Eingruppierung einer Bibliothekskraft

Begonnen von buecherwurm2026, 17.06.2026 22:20

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MoinMoin

Zitat von: Petar T. in Gestern um 15:01Da aber diese Kenntnisse in der Praxis immer vorausgesetzt werden, muss man sich darüber letztlich keine Gedanken machen. Niemand wird sich hinsetzen und einen neuen Mitarbeiter im Umgang mit einem PC anlernen. Entweder man hat die Kenntnisse, z.B. aus der Schule, oder eben nicht.
Was ich voraussetze ist jedoch "irrelevant" was die Eingruppierung der Tätigkeit angeht.
Und wenn man nicht davon ausgehen kann, dass die benötigte Fähigkeit der Benutzung eines PC für diese Tätigkeiten in der Schule vermittelt wird, dann muss den Erwerb dieser Fähigkeit als Teil der Einarbeitung angesehen werden. Und da sind wir dann sofort bei mehr als 6 Wochen ...

MoinMoin

Zitat von: Petar T. in Gestern um 15:01Ausnahme wäre, wenn exakt diese Kenntnisse in der Ausschreibung gefordert waren. Dann bewegen wir uns aber in anderen Entgeltgruppen.
Wenn ich was in den Ausschreibung fordere, dann wird doch nicht automatisch Teil der Tätigkeitsbeschreibung, oder?
Bzw. dann folgert daraus, dass die Tätigkeit auch die Einführung/Ausbildungshöhe hat, wenn für die Tätigkeit die geforderte Kenntnis benötigt wird.

Petar T.

#17
Ich hatte mich zwar eingangs auf die EG 2 festgelegt, allerdings bezogen auf zuvor schon eröffnete Diskussion zur Einarbeitungsdauer.

Für mich tun sich noch ein paar Fragen auf.

Der TE ist für die Bibliothek verantwortlich. Bist du mit allen Aufgaben betraut, die dort anfallen oder gibt es eine Aufteilung? Gibt es überhaupt weitere Mitarbeiter? Handelt es sich um eine Bibliothek, die das gesamte Angebotsspektrum öffentlicher Bibliotheken abdeckt?

Wenn tatsächlich der gesamte Querschnitt der Aufgaben einer Bibliothek zu den Tätigkeiten gehört, könnten wir auch diskutieren, ob der Ausgangspunkt der Überlegungen nicht grundsätzlich auch EG 5 FG 1 sein könnte, also Aufgaben, die der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. Oder anders ausgedrückt: sprechen wir noch über einfache Tätigkeiten im Sinne der EG 2, wenn es eine Berufsausbildung gibt, die genau auf diese Tätigkeiten vorbereitet?

Es gibt den Beruf des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek

Kurzbeschreibung der Arbeitsagentur

ZitatFachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek verwalten und vermitteln Bücher, Zeitschriften sowie andere analoge und digitale Medien. Sie erschließen und erfassen die Produkte, systematisieren sie und pflegen die vorhandenen Bibliotheksbestände - sowohl physisch, als auch digital. Außerdem übernehmen sie die mit dem Verleih verbundenen Arbeiten und stellen z.B. Benutzerausweise aus, beraten Bibliotheksnutzer, unterstützen bei der Recherche und beschaffen gezielt die gewünschten Medien und Informationen. Daneben bearbeiten sie Mahnungen, nehmen Verwaltungsaufgaben wahr und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen und Veranstaltungen, z.B. zur Leseförderung oder zur fachlichen und kulturellen Bildung.

Hier deuten sich zumindest Übereinstimmungen an.



buecherwurm2026

ZitatBist du mit allen Aufgaben betraut, die dort anfallen oder gibt es eine Aufteilung? Gibt es überhaupt weitere Mitarbeiter? Handelt es sich um eine Bibliothek, die das gesamte Angebotsspektrum öffentlicher Bibliotheken abdeckt?

Ich bin der einzige Mitarbeiter, der für die Bibliothek zuständig ist. Es handelt sich bei der Bibliothek um eine Fachbibliothek für einen spezifischen Fachbereich.

ZitatFachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek verwalten und vermitteln Bücher, Zeitschriften sowie andere analoge und digitale Medien. Sie erschließen und erfassen die Produkte, systematisieren sie und pflegen die vorhandenen Bibliotheksbestände - sowohl physisch, als auch digital. Außerdem übernehmen sie die mit dem Verleih verbundenen Arbeiten und stellen z.B. Benutzerausweise aus, beraten Bibliotheksnutzer, unterstützen bei der Recherche und beschaffen gezielt die gewünschten Medien und Informationen. Daneben bearbeiten sie Mahnungen, nehmen Verwaltungsaufgaben wahr und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen und Veranstaltungen, z.B. zur Leseförderung oder zur fachlichen und kulturellen Bildung.

Tatsächlich stimmt das überwiegend mit den Tätigkeiten überein, die ausgeführt werden. Nur dass es ausschließlich analoge Medien gibt und keine Ausstellungen/Führungen oder Veranstaltungen vorbereitet werden müssen.

N8

du könntest dich mal an die kommission für eingruppierung und besoldung des berufsverbandes information bibliothek wenden, die kennen sich aus:
https://www.bib-info.de/berufspraxis/keb-eingruppierung
die brauchen die beschreibung deiner tätigkeiten allerdings vermutlich ein bißchen detaillierter