Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Libor

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:48Nur macht es die gute Note allein nicht. Man darf auch für den Job brennen. Aber Teilzeit und Familienfreundlichkeit ist halt das Hauptargument. Teilweise auch für Leute mit guten Noten. Mach# mal den Versuch in einigen Dienststellen etc. nachmittags jemanden zu erreichen.

Nach der guten Note allein stellen weder Großkanzleien noch die Justiz ein. Es ist aber für beide ein relevanter und hinsichtlich der Qualität eines Juristen auch häufig ein ziemlich guter Indikator.

Es gibt mehrere Faktoren, warum die Bewerberlage derzeit so ist wie sie ist. Der springende Punkt ist aber: Die Bewerberlage ist aus Sicht der Justiz derzeit außergewöhnlich gut. Beispielhaft: In den OLG-Bezirken Köln und Düsseldorf kommt man derzeit im Regelfall ohne zweistelliges Zweites Examen nicht in den Richterdienst. Und in anderen attraktiven Großstädten (also gerade dort, wo man lokal in direkter Konkurrenz zu den Großkanzleien ist) sieht es nicht viel anders aus.

Du hast hier die vom BVerfG betonte "qualitätssichernde Funktion" der amtsangemessenen Alimenation zitiert. Seit Jahren hört man den Defätismus, dass diese Funktion nicht mehr erfüllt werden könne, wenn Großkanzleien ein Vielfaches der R1-Besoldung bezahlen. Das ist aber zunächst mal nur eine Hypothese. Und es ist wie angedeutet durchaus ziemlich fraglich, ob es ausreichende Evidendenz für die Richtigkeit dieser Hypothese gibt.

Rentenonkel

Das Land NRW hat seit 2022 insbesondere mit den Familienzuschlägen bei hoher Mietenstufe die Bezahlung für den 4K Beamten deutlich gebessert. Wenn in der Folge dieser Änderungen nunmehr die Bewerberzahl sich gegenüber 2013/2014 sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessert hat, dann ist doch die Annahme gerechtfertigt, dass es zwischen beiden Tatbeständen eine Korrelation gibt.

Nicht umsonst kann ja hier jeder in dem öffentlich zugänglichen Rechner sich selbst errechnen, wieviel Besoldung einem zusteht.

Dasselbe Phänomen ist jetzt übrigens auch in Brandenburg zu erkennen. Daher ist das doch eher ein Beweis dafür, dass die Frage der Bezahlung einen erheblichen Einfluss darauf hat, in welcher Anzahl und in welcher Qualität sich Menschen um einen Beruf als Beamter/Richter/Staatsanwalt bemühen.

Phoenix

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 13:02Das Land NRW hat seit 2022 insbesondere mit den Familienzuschlägen bei hoher Mietenstufe die Bezahlung für den 4K Beamten deutlich gebessert. Wenn in der Folge dieser Änderungen nunmehr die Bewerberzahl sich gegenüber 2013/2014 sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessert hat, dann ist doch die Annahme gerechtfertigt, dass es zwischen beiden Tatbeständen eine Korrelation gibt.

Nicht umsonst kann ja hier jeder in dem öffentlich zugänglichen Rechner sich selbst errechnen, wieviel Besoldung einem zusteht.

Dasselbe Phänomen ist jetzt übrigens auch in Brandenburg zu erkennen. Daher ist das doch eher ein Beweis dafür, dass die Frage der Bezahlung einen erheblichen Einfluss darauf hat, in welcher Anzahl und in welcher Qualität sich Menschen um einen Beruf als Beamter/Richter/Staatsanwalt bemühen.

Die wirtschaftliche Situation ist aber eine ganz andere als 2013/14

Libor

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 13:02Das Land NRW hat seit 2022 insbesondere mit den Familienzuschlägen bei hoher Mietenstufe die Bezahlung für den 4K Beamten deutlich gebessert. Wenn in der Folge dieser Änderungen nunmehr die Bewerberzahl sich gegenüber 2013/2014 sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessert hat, dann ist doch die Annahme gerechtfertigt, dass es zwischen beiden Tatbeständen eine Korrelation gibt.

Nicht umsonst kann ja hier jeder in dem öffentlich zugänglichen Rechner sich selbst errechnen, wieviel Besoldung einem zusteht.

Dasselbe Phänomen ist jetzt übrigens auch in Brandenburg zu erkennen. Daher ist das doch eher ein Beweis dafür, dass die Frage der Bezahlung einen erheblichen Einfluss darauf hat, in welcher Anzahl und in welcher Qualität sich Menschen um einen Beruf als Beamter/Richter/Staatsanwalt bemühen.

Dass es in NRW derzeit viele qualitativ gute Bewerber für den Richterdienst gibt, weil NRW die Familienzuschläge 2022 deutlich angehoben hat, ist allerdings auch erst mal nur eine Hypothese. Es kann durchaus sein, dass es hier eine "Korrelation" gibt. Die entscheidene Frage ist aber, ob hier auch eine Kausalität besteht.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob man sich jetzt auf diesen Argumenationspfad begeben möchte. Denn das hieße ja, dass NRW bereits seit 2022 eine so attraktive Alimenation zahlt, dass man damit hochqualifizierte Bewerber in den Justizdienst locken kann. Das würde FM Optendrenk sicherlich gerne lesen... Auch hier kann man aber sicherlich ein Fragezeichen hinsichtlich der Evidenz für eine solche Kausalität setzen.

matthew1312

Zitat von: Libor in Heute um 13:23Dass es in NRW derzeit viele qualitativ gute Bewerber für den Richterdienst gibt, weil NRW die Familienzuschläge 2022 deutlich angehoben hat, ist allerdings auch erst mal nur eine Hypothese. Es kann durchaus sein, dass es hier eine "Korrelation" gibt. Die entscheidene Frage ist aber, ob hier auch eine Kausalität besteht.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob man sich jetzt auf diesen Argumenationspfad begeben möchte. Denn das hieße ja, dass NRW bereits seit 2022 eine so attraktive Alimenation zahlt, dass man damit hochqualifizierte Bewerber in den Justizdienst locken kann. Das würde FM Optendrenk sicherlich gerne lesen... Auch hier kann man aber sicherlich ein Fragezeichen hinsichtlich der Evidenz für eine solche Kausalität setzen.
Zustimmung.

Wer noch keine Kinder hat, aber eine Familie gründen möchte – Stichwort Partnerwahl –, hat doch rein gar nichts von den Zuschlägen. Der oder die geht in die Großkanzlei und erarbeitet sich dort den Status (Hypergamie) und das Eigenkapital, das Jahrgangsgefährten mal eben so nebenbei von den Eltern geschenkt bekommen.

Der öffentliche Dienst ist leistungsfeindlich, statusnivellierend und nicht konkurrenzfähig.

Er ist mittlerweile etwas für rich kids.

Blablublu

Es gibt keine Neuwahl, solange es keine Rot Rot Grüne Mehrheitsoption in den Umfragen gibt. Weil jeder der Partner zuviel zu verlieren hat. Selbst wenn die Koallition platzen würde, würden wir ehr eine Minderheitsregierung oder Schwarz Blau bekommen.