Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 08:54https://www.bild.de/politik/inland/zahlen-der-regierung-das-buergergeld-ist-zu-hoch-6aef752880d3a1c6aa66c7f3


Dass hat man schon damals bei der Einführung schon gesagt.

Mein Vorschlag:
Bürgergeld runter, Besoldung hoch

Ohne dieser unsinnigen Feststellung hier allzu viel Raum geben zu wollen: die Höhe des Bürgergeldes bzw der Grundsicherung wird anhand der Kaufkraft wissenschaftlich ermittelt. Das BVerfG hat da ein genaues Auge drauf. Wie man dort also kürzen will, ohne in regelmäßigen Fällen das tatsächliche Existenzminimum zu unterschreiten, ist für mich die Frage.

Aber gut, Regierung und BILD-Zeitung, die das längst umfirmierte Bürgergeld noch weiterhin so benennen, um beim gemeinen Volk gut anzukommen, werden es schon besser wissen. /I

In meinen Augen das eigentliche Problem: viele Löhne in der pW und insbesondere im ÖD haben die drastische Inflation der letzten Jahre nicht nachvollzogen. Dadurch entsteht natürlich Druck, der eine Erwerbstätigkeit an den Rand des Existenzminimum schiebt. Es entsteht der Eindruck, dass sich Arbeiten nicht mehr lohne. Der übliche deutsche Reflex ist dann, wie bei den Pensionen, lieber dem der bekommt etwas wegzunehmen, statt sich zu fragen, warum man selbst keine angemessene Entlohnung erhält.

Wer den Bürgergeldbezug für Dauerbezieher unattraktiv machen will, der sollte lieber Mal den Augenmerk auf den Nettolohn und die Kontrolle von Schwarzarbeit legen.

Südwestler

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:47Ohne dieser unsinnigen Feststellung hier allzu viel Raum geben zu wollen: die Höhe des Bürgergeldes bzw der Grundsicherung wird anhand der Kaufkraft wissenschaftlich ermittelt. Das BVerfG hat da ein genaues Auge drauf. Wie man dort also kürzen will, ohne in regelmäßigen Fällen das tatsächliche Existenzminimum zu unterschreiten, ist für mich die Frage.

Aber gut, Regierung und BILD-Zeitung, die das längst umfirmierte Bürgergeld noch weiterhin so benennen, um beim gemeinen Volk gut anzukommen, werden es schon besser wissen. /I

In meinen Augen das eigentliche Problem: viele Löhne in der pW und insbesondere im ÖD haben die drastische Inflation der letzten Jahre nicht nachvollzogen. Dadurch entsteht natürlich Druck, der eine Erwerbstätigkeit an den Rand des Existenzminimum schiebt. Es entsteht der Eindruck, dass sich Arbeiten nicht mehr lohne. Der übliche deutsche Reflex ist dann, wie bei den Pensionen, lieber dem der bekommt etwas wegzunehmen, statt sich zu fragen, warum man selbst keine angemessene Entlohnung erhält.

Wer den Bürgergeldbezug für Dauerbezieher unattraktiv machen will, der sollte lieber Mal den Augenmerk auf den Nettolohn und die Kontrolle von Schwarzarbeit legen.
Vielen Dank für diesen Beitrag, mir kribbelte es schon in den Fingern, es wäre dann aber nur wieder sarkastisch geworden und nicht so fachlich argumentiert wie bei Dir.............

BVerfGBeliever

Zitat von: Südwestler in 06.11.2026 22:34Super, vielen Dank, das klingt alles sehr nachvollziehbar.
Hier noch eine kurze Korrektur und Ergänzung dessen, was ich vorgestern geschrieben hatte: Die Fortschreibungsprüfung basiert bekanntlich auf der bundesweit einheitlichen Besoldung des Jahres 1996. Die Werte, die der hiesige Besoldungsrechner ausspuckt, scheinen jedoch einen Tick zu niedrig zu sein (keine Ahnung, warum). Die korrekten Werte aller Besoldungsgruppen finden sich auf Seite 92 des brandenburgischen Entwurfs. Beispiel: 62.132,34 EUR in A16 und 122.061,91 EUR in B11.

Von den drei Prüfparametern dürfte zurzeit der Vergleich mit dem Nominallohnindex der interessanteste sein. Hier nochmals konkret am Beispiel des BMI-Entwurfs:
1.) Die spitz ausgerechnete A16-Endstufen-Jahresbruttobesoldung lag 2025 im Bund bei 106.957,23 EUR. Somit hatte der A16-Besoldungsindex im Jahr 2025 einen Wert von 100 * 106.957,23 EUR / 62.132,34 EUR = 172,14. Exakt dieser Wert findet sich auf Seite 109 des BMI-Entwurfs.
2.) Der deutschlandweite Nominallohnindex hatte im Jahr 2025 laut Seite 115 des BMI-Entwurfs einen Wert von 181,60. Die resultierende 95%-Schwelle für die A16-Besoldung lag also bei 0,95 * 181,60 = 172,52. In Euro gerechnet entspricht dies einem Wert von 0,95 * 181,60% * 62.132,34 EUR = 107.190,71 EUR.
3.) Da die tatsächliche A16-Besoldung im Jahr 2025 jedoch nur bei 106.957,23 EUR lag, gab es also eine "Lücke" von 233,48 EUR zur 95%-Schwelle, also 19,46 EUR pro Monat. Um diese Lücke zu schließen, sollte laut § 79c des BMI-Entwurfs allen A16-Beamten von Januar bis Dezember 2025 monatlich 19,75 EUR nachgezahlt werden. Swen hat sich bekanntlich in mehreren Beiträgen explizit über diese 19,75 EUR "aufgeregt". Wie man sieht, entbehrte diese Aufregung jeglicher Grundlage.

Im Rahmen der Fortschreibungsprüfung spielt der Nominallohnindex also eine nicht unerhebliche Rolle. Hier mal ein paar Beispielwerte aus den diversen Gesetzentwürfen:
- Thüringen: 215,42 im Jahr 2025 (Seite 79)
- Hamburg: 199,72 im Jahr 2025 (Seite 119)
- Brandenburg: 199,53 im Jahr 2025 (Seite 95)
- Bayern: 187,44 im Jahr 2025 (Seite 6)
- Bremen: 186,70 im Jahr 2025 (Seite 117)
- Hessen: 184,17 im Jahr 2025 (Seite 25)
- BMI-Entwurf: 181,60 im Jahr 2025 (Seite 115)
- Schleswig-Holstein: 177,40 im Jahr 2025 (Seite 184)
- Baden-Württemberg: 177,10 im Jahr 2025 (Seite 60)
- Rheinland-Pfalz: 172,73 im Jahr 2025 (Seite 62)
- Saarland: 171,95 im Jahr 2025 (Seite 54)
- Niedersachsen: 171,80 im Jahr 2025 (Seite 29)
- NRW: 167,20 im Jahr 2025 (Seite 169)


Die Fortschreibungsprüfung ist also durchaus nicht uninteressant. Dennoch bleibe ich bei meiner Ansicht, dass es zurzeit zwei deutlich relevantere Punkte gibt:
1.) Nahezu alle Besoldungsgesetzgeber rechnen mittlerweile ein Partnereinkommen an, um das Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen. Falls das BVerfG diese Anrechnung demnächst begrenzen oder gar komplett untersagen sollte, dann "explodiert" das Forum.
2.) Laut BMI-Entwurf sollte der Abstand zwischen A3 und A16 von 199,96% (Februar 2024) auf 168,74% (ab Mai 2026) abgeschmolzen werden. Über das Abstandsgebot dürfte also zukünftig noch zu reden sein.

Skywalker2000

Die Zollgewerkschaft BDZ hat doch mal geschrieben, dass sie ihren Mitgliedern empfehlen werden, Widerspruch einzulegen, falls ein Entwurf bis Ende November nicht kommen sollte.

Schauen wir mal, ob sie diesen Weg tatsächlich einhalten. Sind noch gute 3 Wochen..

Gruenhorn

Zitat von: andreb in Heute um 10:26Auch hier kann ich nur appellieren, sich nicht darauf zu verlassen.

Als Absender ist man im Zweifel in der Beweispflicht den Zugang nachzuweisen.

1. am Besten sich persönlich vor Ort den Eingang bestätigen lassen.
2. per Fax mit Sendebestätigung
3. Einschreiben mit Rückschein (idealerweise mit Bilddokumentation über das Kuvertieren des Widerspruchs).

Zwei meiner Widersprüche waren nicht ,,Bestandteil" meiner Besoldungsakte.

Des Weiteren unbedingt am Ball bleiben, wenn mindestens ein Monat nach Eingang kein Rückläufer seitens des BVA erfolgt ist.

Bei mir sind Widersprüche zweimal vom BVA verschlampt worden. Da müsste ich den Eingang zweimal für die gleichen nachweisen und wieder vorlegen. Ich hatte zum Glück lange Rum genervt, bis ich Eingangsbestätigung hatte (und Brief mit Stempel drauf).
Zufälle gibt es dort..

Rheini

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:50- NRW: 167,20 im Jahr 2025 (Seite 169)


Ich meinde das in NRW noch hinzu kommt (selber nicht geschaut, nur gelesen), dass die Vergleichsprüfung zum Wechsel der Angestellten von BAT auf TV-L wieder auf 0 gesetzt wurde und der vorhergehende Unterschied "vergessen" wurde.

GoodBye

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:47Ohne dieser unsinnigen Feststellung hier allzu viel Raum geben zu wollen: die Höhe des Bürgergeldes bzw der Grundsicherung wird anhand der Kaufkraft wissenschaftlich ermittelt. Das BVerfG hat da ein genaues Auge drauf. Wie man dort also kürzen will, ohne in regelmäßigen Fällen das tatsächliche Existenzminimum zu unterschreiten, ist für mich die Frage.

Aber gut, Regierung und BILD-Zeitung, die das längst umfirmierte Bürgergeld noch weiterhin so benennen, um beim gemeinen Volk gut anzukommen, werden es schon besser wissen. /I

In meinen Augen das eigentliche Problem: viele Löhne in der pW und insbesondere im ÖD haben die drastische Inflation der letzten Jahre nicht nachvollzogen. Dadurch entsteht natürlich Druck, der eine Erwerbstätigkeit an den Rand des Existenzminimum schiebt. Es entsteht der Eindruck, dass sich Arbeiten nicht mehr lohne. Der übliche deutsche Reflex ist dann, wie bei den Pensionen, lieber dem der bekommt etwas wegzunehmen, statt sich zu fragen, warum man selbst keine angemessene Entlohnung erhält.

Wer den Bürgergeldbezug für Dauerbezieher unattraktiv machen will, der sollte lieber Mal den Augenmerk auf den Nettolohn und die Kontrolle von Schwarzarbeit legen.

Und genau das ist einer der Gründe, weshalb das BVerfG seine Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung geändert hat.

Aber vielleicht kürzt man auch noch den Grundfreibetrag, wenn das Bürgergeld zu hoch erscheint. Dann hätte man wie sagt man so schön, eine aystemgerechte Umsetzung.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

kleinerluis

Zitat von: Zolinus in 06.11.2026 08:46Eine Kollegin mit E5 wartet seit Monaten auf einen wichtigen Facharzttermin. Da nehme ich den "Wahnsinn mit der Abrechnung der Arztrechnungen" schon ganz gerne hin.

Und was kann ich als Beamter dafür, wenn es die Gesellschaft, die Krankenkassen, die Spitzenverbände und was weiß ich wer nicht auf die Kette bekommt, in Deutschland eine angemessene ärztliche Versorgung auf die Beine zu stellen?
Ganz ehrlich geh mir hier mit deinem dümmlichen Gequatsche nicht auf den Senkel. Ich hoffe du hast nicht wirklich eine A14 und wenn dann schon nichts zu bestelle oder zu entscheiden. Vielleicht bist du ja irgendwo in einem dunkeln Hinterzimmer einer der für eine "B" Besoldung Kaffee kocht und die Kopien erstellt.

MOGA

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:47Ohne dieser unsinnigen Feststellung hier allzu viel Raum geben zu wollen: die Höhe des Bürgergeldes bzw der Grundsicherung wird anhand der Kaufkraft wissenschaftlich ermittelt. Das BVerfG hat da ein genaues Auge drauf. Wie man dort also kürzen will, ohne in regelmäßigen Fällen das tatsächliche Existenzminimum zu unterschreiten, ist für mich die Frage.


Genauso wie bei uns, fiktives Partnereinkommen etc.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Zolinus

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 08:54https://www.bild.de/politik/inland/zahlen-der-regierung-das-buergergeld-ist-zu-hoch-6aef752880d3a1c6aa66c7f3


Dass hat man schon damals bei der Einführung schon gesagt.

Mein Vorschlag:
Bürgergeld runter, Besoldung hoch


Irgendwie entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn man selbst für sich mehr Geld aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG einfordert, aber bei einer anderen gesellschaftlichen Gruppe, für die das BVerfG ebenfalls Mindestvorgaben gemacht hat, offenbar radikal wegstreichen würde...

Zolinus

Zitat von: kleinerluis in Heute um 15:40Und was kann ich als Beamter dafür, wenn es die Gesellschaft, die Krankenkassen, die Spitzenverbände und was weiß ich wer nicht auf die Kette bekommt, in Deutschland eine angemessene ärztliche Versorgung auf die Beine zu stellen?
Ganz ehrlich geh mir hier mit deinem dümmlichen Gequatsche nicht auf den Senkel. Ich hoffe du hast nicht wirklich eine A14 und wenn dann schon nichts zu bestelle oder zu entscheiden. Vielleicht bist du ja irgendwo in einem dunkeln Hinterzimmer einer der für eine "B" Besoldung Kaffee kocht und die Kopien erstellt.

Nein, für Mängel in der ärztlichen Versorgung kannst du nichts. Es geht nur darum, sich der eigenen Privilegien zumindest ein ganz bisschen bewusst zu sein und sich nicht in Selbstmitleid zu suhlen.

Rheini

Zitat von: Zolinus in Heute um 17:55Nein, für Mängel in der ärztlichen Versorgung kannst du nichts. Es geht nur darum, sich der eigenen Privilegien zumindest ein ganz bisschen bewusst zu sein und sich nicht in Selbstmitleid zu suhlen.

Genausowenig sollte man devot durchs Leben laufen, sondern Selbtbewusst sein.

Zolinus

Zitat von: Rheini in Heute um 18:17Genausowenig sollte man devot durchs Leben laufen, sondern Selbtbewusst sein.


Ich bin mir ziemlich sicher, dass es irgendwo dazwischen einen gesunden Mittelweg gibt  ;)

DeltaR95

Zitat von: Zolinus in Heute um 17:55Nein, für Mängel in der ärztlichen Versorgung kannst du nichts. Es geht nur darum, sich der eigenen Privilegien zumindest ein ganz bisschen bewusst zu sein und sich nicht in Selbstmitleid zu suhlen.

Privilegien werden durch Pflichten aufgewogen, nicht dadurch, sich der Privilegien bewusst zu sein ;)

Fakt ist, die Beamten werden nicht entsprechend "aA" alimentiert und die Regierung setzt Urteile des BVerfG scheinbar nur noch nach Finanzierbarkeit um. Das sind die echten Probleme, die von dir angesprochene "Problematik des fehlenden Bewusstseins für die eigenen Privilegien" ist und bleibt da sowohl Binse als auch eine absolut sachfremde Debatte. Daher ist der Vorwurf an dich halt auch leider korrekt, dass du nur den moralischen Finger hebst - zwar zu recht, aber in der Sache bringst du mit deiner A14 halt leider keinen Fortschritt. Schade...

GeBeamter

Zumal ich die private Restkostenversicherung absolut nicht als Privileg ansehe.

Alle Familienmitglieder brauchen eine eigene Police, was je nach Größe der Familie teuerer als die Familienversicherung in der GKV ist, Ärzte drehen einem Leistungen an, für deren Zustimmung man die GOÄ etc. quasi auswendig kennen muss, sonst bleibt man auf Kosten sitzen, die Beihilfe läuft der gesetzlichen Versicherung beim Leistungskatalog regelmäßig hinterher, weil Verordnungen wie Gesetzgebungsverfahren scheinbar unendlich lange brauchen.

Würde der DH Bund die pauschale Beihilfe zur GKV anbieten, ich würde sofort wieder in die gesetzliche KV wechseln.

Edit: ein Privileg habe ich noch vergessen; trotz ausbleibender aA und keiner Umsetzung der FZ Anpassung für Kind 3 und weitere, mehrere Wochen für Arztrechnungen in Vorleistung gehen.