Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 14:37Halten wir doch einfach fest, dass eine Annäherung der Standpunkte unmöglich ist. Diejenigen HöDi's, die mit der Senatsmethode ins Feld ziehen wollen, sollen das machen, und diejenigen HöDi's, die das mit derZBR Methodik vollziehen wollen, können das auch versuchen. Das zu entscheiden, obliegt jedem HöDi selbst.
@PolareuD, im Lichte des gestrigen Austauschs hege ich eine gewisse Hoffnung, dass Swen den Fehler der ZBR-Schwan-Methodik erkannt haben könnte..

Rentenonkel

#1216
Das Argument ist ganz einfach:

Eine Fortschreibung erhöht die Besoldung als Ganzes.

Eine unterjährige Anpassung reduziert die Besoldung als Ganzes.

Damit stehen sie in einem logischen Widerspruch.

Wenn sich in Jura etwas in einem logischen Widerspruch, muss man das, was richtig ist, auslegen.

Sinn und Zweck der Fortschreibung ist eine Erhöhung der Besoldung.

Damit ist etwas, dass das mindert, nicht sachgerecht.

Wenn etwas nicht sachgerecht ist, dann verletzt es den Sinn und Zweck der Vorschrift.

Im Umkehrschluss ist daher das Gegenteil sachgerecht.

Sachgerecht ist also entweder eine Erhöhung zum 01.01. oder gar keine.

Ich denke, diese Herleitung ist juristisch zu rechtfertigen. Auf mehr kommt es nicht an.

clarion

Eine Fortschreibung, ist eine Anpassung an veränderte Umstände oder eine Aktualisierung, aber nicht zwingend eine Erhöhung.

Du sagst ernsthaft,  dass eine Besoldungserhöhung zu 1. Januar (in welcher Höhe?) oder gar keine Besoldungserhöhung die einzige nicht zu einer reduzierten Besoldung führende Besoldungserhöhung ist?.

Ich bin kein Jurist. Aber ich halte die Herleitung für leicht zu widerlegen.


PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:16@PolareuD, im Lichte des gestrigen Austauschs hege ich eine gewisse Hoffnung, dass Swen den Fehler der ZBR-Schwan-Methodik erkannt haben könnte..

Die Hoffnung würde ich nicht mehr hegen, da du den Erkenntnisgewinn regelmäßig nach kurzer Zeit auf Null zurücksetzt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:23Eine unterjährige Anpassung reduziert die Besoldung als Ganzes.


Jede Besoldungserhöhung - egal ob unterjährig oder nicht - führt zu einer Erhöhung der Besoldung als Ganzes. Deine Behauptung ist einfach falsch.

Anderes Beispiel:
Die Tariferhöhung erfolgt zum 01.01 um monatlich 100 EUR. Die Besoldung wird unterjährig zum 01.06 um 300 EUR monatlich erhöht.

Würdest du jetzt immer noch behaupten, dass die Unterjährigkeit zu einer Benachteiligung führt?

Ich kann deinen "Fetisch" bzgl Unterjährigkeit einfach nicht verstehen. Hier wird viel zu viel reininterprtiert. Die unterjährigen Besoldungserhöhungen sollen einfach nur präzise abgebildet werden. Nicht mehr und nicht weniger!