Erstes Beförderungsamt A13

Begonnen von LehrerA, 05.03.2025 10:33

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Dominic231

Das Schreiben habe ich 2024 benutzt und in diesem Jahr den Ablehnungsbescheid bekommen. Zur Klage hatte ich dann keine Lust.
2026 braucht man ja laut der Landesregierung keine Widersprüchliche einreichen. Würde ich aber auch trotzdem machen.

SuperIngo


Zitat von: Dominic231 in 18.05.2026 20:15Das Schreiben habe ich 2024 benutzt und in diesem Jahr den Ablehnungsbescheid bekommen. Zur Klage hatte ich dann keine Lust.
2026 braucht man ja laut der Landesregierung keine Widersprüchliche einreichen. Würde ich aber auch trotzdem machen.

Es laufen schon Klagen diesbezüglich.
Mit Widerspruch springst du auf den Zug auf!!

Max_Muster

Ich befinde mich im 1. Beförderungsamt A13. A13 ist jedoch auch das neue Einstiegsamt. Wie unterscheidet sich mein Amt von einem normalen Einstiegsamt? Was bedeutet das zum Beispiel für mich, wenn ich mich auf eine Stelle im 2. Beförderungsamt bewerbe? KuK im 1. Beförderungsamt Sek II starten mit A14, ich im 1. Beförderungsamt Sek I mit A13. Wäre das damit also eine "Sprungbeförderung" und damit unzulässig?