Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Maximus

Zitat von: clarion in Heute um 14:21@Maximus, ich denke und hoffe auch, dass Du nicht Recht hast. Wir haben in Deutschland eine Gewaltenteilung und hoffe, dass gerade die Richter vom BVerfG sich dem verpflichtet fühlen. Beim Urteil 2 BvF 1/22 hat man auch nicht gemäß der Staatsräson gehandelt, sondern Recht gesprochen. Das Urteil war einer der ersten Sargnägel der Ampel.

Ich hoffe auch, dass ich nicht recht habe. Dies würde dann aber bedeuten, dass Karlsruhe tatsächlich ziemlich "blauäugig" ist, weil es anscheinend davon ausgegangen ist, dass die Besoldungsgesetzgeber "freiwillig" die höheren Besoldungsgruppen "entschädigen".

Das Ergebnis sieht man jetzt auch am Hamburger Urteil. Weitere Urteile werden folgen, und die werden sehr wahrscheinlich auch nicht anders aussehen.
 
Ein Urteil wie in 2022 hätte ich mir auch für 2025 gewünscht. Man muss hier nur eine Sache bedenken...die Entscheidung aus 2025 betrifft den Bund und alle Länder. Der (finanzielle) Impact wäre daher deutlich höher gewesen. Wahrscheinlich hat sich Karlsruhe das nicht getraut und wollte den gestalterischen/finanziellen Spielraum nicht zu sehr einschränken.

@Goodby

In der Praxis sind gestalterischer Spielraum und finanzieller Spielraum zwei Seiten derselben Medaille.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:03Man muss nicht zwingend ein Basisjahr finden, in dem die Mindestbesoldung erfüllt war. Aber man könnte fiktiv die (verfassungswidrige) Unterbesoldung im Jahr 1996 "heilen" und anschließend basierend auf der "geheilten" (verfassungskonformen) Besoldungstabelle prüfen, ob in den Jahren ab 1996 eine angemessene Teilhabe stattgefunden hat..

Das müsste man sogar, weil sonst die Aufholung aufgrund der Mindestbesoldung die Fortschreibungsprüfung konterkariert.

Oder, ich müsste Strukturveränderungen wie unterjährige Erhöhungen oder eben diese Aufholung - in einem Index berücksichtigen.

Oder ich müsste halt sagen:

Erhöhung in 2026 um 25%, Cut, 2027 gilt ein neuer jahresbezogener Vergleich 🤪
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rentenonkel

Das Problem dabei ist in meinen Augen, dass es bei der Mindestbesoldung um die Alimentation für die 4 K Familie geht, also um das Gesamtergebnis inklusive aller Nebenbesoldungskomponenten, während es bei der Fortschreibungsprüfung alleine um die Anpassung der Grundbesoldung (in der Endstufe) geht.

Daher spielt bei der Fortschreibungsprüfung die Anzahl der Familienmitglieder eben keine Rolle.

Man kann auf der anderen Seite auch nicht erwarten, dass der ledige Beamte in der Endstufe mindestens dasselbe bekommen muss wie der rangniedere 4K Beamte.

Mit der Fortschreibungsprüfung wollte, so denke ich, der Senat verhindern, dass er alle 10 Jahre über die Besoldung erneut entscheiden muss. Daher funktioniert die Fortschreibungsprüfung erst für die Zukunft, sobald die Besoldung auf verfassungsgemäße Füße gestellt wurde. Dann verhindert die Fortschreibungsprüfung, dass der Gesetzgeber sie wieder verlassen darf.

Für die Vergangenheit hat sie jedoch ihre Schwächen, eben weil die Ausgangszahlen und somit die "Ist Zahlen" eigentlich verfassungswidrig waren und man damit nur beweisen kann, dass der Gesetzgeber es nicht noch um mehr als 5 Prozent schlimmer gemacht hat.

Demnach bemisst die Fortschreibungsprüfung lediglich die Frage, ob der Gesetzgeber das Niveau der Besoldung aus 1995 bis zum prüfenden Jahr gegenüber den anderen Indizes einigermaßen (+-5 %) stabil gehalten hat. Daraus kann man in meinen Augen jedoch nicht automatisch schließen, dass die tatsächliche Höhe der Besoldung tatsächlich amtsangemessenen war. Da zählen in meinen Augen eben nicht prozentuale Abweichungen, sondern absolute Zahlen.

Ich versuche es mal etwas abstrakter: Nur weil sich die Gehälter der Frauen seit 1995 gegenüber den Männern deutlich positiver entwickelt haben, kann damit nicht bewiesen werden, dass Frauen jetzt mehr verdienen als Männer. In absoluten Zahlen ergibt sich immer noch ein Gender PayPal Gap, auch wenn der zunehmend kleiner wird. Mithin ist das Bemessen der Entwicklung der Besoldung das eine, die Frage der amtsangemessenen Höhe der Grundalimentation der jeweiligen Besoldungsgruppe jedoch eine andere.

Wenn eine Frau bereits vor 30 Jahren nur die Hälfte des Gehalts des Mannes verdient hat, und beide innerhalb der letzten 30 genau die prozentualen Erhöhungen erhalten hätten, würde die Ampel der Senatmethode auf grün gehen, obwohl die Frau auch heute noch nur die Hälfte des Mannes verdient.

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:23Man sieht also auf den ersten Blick, dass es bereits im Jahr 1996 eine massive Verletzung des Gebots der Mindestbesoldung gab.
Für die Beamten mit Kindern und Partner.
Und auch in den Jahren davor war dem so. Ich bin immer noch erschüttert, dass das nicht schon damals bemerkt wurde.

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:48Da zählen in meinen Augen eben nicht prozentuale Abweichungen, sondern absolute Zahlen.
Der kinderlose Beamte dürfte damit innerhalb knapp an der Mindestbesoldungsgrenze kratzen und hatte Netto so viel wie der billigste Angestellte im BAT.

Klingt für mich weiterhin so, dass die leistungslose Zuschläge wesentlich zu niedrig waren und nicht die Grundbesoldung das Kern-Problem darstellt(e).

Wird Zeit, dass da das Gericht mal Klarheit schafft, damit der gordische Knoten gelöst wird und man davon ab kommt, dass der kleinste Beamte eine Grundbesoldung eines Ingenieurs braucht, damit er seinem Amt angemessen besoldet wird.

DeltaR95

Zitat von: MoinMoin in Heute um 16:06Wird Zeit, dass da das Gericht mal Klarheit schafft, damit der gordische Knoten gelöst wird und man davon ab kommt, dass der kleinste Beamte eine Grundbesoldung eines Ingenieurs braucht, damit er seinem Amt angemessen besoldet wird.

Stimmt, die andere Option wäre, den "zivilen Ingenieur" so in seinen Grundrechten zu beschneiden (z.B. Streikverbot), dass auch er eine ordentliche Gehaltsanhebung verdient - dann wäre das Problem ebenso gelöst ;)

Im gleichen Atemzug erklären wir die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit als einseitig durch den Arbeitgeber nach Gutdünken ohne finanzielle Kompensation änderbar, dann herrscht doch auch die allseits gewünschte Gleichheit? (Achtung: Ironie ;))

Fakt ist doch, dass die Fortschreibungsprüfung, egal mit welchen Index, nur dann Sinn ergibt, wenn der Ausgangspunkt eine "amtsangemessene" Besoldungstabelle ist. Ansonsten kann ich mir die Debatte auch sparen.

Beispiel:

Techniker (Beamter): 3.000 € pro Monat
Techniker (zivil): 4.000 € pro Monat

Wenn beide im Jahr eine Gehaltserhöhung um 5 % erhalten, würde der Prüfparameter des BVerfG nicht anschlagen, oder? Obgleich der Beamte nicht "amtsangemessen" besoldet wäre (meine Meinung).

Die berechtigte Frage vor der Debatte über die Fortschreibungsprüfung ist doch vielmehr, wie diese amtsangemessene Besoldungstabelle als Sockelpunkt auszusehen hat. Bisher scheint das Verständnis des Dienstherrn zu sein, dass das absolute Minimum der Besoldung nach der 80 % MÄE-Regel die unterste Grenze der Besoldungstabelle bildet. Ich bin der Meinung, dass dies nichts amtsangemessen ist.

Der Sinn und Zweck jeglicher "Spitzausrechnung" ist doch auch, einen validen Vergleichspunkt zu setzen. Nur wo liegt der beim Begriff der "amtsangemessenen" Besoldung? Gibt es überhaupt den "einen" Index oder eher nicht viele mehr, weil z.B. der Verwaltungsbeamte mit einem anderen Personenkreis der Wirtschaft zu vergleichen ist, als der z.B. "Informatiker"-Beamte?

SwenTanortsch

Wie gehabt, schreibe ich in den Text hinein, Durgi.

Zitat von: Durgi in Heute um 11:11@Swen

Du hast natuerlich Recht, dass Du in Deinem letzten Beitrag nicht unmittelbar ueber eine konkrete Rechtsfolge gesprochen hast. Das habe ich zu ungenau formuliert.

Gleichzeitig solltest Du mir aber auch kognitiv folgen, ohne dass ich jeden Zwischenschritt explizit ausformulieren muss.....das erwarte ich von deinem Bildungsgrad.

Denn ein Leser betrachtet einzelne Beitraege nicht isoliert, sondern immer im Kontext der gesamten Argumentationslinie. Wenn Du ueber Wochen und Monate hinweg einen Wertungswiderspruch herausarbeitest, seine praktische Bedeutung betonst, ihn als Angriffspunkt fuer Klaeger beschreibst und wiederkehrend darauf hinweist, dass er vertieft betrachtet werden sollte, dann entsteht beim Leser zwangslaufig der Eindruck, dass dieser Gesichtspunkt irgendwann rechtliche Relevanz entfalten soll. Eine rechtliche Relevanz ist etwas anderes als eine Rechtsfolge. Wenn Du mir regelmäßig unterstellst, dass ich von Rechtsfolgen spräche, dann unterstellst Du mir, dass ich sachlich falsch argumentiere. Das ist nun wiederholt so gewesen. Entsprechend stelle ich klar, dass ich nicht das sage, was Du mir unterstellst. Nicht mehr und nicht weniger. Über "rechtliche Relevanz" können wir immer sprechen - allerdings erwarte ich von Dir, anders als von juristischen Laien -, dass Du hier präzise argumentierst; und das erwarte ich von Dir, weil ich Deine fachlichen Fähigkeiten schätze, also weiß, dass Du das kannst, was Du kannst und also in Deiner Amtstätigkeit ebenfalls Tag für Tag vollziehst. Auch dort sprichst Du doch ebenfalls nicht von Rechtsfolgen, wenn Du tatsächlich nur "rechtliche Relevanz" meinst. Andernfalls waere der Aufwand kaum erklaerbar. Der Aufwand liegt nicht in der Quantität, sondern in der Qualität. Denn letztere kostet Zeit, sodass darin der Aufwand zu suchen ist.

Das ist keine Unterstellung Deiner Position, sondern die naheliegende Einordnung einer fortlaufenden Argumentation. Ich spreche in der Regel von indiziellen Verfahren im Rahmen der (Verfassungs-)Rechtsprechung. Aus ihnen ist - isoliert betrachtet - in der Regel keine unmittelbare Rechtsfolge ableitbar, jedenfalls im Rahmen der Fortschreibungsprüfung. Insofern irritiert mich weiterhin, dass Du regelmäßig Rechtsfolgen siehst, wo es de jure keine gibt. Die Rechtsfolgen entspringen in der Regel aus der wertenden Betrachtung, die die Parameter und Kriterien beider Prüfungsstufen zusammenführt und sie also abwägt. Eine unmittelbare Folge - also eine Rechtsfolgen - kann aus den ersten drei Parametern der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung in keinem Fall resultieren. Denn die erste Prüfungsstufe bereitet die auf der zweiten Prüfungsstufe stets erforderliche wertende Betrachtung aller alimentationsrelevanten Aspekte nur vor (Rn. 77). Nicht umsonst erfolgt auf der zweiten Prüfungsstufe stets die Abwägung quantitativer und qualitativer Kriterien (Rn. 98 ff.).

An einem anderen Punkt moechte ich aber ebenfalls offen sein.
Mein Hinweis, dass ich laengere Texte in Foren haeufig nur ueberfliege, hat Dich offensichtlich deutlich staerker beschaeftigt Das hat mich nicht beschäftigt, sondern war für mich eine Erklärung dafür, dass Du meine Texte offensichtlich wiederkehrend zu schnell lesen dürftest. Denn ansonsten würden Dir nicht die handwerklichen Fehler in der Zusammenführung passieren - denke ich -, die Dir wiederkehrend passieren. Ein anderer Grund ist mir nicht ersichtlich. Ich gebe Dir aber recht, es war eine Spekulation, dass Du meine Texte ggf. zu schnell liest. als meine eigentliche inhaltliche Kritik. Das kann ich sogar nachvollziehen. Und ich war mir sehr bewusst, warum ich genau diesen Satz geschrieben habe und was ich damit erreichen wollte.

Das Ergebnis kann nun jeder Leser selbst beurteilen:
Ich habe einen inhaltlichen Absatz zu Deinem Wertungskonflikt geschrieben.

Du antwortest darauf in fuenf Absaetzen. In diesen fuenf Absaetzen finden sich in jedem Absatz etwas von:

"zu schnell gelesen" hierzu habe ich mich geäußerst
"andichten" Wie gesagt, es ist doch uns beiden klar, dass Rechtsfolgen nicht unmittelbar aus dem entstehen, worüber wir schreiben. Wenn Du mir allerdings wiederkehrend - insbesondere, wenn ich Dich darauf in der Vergangenheit hingewiesen habe - eine Sicht auf die Dinge unterstellst, die ich nicht habe und damit weitermachst, auch wenn ich zuvor ausgeführt hatte, dass ich sie nicht habe, dann nehme ich entsprechend wiederkehrendes Verhalten irgendwann als ein "Andichten" wahr. Ich halte es für wahrscheinlich, dass das die meisten Menschen und auch Du wiederkehrend so empfinden.
"zu schnelles Lesen"
"traegst dazu bei, Diskussionen in die Laenge zu ziehen"
erneut "zu schnelles Lesen"

Bemerkenswert ist dabei weniger die Wortwahl als die Schwerpunktsetzung.
Denn ueber meinen eigentlichen Einwand diskutierst Du kaum.
Stattdessen diskutierst Du ueber meinen Lesestil.

Genau deshalb glaube ich inzwischen, dass mein Satz einen Nerv getroffen hat.
Nicht weil er boesartig gemeint war, sondern weil er auf ein Problem verweist, das viele Leser vermutlich aehnlich empfinden:

Du investierst sehr viel Zeit, Energie und Fachwissen in Deine Beitraege. Das erkenne ich ausdruecklich an.
Gleichzeitig faellt auf, dass zwischen Umfang und transportiertem Kerngedanken haeufig ein erhebliches Missverhaeltnis besteht. Du kannst wunderbar Sachen mit Detailverliebtheit analysieren und ausformulieren (ob du immer richtige Schluesse ziehst, is wat ganz anderes :D....) aber das kannst du richtig gut. Aber das wars dann in diesem Komplex auch. Ich schaue mir das seit Monaten hier an und lese deine Beitraege. Du verlierst den Leser bei Absatz 2 in dem steten Bestreben, mit noch mehr bildungs- und wissenschaftssprachlichen Huelsen die vierte Randnnotiz auf Seite 56 ausreichend zu beleuchten. Erstens ist es richtig, dass ich wiederkehrend umständlich formulieren kann. Jeder hat seine Stärken und Schwächen. Zweitens gehe ich aber nicht davon aus, dass es nun ausschließlich an mir liegt, dass ich auch hier in der Vergangenheit immer wieder auf Sachverhalte zurückkommen musste, über die es nichts zu diskutieren gibt, da sie Fakten sind. Werden sie allerdings wiederkehrend bestritten, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie in den größeren Kontext einzubinden. Denn anders können sie nicht verständlich gemacht werden. Das kann man kritisieren, könnte man nun also genauso auf Deinen langen Beitrag übertragen. Du brauchst nun gleichfalls einigen Raum, um das darzustellen, was Du darstellen willst. Will man begründen, braucht das Raum. Unbegründete Aussagen können kurz bleiben.

Dein oben zitierter Beitrag #401 umfasst grob zweieinhalb DIN-A4-Seiten.
Der eigentliche Gedanke dahinter laesst sich auf wenige Saetze reduzieren:
Die Besoldungsnormen waren verfassungswidrig. Deshalb kennen wir den verfassungsgemaessen Referenzwert nicht. Daraus koennen Wertungswidersprueche entstehen. Diese sollte ein Klaeger vortragen. Kann der Gesetzgeber sie nicht aufloesen, entsteht moeglicherweise ein Angriffspunkt. Die Kritik kann ich aus Deiner Warte gut nachvollziehen. Denn Dir würden diese paar Sätze ausreichen, um zu verstehen, worum es geht. Für juristische Laien, die insbesondere nicht immer einen erklärungsfreudigen Rechtsbeistand an ihrer Seite haben, muss der Gedanke m.E. allerdings umfassender dargestellt werden. Denn die von mir im genannten Beitrag dargestellten Gedanken - sie sind ebenfalls noch viel zu allgemein formuliert - sind nun m.E. so präsentiert, dass auf jener Basis der juristische Laie anfangen kann - wenn er das möchte -, sich tiefgehender in die Problematik hineinzufinden. Dem gemeinen Kläger ist mit Deinen präzisen Sätzen nach meiner Erfahrung allein nicht geholfen, eben weil er, da er nicht über Deine Kenntnisse verfügt, nicht den Subtext entschlüsseln kann, der Dir klar ist.

Dafuer braucht man keine zweieinhalb Seiten.
Ich glaube deshalb nicht, dass viele Leser an der juristischen Komplexitaet scheitern.
Ich glaube vielmehr, dass viele Leser irgendwann an Deiner Darstellungsform scheitern. Das kann gut sein - nur wird niemand gezwungen, das zu lesen, was ich schreibe. Genau deshalb, weil wir hier ein sehr enges Spezialgebiet betrachten - es ist darüber hinaus sachlich durchaus komplex, was Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsprechung bekanntlich weit überwiegend sind -, ist doch dieses Unterforum errichtet worden. Wen das Thema nicht interessiert - aus welchen Gründen auch immer -, muss nicht lesen, was hier geschrieben wird.

Und genau deshalb fand ich Deine Antwort auf meinen bewusst so formulierten Beitrag interessant, sagte sie doch letztlich genau das aus, was Du vermutlich selbst bereits seit laengerem weisst: Ein erheblicher Teil der Mitforisten ueberfliegt Deine Beitraege inzwischen nur noch. Davon gehe ich auch aus - ich gehe aber ebenfalls davon aus - denn das haben sie so formuliert und zugleich kann ich es an der sachlichen Qualität ihrer Beiträge ermessen -, dass bspw. PolareuD und Rentenonkel durch das, was ich hier umfassend dargelegt habe, einen vertieften Einblick in Problematiken gefunden haben. Insofern ist das, was ich schreibe - wie auch das, was Du und alle anderen schreiben -, ein Angebot. Unabhängig davon, dass es hier Wiederholungen gibt und der Ton nicht immer angenehm ist, gibt dieses Unterforum Gelegenheit, sich umfassend in offensichtlich gegebene Problematiken einzufinden. Dass dabei nicht jeder alles bis ins Detail so liest, wie ich bspw. gerade Deinen Beitrag, ist kein Grund, umfassend zu begründen. Denn wir beide wissen doch, dass das Bundesverfassungsgericht als Folge von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG vom vorlegenden Fachgericht die Begründung verlangt, inwiefern von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift seine Entscheidung abhängig ist und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist. Entsprechend müssen m.E. zu begründende Aussagen ggf. umfangreich konkretisiert und plausibilisiert werden. Ich kann das nicht ändern; der Grund der wiederkehrenden Länge meiner Beiträge liegt nicht selten außerhalb dessen, was ich mir ausgesucht habe (denn ich wäre frohe, wenn ich wiederkehrend kurz schreiben könnte, da die Länge der Ausführungen auch mir Zeit abverlangt, die woanders fehlt).

Nicht deshalb, weil sie grundsaetzlich kein Interesse an der Materie haetten. Und auch nicht deshalb, weil sie die juristische Komplexitaet scheuen wuerden.
Vielmehr entsteht zunehmend der Eindruck, dass der Aufwand, sich durch die Texte zu arbeiten, fuer viele Leser nicht mehr in einem angemessenen Verhaeltnis zum gewonnenen Erkenntnisgewinn steht. Wie gesagt, kein Mensch ist gezwungen, zu lesen, was ich schreibe.

Hinzu kommt, dass Du zwar regelmaessig erhebliche Energie darauf verwendest, die Schwaechen fremder Argumentationen herauszuarbeiten, gleichzeitig aber deutlich weniger Bereitschaft erkennen laesst, die Moeglichkeit eigener Fehleinschaetzungen zumindest in Betracht zu ziehen. (!) Das mag Dein Eindruck sein. Er täuscht allerdings. Nicht umsonst schaue ich mir jede Kritik eingehend an und wäge sie ab. Ich kann aber nicht aus menschlicher Sympathie m.E. nicht hinreichende Kritik in ein Gedankengebäude einbauen, das gegeben ist. Das machst Du doch - berechtigterweise - ebenfalls nicht, solange Dich Kritik nicht hinreichend überzeugt.

Das muss nicht bedeuten, dass Du falsch liegst.
Es fuehrt aber dazu, dass Diskussionen fuer viele nicht mehr als gemeinsamer Erkenntnisprozess(!!!) wahrgenommen werden, sondern als der Versuch, (d)eine bereits feststehende Position immer weiter zu verteidigen. Ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass ich irgendwas verteidigen müsste. Ich stelle eine Argumentationsfolge dar, die wiederkehrend in Frage gestellt wird - nicht selten mit wiederkehrenden Argumenten, die ich gerne auch mehrfach betrachte, um irgendwann festzustellen (wenn das m.E. festzustellen ist), dass ein grundlegender sachlicher Dissens gegeben ist, der offensichtlich nicht mehr überwunden werden wird -, weshalb ich dann weiterhin argumentiere mit wiederkehrend oben dargelegten Folgen. So wie Du für Dich in Anspruch nimmst, die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu verteidigen, nehme ich für mich in Anspruch, dass die für mich - im Rahmen ihrer Aufgabe - konkrete und plausible Methodik, wie sie in der ZBR als Überblick entwickelt worden ist, nicht verteidigt werden muss. Zugleich überzeugt mich weder die gerade genannte noch eine reine Zwei-Punkte-Methodik, da sie m.E. eben nicht den Gegenstand bemessen, der als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemessen werden soll. Man kann m.E. nicht u.a. ausführen, dass unterjähriger Besoldungsanpassungen nicht so behandelt werden können, als seien sie fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt, um dann genau das zu tun. Denn solche Argumentationen nehme ich als widersprüchlich wahr. Soll ich diesen m.E. gegebenen Widerspruch nun nicht formulieren, wenn er wiederkehrend als kein Widerspruch ausgeführt wird?

Nochmal: genau deshalb fand ich Deine Reaktion bemerkenswert. Von den fuenf Abschnitten Deiner Antwort beschaeftigten sich die meisten nicht mit dem von mir angesprochenen Wertungskonflikt, sondern mit meinem Hinweis, dass ich lange Texte haeufig nur ueberfliege :)

Damit hast Du letztlich selbst bestaetigt, dass Dich dieser Punkt, deine eigene Wahrnehmung im Forum deutlich staerker beschaeftigt als die eigentliche Sachfrage. Das ist eine erneut gewagte These, da Du von Dir vermutete innere Prozesse verdinglichst und die verdinglichte Vermutung dann auf mich überträgst, um das als Bestätigung Deiner Vermutung zu formulieren. Du magst das glauben, was Du hier als eine Gewissheit formulierst; allerdings nennt man nicht nur in der Psychologie diese Formen der Erkenntnisformulierung einen Fehlschluss. Wenn ich mich an das erinnere, was ich im Rahmen meines Promotionsstudiums im Nebenfach Psychologie gelernt habe, wäre ich mit solchen Schlussfolgerungen eher zurückhaltender. Denn wenn solche Fehlschlüsse für Dich zu Realien gerinnen sollten, dürften sie dem Erkenntnisprozess eher im Weg stehen, als für ihn von Nutzen zu sein. Darauf basiert ein ganzer Zweig der Dissonanztheorie.