Unkündbarkeit beim AG-Wechsel innerhalb des ÖD

Begonnen von Igelmonster, 05.06.2026 11:08

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Igelmonster

Guten Tag, ich bin über 15 Jahre im Öffentlichen Dienst beschäftigt mit Entgeltgruppe 7 Erfahrungsstufe 6 und Alter von 51. Somit unterliege ich ja der Unkündbarkeit.
Ich sehe aber jetzt die Möglichkeit, den AG zu wechseln. Vom Landkreis zur Kommune. Beide Stellen sind im TVÖD-VKA und dem Tarifgebiet West. Theoretisch müssten sie mir beim Wechsel von der 7-St6 in die 9a ebenfalls die Stufe 6 geben. Nun meine Frage, wie verhält es sich mit der Unkündbarkeit, da ich ja im Gleichen TVÖD und Tarifgebiet bleibe. Ich versuche einfach für mich herauszufinden, ob die Gehaltsanpassung es Wert ist, das Risiko einzugehen.

Besten Dank im Voraus für die Antworten.

TVOEDAnwender

Der tarifliche Sonderkündigungsschutz ist durch den AG Wechsel weg. Der allgemeine Kündigungsschutz findet dann auch erst ab dem 7. Monat Anwendung, d.h. der neue Arbeitgeber kann Dich in den ersten sechs Monaten des neuen Arbeitsverhältnis relativ problemlos kündigen. Du musst also abwägen, ob es Dir das Risiko "wert" ist, den AG zu wechseln.

TVOEDAnwender



Ergänzend noch der Hinweis zu dieser Aussage von dir:

ZitatTheoretisch müssten sie mir beim Wechsel von der 7-St6 in die 9a ebenfalls die Stufe 6 geben.

Da es sich nach deinen Angaben um einen Arbeitgeberwechsel handelt, besteht ein solcher Anspruch nicht. Bei einer Neueinstellung richtet sich die Stufenzuordnung nach § 16 TVöD. Die bisher erreichte Stufe 6 wird dabei nicht automatisch übernommen.

Soweit einschlägige Berufserfahrung vorliegt, muss diese bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Daraus kann sich ein Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1 ergeben, tariflich jedoch höchstens bis zur Stufe 3.

Bei einem Wechsel von einer Tätigkeit der EG 7 in eine Tätigkeit der EG 9a erscheint es allerdings eher fraglich, ob überhaupt eine einschlägige Berufserfahrung im tariflichen Sinne vorliegt. Das hängt letztlich vom konkreten Zuschnitt der bisherigen und der künftigen Tätigkeit ab.

Eine Zuordnung oberhalb der Stufe 3 wäre jedenfalls nur über die Anerkennung förderlicher Zeiten bzw. eine entsprechende Entscheidung des neuen Arbeitgebers möglich.

Buggula

Wie meine Vorredner schon sagten:

Wer die Bedingungen des §34 Abs. 2 TVöD-VKA erfüllt, ist nur noch aus einem wichtigen Grund kündbar. Das heißt die außerordentliche Kündigung bleibt möglich. Also weiterhin nichts klauen, handgreiflich werden oder Arbeitszeitbetrug begehen. ;)

Auch wichtig zu wissen:

Abs. 2 verweist auf Abs. 3 Satz 1 und 2. - Es gilt also nur die beim selben AG zurückgelegte Zeit von mehr als 15 Jahren Beschäftigung.

MoinMoin

Wenn man sich ehrlich macht, dann wird man diesen besonderen Statuts der Unkündbarkeit schnell als heiße Luftnummer erkennen.
Man kann nicht betriebsbedingt gekündigt werden, dass ist durchaus der Vorteil, gegenüber die quasi Unkündbarkeit die man vor den 15 Jahren hatte.
Man kann aber weiterhin gekündigt werden, wenn eben diese außerordentlichen Dinge vorliegen (zum Beispiel dauerhaft Krank ohne pos. Perspektive., von den Goldenen Löffeln mal abgesehen, oder weil man im HO immer Gassi gegangen ist und nicht erreichbar war).

Also für @igelmonster: Du hast eine Probezeit und das ist dein Risiko. Du hast danach nur die normale Unkündbarkeit die wir alle haben.
Und denk nicht drüber nach  zu wechseln, sofern du nicht 100% sicher bist, dass du auch entsprechend mehr als Stufe 1 bekommst. Tariflich dürfte dir eben nicht mehr als die 1 zustehen und für die Stufe 6 muss du schon der einzige geeignete Kandidat sein.(oder es wird ordentlichst gemauschelt.)

Als aus der Traum würde ich mal sagen.

Bubi11

Zitat von: MoinMoin in 05.06.2026 13:08Man kann aber weiterhin gekündigt werden, wenn eben diese außerordentlichen Dinge vorliegen (zum Beispiel dauerhaft Krank ohne pos. Perspektive., von den Goldenen Löffeln mal abgesehen, oder weil man im HO immer Gassi gegangen ist und nicht erreichbar war).


Wer macht denn sowas? lol

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in Gestern um 07:03Wer macht denn sowas? lol
Was?
Dauerhaft krank sein?
Oder solche Menschen dann kündigen?

Beides schon erlebt.