Kündigungsfrist bei TVöD VKA

Begonnen von Harry26, 27.05.2026 11:02

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Harry26

Hallo, ich habe folgendes Problem:
Und zwar habe ich letzte Woche meine Kündigung eingereicht für den 30.06. Mein Arbeitsverhältnis besteht seitdem 1.4 diesen jahres, zuvor habe ich dort die Ausbildung 3 jahre lang gemacht.Ich habe im Internet es gelesen bzw. So verstanden, dass die Ausbildungszeit nicht mit zur die Beschäftigungszeit zählt. Demnach war ich der Meinung, dass eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende ausreichend ist. Jetzt sagt mir aber die pflegerische Leitung dass die Ausbildungszeit mit zählt und ich somit eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende habe,  also erst zum 30.9 kündigen kann. Was stimmt den jetzt genau? Meiner Meinung nach hatte ich vorher ein Ausbildungsverhältnis und mein Arbeitsverhältnis ist erst am 1.4 angefangen. In meiner Abrechnung werden die 3 Jahre Ausbildung ja auch nicht anerkannt, sodass ich eine höhere Stufe hätte. Mir wurde gesagt, dass es noch überprüft wird und sich dann bei mir gemeldet wird. Aber ich weiß nicht wie ich es bis zum 30.9 aushalten soll. Zumal ich schon andere Möglichkeiten in Aussicht habe

MoinMoin

Also macht doch einfach einen Auflösungsvertrag zum 30.06. und wenn der AG sich quer stellt, dann warte ab ob er gegen deine uU nicht fristgerechte Kündigung klagt.
Falls nein, dann gilt sie, falls doch, dann ......

was will der aG denn damit bezwecken, dass du vertragsbrüchig wirst und nicht zur Arbeit erscheinst?

Johann

§ 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD:
ZitatBis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss
Das Arbeitsverhältnis begann am 01.04., davor lag kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis vor. Demnach kannst du zum 30.06. kündigen und deiner pflegerischen Leitung unterstellen wir einfach mal Inkompetenz statt böser Absicht.

Bubi11

Zum 30.06.
Mach das über die Personalstelle und nicht über die Leitung. Die kann sagen was sie will.