amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Primuspilus

Was ist mit den Widersprüchen der verg. Jahre, die ruhend gestellt wurden? Darüber gibt es keinerlei Infos vom FM?

Und ja, die CDU hat nächstes Jahr mit mir noch einen Wähler weniger.

- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Welche MS wird hier als Maßstab gewählt?

Eher die II oder die III, I wird wohl profitieren und VI eher einbüßen, so viel steht fest.

nero

Wenn ich die Tabelle mit den Zuschlägen richtig im Kopf hab, gibt es ab MS IV zukünftig einen Zuschuss, der abgeschmolzen wird. Heißt im Umkehrschluss: bis einschließlich III profitiert.
Hab jetzt aber nicht nochmal ins Dokument geschaut.

Sanou

Ein Beamte verheiratet 1 Kind beim Bund verdient auf der A11 in der ersten Erfahrungstufe ab 2027 5265€ Brutto
Ein Beamte verheiratet 1 Kind in NRW verdient auf der A11 in der ersten Erfahrungstufe ab 2027 4600€ Brutto

Keitakjo91

Hallo alle,

kann mir jemand sagen, was sich nun bei mir ändert?
A5/5 (ab 01.01.27 A5/6) unverheiratet, 3 Kinder, Mietstufe 3.

Das mit dem entfallenden FamZ1 und den 1,68% hab ich durchblickt, das mit den Kinderzuschlägen und den Ausgleichszulagen noch nicht.

Beste Grüße

Rallyementation

"Dies führt dazu, dass bei dem Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Tariflohnentwicklung im Rahmen der Aufstellung der Indices eine einheitliche Betrachtung der Entwicklung ab dem Jahr 1996 nicht sachgerecht ist. Um Verzerrungen aufgrund dieser strukturellen Anpassung auf Tarifseite zu vermeiden, wird das Jahr 2007 als Basisjahr für den Vergleich herangezogen." S.10

Zugunsten vom wem?

SAS

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:40Meinst du die Reginalisierung oder sie Entreginalisierung?

Aus meiner Sicht, war dies aber schon lange ein Grundproblem im Forum: Die Erwartungshaltung. Es muss doch rational jedem klar gewesen sein, dass nicht alle erhebliche Erhöhungen bekommen können. Und Ja, ich halte es sich für unklug, dass Leistung weniger zählt als Nachwuchs in die Welt zu setzen.
Ich meinte den Wegfall der Regionalisierung.

Ich glaube nicht das es eine Einzelmeinung ist das sich Beförderungen mehr lohnen sollten als Kinder kriegen. Den Misstand den einige beklagten war das es Foristen gab das Beamte durch Kinder im Geld schwimmen.

Es war glaub ich Konsens das alle einen Abbau der hohen Kinderzuschläge zugunsten des Grundgehaltes befürworten. Auf die Idee das Aufkommensneutral zu gestalten, wie der FM das jetzt vorschlägt, ist tatsächlich nicht mal der größte Pessimist gekommen.

PierreKe

Drei Fragen:
Also bedeutet das für Beamte/innen, die keine Ausgleichszulage erhalten, dass sie die 2% im März 2027 normal mitnehmen?
Die 1% im Januar 2028 stehen also nicht mehr fest?
Die Tabelle für ab März 2027 stimmt nicht mehr oder? Weil diese ja von der Tabelle April 2026 ausgegangen war, jetzt aber von der Tabelle Januar 2027 neu gerechnet werden muss oder?

Dualer2018

Zitat von: Sanou in Heute um 15:52Ein Beamte verheiratet 1 Kind beim Bund verdient auf der A11 in der ersten Erfahrungstufe ab 2027 5265€ Brutto
Ein Beamte verheiratet 1 Kind in NRW verdient auf der A11 in der ersten Erfahrungstufe ab 2027 4600€ Brutto


Deine Berechnung für den Bund beruht aber auf dem Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes von April 2026, welches innerhalb weniger Tage wieder "zurückgezogen" wurde.

Deswegen steht auf der Besoldungsseite (Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/) auch ganz dick: "Hinweis 10.06.: diese Tabelle wird wahrscheinlich in dieser Form nicht umgesetzt werden."

Schneewitchen

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19Eine detaillierte Deklination aller erdenklichen Konstellationen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zielführend, zumal in Kürze mit entsprechenden Berechnungstools zu rechnen ist. Zudem bleiben etwaige Anpassungen im weiteren Verfahrensverlauf vorbehalten.

In den Grundzügen sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:
- Entfall des Familienzuschlags (Stufe 1): Die Stufe 1 entfällt künftig ausnahmslos; im Gegenzug erfolgt eine allgemeine Anhebung um 1,68 %.
- Stand der Tarifergebnisse: Die bereits vereinbarten Tarifabschlüsse bleiben unberührt.
- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Für Beamtinnen und Beamte in Metropolregionen mag dies nachteilig wirken, in der Gesamtschau erweist sich dieser Punkt jedoch als sachgerecht, ausgewogen und keineswegs offensichtlich verfassungswidrig. Die bisherige Systematik wies einem Kind in Düsseldorf fälschlicherweise einen höheren monetären Wert zu als einem Kind in Bad Berleburg.

Ein zentrales Anliegen muss zudem die Deregulierung und Deregionalisierung sein. Das Instrument der Regionalisierung diente primär der Fiskalkonsolidierung. Wenngleich dies kurzfristig zum gewünschten Einspareffekt führte, ging es mit einer beträchtlichen Komplexitätssteigerung bei den Bezügemitteilungen und Berechnungsverfahren einher.

Es ist daher zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber künftig verstärkt Entbürokratisierung betreibt und die Besoldungsstrukturen transparenter gestaltet. Im privaten Umfeld herrscht weitgehend Unverständnis darüber, wie sich die individuelle Besoldung im Einzelnen zusammensetzt.

Ist aber nur meine Ansicht, kann man auch anders sehen.

Es steht zu vermuten, dass diese Einschätzung auf dem Hintergrund einer persönlichen Besoldung verfasst wurde, die es dem Autor erlaubt, diese Reform eher von einem neutralen Standpunkt aus zu betrachten, da die wirtschaftlichen Konsequenzen eben kaum spürbar sein werden.

Mir erscheint es aber durchaus nachvollziehbar, dass hier jetzt Kollegen zu ergründen suchen, welche persönlichen Konsequenzen aus dem vorgelegten Entwurf erwachsen. Und es mag im Einzelfall vielleicht von einem so hohen Interesse geprägt sein, dass man auf irgendwelche Tools nicht warten will.

Es mag sein, dass bei dieser Reform der Besitzstand gewahrt bleibt, der dann aber ab 2028 im Zeitablauf abgeschmolzen wird.

Es mag aber auch sein, dass hier viele Kollegen jetzt nicht deshalb erleichtert und dankbar aufatmen, weil der soziale und gnädige Dienstherr eine notwendige Reform mit der Sicherung des status quo für jeden Betroffenen verbunden hat.

Es mag sein, dass sich viele Kollegen, im Kontext dessen was sich bislang in anderen Bundesländern abzeichnet und auch aus dem letzten Dobrindt Entwurf für den Bund ersichtlich war, hier eine Verbesserung der Besoldung versprochen haben.

Ich kann hier nicht für andere Sprechen. Ich vermute aber mal ganz stark, dass es dem verbeamteten Familienvater mit drei Kindern ziemlich egal ist, ob sein Dienstherr das Besoldungsrecht entbürokratisiert. Dem Familienvater geht es schlicht darum, wie viel Monat am Ende des Geldes noch übrig ist.

Wie schon gesagt, dass sind Denkansätze, die vermutlich nicht mehr nachvollzogen werden können, wenn man in der Besoldungstabelle so weit oben angesiedelt ist, dass es bei einer negativen Veränderung um 50.- € p.M. nicht einmal zur bewussten Kenntnisnahme der Kürzung reicht.

Die Ausgleichszulagen werden ab 2028 mit jährlich 15 % abgeschmolzen. Die Besoldung wird also um diesen Betrag gekürzt. Insbesondere für die bereits beschlossene Besoldungserhöhung per 01.01.2028 bedeutet dies, dass selbige in bestimmten Konstellationen faktisch nicht stattfindet. Für künftige Besoldungserhöhungen wird sich deren Höhe im Grunde ebenfalls um diese 15 % reduzieren.

Das sind die Ergebnisse aus diesem Entwurf, die für viele Kollegen von Belang sind. Die tatsächlichen Verbesserungen, die ich allen Betroffenen von Herzen gönne, entspringen der inneren Logik dieser Reformierung, sind also unumgänglicher Konsequenz der Restrukturierung der Besoldung. Diese entspringen nicht der inneren Überzeugung des Dienstherrn, dass die Besoldung der Landesbeamten insgesamt aufzuwerten ist. Ich erlaube mir hier jetzt mal eine Unterstellung und behaupte, dass der FM, wenn er eine argumentative Möglichkeit gefunden hätte, er auch noch diese Verbesserungen für einzelne Betroffene weggeregelt hätte.

Im Kontext dessen, was derzeit auch in den anderen Bundesländern an Ergebnissen erzielt wurde und was der Bund in diesem Jahr noch vorlegen wird, stößt dieser Entwurf des FM bei der Masse der Kollegen mit Sicherheit auf maximales Unverständnis, wie es ja hier im Forum bereits zum Ausdruck kommt.

Nochmals: Das ändert sich nicht durch schöngeistig vorgetragene Rechtfertigungsallegorien, die auch locker aus der Feder des FM persönlich stammen könnten.

Hier wurde sicherlich ein Meisterstück eines Besoldungsgesetzes vorgelegt, welches aus der Sicht der Landeshaushaltes kaum optimaler hätte gestaltet werden können. Die FM anderer Bundesländer werden sicherlich voll Respekt nach Düsseldorf blicken.

Für die Beamten des Landes, zumindest für den Teil der Beamten, die sich eben nicht in den oberen Rängen der Besoldungstabelle tummeln, hat diese Werk aber einen mehr als bitteren Beigeschmack.

Dem sollte man Rechnung tragen, wenn man hier diesen Gesetzesentwurf lobt und das Zustandekommen anhand abstrakter Überlegungen versucht zu rechtfertigen.

Uriex

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19- Entfall des Familienzuschlags (Stufe 1): Die Stufe 1 entfällt künftig ausnahmslos; im Gegenzug erfolgt eine allgemeine Anhebung um 1,68 %.

Und genau hier war die Pressemitteilung maximal beschönend (freundlich ausgedrückt), wo von einer Integration die Rede war. Richtig wäre "Abschaffung" oder Teilintegration gewesen... Faktisch bedeutet dies die nächsten Jahre, dass die Besoldung aller verheirateten Beamtinnen und Beamten im Optimalfall "weniger mehr" steigt und man in Summe nicht voll von den Besoldungserhöhungen profitiert.

Grade in den niedrigen Besoldungsgruppen, bei denen der FZ bis zu 5,5% des Grundgehaltes ausgemacht hat ist das natürlich bitter.

Und ich hab oben bereits geschrieben: Selbst wenn dies alles verfassungsgemäß sein sollte, ist es aus meiner Sicht moralisch verwerflich grade in den jetzigen Zeiten durch die Hintertür Spareffekte erzielen zu wollen und die Besoldungserhöhungen nicht 1:1 durchschlagen zu lassen.

nero

Meiner Meinung nach darf und muss man an dem Entwurf das Partnereinkommen kritisieren. Hier werden wir wohl auf Karlsruhe warten müssen. Wenn es wegfällt, sind wir in Bereiche von Brandenburg.
Zweiter Punkt, sind die immer noch zu hohen Familienzuschläge. Auch hier wird Karslruhe irgendwann ein Urteil sprechen. Nicht schön, aber erwartbar.
Unverschämt ist im Grunde, dass der Gesetzgeber sich nicht mal die Mühe macht so zu tun, als wenn er Dankbarkeit zeigt. Es wird sich jetzt an der Armutsschwelle aufgehangen. Bedeutet im Umkehrschluss, der DH schaut nur, dass seine niedrigsten Beamten lediglich nicht in die Armut rutschen. Mehr bitte aber auch nicht.

vorturner

Hier mal eine Berechnung Für A12, Mietenstufe 6, verheiratet 2 Kinder - beeindruckend!

Von März 2027 auf Januar 2028: Verlust durch Abschmelzung −62,61 €
aber gleichzeitig: 1 % mehr auf die regulären Bestandteile
Grundgehalt: ca. +52,89 €
Familienzuschlag: +10,54 €
Strukturzulage: +1,20 €

Zusammen: +64,63 €

Damit wird die Abschmelzung der Ausgleichszulage praktisch vollständig kompensiert.

Netto-Effekt auf das Brutto: +64,63 − 62,61 = +2,02 €

Deshalb steigt dein Monatsbrutto von ca. 6.885,91 € → 6.887,93 €

also noch einmal um ungefähr 2 €.

Libor

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19Eine detaillierte Deklination aller erdenklichen Konstellationen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zielführend, zumal in Kürze mit entsprechenden Berechnungstools zu rechnen ist. Zudem bleiben etwaige Anpassungen im weiteren Verfahrensverlauf vorbehalten.

Ich finde das Gegenteil ist richtig: Es ist doch durchaus zielführend, wenn man hier mit den konkret vorgeschlagenen Werten argumentiert und nicht - wie hier in den vergangenen Monaten üblich - mit reinen Mutmaßungen und Gefühlen. Gerade weil wir uns noch im Stadium des Entwurfs befinden und der - theoretisch - noch beeinflussbar ist, sollte man doch genau jetzt den Entwurf konkret diskutieren.

Dafür braucht man auch kein Berechnungstool. Die relevanten Werte (Grundgehalt alt/neu, Familienzuschlag alt/neu, Ausgleichszahlung) stehen doch in den Anhängen zum Gesetz und Gesetzentwurf in absoluten Beträgen drin. Das ist eine relativ simple Rechnung. Wer das nicht mit Stift und Papier machen will, nimmt eine KI seiner Wahl.

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19(...) Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.
Für Beamtinnen und Beamte in Metropolregionen mag dies nachteilig wirken, in der Gesamtschau erweist sich dieser Punkt jedoch als sachgerecht, ausgewogen und keineswegs offensichtlich verfassungswidrig. Die bisherige Systematik wies einem Kind in Düsseldorf fälschlicherweise einen höheren monetären Wert zu als einem Kind in Bad Berleburg.

Es entstehen sehr wohl finanzielle Einbußen. Nur nicht sofort, sondern über ein paar Jahre gestreckt.

Man kann sicherlich bezweifeln, ob die bisherige Regelung in dieser Form sachgerecht war. Man hat bislang allerdings auch bisher nicht Kindern einen unterschiedlichen "monetären Wert" zugesprochen. Man hat den Bedarf abgestuft typisiert angenommen, angelehnt an die regionalen Wohnkosten. So wie vom BVerfG 2020 angedeutet. Es gibt verschiedenste Bereiche staatlicher Leistungen, an denen die Leistungshöhe beispielsweise regional differenziert ausfällt, ohne dass man hier sinnvollerweise argumentieren würde, dass hier Kindern oder den betroffenen Menschen allgemein unterschiedlicher "monetärer Wert" zugesprochen würde. Dass die Wohnkosten für eine Familie in Düsseldorf typischerweise (deutlich) höher sind als in Bad Berleburg, wird ja wohl kaum jemand in Zweifel ziehen. Zukünftig wird das bei den Kinderzuschlägen dann wieder außer Betracht gelassen.

RenéD8

Hallo,

kann mir einer den Gesetzentwurf senden, oder den Link einstellen? Aktuell kann ich keine Entwurf finden als PDF.

Danke!

Schnarchnase81

Zitat von: Primuspilus in Heute um 15:44Was ist mit den Widersprüchen der verg. Jahre, die ruhend gestellt wurden? Darüber gibt es keinerlei Infos vom FM?

Und ja, die CDU hat nächstes Jahr mit mir noch einen Wähler weniger.

- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Welche MS wird hier als Maßstab gewählt?

Eher die II oder die III, I wird wohl profitieren und VI eher einbüßen, so viel steht fest.

Das lustige ist, dass man sich sich selbst widerspricht. Es entstehen keine Einbußen, aber dann wird abgeschmolzen und es entstehen doch Einbußen!