Eingruppierung einer Bibliothekskraft

Begonnen von buecherwurm2026, 17.06.2026 22:20

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MoinMoin

Zitat von: Petar T. in Gestern um 15:01Da aber diese Kenntnisse in der Praxis immer vorausgesetzt werden, muss man sich darüber letztlich keine Gedanken machen. Niemand wird sich hinsetzen und einen neuen Mitarbeiter im Umgang mit einem PC anlernen. Entweder man hat die Kenntnisse, z.B. aus der Schule, oder eben nicht.
Was ich voraussetze ist jedoch "irrelevant" was die Eingruppierung der Tätigkeit angeht.
Und wenn man nicht davon ausgehen kann, dass die benötigte Fähigkeit der Benutzung eines PC für diese Tätigkeiten in der Schule vermittelt wird, dann muss den Erwerb dieser Fähigkeit als Teil der Einarbeitung angesehen werden. Und da sind wir dann sofort bei mehr als 6 Wochen ...

MoinMoin

Zitat von: Petar T. in Gestern um 15:01Ausnahme wäre, wenn exakt diese Kenntnisse in der Ausschreibung gefordert waren. Dann bewegen wir uns aber in anderen Entgeltgruppen.
Wenn ich was in den Ausschreibung fordere, dann wird doch nicht automatisch Teil der Tätigkeitsbeschreibung, oder?
Bzw. dann folgert daraus, dass die Tätigkeit auch die Einführung/Ausbildungshöhe hat, wenn für die Tätigkeit die geforderte Kenntnis benötigt wird.