Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Libor

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:48Nur macht es die gute Note allein nicht. Man darf auch für den Job brennen. Aber Teilzeit und Familienfreundlichkeit ist halt das Hauptargument. Teilweise auch für Leute mit guten Noten. Mach# mal den Versuch in einigen Dienststellen etc. nachmittags jemanden zu erreichen.

Nach der guten Note allein stellen weder Großkanzleien noch die Justiz ein. Es ist aber für beide ein relevanter und hinsichtlich der Qualität eines Juristen auch häufig ein ziemlich guter Indikator.

Es gibt mehrere Faktoren, warum die Bewerberlage derzeit so ist wie sie ist. Der springende Punkt ist aber: Die Bewerberlage ist aus Sicht der Justiz derzeit außergewöhnlich gut. Beispielhaft: In den OLG-Bezirken Köln und Düsseldorf kommt man derzeit im Regelfall ohne zweistelliges Zweites Examen nicht in den Richterdienst. Und in anderen attraktiven Großstädten (also gerade dort, wo man lokal in direkter Konkurrenz zu den Großkanzleien ist) sieht es nicht viel anders aus.

Du hast hier die vom BVerfG betonte "qualitätssichernde Funktion" der amtsangemessenen Alimenation zitiert. Seit Jahren hört man den Defätismus, dass diese Funktion nicht mehr erfüllt werden könne, wenn Großkanzleien ein Vielfaches der R1-Besoldung bezahlen. Das ist aber zunächst mal nur eine Hypothese. Und es ist wie angedeutet durchaus ziemlich fraglich, ob es ausreichende Evidendenz für die Richtigkeit dieser Hypothese gibt.