Nebentätigkeit und Gesellschafter in Holding

Begonnen von beamter871, 28.04.2026 15:15

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Schneewitchen

Mal eine Frage ans Auditorium:

Ich beabsichtige mit befreundeten Musikern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen. Einen Verein wollen wir ausdrücklich nicht aufmachen.

Im Rahmen der GbR wollen wir dann Engagements abwickeln. Wir wären 6 Gesellschafter, die auch alle musizieren. Mitarbeiter hat die GbR nicht.

Die erspielten Gagen bzw. der sich daraus ergebende Gewinn, wird am Ende des Jahres gleichmäßig auf alle Mitgesellschafter verteilt.

Wenn ich jetzt einen Nebentätigkeitsantrag stelle, frage ich mich, welcher Teil dieses Konstruktes hier die Nebentätigkeit ist. Ist es das Musizieren oder der Mitgesellschafterstatus?

yogiii

Bei einer GbR haftest du persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Bei 6 Leuten würde ich mir das gut überlegen. So kann aus einem kleinen "Hobbynebenverdienst" im worst-case ein finanzielles Großfiasko entstehen.

Da muss nur einer Bockmist bauen und selber pleite sein und dann stehst du da.

rs

Künstlerische Betätigung ist doch grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig (nur anzeigepflichtig) oder hat sich das geändert?
Gesellschafterstatus ist m.E. nebensächlich (ergibt sich aus der Sache - Musizieren mit anderen).

Schneewitchen

Zitat von: rs in Heute um 07:51Künstlerische Betätigung ist doch grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig (nur anzeigepflichtig) oder hat sich das geändert?
Gesellschafterstatus ist m.E. nebensächlich (ergibt sich aus der Sache - Musizieren mit anderen).

Hmm, ja das war ja auch meine Überlegung, was hier vorrangig zu sehen ist. Wenn es die eigentliche Tätigkeit betrifft, dann wäre das wohl so. Allerdings hat eine potenzielle Mitgesellschafterin, tätig im Justizvollzug, von ihrer Personalstelle wohl schon die Auskunft bekommen, dass sie sich das genehmigen lassen muss. Dort sieht man primär den Mitgesellschafterstatus.

Das habe ich gestern erst am Abend erfahren.

Schneewitchen

Zitat von: yogiii in Gestern um 19:51Bei einer GbR haftest du persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Bei 6 Leuten würde ich mir das gut überlegen. So kann aus einem kleinen "Hobbynebenverdienst" im worst-case ein finanzielles Großfiasko entstehen.

Da muss nur einer Bockmist bauen und selber pleite sein und dann stehst du da.

Danke für den Hinweis. Ich weiß um die Haftungsproblematik. Die GbR baut kein Vermögen auf. Wir sind gerade mit einem gemeinnützigen Verein richtig auf die Schnauze gefallen und brauchen nur einen gewissen Rahmen für unser Hobby. Der Nebenverdienst steht hier auch nicht im Focus sondern das Musizieren. Unsere Umsatzziele p.a. gehen so in Richtung 5.000 €. Da es wohl darauf hinausläuft, dass ich geschäftsführend tätig werde, wird sich das Risiko halbwegs im Rahmen halten😉! Dennoch bleibt, da gebe ich Dir absolut Recht, ein gewisses Restrisiko. Die GbR ist aber wohl nach einer Vereinsstruktur, die simpelste Gesellschaftsform, die man hier wählen kann. Ich hatte andere Vorstellungen, in Richtung einer unverbindlichen Kooperation, bin dabei aber überstimmt worden.