Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Durgi

Zitat von: PolareuD in Heute um 14:02Hab Dank für deine persönliche Meinung, so kommt der Beitrag zumindest bei mir an. Es ist interessant zu sehen, dass wir gar nicht soweit auseinander liegen in unserer Vorstellung über ein zukunftsfähiges Besoldungssystem. Auch wenn mir bewusst ist, dass das deine Meinung ist und nicht zwangsläufig die des politischen Umfeldes. Tendenziell liege ich aber ein Stück weit mehr am letzten Beitrag von GoodBye (#7866). A3/1 würde bei mir bei ca. 3700 € liegen plus FamZ (4k), plus Ortzuschlag, ggf. den Beihilfebemessungssatz noch etwas Anheben.

Bisher waren deine Beiträge oft kryptisch als konkret. Du wirfst Fragen auf, lieferst aber außerhalb der Frage wenig sachdienliche Beiträge, obwohl man das Gefühl hat, dass du das durchaus könntest, wenn du wolltest oder dürftest, oder täuscht mich mein Gefühl?

Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

andreb

Wer sagt denn, dass A3/1 für eine zukünftige Besoldungstabelle weiterhin unten / oben links zu sein hat ?
Was ist mit einer Abkopplung der Soldatenbesoldung ?
Gibt es überhaupt noch nach A3 besoldete Beamte im einfachen Dienst im Bundesbereich ?Wann erfolgte die letzte Verbeamtung im einfachen Dienst?

Solange die derzeitige Besoldungstabelle A in dieser Form weiterhin Bestand haben sollte, so wird m.E. nur fiskalische Flickschusterei betrieben, um so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen

GoodBye

Zitat von: Durgi in Heute um 14:11GoodBye,

du beklagst die seit Jahrzehnten versaeumten Besoldungsanpassungen. Ich erlaeutere dir die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten ihrer Nachholung. Du antwortest erneut mit den Versaeumnissen des Gesetzgebers.

Du behauptest, Rn. 93 lasse die Frage bewusst offen, damit der Gesetzgeber erst einmal reparieren koenne. Ich verweise auf Rn. 91 und 92, wo Karlsruhe die moeglichen Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefuege ausdruecklich thematisiert.

Und den Unterschied zwischen einem betrieblichen Stundenverrechnungssatz und einem Nettolohn willst du bewusst ignorieren.

Was soll ich darauf noch erwidern? Du gehst auf die eigentlichen Argumente nicht ein und haeltst deine Wiederholungen offenbar fuer deren Widerlegung.

Das wird mir langsam etwas muehsam. ;)

ZitatDas ganze Thema ist mühsam.

Das BVerfG schildert mögliche Auswirkungen der Verletzung der Mindestbesoldung auf höhere Besoldungsgruppen (mittelbares Abstandsgebot) in Rn. 91 und 92. Rn. 93 gibt es, weil das Gericht in Achtung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eine Verletzung höherer Besoldungsgruppen durch Verletzung der Mindestbesoldung nur im beschränkten Umfang überprüfen kann.

Jetzt sind wir wieder beim Thema der Organtreue. Der Gesetzgeber kann diesen fundamentalen Schuss vor den Bug als Anlass nehmen, die Besoldungstabelle auch rückwirkend vollständig neu zu regeln, oder er aber repariert notdürftig, wird dann aber in Konsequenz erneut die Fahrt nach Karlsruhe auf sich nehmen müssen.

Welche verfassungsrechtlichen(!!!) Schwierigkeiten einer Nachholung siehst du denn? (Zu den vermeintlichen haushalterischen Problemen hattest du ja bereits etwas geschrieben). 

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:05Wo ist der Zielkonflikt und die Sprengkraft?
Meine genannten 5.300 EUR entsprechen einem Stundenlohn von rund 29,83 EUR (5.300 EUR mal 12 durch 52 durch 41). Berücksichtigt man die sechs Wochen Ferien und rund zwei Wochen Feiertage, sind es sogar 35,25 EUR.

Wenn du jetzt diesen potenziellen Stundenlohn eines A3 mit dem seiner ähnlich qualifizierten Freunde vergleichst, die in der Privatwirtschaft tätig sind und vermutlich nicht allzu weit über dem Mindestlohn liegen (und außerdem u.a. Rentenversicherungsbeiträge leisten müssen), dann sehe ich durchaus Potenzial für eine entsprechende BILD-Schlagzeile..


Zitat von: Durgi in Heute um 13:32Daher lieber vorsichtig mit einem Druckmittel aka Ass im Aermel arbeiten.
Ein "Ass im Ärmel" ist in der Tat nie verkehrt..  :)

Ndsftw

Zitat von: Joschy89 in Heute um 14:13Ah Okey und die Berechnung ist aber der Durchschnitt von A6 bis A9 Korrekt? sowie im einfachen Dienst A3 bis A5 ? dann ist es Plausibel das man auf Brutto so einen Hohen Betrag kommt bezüglich den Rückstellungen, Beihilfen usw. Interessant die Rechnung wieder was gelernt. Danke !
Richtig. Man kann sich die Datenlage auch irgendwo anschauen - ich hab in Erinnerung, dass dabei zB A9mD höher war als A9 gD mit der Begründung, dass dies öfters altgediente Kollegen bzw. Junginspektoren sind - insofern ist dieser Betrag ziemlich akkurat berechnet worden.

Ndsftw

Zitat von: andreb in Heute um 14:19Wer sagt denn, dass A3/1 für eine zukünftige Besoldungstabelle weiterhin unten / oben links zu sein hat ?
Was ist mit einer Abkopplung der Soldatenbesoldung ?
Gibt es überhaupt noch nach A3 besoldete Beamte im einfachen Dienst im Bundesbereich ?Wann erfolgte die letzte Verbeamtung im einfachen Dienst?

Solange die derzeitige Besoldungstabelle A in dieser Form weiterhin Bestand haben sollte, so wird m.E. nur fiskalische Flickschusterei betrieben, um so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen

Jeder Gefreite bei der Bundeswehr zB.
Dem einfachen Dienst gehören zig Tausend Soldaten der Mannschaften an

Rheini

Zitat von: Durgi in Heute um 14:16Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.

Über das "wie" darf man aber auch das "wann" nicht vergessen.

Und da fehlt es bei den DH auch noch.

tunnelblick

Zitat von: Durgi in Heute um 14:16Mich interessieren vor allem die rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren. Deshalb stelle ich gelegentlich Fragen, deren Beantwortung mir aufschlussreicher erscheint als die naechste Modellrechnung. Quasi am Puls der Beamtenschaft abklopfen. Stimmungslage und oft udn regelmaessig Fachwissen abgreifen, welches mir bisweilen verschlossen blieb oder ich noch nie gedacht habe.

Was deinen letzten Absatz betrifft: Dein Gefuehl muss dich nicht unbedingt taeuschen. Allerdings hat es durchaus Gruende, weshalb ich manche Dinge konkreter ausfuehre und andere lieber zur Diskussion stelle.

Mehr moechte ich dazu eigentlich gar nicht sagen.

Die heute von dir dargestellten Zahlen waren ja leider sehr konkret - also so konkret, dass wenn sie stimmen würden, dies schon fast einem Leak gleichen würde, was natürlich niemals nicht passieren wird.

waynetology

Zitat von: andreb in Heute um 14:19Wer sagt denn, dass A3/1 für eine zukünftige Besoldungstabelle weiterhin unten / oben links zu sein hat ?
Was ist mit einer Abkopplung der Soldatenbesoldung ?
Gibt es überhaupt noch nach A3 besoldete Beamte im einfachen Dienst im Bundesbereich ?Wann erfolgte die letzte Verbeamtung im einfachen Dienst?

Solange die derzeitige Besoldungstabelle A in dieser Form weiterhin Bestand haben sollte, so wird m.E. nur fiskalische Flickschusterei betrieben, um so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen

Praktisch macht es nur Sinn, die jeweiligen Gruppen zu trennen.

Durgi hat gesagt, dass es nicht "fair" ist, dass der HptFw im Truppendienst das selbe erhält wie der MatBewFw der überwiegend im Büro sitzt. Ich sehe das nicht so, denn jeder der HptFw hat seine eigenen Schwierigkeiten.

Dennoch wäre eine Trennung insgesamt sinnvoll, günstiger und vor allem der Bevölkerung vermittelbar. Denn ich sehe es in einigen Behörden selbst und Frage mich eher, wieso erhält der RHS das selbe wie ein HptFw, wobei dem HptFw weitere Leistungen abverlangt werden. Selbiges sehe ich insgesamt bei den Beamten. Es gibt einfach Beamtengruppen, denen m.E. nach eine höher Besoldung zustehen würde, als zb dem Sachbearbeiter in einem Amt.

Bei einiger eigenen Besoldungstabelle könnte man bei den Soldaten auch die PKV rausrechnen, da diese während der Dienstzeit nicht anfallen.

DeltaLima

Zitat von: Durgi in Heute um 11:23PolareuD,

na gut, Butter bei die Fische.

Ich wuerde zunaechst die Grundgehaelter ordentlich aufstellen. Und zwar durchaus grosszuegiger als im gegenwaertigen Referentenentwurf. Wenn du konkrete Zahlen moechtest: A3 in der Eingangsstufe statt 3.107 Euro eher bei 3.500 Euro, A9 Stufe 7 statt 4.722 Euro bei etwa 5.100 Euro und A14 in der Endstufe statt 7.952 Euro bei rund 8.500 Euro. Die uebrigen Tabellenwerte entsprechend systematisch angepasst, mit nachvollziehbaren Abstaenden zwischen den Besoldungsgruppen und einer etwas staerkeren Honorierung der Erfahrungsstufen. Das sind wohlgemerkt meine Vorstellungen, keine aus Karlsruhe abgeleiteten Pflichtbetraege.

Amtswertigkeit, Qualifikation und Verantwortung muessen sich im Grundgehalt wiederfinden. Gerade A9 bis A15 wuerde ich mir nochmals ansehen, weil dort die Besoldungsentwicklung gegenueber vergleichbaren Tarifentgelten ueber Jahre zurueckgeblieben ist. Familienbezogene Mehrbelastungen gehoeren ueber Zuschlaege beruecksichtigt. Die vorgesehenen 265 Euro fuer das erste und zweite Kind wuerde ich beispielsweise auf 350 Euro, die 708 Euro ab dem dritten Kind auf 800 Euro anheben. Erhebliche regionale Wohnkostenunterschiede koennte man ueber einen sachgerecht bemessenen Ortszuschlag ausgleichen. Auf das fiktive Partnereinkommen von 22k Euro wuerde ich verzichten und die entsprechenden Mittel lieber in eine belastbare grundbesoldung investieren....

Auch die geplante Streichung der ersten Erfahrungsstufe wuerde ich anders umsetzen  8) . Wenn wir schon die Einstiegsbesoldung verbessern, sollten die Bestandsbeamten durch eine entsprechende Ueberleitung mitgenommen werden. Die strukturellen Verbesserungen muessen selbstverstaendlich auch in der Versorgung ankommen. Und die regelmaessige Fortschreibung sollte sich an der tatsaechlichen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.

Bei den Soldaten wuerde ich zudem die tatsaechliche Fuehrungsverantwortung und dienstliche Belastung wesentlich staerker honorieren. Ein Hauptfeldwebel, der als Zugfuehrer drei oder vier Kampfpanzer samt Besatzungen und Millionenwerten verantwortet, sich auf Uebungsplaetzen durch Schlamm und Naesse quaelt und im Ernstfall Menschenleben verantwortet, soll gefaelligst signifikant mehr verdienen als sein dienstgradgleicher Kollege in der Container- und Palettenzentrale des LogZBw, der bei Gleitzeit und thermostatisch optimiertem Raumklima den Regen allenfalls von der anderen Seite der Fensterscheibe kennt. Dafuer braucht es endlich substanzielle, funktions- und belastungsbezogene Zulagen. Die Gleichheit des Dienstgrades darf nicht zur besoldungsrechtlichen Gleichmacherei voellig unterschiedlicher Verantwortung und Belastung fuehren.

Das waere mein Ansatz. Vermutlich nicht der billigste, aber verfassungsrechtlich meines Erachtens deutlich weniger anfaellig als die mittlerweile ueblichen besoldungsrechtlichen, ermuedenden Rechentricks.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, was euch hier im Forum meine persoenliche Wunschvorstellung bringt. Wollt ihr konkrete Vorlagen aus den vergangenen siebeneinhalb Jahren meiner Arbeit? Seitenlange, selbstgefaellige Argumentationsmarathons nach Swens Vorbild, oder lieber Hummels Fahrstuhlanekdoten aus dem Paulanergarten? Beides mag seinen Unterhaltungswert haben, bringt mich fachlich allerdings kaum weiter.

Ich bin hier wegen des Erkenntnisgewinns, moeglichst nah an der Front der tatsaechlichen Entwicklungen. Das war von Anfang an mein Interesse. Die letzten zwanzig Seiten haben mir diesbezueglich wenig geliefert. Dafuer jede Menge Emotionen, die durchaus ihre Berechtigung haben. Nur frage ich mich gelegentlich, ob wir hier noch ein Fachforum betreiben oder mittlerweile eine Selbsthilfegruppe fuer alimentationsrechtlich Enttaeuschte.

Und wenn du schon nach meinen grundsaetzlichen Vorstellungen fragst: Vielleicht muesste man das Alimentationsprinzip irgendwann tatsaechlich neu denken, gegebenenfalls sogar auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Denn wir diskutieren seit Jahren innerhalb eines Systems, dessen Berechnungsgrundlagen uns vor erhebliche Zielkonflikte stellen. Nach der frueheren, am Grundsicherungsniveau orientierten Rechtsprechung haette man theoretisch auch an den sozialrechtlichen Transferleistungen drehen koennen, um den alimentationsrechtlichen Mindestabstand rechnerisch zu verringern. Mit der neuen Orientierung an 80 Prozent des Median-Aequivalenzeinkommens ist dieser vermeintlich elegante Ausweg ohnehin weitgehend versperrt. Und selbst nach alter Berechnung waere damit niemandem tatsaechlich geholfen gewesen.

Oder wir schrauben die Besoldungstabellen derart nach oben, dass irgendwann der verbeamtete Bauhofmitarbeiter mit A6 finanziell mit dem Facharzt im ersten Berufsjahr konkurriert. Spaetestens dann duerfte uns die Privatwirtschaft ziemlich unsanft erklaeren, was sie von unserem Besoldungsgefuege haelt - und diese Lobby ist ein Rabbithole mit einer immensen Sprengkraft. Weil viele unserer Politiker doch gerne wieder zurueckgehen wuerden - vornehmlich in Fuehrungspositionen ohne Anwesenheitspflicht.

Natuerlich ueberspitze ich. Aber genau diese volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Wechselwirkungen interessieren mich. Was passiert, wenn man an einer Stellschraube dreht, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus an ganz anderer Stelle?

Was meine Fragen betrifft: Ich versuche hier herauszuarbeiten, was der Gesetzgeber nach Art. 33 Abs. 5 GG leisten muss und welchen Spielraum Karlsruhe ihm tatsaechlich laesst.

Dass ich dafuer gleich selbst das Bundesbesoldungsgesetz schreiben soll, halte ich fuer eine etwas ambitionierte Erwartung an einen Forenbeitrag. ;-)



Bei diesen Zahlen stellt sich mir die Frage:

Brutto oder netto??

Weil wenn brutto ist der mäe a3 in 4K aber noch sehr weit weg von einer aa

Phoenix

Der A3 Pförtner sollte bitte Äquivalent zum Assistenzarzt besoldet werden