amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Robertbob

#300
Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:02Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.
Na klappt doch, jetzt sind wir schon beim "sie". Noch förmlicher möchte es bitte aber nicht. Die Ansprache in der 3. Person wären mir dann doch zuviel des " Guten  ".

Dualer2018

Zitat von: Primuspilus in Heute um 17:56Ich habe mich auch mal in die Thematik eingelesen, danke für den Link vom
Entwurf:


Grundgehalt, A10/6;MS3: 4181,64€
zwei Kinder (Stufe 3):  1024, 87€
Grundgehalt mit FamZuschl ohne übrigen
Zulagen:                5206,51€ Brutto

Gemäß dem Entwurf S.98 bekomme ich
keinen Ausgleich

Ab 2027:

Grundgehalt, A10/6:    4251,89€
zwei Kinder (Stufe 2):  1.033,00€(S.90)
Grundgehalt 01.01.27:  5284,89€ Brutto

Da kein Ausgleich, auch keine 15%
Abzug p.a. ab 28.
Müsste so richtig sein?


Korrekt

WernerWillsWissen

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:02Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.

Hallo Marcus

blub1984w

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 18:11Hallo Marcus

Einige wurden hier schon so genannt, aber ich glaube, wir haben ihn jetzt wirklich gefunden 😜

Kuro

Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

NeuerNutzer23

Leute, wie seid ihr denn drauf hier? Schafft ihr es nicht, sachlich zu bleiben? Ich bin auch enttäuscht vom Gesetzentwurf, aber ich sehe bisher keine groben Verstöße (oder überhaupt Verstöße) gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Bezug auf die aA.

Es ist eigentlich recht einfach, wir haben zwei Primärquellen:

Die Frage ist: Welche Textstelle aus Quelle B widerspricht einer Textstelle in Quelle A? Hat da jemand schon was gefunden? Bauchgefühl, Enttäuschungen und nicht gezollte Wertschätzung werden uns vor Gericht nicht weiterhelfen, da wird es nur auf Gesetzestexte und Urteilstexte ankommen.

Was das fiktive Partnereinkommen angeht: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das fiktive Partnereinkommen verfassungskonform ist, aber das Bundesverfassungsgericht hat darüber noch nicht geurteilt. Ein Widerspruch lohnt sich hier für Betroffene auf jeden Fall.

Schneewitchen

Zitat von: blub1984w in Heute um 18:16Einige wurden hier schon so genannt, aber ich glaube, wir haben ihn jetzt wirklich gefunden 😜

Ich habe da so ein Bild vor Augen, wie er mit einem großen Stück Sahnetorte vor dem Computer sitzt und hier postet.....! Aber ich schweife wieder ab.....

NeuerNutzer23

Zitat von: Kuro in Heute um 18:18Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

So habe ich es leider auch verstanden. Faktisch ist der Gesetzentwurf in einigen Teilen eine Besoldungskürzung. Alt-Beamte genießen Vertrauensschutz, der sie vor Kürzungen bewahrt. Das gilt dann aber nicht für neue Beamte.
Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:28Ich habe da so ein Bild vor Augen, wie er mit einem großen Stück Sahnetorte vor dem Computer sitzt und hier postet.....! Aber ich schweife wieder ab.....

Danke Schneewittchen. Hast du auch inhaltlich etwas beizutragen? Dieses Forum heißt "amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen" und ich versuche mich hier an einer inhaltlichen Diskussion.

Schneewitchen

Zitat von: Kuro in Heute um 18:18Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

Jepp! So ist es! Das ist bei einer Systemumstellung bei gleichzeitigem Bestands- oder Vertrauensschutz für Altfälle halt so. Im Zeitablauf gleicht sich das dann eben an, dauert aber. Wie will man sonst so eine Systemänderung implementiert bekommen?

Schneewitchen

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:31So habe ich es leider auch verstanden. Faktisch ist der Gesetzentwurf in einigen Teilen eine Besoldungskürzung. Alt-Beamte genießen Vertrauensschutz, der sie vor Kürzungen bewahrt. Das gilt dann aber nicht für neue Beamte.
Danke Schneewittchen. Hast du auch inhaltlich etwas beizutragen? Dieses Forum heißt "amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen" und ich versuche mich hier an einer inhaltlichen Diskussion.

Ich denke mal, dass ich hier auf den letzten Seiten durchaus hinreichend  inhaltlich zum Thema beigetragen habe. Deine Anregung nehme ich aber gerne auf und mache sie zum Gegenstand interner Qualitätskontrollen.

Kuro

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:31Jepp! So ist es! Das ist bei einer Systemumstellung bei gleichzeitigem Bestands- oder Vertrauensschutz für Altfälle halt so. Im Zeitablauf gleicht sich das dann eben an, dauert aber. Wie will man sonst so eine Systemänderung implementiert bekommen?

In dem man den neuen Beamten ebenso für den gleichen Zeitraum die Ausgleichszahlung gibt?

AR76

Zitat von: nero in Heute um 17:41Welche Absurden Summen? 500€ mehr im Monat wie im Strukturschwachen Brandenburg? Nimm das Partenergehalt weg und wir haben die 500€ mehr. Oder dass Kinderlose gehofft haben, dass der Kinderzuschlag zu einem deutlichen Teil ins Grundgehalt fließt? So absurd sind die Summen nicht. Jenachdem wie Karlsruhe entscheidet, kommen diese Summen in ein paar Jahren auch.
Brandenburg hat auch ein Partnereinkommen eingepreist....und ich meine höher als bei uns in NRW. Und 8.000 weniger Medianeinkommen....Entweder haben die komplett falsch berechnet.....Oder hier verarscht man uns....warte ich kenne die Antwort....

Die Verbände in Brandenburg sehen übrigens immer noch keine amtsangemessene Alimentation trotz der massiven Erhöhung....komisch oder?

LehrerInNRW

Da ich nichts erwartet habe, bin ich auch nicht enttäuscht!

NeuerNutzer23

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:35Ich denke mal, dass ich hier auf den letzten Seiten durchaus hinreichend  inhaltlich zum Thema beigetragen habe. Deine Anregung nehme ich aber gerne auf und mache sie zum Gegenstand interner Qualitätskontrollen.

Hmm, seitdem der Gesetzesentwurf heute Mittag veröffentlicht wurde, habe ich noch keine konkreten(!) Hinweise bzgl. eines Widerspruchs zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesehen, auch nicht von dir.

Nochmal: Ja, der DH hat die Beamten seit Jahren bei Besoldungsrunden übervorteilt und alle sind frustriert. Wertschätzung sieht anders aus und das Ziel der aA, nämlich eine effiziente (weil motivierte und gewertschätzte) Verwaltung wird so nicht erreicht. Geschenkt.

Aber das ist nicht ausreichend vor Gericht. Leider. Vor Gericht zählen konkrete Verletzungen/Fehlauslegungen der Verfassung/Gesetze bzw. des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Und in diesem Forum, in dem es genau um dieses Thema geht, würde mich interessieren, ob wir schon konkrete, verwertbare Verletzungen des Urteils gefunden haben. Ich habe sie nicht gefunden und ich habe auch noch von keiner hier gelesen (und ich bin schon lange lesend dabei...).

Also, es wäre schön, wenn du deinen Frust nicht auf mit-diskutierende Forumsteilnehmer richten würdest, sondern konstruktiv mit diskutierst, an welcher Stellen konkret der Gesetzesentwurf nicht verfassungskonform ist.




DJ79

#314
Zitat von: BeamterNRW in Heute um 17:33Hallo,

ja, ich bin neutral. Zumindest versuche ich es. Auch ich werde in Zukunft nicht von diesem Entwurf profitieren. Trotzdem kann man Dinge auch positiv bewerten und einen Standpunkt nicht ausschließlich aus monetären Nachteilen ableiten.

Ich sagte schon, dass ich Verständnis aufbringe. Man muss ich aber auch der Realität stellen und das haben viele hier nicht gemacht. Es wurde mit absurden Summen, die einem zustehen  würden, gespielt. Da konnte man nur enttäuscht werden. Wenn ihr wüsstet, worüber man noch nachgedacht hat, dann würdet ihr mit den Ohren schlackern.

Du bestätigst es ja selbst: Eine Abschmelzung erfolgr erst ab 2028. Insofern gibt es m.E. keinen Zeitdruck jetzt sofort alles im Detail zu rechnen und kann auf einen Rechner warten.

Wie viel Prozent die unteren Besoldungsgruppen bekleiden, habe ich an anderer Stelle erwähnt. Beispielsweise bekleiden nur 0,5 % aller Beamten A5. Damit will ich nichts erklären oder rechtfertigen. Es sind lediglich Fakten. Ich habe aber bei uns beiden den Eindruck, dass wir auf verschiedenen Kanälen kommunizieren und uns in vielen Di gen missverstehen. Auch wenn ich glaube, dass wir im Kern nicht weit auseinander sind.

Die Stellungnahmen der Gewerkschaften kommen ja auch noch, dann weiß man mehr.

Ich stelle auch immer klar, dass das meine Ansicht ist. Man kann das alles anders sehen. Vielleicht sind beide Standpunkte korrekt, vielleicht auch nicht.



Der Realität stellen?
Die Realität sieht so aus, dass BB kürzlich seine Grundbesoldung im Durchschnitt etwa 12-15% angehoben hat, um dem Urteil zu entsprechen. Das erwarte ich für mich ebenfalls, da jetzt das Medianäquivalenzeinkommen maßgeblich ist, welches in NRW viel höher als in Brandenburg liegt. Unser FM hat also heftigst getrickst und uns Beamte, auf die Lebensarbeitszeit gerechnet, um möglcherweise hunderttausende Euro (mit Zinseszinseffekt) betrogen. Ich sehe es persönlich als eine völlige Missachtung der Fürsorgepflicht und werde daraus verschiedenste Konsequenzen ziehen müssen, damit ich morgens noch in den Spiegel schauen kann. Der Dienstherr kann so nicht mit seinen Landesbeamten umgehen. Das grenzt an vorsätzlichem Betrug.