[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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StempelProfi

Zitat von: tomhsv in Heute um 12:40Noch erbärmlicher finde ich, diese Einsprüche unbestätig irgendwo in die Ecke zu legen oder ich will nicht hoffen, in den Mülleimer zu werfen.

Ich habe für meine Einsprüche seit 2020 nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Habe diesbezüglich vor 2 Monaten nachgefragt, keine Antwort nichts ....

Deswegen glaube ich nicht das Widersprüche irgendwas bewirken. Die werden irgendwo abgeheftet und mehr nicht.

Vermutlich ist der Antragsteller dann noch aufwendig in der Beweispflicht.

Ist es richtig, dass es in Brandenburg jetzt diesbezüglich auch Nachzahlungen gibt, aber nur an die mit Widersprüchen ?

Ich habe für meine Widersprüche immer eine Bestätigung des Personalamts erhalten.

tomhsv

Zitat von: StempelProfi in Heute um 12:47Ich habe für meine Widersprüche immer eine Bestätigung des Personalamts erhalten.

Wo hast du es genau eingereicht? Direkt Personalamt ?

StempelProfi

Zitat von: tomhsv in Heute um 13:01Wo hast du es genau eingereicht? Direkt Personalamt ?
Personalabteilung meiner Behörde. Im Zweifel deine Gewerkschaft fragen.

tomhsv

Zitat von: StempelProfi in Heute um 13:14Personalabteilung meiner Behörde. Im Zweifel deine Gewerkschaft fragen.

Ja ich auch, Justizbehörde und da passiert gar nichts.

teclis22

evenutell lohnt der invest auf die option "mit Rückschein"

aber thema Widerspruch:
Gibt es irgendwo eine Vorlage. Ich plane dieses Jahr auch zu widersprechen. Da muss es doch ein korrekt formuliertes Standardschreiben irgendwo geben, das man übernehmen kann.

AltStrG

Zitat von: tomhsv in Heute um 12:40Noch erbärmlicher finde ich, diese Einsprüche unbestätig irgendwo in die Ecke zu legen oder ich will nicht hoffen, in den Mülleimer zu werfen.

Ich habe für meine Einsprüche seit 2020 nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Habe diesbezüglich vor 2 Monaten nachgefragt, keine Antwort nichts ....

Deswegen glaube ich nicht das Widersprüche irgendwas bewirken. Die werden irgendwo abgeheftet und mehr nicht.

Vermutlich ist der Antragsteller dann noch aufwendig in der Beweispflicht.

Ist es richtig, dass es in Brandenburg jetzt diesbezüglich auch Nachzahlungen gibt, aber nur an die mit Widersprüchen ?

Deswegen ja klagen, ich wiederhole es immer wieder.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: AltStrG in Heute um 16:05Deswegen ja klagen, ich wiederhole es immer wieder.

Und 25 Jahre warten.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 16:47Und 25 Jahre warten.

Und natürlich ohne Zinsen über 25 Jahre!

Es gilt:

Für die Verjährung ist das BGB einschlägig, obwohl dieses eigentlich die Belange zwischen Bürger und Bürger regelt.
Für die Verzinsung ist plötzlich nicht mehr das BGB einschlägig. Findet keine Anwendung, weil nicht die Belange zwischen Bürger und Bürger betroffen sind.  8)

tomhsv

#383
Zitat von: AltStrG in Heute um 16:05Deswegen ja klagen, ich wiederhole es immer wieder.

Ich habe nicht nur widersprochen, sondern auch geklagt. Müsste alles ab 2011 rechtssicher sein und mit den Almosen jetzt für 2011 bis 2012 werde ich auch widersprechen.

Das mit der fehlenden haushaltsnahen Geltendmachung der Jahre 2013 - 2019 scheint ja auch vom Tisch zu sein.

Somit erwarte ich ähnliche Nachzahlungen wie in Brandenburg von 2011.

Die werden auch irgendwann kommen, da bin ich mir sicher.



Verfassungsmäßige


tomhsv


Squad

Wenn man wenigstens die Sonderzahlung in die Tabelle integrieren würde, wäre das ein beachtlicher Schritt, zwar bei weitem nicht genug, aber ich denke, dass mehr Leute es so bevorzugen würden und man könnte den Pensionären ein wenig Wertschätzung zeigen (Ja, Herr Dressel, Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, wir haben es oft genug gehört).

So viel teurer kann das doch nicht sein, oder?....