Abgeltung von Überstunden bei Eintritt in die Rente

Begonnen von Littlegoaty, Heute um 13:57

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ohjeee


Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:39ich habe neulich eine von 1986 raussuchen lassen. Gleichstellung der Urlaubsregelung zwischen TB und Beamte... wir dürfen auch bis September unseren Vorjahresurlaub nehmen.... ::)

Vielleicht verstehe ich es falsch...

...aber ich trete seit Jahren meinen Jahresurlaub vom letzten Jahr im August an und komme dann irgendwo im September wieder.Ich dachte, dass wäre eine Regelung des TV-L ???

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 16:15Vielleicht verstehe ich es falsch...

...aber ich trete seit Jahren meinen Jahresurlaub vom letzten Jahr im August an und komme dann irgendwo im September wieder.Ich dachte, dass wäre eine Regelung des TV-L ???

wenn du unter §40 (Uni) fällst, dann ja.

MoinMoin

Zitat von: ohjeee in Heute um 16:03Darüberhinaus gibt es im Tarif und Gesetz keine Möglichkeit zur Verlängerung, die Verlängerungsregelung sei abschließend.
Überraschende Aussage, man darf also keine übertarifliche Regelung zu Gunsten der Angestellten machen? Das bezweifel ich einfach mal.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 16:19wenn du unter §40 (Uni) fällst, dann ja.

Stimmt, da war was und Du weißt es ;)

ohjeee

Zitat von: MoinMoin in Heute um 16:22Überraschende Aussage, man darf also keine übertarifliche Regelung zu Gunsten der Angestellten machen? Das bezweifel ich einfach mal.

Natürlich ist eine günstigere Regelung möglich, das ist ja nicht das Problem. Aber wie  gesagt, unser Anwalt hatte uns dringend davon abgeraten, da dies einer zusätzlichen Urlaubsgewährung entspreche, die jeder andere MA dann im Zuge der Gleichheitsbehandlung auch einfordern könne, da der individuelle Urlaubsanspruch spätestens am 31.05. ersatzlos verfallen ist. Alles was nach dem Datum zum aktuellen Jahresurlaub gewährt wird, sei rechtlich wohl Zusatzurlaub.

MoinMoin

Der individuelle Urlaub ist ersatzlos verfallen zu dem vereinbarten Termin. Und wenn dieser Termin nach hinten verlegt wird, dann sehe ich da keinen Zusatzurlaub.
Und wenn euer Anwalt es anders sieht, dann mutmasslich, weil er damit Geld kriegt und kein Risiko hat, wenn er falsch liegt.
Unsere Rechtsabteilung hat dies seinerzeit anders gesehen, auch Juristen. Und nach 40 Jahren keine Klage... was nichts heißt.

Also für mich klingt es nach Arsch an der Wand Juristerei, die der Anwalt gemacht hat.