beiträge zum Thema.


Gerne. Ich finde es etwas schade, dass Durgi mit keiner Silbe inhaltlich auf meine Beiträge eingegangen ist, obwohl ich mehrmals direkt auf ihn geantwortet habe. Ich wüsste gerne, was der Sinn seiner Nebelkerzen ist/war.

DickerSprinter

Zitat von: kleinerluis in 14.10.2026 09:34Die häufigste Sozialleistung an Beamte dürfte der Kinderzuschlag sein. Dieser ist eine Bundesleistung und hat nicht mit den Kommunen zu tun. Hier wird keine Statistik zu den beantragenden und geleisteten Berufsgruppen geführt.
Der Kinderzuschlag wird im dem im Mikrozensus eingebetteten EU-SILC-Frageprogramm pro Kind im HH abgefragt sowie im Kern-MZ auch die berufliche Stellung der HH-Mitglieder über 15 Jahre.

SantaClaus


Zitat von: Durgi in 13.10.2026 11:24Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.



Wann wird diese denn begründet? Wenn ein Beamter mit Sozialleistungen aufstocken muss, ist doch eine existenzielle Notlage gegeben? Ich denke da an die Hamburger Kollegen, die, sofern sie einen Antrag auf verfassungswidrigen Besoldungsergänzungszuschuss gestellt hatten, nun eine massive Gehaltskürzung bekommen und dann die Kinderzuschläge zusätzlich reduziert werden. Ist das nicht genug Grund für ein Eilverfahren? Status eines Beamten, Niveau eines Grunssicherungsempfängers?


BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Dauergeknechteter in 14.10.2026 09:26Ich möchte noch einmal betonen, dass das Berufsbeamtentum althergebracht ist und seitdem etabliert ist. Wenn ich aus dem Ministerium direkt zu hören kriege: "Hab dich nicht so, dir gehts doch gut" - da krieg ich Sodbrennen.

Noch einmal: Unsere Dienstherren besolden uns VERFASSUNGSWIDRIG. Höchst richterlich FESTGESTELLT. Mit Urteil. Seit vielen, vielen (vielen!) Jahren. Jahre der Übertragung von Tarifabschlüssen mit Sockelbeiträgen, Minimalerhöhungen und Um-den-Cent-Feilschen haben viele Beamte im mD an den Rand der Existenzsicherung gebracht und das Gefüge gestaucht bis zur Absurdität.

Ein Beamter soll und MUSS in der Gesellschaft einen besonderen Status haben. Er muss sein ganzes Leben dem Dienste widmen und der DH muss ihm ein sorgenfreies Leben ermöglichen. Er stellt seinen Leib, sein Dasein, sein Leben dem Dienstherren. 2 Stunden mehr als die Tarifangestellten.

Doch anstatt der GERICHTLICHEN(!) Feststellung, dass über Jahre verfassungswidrig (!) alimentiert wurde, wird verzögert, dafür Rechentricks herangezogen um das absolute Minimum (!) herauszuholen - nein - sogar nur irgendwas zu tun, bei dem man weiß, dass es absolut unsinnig ist.

Anstatt meine familie zu alimentieren, wird meiner Frau unterstellt (!) - obwohl der Staat meine Daten beim Finanzministerium hat - dass sie Zuverdienst hat bis zur Beihilfegrenze. Fiktiv! Imaginär! Normalerweise wandert man dafür medikamentös eingestellt in eine Spezialklinik mit Gummiwänden und den Händen fest am Rücken festgeschnallt.

Als hD-ler hat man Führungsverantowrtung und sogar Schuld. Wir arbeiten Ministerien zu. Seit der Wende arbeiten wir 2,5 Stunden mehr die Woche - und können und trotzdem kein Haus leisten ohne zu erben.

Wo ist da der besondere Status ind er Gesellschaft? Die Bürgen hassen uns, der Dienstherr hasst uns - warum den Scheiß dann noch machen, wenn ich lesen muss - direkt aus dem Ministerium "Jetzt hab dich nicht so, ist nur ein Urteil Brudi. Und jetzt geh mit deiner imaginären Frau spielen. Wir kümmern uns um deine ausstehendes Geld - du musst uns nicht jedes Jahr dran erinnern".



Du sprichst mir in vielen Punkten aus der Seele. Danke! Ich hätte meinen Frust und mittlerweile auch meine Wut nicht mehr so diplomatisch formulieren können.

Ich fasse es einfach nicht, dass vorsätzlich begangener Verfassungsbruch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

Durgi

Zitat von: Dogmatikus in 14.10.2026 09:39Gerne. Ich finde es etwas schade, dass Durgi mit keiner Silbe inhaltlich auf meine Beiträge eingegangen ist, obwohl ich mehrmals direkt auf ihn geantwortet habe. Ich wüsste gerne, was der Sinn seiner Nebelkerzen ist/war.

@Dogmatikus:

Dann helfe ich deinem Gedaechtnis gerne etwas auf die Spruenge. ;)

Du hast die Kosten deiner vier Impfungen angefuehrt und anschliessend gefragt, ob es einem Staat wie Deutschland zuzumuten sei, seine Beamten ueber Jahre verfassungswidrig zu alimentieren.

Meine Antwort darauf war ausdruecklich: Nein, das ist nicht zumutbar. Genau darin besteht zwischen uns ueberhaupt kein Dissens.

Darueber hinaus habe ich mich mit der von dir angesprochenen wirtschaftlichen Belastung auseinandergesetzt und anhand konkreter Beispiele erlaeutert, weshalb sich aus individuellen Ausgaben und regionalen Lebenshaltungskosten nicht ohne Weiteres auf die finanzielle Situation der gesamten Beamtenschaft schliessen laesst.

Ich habe den A8-Beamten mit zwei Kindern in einer strukturschwachen Region dem vergleichbaren Beamten in einer Hochpreisregion gegenuebergestellt, beispielhafte Haushaltsrechnungen vorgenommen und anschliessend die Frage aufgeworfen, wer die tatsaechlichen Lebensverhaeltnisse dieser Haushalte ueberhaupt repraesentativ erhoben hat.

Ebenso habe ich wiederholt zwischen nominaler Besoldungsentwicklung, tatsaechlicher Kaufkraft und verfassungsrechtlicher Amtsangemessenheit unterschieden.

Das sind ziemlich konkrete inhaltliche Auseinandersetzungen mit genau den Fragen, die du aufgeworfen hast.

Du musst meine Schlussfolgerungen nicht teilen. Aber aus dem Umstand, dass ich deine Argumentation nicht uebernehme, folgt nicht, dass ich sie ignoriert haette :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Durgi

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 14.10.2026 09:53Du sprichst mir in vielen Punkten aus der Seele. Danke! Ich hätte meinen Frust und mittlerweile auch meine Wut nicht mehr so diplomatisch formulieren können.

Ich fasse es einfach nicht, dass vorsätzlich begangener Verfassungsbruch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

@BUERGERFREUNDLICH:

Helmut Schmidt wird sinngemaess der Satz zugeschrieben: ,,Schlechte Politik ist nicht verboten. Sie ist einfach nur schlecht."

Juristisch unterscheiden wir zwischen politischem Versagen, objektiver Verfassungswidrigkeit und individuell vorwerfbarem Fehlverhalten. Ein verfassungswidriges Gesetz begruendet deshalb nicht automatisch 'ne persoenliche, geschweige denn strafrechtliche Verantwortlichkeit seiner Urheber.

Wir machen nun mal eben kurz Rechtsstaatlichkeit 101:
Stell dir vor, jeder Minister und jeder Abgeordnete muesste fuer eine spaeter beanstandete Reform mit seinem Privatvermoegen haften. Wer wuerde dann noch schwierige Entscheidungen treffen? Wer wuerde eine Renten-, Steuer- oder Sozialreform wagen, wenn Jahre spaeter eine persoenliche Haftung drohte? Und wer waere bei einem parlamentarisch beschlossenen Gesetz ueberhaupt verantwortlich: der Referent, der Minister?..... oder jeder einzelne zustimmende Abgeordnete? (Das waer witzig, by the way....)

Wir haetten vermutlich weniger politische Risikobereitschaft, mehr Absicherung(!!! Kennt ihr ja alle) und eine erhebliche Verlagerung politischer Entscheidungen in die Gerichtssaele.

Deshalb kennt unsere Verfassungsordnung unterschiedliche Formen der Verantwortung: rechtliche Kontrolle durch die Gerichte, politische Kontrolle durch Parlament und Waehler sowie persoenliche Sanktionen dort, wo deren gesetzliche Voraussetzungen tatsaechlich vorliegen.

Dass eine verfassungswidrige Entscheidung haeufig ohne personelle Konsequenzen bleibt, ist daher nicht zwangsläufig ein rechtsstaatliches Versagen. Die automatische Bestrafung ihrer Urheber waere vielmehr selbst ein rechtsstaatliches Problem.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

DeltaR95

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 10:11Dass eine verfassungswidrige Entscheidung haeufig ohne personelle Konsequenzen bleibt, ist daher nicht zwangsläufig ein rechtsstaatliches Versagen. Die automatische Bestrafung ihrer Urheber waere vielmehr selbst ein rechtsstaatliches Problem.

Alle deine Ausführungen sind absolut korrekt - nur treffen sie nicht den Kern der Aussage des Autors, den du zitierst hast. Ihm ging es um vorsätzliches Handeln - schwierig nachzuweisen, wie üblich.

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 14.10.2026 09:53Ich fasse es einfach nicht, dass vorsätzlich begangener Verfassungsbruch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

Keiner will eine "automatische" Haftung der von dir genannten Entscheidungsträger - zumindest nicht bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei vorsätzlichem Handeln eines Entscheiders sieht die Sachlage und Bewertung wohl anders aus, oder?

Oder befürwortest du als - scheinbar Volljurist - den vorsätzlichen straflosen Verfassungsbruch?

GeBeamter

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 10:11@BUERGERFREUNDLICH:

Helmut Schmidt wird sinngemaess der Satz zugeschrieben: ,,Schlechte Politik ist nicht verboten. Sie ist einfach nur schlecht."


Wir machen nun mal eben kurz Rechtsstaatlichkeit 101:
Stell dir vor, jeder Minister und jeder Abgeordnete muesste fuer eine spaeter beanstandete Reform mit seinem Privatvermoegen haften. Wer wuerde dann noch schwierige Entscheidungen treffen? Wer wuerde eine Renten-, Steuer- oder Sozialreform wagen, wenn Jahre spaeter eine persoenliche Haftung drohte? Und wer waere bei einem parlamentarisch beschlossenen Gesetz ueberhaupt verantwortlich: der Referent, der Minister?..... oder jeder einzelne zustimmende Abgeordnete? (Das waer witzig, by the way....)


Ich möchte mir diese beiden Zitate einmal herausgreifen und folgendes zu bedenken geben.

Es ist ein rechtlicher Unterschied, ob ich ein Gesetz verantworte, dessen nachträgliche Rechtswidrigkeit festgestellt wird oder ob ich einen - sogar auf mich übertragen mittels Rundschreiben und Entwürfen eingestandenen - rechtswidrigen Zustand durch politische (Nicht-)Handlung bewusst verstetige.

Das eine tue ich in einem zum Zeitpunkt der Entscheidung (vermeintlich) nicht vorhandenen Unrechtsbewusstsein. Das andere unterlasse ich in vollem Unrechtsbewusstsein.

In soweit trägt auch das Zitat von Helmut Schmidt an der Stelle nicht. Bereits als verfassungswidrig gerichtlich erkannte Handlungen fortzuführen sind keine schlechte Politik, sie sind verboten.

Ich bemühe wieder mein Beispiel von einer fiktiven, gesetzlichen Diskriminierung von Homosexuellen. Wäre unsere Gesellschaft mit einem unwilligen Gesetzgeber auch nachsichtig, eine in diesem Bereich als verfassungswidrig verbotene Handlungsweise fortwährend zu tolerieren?