Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Alurn

Also, ich bin bestimmt kein Experte für das Dienstrecht, hatte aber im Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen aus der Bass folgendes entnommen: (Fußnote 3 für Gesamtschulrektor A13) "Der hier enthaltene fünfzigprozentige Stellenanteil des höheren Dienstes wird bei der Berechnung der Stellen für Studienrätinnen/Studienräte berücksichtigt."

Darüber hinaus weist die Bezügemitteilung jetzt auch 2.2 aus. (Aber auch das muss ja nichts heißen)

So long!