Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ExponentialFud

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:17https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvoraussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-aller-bundeslaender

Ich manchen Bundesländern geht es scheinbar mit noch weniger "Anforderung"  ;D

Woran liegt das jetzt? Dienst nicht attraktiv genug oder Bewerber immer schlechter?


Für niedersächsische Besoldung entscheidet sich keiner mehr der ein Vollbefriedigend hat. Anstatt angemessen zu besolden senken wir nun die Ansprüche. Das ist dann das Ende.

Südwestler

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 20:28Per "Handarbeit":  ;)
- Die A16-Endstufenbesoldung lag im Jahr 1996 bei 121.220,29 DM, also 61.978,95 EUR.
- Die B11-Besoldung lag im Jahr 1996 bei 237.790,75 DM, also 121.580,48 EUR.
- Hätte es die dreiprozentige Erhöhung im Jahr 2025 zu Jahresbeginn gegeben, dann hätte die A16-Besoldung bei 107.741,76 EUR und die B11-Besoldung bei 198.802,68 EUR gelegen.
- Da es die Erhöhung jedoch erst im April 2025 gab, müssen die beiden Werte jeweils mit dem Faktor (1 + 9/12*3%) / (1 + 12/12*3%), also 1,0225/1,03, multipliziert werden (Stichwort "Spitzausrechnung"), um zu den korrekten Jahresbesoldungen zu kommen: 106.957,23 EUR in A16 sowie 197.355,09 EUR in B11.

Damit lassen sich die 2025er Besoldungsindex-Werte ermitteln:
- A16: 100 * 106.957,23 EUR / 61.978,95 EUR = 172,57 (der BMI-Entwurf kommt auf einen ähnlichen Wert von 172,14).
- B11: 100 * 197.355,09 EUR / 121.580,48 EUR = 162,32.

Der Nominallohnindex lag 2025 wie erwähnt laut BMI bei 181,60, also lag die 95%-Schwelle bei 172,52. Mit anderen Worten:
- Die 2025er A16-Besoldung müsste mit meinem Wert (172,57) gar nicht und mit dem BMI-Wert (172,14) minimal um rund 0,2% angehoben werden, um die Schwelle zu erreichen.
- Die 2025er B11-Besoldung müsste mit meinem Wert (162,32) hingegen rückwirkend um rund 6,3% angehoben werden, um die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe auf den Nominallohnindex (181,60) zu erfüllen.
Super, vielen Dank, das klingt alles sehr nachvollziehbar. Heißt, wenn ich es hochrechne bekäme der b11 Bund ca 18100€ in 2026, derb11 BR 20700€. Kann man das vermitteln? Ich weiß nicht.... Hinzu kommt, dass die allermeisten B11 Bund nach der Besoldungsordnung von 2024 besoldet werden, da kein Gesetz vorliegt. Heißt, der B 10 Bund kriegt zur zeit ca 500€ brutto mehr als der B11 Bund. Da rumort es schon beinahe noch mehr als bei den A besoldeten

MrFen

Zitat von: Südwestler in Heute um 22:34Super, vielen Dank, das klingt alles sehr nachvollziehbar. Heißt, wenn ich es hochrechne bekäme der b11 Bund ca 18100€ in 2026, derb11 BR 20700€. Kann man das vermitteln? Ich weiß nicht.... Hinzu kommt, dass die allermeisten B11 Bund nach der Besoldungsordnung von 2024 besoldet werden, da kein Gesetz vorliegt. Heißt, der B 10 Bund kriegt zur zeit ca 500€ brutto mehr als der B11 Bund. Da rumort es schon beinahe noch mehr als bei den A besoldeten

Allerdings tut es finanziell in der B-Etage wohl nicht so sehr weh wie in der A-Besoldung. Nicht falsch verstehen! Über Amtsangemessenheit und Binnenabstände brauchen wir nicht streiten! Aber in der B-Besoldung wird der prozentuale Anteil Jener mit Geldsorgen wohl deutlich geringer ausfallen als im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst.

GeBeamter

Zitat von: MrFen in Heute um 22:48Allerdings tut es finanziell in der B-Etage wohl nicht so sehr weh wie in der A-Besoldung. Nicht falsch verstehen! Über Amtsangemessenheit und Binnenabstände brauchen wir nicht streiten! Aber in der B-Besoldung wird der prozentuale Anteil Jener mit Geldsorgen wohl deutlich geringer ausfallen als im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst.

Geldsorgen sind bei der aA aber nicht der Maßstab. Es geht um die Amtsangenessenheit - und durch Inflation und Co dürfte auch in B nicht mehr der gleiche Lebensstandard zu führen sein, den man mit der gleichen Besoldung noch vor 10-15 Jahren hatte.

MrFen

Zitat von: GeBeamter in Heute um 23:14Geldsorgen sind bei der aA aber nicht der Maßstab. Es geht um die Amtsangenessenheit - und durch Inflation und Co dürfte auch in B nicht mehr der gleiche Lebensstandard zu führen sein, den man mit der gleichen Besoldung noch vor 10-15 Jahren hatte.

Dass wir über Amtsangemessenheit, welche fehlt, nicht streiten müssen, habe ich ja geschrieben.
Aber wann rumort es wohl mehr? Wenn jemand als Staatsdiener sich die Wohnung nicht mehr leisten kann oder wenn man finanziell einigermaßen sorglos ist und "nur" weiß, dass ein anderer mit weniger Verantwortung/Fachlichkeit/o.ä. fast genauso viel verdient und der Binnenabstand nicht stimmt? Das eine bedroht das existentielle Darsein und das andere ist dagegen ein Wohlstandsproblem. Beides darf dem Gesetz nach nicht da sein, aber die schärfere Auswirkung dürfte doch in der unteren und mittleren A-Besoldung liegen.