Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:04Der Tariflohnindex folgt daher mathematisch dem Durchschnitt aus Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex.
Nein

Rentenonkel


Rentenonkel

Darüber hinaus gibt es eine Wechselwirkung zwischen Nominallohnindex und Tariflohnindex, da sich ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitnehmer in beiden Indices wiederfindet

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:04Gleichzeitig hat der Senat festgestellt, dass eine (nur) unterjährige Anpassung die gesamte Besoldung, die Färber korrekt bemessen hat, mindert.
"Edit:"
Korrekt und diese Minderung bringt der Färber-Index auch korrekt zum Ausdruck.
Unabhängig davon wann Veränderungen in den Werten des Tariflohns, Nominallohns oder VPI Indizes unterjährig erfolgten, da nur der ganzjährige Effekt gemessen wird.
Denn wenn der Tariflohn um 2% im März steigt und die Besoldung um 2% im März steigt, dann ist die 1 im Vergleich erreicht.
Und somit wäre alles Palletti. mathematisch und juristisch.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:20Da fehlt "in etwa", sorry
Immer noch nein. Man kann erkennen, dass sie eine Korrelation haben, aber da folgt nix mathematisch in etwa dem anderen irgendwie.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:23Darüber hinaus gibt es eine Wechselwirkung zwischen Nominallohnindex und Tariflohnindex, da sich ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitnehmer in beiden Indices wiederfindet
Ja

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:04Das ist juristisch betrachtet eine Tatsachenentscheidung. Damit ist gemeint, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung nicht sachgerecht ist, mithin nur eine Anpassung ab dem 01.01. oder gar keine Anpassung sachgerecht sein kann.
Nein, das ist deine falsch juristische Ableitung, aus der mathematischen Erkenntnis, dass eine Besoldungserhöhung von 2% im März ein geringes Jahreseinkommen erwirkt als eine Erhöhung im Januar.
edit:
und ja, wenn sich der Nominallohnindex um 2% erhöht hat, dann müsste man die Besoldung im Januar um 2% erhöhen, damit die besagte 1 erreicht wird.
Oder um 4% im Juli, dann klappt es auch mit der 1....
und nach deiner Theorie, wäre eine Juli Erhöhung um 4% nicht sachgerecht..


PolareuD

Halten wir doch einfach fest, dass eine Annäherung der Standpunkte unmöglich ist. Diejenigen HöDi's, die mit der Senatsmethode ins Feld ziehen wollen, sollen das machen, und diejenigen HöDi's, die das mit derZBR Methodik vollziehen wollen, können das auch versuchen. Das zu entscheiden, obliegt jedem HöDi selbst. FERTIG!

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Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rentenonkel

@moin

Ist eine unterjährige Anpassung Deiner Meinung nach sachgemäß?

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:43@moin

Ist eine unterjährige Anpassung Deiner Meinung nach sachgemäß?
Das kommt auf die Umstände an.

Gegenfrage: ist eine unterjährige Anpassung Deiner Meinung nach niemals sachgemäß?

clarion

So ganz egal ist es mir nicht, wenn hD das gewagte Experiment auf sich nehmen, mit dem Schwan Index ins Feld zu ziehen. Jeder negativer Beschluss / Urteil  macht es für Nachfolger schwieriger, gehört zu werden.

Rentenonkel

Ich bin der Meinung, dass man die Aussage

"Eine unterjährige Anpassung verringert die Besoldung als Ganzes"

juristisch so auslegen darf.

Anders kann man sich übrigens auch die anderen Regeln nicht erklären, die darauf aufbauen. Wenn die eine Regel nicht gilt, ist der Rest nicht mehr als Lückenfüller. Der Färber Index war bei Urteilsbegründung bereits in das Urteil mit eingeflossen, mithin war er bekannt.

Da das BVerfG nicht dafür bekannt ist, nur irgendwas ins Urteil zu schreiben, was selbstverständlich ist, muss das einen tieferen Sinn haben.

Der Senat wusste, dass jede unterjährige Anpassung bereits von Frau Färber mit ihrem Index detektiert würde. Welchen Sinn macht es vor diesem Hintergrund, dass nochmal ausdrücklich zu platzieren, wenn man damit nicht zum Ausdruck bringen wollte, dass unterjährige Besoldungsanpassungen die Fortschreibungspflicht grundsätzlich verletzt?

Rentenonkel

Zitat von: clarion in Heute um 14:53So ganz egal ist es mir nicht, wenn hD das gewagte Experiment auf sich nehmen, mit dem Schwan Index ins Feld zu ziehen. Jeder negativer Beschluss / Urteil  macht es für Nachfolger schwieriger, gehört zu werden.

Bisher hat jeder, der es nicht getan hat, verloren. Es verschlimmert daher nix.

Rentenonkel

Bei der Fortschreibungsprüfung geht es vom Grundsatz her um eine Anpassung, sprich Erhöhung, der Besoldung. Wenn etwas die Erhöhung mindert, dann steht das im diametralen Gegensatz zu dem Sinn und Zweck der Fortschreibung, die ja die finanzielle Verbesserung der Beamten betrachtet. Wie kann etwas, dass das Gegenteil von dem bewirkt, was der Besoldungsgesetzgeber machen soll, sachgemäß sein?

clarion

@Rentenonkel, wenn das dein einziges Argument ist, sehe ich schwarz dafür deine Klage.

Meines Erachtens müssen höhere Dienste gegen Besoldungsreparaturgesetze angehen, wenn durch Nachzahlungen das Abstandsgebot unmittelbar verletzt werden sollte.

Bei den Klagen hinsichtlich Partnereinkommen in den aktuellen und zukünftigen Besoldungsgesetze sollte man dann doch besser die mittleren Dienste bei ihren Klageverfahren unterstützen.