Rentenreform 2026/ 2027

Begonnen von BAT, 23.06.2026 13:27

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Warnstreik

Zitat von: BAT in Gestern um 18:06Selbst wenn Du sie mit rein nimmst, würden sie bei beibehaltener BBG  im Vergleich zu großen anderen Teilen der Bevölkerung nicht auf Ihr ganzes, sondern auf Teile des Einkommens Beiträge zahlen; die Einkommen liegen höher.

Das ist ja egal - auch die Leistungen sind ja bei der BBG gekappt. Aber selbst wenn man (was man tun müsste) den Beamten die 10% Brutto mehr gibt (auf die Grundbesoldung) um die Rentenbeiträge zu zahlen, würde nur der allerkleinste Teil überhaupt über die BBG laufen, die liegt bei über 100k derzeit. Die Meisten Lehrer z.B. würden es nicht schaffen.


Zitat von: BAT in Gestern um 18:06Ob eine komplette Abschaffung der BBG verfassunsgerechtlich möglich ist, wäre eine andere Frage. Aber soll Frau Klatten wirklich eine gesetzliche Rente erhalten, mit einer top günstigen KV - Absciherung? Das wäre deine Forderung.

Wer spricht davon die BBG abzuschaffen? Ich nicht...
Frau Klatten hat momentan exakt dieselben Möglichkeiten wie jeder, der über der BBG verdient: Sie kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine PKV abschließen. Ein "Klatten-Tarif" muss sie sicher nicht zahlen und würde mit Sicherheit auch keine Kassenleistung nutzen ;-(

Zitat von: BAT in Gestern um 18:06Was man allerdings wieder machen sollte, wäre die Rente wie früher Anfang des Monats zu zahlen.

Warum sollte man das tun? Du hast doch immer auf Bedarfen rumgeritten: Wo ist der Bedarf einer Zahlung am 1. wenn ich am 30. des Vormonats mein Gehalt bekommen habe?

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 17:59Man holt kein Demographieproblem rein - man bildet eine Rentenversicherung für alle. Sind angestellte Lehrer ein Demographieproblem? Sind wir ITler ein Demographieproblem? Wir könnten einfach viel viel viel mehr verbeamten, so alles ab EG10. Das würde das Rentensystem dann maximal entlasten, oder? (und die Haushalte auch direkt)

Ein Rentensystem soll doch die Breite der Bevölkerung abbilden, eben auch um Akzeptanz zu schaffen. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner hochgeht, dann ist das halt so. Es ist ok Menschen zwangszubeglücken - es ist nicht ok die unter Zwang und völlig unterschiedlichen Randbedingungen zu tun. 
Wenn man Menschen in das System reinholt, die statistisch gesehen älter werden, als die Menschen, die aktuell im System sind, dann holt man sich dieses Problem natürlich in das System rein.
Das ist doch nicht abstreitbar.
Das es gut und richtig ist, das System für alle zu nutzen, da bin ich voll bei dir.
Und natürlich darf man nicht vergessen, dass die Lebenserwartung als Messgrösse für Renteneintritt, Abschlage etc. über alle Bürger gerechnet wird und nicht über die Kohorte der Rentenbezieher (oder?)

BAT

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 19:51Warum sollte man das tun? Du hast doch immer auf Bedarfen rumgeritten: Wo ist der Bedarf einer Zahlung am 1. wenn ich am 30. des Vormonats mein Gehalt bekommen habe?

Der Bedarf ist (bisher) kein Kriterium in der Rente.

Es ist systemlogisch. Die Arbeit und die damit verbundene Auszahlung muss ich mir erst erwerben, die Rentenpunkte habe ich längst erworben, auch bereits zum 01. des Monats.

Rowhin

#108
Zitat von: BAT in Heute um 08:16Der Bedarf ist (bisher) kein Kriterium in der Rente.

Es ist systemlogisch. Die Arbeit und die damit verbundene Auszahlung muss ich mir erst erwerben, die Rentenpunkte habe ich längst erworben, auch bereits zum 01. des Monats.

... Als Nebenbemerkung etwas, dass mir bei Beamten nie ganz eingeleuchtet hat, weil die eben am ersten des Monats für bevorstehende Arbeitsleistung entlohnt werden.

Jaja ich weiß Alimentation, der Beamte steht dem Staat generell zur Verfügung und nicht für spezifische Arbeitsleistung, etc. pp. Trotzdem will das irgendwie nicht in meinen Kopf.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 06:11Und natürlich darf man nicht vergessen, dass die Lebenserwartung als Messgrösse für Renteneintritt, Abschlage etc. über alle Bürger gerechnet wird und nicht über die Kohorte der Rentenbezieher (oder?)

Das ist tatsächlich n bisschen ein Rabbit Hole, wie das unterschiedliche Organisationen berechnen. Zum Beispiel das statische Bundesamt :

ZitatDie hier genannten Ergebnisse stammen aus sogenannten Periodensterbetafeln. Zur Berechnung wird die Zahl der Gestorbenen in einem bestimmten Zeitraum (aktuell die der Jahre 2022 bis 2024) ins Verhältnis zur Bevölkerung in den einzelnen Altersjahren gesetzt und daraus in mehreren Schritten die Lebenserwartung abgeleitet. Es handelt sich demnach um eine Momentaufnahme der Sterblichkeitsverhältnisse der gesamten Bevölkerung für die jeweils betrachteten Kalenderjahre. Die Berechnung enthält keine Annahmen dazu, wie sich die Lebenserwartung künftig entwickeln wird. Die Lebenserwartung Neugeborener gibt an, wie lange sie den aktuellen Überlebensverhältnissen entsprechend durchschnittlich leben würden. Statistisch gesehen erreichen 65-Jährige ein höheres Lebensalter als Neugeborene, weil Sterberisiken vor dem Alter von 65 Jahren nicht mehr einberechnet werden müssen. Komplette Sterbetafeln mit allen Detailinformationen werden von der amtlichen Statistik für Dreijahreszeiträume bereitgestellt, um übliche Schwankungen zwischen einzelnen Jahren zu einem gewissen Grad auszugleichen. Für einzelne Kalenderjahre stehen Werte zur Lebenserwartung ab dem Jahr 2011 für ausgewählte Altersstufen ebenso zur Verfügung.

Aber generell ja, hier wird meist über die Gesamtbevölkerung gemittelt. Ich gehe also davon aus, dass dies auch bei einem Einbezug der Lebenserwartung zur Berechnung des Renteneintrittsalters so sein wird.

BAT

Zitat von: Rowhin in Heute um 09:37Jaja ich weiß Alimentation, der Beamte steht dem Staat generell zur Verfügung und nicht für spezifische Arbeitsleistung, etc. pp. Trotzdem will das irgendwie nicht in meinen Kopf.


Ernsthaft? Das hat doch mit dem Beamtentum nichts zu tun, sondern allgemein mit der Alimenatation, das Geld muss zur Verfügung stehen. Gilt doch für alle Alimenatationen, wie z. B. auch beim Unterhalt.

Und selbstredend wird eine Leistung erst nach Erbringung bezahlt.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Heute um 09:37Aber generell ja, hier wird meist über die Gesamtbevölkerung gemittelt. Ich gehe also davon aus, dass dies auch bei einem Einbezug der Lebenserwartung zur Berechnung des Renteneintrittsalters so sein wird.
Dann dürfte die Lebenserwartung der GRV Bezieher eher kleiner sein, weil die Lebenserwartung der nicht GRV Bezieher eher höher ist als der Durchschnitt.
Aber eigentlich müsste doch die GRV ebenfalls die Daten haben um die Lebenserwartung der Rentner konkret zu berechnen.

Faunus

Irgendwie sind die Empfehlungen für mich eher schwammig und bei der absoluten Mehrheit der 33 Punkte kommt es darauf an, wie man das umsetzten möchte.

Die Idee, dass sich Selbständige endlich in die Rentenversicherung einbringen, halte ich für richtig. Die Frage ist wie?! Wenn ein Selbständiger z.B. über 45 Jahre gerechnet Rentenpunkte in Höhe Grundsicherungssatz samt Miete für 50 qm mit seiner mtl./jährlichen Zahlung abdeckt, ist das schon mal eine Überlegung wert. Wie genau....k.A.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 11:31Irgendwie sind die Empfehlungen für mich eher schwammig und bei der absoluten Mehrheit der 33 Punkte kommt es darauf an, wie man das umsetzten möchte.

Die Idee, dass sich Selbständige endlich in die Rentenversicherung einbringen, halte ich für richtig. Die Frage ist wie?! Wenn ein Selbständiger z.B. über 45 Jahre gerechnet Rentenpunkte in Höhe Grundsicherungssatz samt Miete für 50 qm mit seiner mtl./jährlichen Zahlung abdeckt, ist das schon mal eine Überlegung wert. Wie genau....k.A.
Da muss man halt seine Steuererklärung vorzeigen oder vereinbart eine Vorauszahlung oder...

Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 12:00Da muss man halt seine Steuererklärung vorzeigen oder vereinbart eine Vorauszahlung oder...

Ich bezog mich mit "k.A." mehr auf die Größenordnung, was zur Berechnung der Rentenpunkte (Grundsicherungssatz + fiktiver Mietkostenzuschuss/Heizkosten/Krankenkasse...?). Ob das über die Steuer (was naheliegend wäre) oder von der Rentenversicherung berechnet wirdist nebensächlich. Ob die aktuell 18,6 % voll getragen werden (wären aktuell so 6500 EUR/a) oder bis zu einem gewissen Einkommen... da sind viele Eckpunkte, die beachtet werden müssten, die wir noch garnicht sehen!