amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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AR76

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 05:47Wenn es wirklich so ist, wie man es bisher annimmt, nämlich das der Familienzuschlag Stufe 1 wegfällt und dies nur mit 1,68% kompensiert wird, dann wäre das an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Faktisch wäre das eine Besoldungskürzung für Verheiratete, die man pressetechnisch noch als Erhöhung verkauft. Man suggeriert eine Erhöhung, kürzt aber für eine große Gruppe. Ich kann jedem nur raten, für jedes Jahr 500€ für die Klagekriegskasse beiseite zu legen...Nebeneffekt: ich gehe davon aus, dass NRW bald das Besoldungsschlusslicht in D wird....

Es reicht ja nach der Rechtssprechung einmal zu klagen, nicht jedes Jahr aufs Neue - wie beim Widerspruch.

Die Frage ist - was ist mit Bescheidung der Vorjahre - sollte es ein Bescheid für alle Widersprüche sein - wie bei Altersdiskriminierung, dann reicht ja eine Klage. Bekommt man jeweils einen Bescheid pro Vorjahr, müsste man zig Klagen einreichen?

Floki

Ich bin wirklich gespannt auf die später einsehbaren Berechnungen bzw. Tabellen, aber das Spiel der Widersprüche und Klagen geht weiter, und das in Zeiten, wo es umso wichtiger ist, die amtsangemessene Alimentation von Staatsdienern (und ihren Pflichten) sicherzustellen. Wahnsinn!

Erschreckend finde ich allerdings auch, dass an dieser Lösung anscheinend Monate gearbeitet werden musste und der Entwurf auch von Sommer auf Herbst verschoben worden ist. Denn diese "Lösung" wäre auch nach einem Wochenende noch in 2025 drin gewesen. Natürlich ist völlig klar, dass man sich zurücklehnen  und sich mit Bundesländern absprechen wollte. Als dann die ersten vorgeprescht sind (NRW eins der ersten Länder,uff, solche wahrheitswidrigen Aussagen müssen doch körperlich wehtun beim verfassen), war man nicht umsonst erschrocken. Wieviel Zeit investiert wurde, nur umzu schauen, wie man bestmöglich sparen kann, und nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung vernünftig umzusetzen...sprachlos! (aber nicht überrascht).

blub1984w

Wenn die das wirklich so durchbekommen, hab ich die nächste Zeit, die nächsten Jahre auf Deutsch gesagt "reingeschissen". Sorry für die Wortwahl, aber ich bin gerade echt angefressen.

Ich bekomme derzeit Familienzuschläge 1 + 2 Mietenstufe 3. Klar, bekomme ich die Ausgleichszahlungen und hab am Ende nicht weniger netto, aber auch eben nicht mehr netto. Und das ist der Knackpunkt.

Eigentlich warte ich noch dieses Jahr auf meine Beförderung in A7, Werd ich wegen der Abschmelzung nichts von haben. Genausowenig von der übertragenen Tariferhöhung am 1.3.2027 und meinen eigentlichen Stufenaufstieg auch am 1.3.2027. Für mich also defacto eine Besoldungskürzung.

Ich habe noch die Stille Hoffnung, dass das Gesetz so nicht beschlossen wird. Aber die Stille Hoffnung ist mehr als klein.

Tja, also wohl die nächste Beamtin, die ggf. Klage einreichen muss. Ist das ein Trauerspiel.

Schmiss

Ich habe ja die Hoffnung, dass die beiden Sätze der Pressemitteilung

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

nur durch Zufall im selben Absatz stehen und eigentlich aber nebeneinander und losgelöst voneinander stehen. Es kommt also erst zu einer Stärkung der Grundgehälter und dann noch zu einer Erhöhung von 1,68%. Und dass die Pressemitteilung nur das ist, was sie ist: eine Darstellung für die Presse, damit die nicht sofort draufhaut. Denn sind wir mal ehrlich: auch uns wurde schon die halbe Wahrheit für eine ganze verkauft.

Aber wie schon der Lateiner sagt: Spes saepe fallit.

guzmaro

Zitat von: Schmiss in Heute um 07:16Ich habe ja die Hoffnung, dass die beiden Sätze der Pressemitteilung

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

nur durch Zufall im selben Absatz stehen und eigentlich aber nebeneinander und losgelöst voneinander stehen. Es kommt also erst zu einer Stärkung der Grundgehälter und dann noch zu einer Erhöhung von 1,68%. Und dass die Pressemitteilung nur das ist, was sie ist: eine Darstellung für die Presse, damit die nicht sofort draufhaut. Denn sind wir mal ehrlich: auch uns wurde schon die halbe Wahrheit für eine ganze verkauft.

Aber wie schon der Lateiner sagt: Spes saepe fallit.

Wenn dem So wäre und ALLE auch die Singles erstmals den Familienzuschlag bekommen würden und dannach ALLE 1,68% drauf bekommen und im März 2027 wir die 2% trotzdem bekommen dann wären es bei mir 2027% eine Erhöhung von 7,88%.

Das wäre dann echt gut. Aber als verheirateter Beamter natürlich nicht gut.

Mal abwarten.

Aber irgendwie in einen Satz Familienzuschlag 1,68% macht echt kein Sinn.

blub1984w

Zitat von: Schmiss in Heute um 07:16Ich habe ja die Hoffnung, dass die beiden Sätze der Pressemitteilung

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

nur durch Zufall im selben Absatz stehen und eigentlich aber nebeneinander und losgelöst voneinander stehen. Es kommt also erst zu einer Stärkung der Grundgehälter und dann noch zu einer Erhöhung von 1,68%.

Die Hoffnung ist bei mir auch noch so gaaaaanz klein, dass es ein Kommunikationsfehler ist. Aber ich hab irgendwo gelesen, dass der Gesetzesvorschlag teils sehr negativ bei den Fraktionen aufgenommen wurde und daher gehe ich davon aus, dass es tatsächlich so ist, wie es in der Mitteilung steht.

Für mich wäre es ne Kürzung um knapp 100 Euro beim Familienzuschlag Stufe 1, den ich dann als Ausgleichszahlung bekommen müsste.

guzmaro

Niedersachsen überführt ja auch den Verheirateten Zuschlag ins Grundgehalt für alle.
Also NRW kann ja nicht schreiben sie überführen ihn ins Grundgehalt und geben dann aber nur 1,68%?
Das macht doch null Sinn.
Dann können Sie auch schreiben Sie streichen den Familienzuschlag komplett weg.

und ein Neuer Absatz Es gibt eine Erhöhung von 1,68%.

Schneewitchen

Ich war ja schon vor Wochen eher pessimistisch eingestellt und habe die Auffassung vertreten, dass wir ein Erhöhung in einer möglichen Bandbreite zwischen 2-4% erwarten dürfen.

Die Realität ist viel heftiger als ich mir das in meinem Pessimismus habe vorstellen können.

Was uns hier vorgelegt wird ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Sollte es tatsächlich so zu verstehen sein, dass der FamZ Stufe 1 ab 2027 ersatzlos gestrichen wird und wir alle dafür 1,68% mehr Grundbesoldung erhalten, dann wäre das an der Stelle für viele Kollegen eine Besoldungskürzung die durch Unzucht mit Worten zu einer Besoldungserhöhung verklärt wird.

Durch die Abschmelzung der Familienzuschläge bei den Beamten mit Kindern hat sich unser geliebter DH auch in Bezug auf die kommenden Besoldungserhöhungen einen schlanken Fuß gemacht. Durch die Verrechnungen wird ein großer Teil der Haushaltsmehrbelastungen kompensiert.

Man muss jetzt mal den Gesetzesentwurf abwarten, welche Details hier noch herauszulesen sein werden. Aus der Pressemitteilung lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass sich der FM im Detail mit dem Beschluss des BVerfG beschäftigt hat.

Hier entsteht ohne Zweifel der Eindruck einer Ergebnisoptimierung zu Lasten der Beamten und unter Missachtung der Vorgaben des BVerfG.

Mir diesem Machwerk dürfte NRW im Besoldungsranking ordentlich nach unten durchgereicht werden.

Die Aussicht, dass Klagen gegen dieses Machwerk dann erst in Jahren verhandelt werden, macht die Lage noch schlimmer. Wir müssen das so zunächst hinnehmen und haben schön weiter unsere 100% + X zu geben.

Wenn ich mir den letzten Entwurf des Bundes ansehe (vorbehaltlich evtl. Änderungen, die jetzt noch vorgenommen werden) würde ich, gemessen daran, im gleichen Amt als Beamter des Landes NRW über 800 € weniger im Monat erhalten.

Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht es jetzt ziemlich unschön aus.

Aber, wir hätten vorgewarnt sein können, hat der FM doch schon recht frühzeitig durchblicken lassen, dass NRW ja schon seit Jahren verfassungskonform besoldet, hat er doch in den letzten Jahren die Tariferhöhungen immer zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen.

Nun, wie auch immer, der Entwurf des Gesetzes wird ja auch bald zur Verfügung stehen. Spätestens dann sehen wir insgesamt klarer.

Ich denke mal, dass es auch für mich jetzt Zeit ist, mich für diese Art der Wertschätzung durch eine Klage zu bedanken.

In Bezug auf die anstehenden Wahlen in NRW kann ich hier für mich und mein unmittelbares Umfeld, soweit es wahlberechtigt ist, schon einmal feststellen, dass die CDU insgesamt 5 potenzielle Wähler verloren hat.

Da der FM und der MP mit dieser "Nummer" m.E. grundlegenden und nachhaltig darlegen, dass die berühmte Wertschätzung für sie nur Worthülsen sind und verfassungsrechtliche Normen nach Belieben ausgelegt werden können, habe ich mich somit langfristig von der CDU als wählbare Partei verabschiedet.

blub1984w

Ach Schneewittchen, du bist noch da. Deine Beiträge mag ich 😁

Ja, ich bin auch total angefressen. Hab nichts erwartet und noch weniger bekommen. Unfassbar das Ganze.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 07:39Ich war ja schon vor Wochen eher pessimistisch eingestellt und habe die Auffassung vertreten, dass wir ein Erhöhung in einer möglichen Bandbreite zwischen 2-4% erwarten dürfen.

Die Realität ist viel heftiger als ich mir das in meinem Pessimismus habe vorstellen können.

Was uns hier vorgelegt wird ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Sollte es tatsächlich so zu verstehen sein, dass der FamZ Stufe 1 ab 2027 ersatzlos gestrichen wird und wir alle dafür 1,68% mehr Grundbesoldung erhalten, dann wäre das an der Stelle für viele Kollegen eine Besoldungskürzung die durch Unzucht mit Worten zu einer Besoldungserhöhung verklärt wird.

Durch die Abschmelzung der Familienzuschläge bei den Beamten mit Kindern hat sich unser geliebter DH auch in Bezug auf die kommenden Besoldungserhöhungen einen schlanken Fuß gemacht. Durch die Verrechnungen wird ein großer Teil der Haushaltsmehrbelastungen kompensiert.

Man muss jetzt mal den Gesetzesentwurf abwarten, welche Details hier noch herauszulesen sein werden. Aus der Pressemitteilung lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass sich der FM im Detail mit dem Beschluss des BVerfG beschäftigt hat.

Hier entsteht ohne Zweifel der Eindruck einer Ergebnisoptimierung zu Lasten der Beamten und unter Missachtung der Vorgaben des BVerfG.

Mir diesem Machwerk dürfte NRW im Besoldungsranking ordentlich nach unten durchgereicht werden.

Die Aussicht, dass Klagen gegen dieses Machwerk dann erst in Jahren verhandelt werden, macht die Lage noch schlimmer. Wir müssen das so zunächst hinnehmen und haben schön weiter unsere 100% + X zu geben.

Wenn ich mir den letzten Entwurf des Bundes ansehe (vorbehaltlich evtl. Änderungen, die jetzt noch vorgenommen werden) würde ich, gemessen daran, im gleichen Amt als Beamter des Landes NRW über 800 € weniger im Monat erhalten.

Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht es jetzt ziemlich unschön aus.

Aber, wir hätten vorgewarnt sein können, hat der FM doch schon recht frühzeitig durchblicken lassen, dass NRW ja schon seit Jahren verfassungskonform besoldet, hat er doch in den letzten Jahren die Tariferhöhungen immer zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen.

Nun, wie auch immer, der Entwurf des Gesetzes wird ja auch bald zur Verfügung stehen. Spätestens dann sehen wir insgesamt klarer.

Ich denke mal, dass es auch für mich jetzt Zeit ist, mich für diese Art der Wertschätzung durch eine Klage zu bedanken.

In Bezug auf die anstehenden Wahlen in NRW kann ich hier für mich und mein unmittelbares Umfeld, soweit es wahlberechtigt ist, schon einmal feststellen, dass die CDU insgesamt 5 potenzielle Wähler verloren hat.

Da der FM und der MP mit dieser "Nummer" m.E. grundlegenden und nachhaltig darlegen, dass die berühmte Wertschätzung für sie nur Worthülsen sind und verfassungsrechtliche Normen nach Belieben ausgelegt werden können, habe ich mich somit langfristig von der CDU als wählbare Partei verabschiedet.

Schön wieder von Dir zu lesen, Schneewitchen. Ich glaube, Du sprichst hier vielen "Zwergen" aus der Seele.

Schneewitchen

Zitat von: guzmaro in Heute um 07:31Niedersachsen überführt ja auch den Verheirateten Zuschlag ins Grundgehalt für alle.
Also NRW kann ja nicht schreiben sie überführen ihn ins Grundgehalt und geben dann aber nur 1,68%?
Das macht doch null Sinn.
Dann können Sie auch schreiben Sie streichen den Familienzuschlag komplett weg.

und ein Neuer Absatz Es gibt eine Erhöhung von 1,68%.


Natürlich macht das ggf. Sinn aus der Sicht des Landes. Man schaut sich an, welche Summer derzeit für die Zahlung des FamZ Stufe 1 p.a. gezahlt wird. Dann streicht man diesen FamZ Stufe 1 ab 2027. Dieses Budget, welches sich vorher nur auf die verheirateten Beamten verteilt hat, wird dann jetzt auf alle Beamten verteilt. Das ergibt dann pro Kopf vielleicht eben nur noch die 1,68%. Hieraus würde sich dann erklären, weshalb ich (und viele anderen) bei dem Modell dann unter dem Strich weniger Sold erhalten würde, während die Ledigen 1,68% mehr Sold bekämen.

Das perfide bei dem Modell wäre dann, dass der FM in der Kommunikation sehr wohl mit verschraubten Worten darstellen könnte, dass die Beamten in der großen Summe natürlich nicht weniger bekommen. Der DH würde an der Stelle tatsächlich auch keinen Cent sparen. Dadurch das er aber das bisherige Aufkommen des FamZ Stufe 1 ab 2027 auf mehr Köpfe verteilt,  erhalten dann eben einige Betroffene weniger. Wenn er diese Differenz dann über eine Ausgleichzulage wieder auffüllt, dann hat er bei der nächsten Besoldungserhöhung am 01.03.2027 gewonnen, denn hier würde dann dieser Differenzbetrag mit der Besoldungserhöhung verrechnet.

Wenn ich mit dieser Annahme recht haben sollte, dann wird auch zu vermuten sein, dass die Wortwahl der Pressemitteilung nicht zufällig so gestaltet ist. Natürlich könnte man schreiben, dass der FamZ Stufe 1 ersatzlos gestrichen wird und alle Beamten eine lineare Erhöhung von 1,68% erhalten. Eine derartige Formulierung wäre aber zu klar und würde unzweifelhaft die Schweinerei offenlegen, die sich der FM an der Stelle eben hat einfallen lassen.


Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 07:51Schön wieder von Dir zu lesen, Schneewitchen. Ich glaube, Du sprichst hier vielen "Zwergen" aus der Seele.

Danke Dir für die nette Begrüßung. Eigentlich wollte ich mich ja zurückgezogen haben. Ich hatte mich auch schon aus dem Forum abgemeldet.

Dieses Ergebnis hat bei mir aber ein Umdenken ausgelöst. Und da bin ich wieder.

Ja, ich hoffe doch sehr, dass ich hier in Worte gefasst habe, was derzeit viele Kollegen auch denken.

Wir hatten uns die letzten Wochen hier ja über die verschiedensten Varianten ausgetauscht die möglicherweise zu erwarten gewesen wären.

Selbst als notorischer Pessimist hätte ich mir aber eine solche Lösung, wie sie jetzt kommuniziert wurde, nicht wirklich träumen lassen.

Was mir jetzt an der Pressemitteilung nur noch gefehlt hat, ist der Hinweis darauf, dass diese Reform Ausdruck der Wertschätzung des Landes gegenüber seinen Beamten Ausdruck verleiht. So perfide wollte unser Kuchenfreund dann wohl doch nicht auftreten.

Ansonsten macht es nur noch sprachlos.........

HootyMcOwlface

Wird Zeit dem Witzel von der FDP mal zu schreiben, der war in den Ausschussitzungen immer mit guten Fragen dabei. Presse wie die RP eventuell auch mal drauf hinweisen was hier gerade passiert wenn sich das bewahrheitet und alle mit Familienzuschlag unterm Strich langfristig ne Kürzung bekommen. Man muss alles tun, damit sich unser FM so oft wie möglich öffentlich rechtfertigen muss für diese Mogelpackung wenn das so kommt wie sich das liest!

guzmaro

Vielleicht meinen Sie auch nicht Steigung 1,68% sondern 168 EURO ?
Weil 168 EURO wären quasi exakt der Familienzuschlag.
Auf jeden fall ein Schreibfehler mal gucken was für einer.
168€ Steigung vom Grundgehalt für Singles wäre ja ok. für alle die den Zuschlag aktuell bekommen eine Nullrunde.

Rentenonkel

Zitat von: PierreKe in Gestern um 20:23" Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle gewährleistet ist."

Ich möchte das gern einmal zusammenfassen. Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden.
1. Der Verheiratetenzuschlag wird ins Grundgehalt übernommen. (Tatsächlich nur gut für Unverheiratete. Bereits Verheiratete gehen leer aus.) Aus irgendeinem Grund soll das ein 1,68% plus für diese Gruppe bedeuten.
2. Familienzuschläge für das erste Kind bleibt im Grunde unverändert.
3. Mietenstufen für weitere Kinder werden abgeschafft, weil durch das neue Urteil die Grundlage weggefallen ist. Bei jeder Konstellation wird lediglich geschaut, ob die Untergrenze überschritten ist.

Die Mietenstufe macht den Großteil der Zuschläge für K2 und folgende aus, fällt diese weg, gibt es pro Kind "nur noch" rund 200€ pro Kind?

Etwas vergessen?

Ja

4. Diejenigen, die bereits Familienzuschläge erhalten, sollen einen Ausgleich zu der bisherigen Alimentation erhalten, bis durch Erhöhungen der tatsächlich zustehende neue Betrag dem durch Besitzstand gewahrten entspricht. Erst ab da erhält der Beamte wieder eine Erhöhung der Bezüge.
5. Die Beamtenfamilien, in denen der Ehepartner das gewünschte oder erwartete Partnereinkommen nicht erzielt, dürfen einen Antrag auf einen "alimentativen Ergänzungszuschlag" (oder wie auch immer der heißen wird) stellen, so dass sie auf die 80 % MÄE kommen.
 

Unklar ist mir bisher, ob die Besitzstandszuschläge nur durch Besoldungsanpassungen abgeschmolzen werden oder aber auch durch Erhöhung der Altersstufe oder durch eine Beförderung.

Unklar ist mir auch, ob Familienzuschläge ohne Ausgleich immer auf das neue Modell umgestellt werden, sobald sich die Anzahl der Familienmitglieder ändert. Das kann, so wie sich das auf den ersten Blick liest, bei Familien einige hundert Euro ausmachen.

Ich habe auch noch nichts konkretes gelesen, wie genau die Familienzuschläge für kinderreiche Beamte (also ab K3) geändert werden sollen. Die 200 EUR mögen für K1 und K2 ja noch richtig sein, so man denn statt 1,68 % tatsächlich 16,8 % anheben würde. Ab K3 nur 200 EUR wäre aber ein eklatanter Verstoß gegen das Urteil des BVerfG, dass NRW vor ein paar Jahren zu den kinderreichen Beamten kassiert hat. Da bin ich gespannt, wie das tatsächlich am Ende im Gesetz stehen wird.