Wünsche für die nächste Tarifrunde 2027?

Begonnen von LisaSimpsonÖD, 04.08.2026 11:34

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KlammeKassen

Zitat von: oberhaeo in Gestern um 10:27Das nannte sich doch früher einmal Arschkriecher ... oder verwechsele ich da was? :)

 :D  :D

KlammeKassen

Zitat von: HansmitderAst in Gestern um 10:31Gute Idee, jedoch befürchte ich, dass es nicht umsetzbar ist.

TVV ist schon ein netter Tarif, wenn ich mir den so ansehe  ;)

Würde ich auch gerne nehmen..
Jap definitiv, bessere Möglichkeiten der freiwilligen Altersvorsorge, 100 % JSZ, in der Regel mehr Benefits möglich.
Und selsbt bei Eingruppierung eine Gruppe tiefer, ist man in der Regel besser dran (was wohl oft in der Praxis so ist, weil andere Tätigkeitsmerkmale).
Und die großen Sprünge finden zu Beginn statt, ist für Berufsanfänger in der Regel natürlich ziemlich gut.

Allerdings sind Ingenieure in der Regel sowohl bei Kommunen als auch bei Versorgen in EG11.
Und die EG11 ist im TV-V deutlich besser.


KlammeKassen

Zitat von: Maggus in Gestern um 15:39Ich hoffe Dir ist noch in Erinnerung, dass in der TR 2020 die Sparkassenarbeitgeber deutliche Verschlechterungen für ihre Beschäftigten gefordert haben. Schlussendlich kam es zur Absenkung des garantierten Anteils der Sonderzahlung um insgesamt 14 % (es konnten lediglich noch 2 zusätzliche Urlaubstage als "Gegenleistung" herausgehandelt werden) und die beiden Erhöhungen des Tabellenentgelts wurde bei Sparkässlern um jeweils drei Monate nach hinten verschoben und zusätzlich die 2. Erhöhung (1,8 %) auch noch auf 2 Teile aufgesplittet.

Auch in der TR 2023 wollten die S-Arbeitgeber wieder eine Schlechterstellung, konnten sich damals aber nicht durchsetzen (auch nicht bei ihren AG-Kollegen).

Der Mehrheit der Sparkassen ging es 2020 gut und 2023 noch besser (einzelne Ausnahmen bei ca. 360 Sparkassen ausgenommen). Zudem enthält die Sparkassensonderzahlung auch 2 Bestandteile, deren Kriterien jede Sparkasse individuell mit ihrem Personalrat regeln kann. Einer dieser Bestandteile hängt von den vereinbarten Kriterien zum Unternehmenserfolg ab, d.h. Sparkassen können hier einen Teil der Sonderzahlung bei Verfehlung der Kriterien kürzen.
Somit ist es nicht notwendig, dass für alle Sparkassenbeschäftigte eine tarifliche Kürzung gefordert wird, während die weniger erfolgreichen Sparkassen ihre (tariflichen) Möglichkeiten nicht umsetzen.

Die zusätzlichen Urlaubstage werden die Beschäftigten irgendwann verteidigen müssen, da sich die Sparkassenarbeitgeber nicht mehr erinnern werden, dass diese (zu teuer) von den Beschäftigten "erkauft" wurden.

Wirtschaftliche erfolgreiche Sparkassen haben doch schon immer / lange Möglichkeiten zu handeln, wenn sie es wollen. Zum Beispiel über die Übertragung von Tätigkeiten (höherwertigere Bewertung erreichen), Zulagen, Verkürzung der Stufenlaufzeit und noch einige andere Möglichkeiten.
Wenn Dein Haus das nicht macht, dann entweder weil es nicht erfolgreich ist, oder weil es nicht gewollt ist.



Für Sparkassen sind ja nun mit den hohen Zinsen aber wieder die Rosigen Zeiten angebrochen.
Tagesgeld mit 0,0 - 0,9 % verzinsen und selbst bei der EZB 2,5 % dafür abkassieren.

Diese Zeiten gab es inbesondere 2020 nicht und 2023 auch erst soooo langsam.

KlammeKassen

Zitat von: BAT in Gestern um 17:14Ja, jetzt habe ich auch mal ausnahmsweise das Deutschlandticket als Jobticket und es ist fast nur Chaos auf der Schiene.

Dies konsumtiven Zuschüsse für das D-Ticket (aber auch für Diesel - okay, falscher Zeitpunkt) müssen sofort umgeleitet werden in die Infrastruktur.

Ich habe meinen Verdienst ab nächsten Jahr bereits beim AG reduziert, da die Brutto-Netto-Geschichte nach schlechter wird in Zukunft.
Da bist du ja wieder :)

Wieso? Warst du jetzt über der BBG und rutscht unter die BBG nächstes Jahr?

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:27Hast du dir nur die EG oder auch die Entgeltordnung angeschaut?

Ingenieure meist beides EG11.

Aber ja, oftmals ist es nicht die gleiche Gruppe.

Deshalb hatte ich auch gesagt unter Beibehaltung der Gruppe  ;)

BAT

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 08:10Wieso? Warst du jetzt über der BBG und rutscht unter die BBG nächstes Jahr?

Teile der JSZ und meine Bereitschafsbezüge waren bisher über der BBG und damit nicht verbeitragt. Diese rutschen mit der außerordentlichen Anhebung der BBG in die Verbeitragung; ich habe mich insofern zunächst vom Bereitschaftsdienst abgemeldet.

HansmitderAst

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:27Hast du dir nur die EG oder auch die Entgeltordnung angeschaut?

Ja habe ich mir beides angesehen.

Mit meinen Qualifikationen stehe ich mir beim TVV schon ein gutes Stück besser, als beim TVÖD.

Und machen wir uns nichts vor, Geld ist für viele von uns schon der ausschlaggebende Punkt.  :)

MoinMoin

Zitat von: HansmitderAst in Heute um 09:06Ja habe ich mir beides angesehen.

Mit meinen Qualifikationen stehe ich mir beim TVV schon ein gutes Stück besser, als beim TVÖD.

Und machen wir uns nichts vor, Geld ist für viele von uns schon der ausschlaggebende Punkt.  :)
Klar ist Geld der ausschlaggebender Punkt.
Wenn ich TV-V lese, dann vergleichen leider viele EG13 mit EG13 und nicht EG13 TVöD mit EG11/12 TV-V, wie es von der EGO her korrekt wäre.

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: MoinMoin in Heute um 11:00Klar ist Geld der ausschlaggebender Punkt.
Wenn ich TV-V lese, dann vergleichen leider viele EG13 mit EG13 und nicht EG13 TVöD mit EG11/12 TV-V, wie es von der EGO her korrekt wäre.


Ich empfehle aktuelle Ausschreibungen und Eingruppierungen anzugucken.
Es gibt kaum noch TV-V Betriebe die wie oben erwähnt "korrekt nach EGO" eingruppieren. Schlicht dem geschuldet dass kaum Fachkräftepersonal zu finden ist.
Stellt mal die reale Eingruppierung im TVÖD gegenüber.

Eine Fachkraft für Wasserversorgung wird nie unter E6 TV-V eingruppiert.
Elektriker meistens zwischen E6 und E8 Tv-V
Meister und Techniker meistens ab E9
Ingeniuere ab E11
Mit Führungsverantwortung ab E12/E13 TV-V

Nun sind viele vergleichbare Mitarbeiter im kommunalen Bereich im TVÖD eingruppiert und erhalten ein deutlich geringeres Gehalt.
Wenn die nach TV-V Vertrag schon keine qualifizierten Mitarbeiter mehr erhalten, wie soll dies dann mit dem TVÖD möglich sein?

Bubi11

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Heute um 11:15Eine Fachkraft für Wasserversorgung wird nie unter E6 TV-V eingruppiert.
Elektriker meistens zwischen E6 und E8 Tv-V
Meister und Techniker meistens ab E9
Ingeniuere ab E11
Mit Führungsverantwortung ab E12/E13 TV-V



Das ist genau unsere Eingruppierung. Kann man mögen oder nicht ich sage immer dann geht doch in die Freie Wirtschaft.

MoinMoin

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Heute um 11:15Ich empfehle aktuelle Ausschreibungen und Eingruppierungen anzugucken.
Es gibt kaum noch TV-V Betriebe die wie oben erwähnt "korrekt nach EGO" eingruppieren. Schlicht dem geschuldet dass kaum Fachkräftepersonal zu finden ist.
Stellt mal die reale Eingruppierung im TVÖD gegenüber.

Eine Fachkraft für Wasserversorgung wird nie unter E6 TV-V eingruppiert.
Elektriker meistens zwischen E6 und E8 Tv-V
Meister und Techniker meistens ab E9
Ingeniuere ab E11
Mit Führungsverantwortung ab E12/E13 TV-V

Nun sind viele vergleichbare Mitarbeiter im kommunalen Bereich im TVÖD eingruppiert und erhalten ein deutlich geringeres Gehalt.
Wenn die nach TV-V Vertrag schon keine qualifizierten Mitarbeiter mehr erhalten, wie soll dies dann mit dem TVÖD möglich sein?

Ich habe vom Tarifvertrag geredet und wenn man den Wunsch hat auf TV-V zu wechseln und erwartet, dass man dann, wie du es beschreibst, übertariflich bezahlt wird bei den TV-V, dann sollte man doch lieber gleich fordern: Ich will übertariflich bezahlt werden....
 ;D

hat aber dann eben nichts mit dem TV-V zu tun.

IchGlaubIchSpinn

Moin an alle TB,
allein für die letzte TV-Runde 2025 fand ich damals schon de-respektierlich, da die Inflation eigentlich Auswirkungen auf das Netto-Gehalt hat und nicht auf das Brutto-Gehalt. Daher sehe ich das so, dass die Inflationsbereinigung auf das Netto-Gehalt beziehen muss. Sonst greift weiter der Reallohnverlust für die Lebenshaltungskosten ein, zudem wurde auch der Krankenkassen-Zuschlag damals erhöht, was sich auch auf ein niedrigeres Netto-Gehalt niederschlägt. Stichwort: Schwarze Progression und die Abgaben-Last für die TB und auch alle anderen sozialversicherungspflichtiger AN immer mehr wird.

Allein für das laufende Jahr zum Vorjahr haben wir bereits 3,7-3,8% Inflation. Da leider die Politiker inflationsbereinigte Lohnsteigerungen erhalten und durch die starke Erhöhungen des Mindestlohn deutlich mehr Geldzuwendungen und Lohngehälter erhalten, finde ich dies schon krass! Dagegen sind die Tarifverhandlungen und Steigerungen des öD in den letzten 10 Jahren ein Witz dagegen. Vergleicht man Löhne eines nicht ausgebildeten Person mit einer Fachkraft mit Ausbildung oder FH-Ausbildung oder dual-Studium, dann sind die Gehälter nicht mehr so weit auseinander...Expertise muss bezahlt werden.

Durch die Boomer werden in Zukunft immer mehr Fachkräfte in die Pension/Rente verabschieden und aufgrund der Diskussion bzw. der Reform über die Erhöhung des Renteneintrittsalter debattiert wird. So, werden dementsprechend auch mehr Arbeitsjahre eines Beschäftigten zugeordnet. Daher spreche ich für mehr Erfahrungsstufen aus! Idealerweise wäre eine Koppelung, wie die Beamten, deren Stufenlaufzeiten und Erfahrungsstufen. Es kann doch nicht sein, dass ein Beamter alle 1-2 Jahre in der Erfahrungsstufe aufrückt, während ein TB die gleiche Zeit wie die Stufe aufbringen muss, um eine Erfahrungsstufe aufzurücken. Z.B. Stufe 3: 3 Jahre bis Stufe 4, Stufe 4: 4 Jahre bis Stufe 5 etc.

Die AG-Seite teilen stets in den TV mit, dass es keinen finanziellen Spielraum gibt und die Unkosten nicht tragen können. Mal im Ernst, die AG brauchen die TB für das tägliche Arbeitspensum was anfällt. Wenn Geld wirklich ein großes Problem ist.....ich meine, jeder Ökonom und jeder zumindest schlaue Rechnungsführer rechnet doch mit steigenden Kosten im Material, Materialerhalt, Wartung, etc., warum hier nicht auch für die Löhne der öD TB? Das Argument zieht nicht, vor allem wenn der Bund, Land, Kommune für die Haushaltsplanungen der nächsten Jahre ebenfalls eine Steigerung der Personalkosten von 3-5% einkalkulieren kann und der Handlungs-Spielraum in den Tarif-Verhandlungen wäre größer.

Zum Anschluss noch eins, wenn die Boomer in die Pension/Rente verabschieden, wird hierbei auch immer mehr vakante Stellen geben, die nicht immer nachbesetzt werden können. Wäre evtl. nicht schlecht, die TB vermehrt wieder zu verbeamten, wenn dies der DH vorschlägt und der TB es annimmt. Natürlich gibt es hier immer die Unterschiede zwischen Äpfeln und Birnen, aber diese Diskussion wird von TB meistens wegen des Geldes/Zuwendungen gestartet und die Beamten wegen der Dienst-Verpflichtigungen, die einhergehen. D.h. Zwangs-Versetzung, höhere Arbeitsstunden pro Woche etc. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt hier mit Bewerben auf Beamten-DP oder Entfall des Streikrechts, kann ich nicht mehr hören! Zudem, haben die Beamten ja sich freiwillig für die Verbeamtung entschieden, daher finde ich leider schade, dass beide Seiten immer mit dem gleichen Argumenten kommen. Es sind nicht mehr viele Beamten-DP in anderen Bereichen als der ntD.
D.h. die Möglichkeit verbeamten sollte es für den DH erleichtert werden, wenn dieser es für gut heißt, den einen oder anderen guten TB zu verbeamten. Punkt ist, bis 2030 sollten die vakanten Stellen auf 500.000 laut der Ökonomen damals anwachsen. Hierfür wäre doch ein Kontingent an Verbeamtung zum Ausgleich der in die Pension gehenden Beamten doch sinnvoll.


Mein Forderungskatalog wäre folgender, da wir eh meisten 24 Monate Abschlüsse erzielen statt 12 Monate:

- 1. Jahr: mind. 4% Erhöhung (keine Sockel- oder Mindesterhöhung-Beträge! Oder Zulagen, das Laufzeitbegrenzt sind.)
- 2. Jahr: mind. 2,5 % Erhöhung (keine Sockel- oder Mindesterhöhungs-Beträge! Oder Zulagen, das Laufzeitbegrenzt sind.)

- Angleichung der Stufenlaufzeiten wie bei Beamten und mehr Erfahrungsstufen, aufgrund der Renteneintrittsalter-Erhöhung.
- Vermögenswirksame Leistungen, kann der Zuschuss von 6,65 Euro auf 10 - 15 Euro (noch cooler wäre es bis 40 Euro) angehoben werden, ich sehe 10 bis 15 Euro als realistisch an.
- Beibehalten der Anzahl an Urlaubstage
- JSZ kann für alle 100% gelten oder es gibt zusätzlich 50% Urlaubsgeld, Urlaub ist auch superteuer geworden, nicht jeder kann es sich leisten.
- Stundenanzahl der Wochenarbeitsstunden, Gewährung der TB auf Wunsch auf 35 Stunden/Wo., allerdings natürlich mit Reduzierung des Lohns/Bezugs. (Ich finde die Diskussion mit 35h/Woche irrsinnig, da kann man doch gleich Teilzeit beantragen....)
- Idealerweise wäre keine all-2-jährige Diskussion mit TV, sondern gleich eine inflationsbereinigte Erhöhung der Netto-Löhne, so entsteht kein Reallohnverlust.
- Beibehaltung des Zeit-statt-Geld-Modells
- Zuschläge-Tabellen und Zuschläge-Kataloge erneuern und ergänzen, mit Erschwerniszuschlag, Gefahrenzulage, etc.
- Kontingent an Verbeamtung von TB. Erleichterung der Umschreibung des TB-DP zum Beamten-DP, wenn der DH es für gut findet. Ohne neu auf diesen DP neu bewerben zu müssen - sondern diesen TB zum Beamten einfach ernennen (Wenn hier noch Beamten-Lehrgänge erforderlich macht, kann der DH immer noch diese verordnen, wichtig ist nur den TB im öD zu behalten.)