Dauerhafte Übertragung höherwertige Tätigkeiten - Höhergruppierung möglich

Begonnen von Farbe321, 30.05.2026 22:33

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Farbe321


Farbe321

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:17Korrekt damit sie tariflich wirkt. Aber da steht nicht, dass man dann nicht die Tätigkeiten übertragen bekommen darf.
Und da steht ebenfalls, dass man, wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt eine EG niedriger eingruppiert ist.
Bei dir ist weiterhin fraglich ob es überhaupt eine Voraussetzung in der Person gibt!

In der Stellenausschreibung stand; Profil; Voraussetzung Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2......Hochschulstudium im technischen Bereich oder Hochschulstudium im verwaltungswissenschaftlichen Bereich oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II ..
Also hat der AG entschieden, dass dieses die persönlichen Voraussetzungen sind.

Farbe321

 ::)  :-\  :-X

Also es wirkt so, als ob wir MoinMoin keine Lücke für meinen Fall finden :(

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in Heute um 13:59In der Stellenausschreibung stand; Profil; Voraussetzung Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2......Hochschulstudium im technischen Bereich oder Hochschulstudium im verwaltungswissenschaftlichen Bereich oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II ..
Also hat der AG entschieden, dass dieses die persönlichen Voraussetzungen sind.

Ihr vermischt da Dinge!!

Der Kann auch als Voraussetzung Promotion oder gelbe Haare reinschreiben, deswegen wirkt sich das aber nicht tariflich aus.
Allerdings, wenn er diese Voraussetzung reinschreibt, dann darf er im Bewerbungsverfahren auch nur Menschen berücksichtigen, die diese Voraussetzungen haben. Das hat aber nichts mit dem Tarif zu tun.

Fazit: Du darfst dich nicht auf diese Stelle bewerben, weil du die Voraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllst.
Wenn du dich trotzdem bewirbst, dann darf dich dein AG nicht berücksichtigen.
Wenn dein AG dir aber trotzdem diese Tätigkeiten überträgt, dann muss er dir auch das tarifliche Entgelt zahlen, egal was in der Ausschreibung steht.
Und das Entgelt richtet sich nicht nach Voraussetzungen die in der Ausschreibung steht.
Sondern alleinig nach den Tätigkeiten.

MoinMoin

Zitat von: Farbe321 in Heute um 14:05::)  :-\  :-X

Also es wirkt so, als ob wir MoinMoin keine Lücke für meinen Fall finden :(
Nicht wenn du nicht klärst, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, wo sie in der EGO eingeordnet sind und ob es dort eine alternative Fallgruppe gibt, über die die EG12 auch ohne vidP erreicht wird.

Wenn du dauerhaft die Stelle übertragen bekommst (was tariflich locker geht) dann würdest du auch dauerhaft mindestens EG11 bekommen, höchstwahrscheinlich EG12, die dir als Zulage höchstwahrscheinlich auch jetzt schon zusteht.


Denn eins ist klar: Die Voraussetzungen sind nur Wünsche des AGs.
Denn es gibt keine Arbeitsvorgänge die Hochschulstudium im technischen Bereich UND Hochschulstudium im verwaltungswissenschaftlichen Bereich UND erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II gleichzeitig benötigt.

Fazit 2: Du hast ein Arbeitgeber der sich einen Scheiß um Tarifrecht kehrt, unter Umständen bewusst falsches Entgelt zahlt oder komplett ahnungslos ist und noch in 1970 lebt.