amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:49Hmm, seitdem der Gesetzesentwurf heute Mittag veröffentlicht wurde, habe ich noch keine konkreten(!) Hinweise bzgl. eines Widerspruchs zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesehen, auch nicht von dir.

Nochmal: Ja, der DH hat die Beamten seit Jahren bei Besoldungsrunden übervorteilt und alle sind frustriert. Wertschätzung sieht anders aus und das Ziel der aA, nämlich eine effiziente (weil motivierte und gewertschätzte) Verwaltung wird so nicht erreicht. Geschenkt.

Aber das ist nicht ausreichend vor Gericht. Leider. Vor Gericht zählen konkrete Verletzungen/Fehlauslegungen der Verfassung/Gesetze bzw. des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Und in diesem Forum, in dem es genau um dieses Thema geht, würde mich interessieren, ob wir schon konkrete, verwertbare Verletzungen des Urteils gefunden haben. Ich habe sie nicht gefunden und ich habe auch noch von keiner hier gelesen (und ich bin schon lange lesend dabei...).

Also, es wäre schön, wenn du deinen Frust nicht auf mit-diskutierende Forumsteilnehmer richten würdest, sondern konstruktiv mit diskutierst, an welcher Stellen konkret der Gesetzesentwurf nicht verfassungskonform ist.





Für A5 wurde ein Familienzuschlag inkl. KG von fast 35% eingerechnet. Für mein Dafürhalten ist das nicht im Sinne des BVerfG. Ich verstehe, dass es für den DH kostengünstiger ist, aber das kann kein valides Argument.

Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern lässt vermuten, dass man uns - gelinde ausgedrückt - über den Leisten ziehen möchte. Es dürfte kaum vermittelbar sein, dass BL mit einem weitaus niedrigeren MEÄ eine höhere Grundbesoldung ansetzen. So groß dürfte deren Herz für Beamte auch nicht sein.

Dominic231

Jetzt wissen wir auch warum die Jahre vor 2026 erst später kommen sollen. Da die ja alle nicht verfassungswidrig sind, kann man die auch nachträglich berechnen. Kostet ja nichts. 🤣

Reisinger850

Zitat von: Kuro in Heute um 18:18Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

NRW so wild. Wäre ich in der Situation wo es zeitlich knapp wird würde ich ne Frühgeburt einleiten lassen

Schnarchnase81

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:02Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.

In einem Forum siezt man sich nicht. Bitte mal den Stock aus dem Allerwertesten nehmen! Im Übrigen sehe ich mich darin bestätigt, dass wir hier wieder unterwandert werden...liegt am besagten Stock....

Schneewitchen

Zitat von: DJ79 in Heute um 18:52Der Realität stellen?
Die Realität sieht so aus, dass BB kürzlich seine Grundbesoldung im Durchschnitt etwa 12-15% angehoben hat, um dem Urteil zu entsprechen. Das erwarte ich für mich ebenfalls, da jetzt das Medianäquivalenzeinkommen maßgeblich ist, welches in NRW viel höher als in Brandenburg liegt. Unser FM hat also heftigst getrickst und uns Beamte, auf die Lebensarbeitszeit gerechnet, um möglcherweise hunderttausende Euro (mit Zinseszinseffekt) betrogen. Ich sehe es persönlich als eine völlige Missachtung der Fürsorgepflicht und werde daraus verschiedenste Konsequenzen ziehen müssen, damit ich morgens noch in den Spiegel schauen kann. Der Dienstherr kann so nicht mit seinen Landesbeamten umgehen. Das ist vorsätzlicher Betrug.

Harte Worte, im Kern aber nachvollziehbar und verständlich.

Es ist tatsächlich nicht wirklich glaubhaft vermittelbar, dass wir in Deutschland insgesamt so unglaublich unterschiedliche Ergebnisse bei der Lösung der gleichen Problemstellung haben.

Da die Besoldungen bei den verschiedenen Dh im Zeitablauf unterschiedliche Entwicklungen genommen haben, ist im Ergebnis nachvollziehbar, dass es insofern auch bei der Wiederherstellung der aA in den Ländern und beim Bund auch Unterschiede in den Lösungsansätzen geben muss.

Wenn ich jetzt aber NRW z.B. mit Brandenburg vergleiche, dann ist festzustellen, dass ich derzeit noch in Brandenburg bei meiner Einstufung rd. 100 Euro weniger verdienen würde als in NRW.

Nach den jetzt anstehenden Erhöhungen in Brandenburg wird das aber dann im Ergebnis massiv kippen und ich würde in Brandenburg fast 600 € mehr verdienen als in NRW, obgleich das Mädianequivalenzeinkommen in NRW höher als in Brandenburg ist.

Ceteris paribus wird die Schere dann ab 2028 noch weiter aufgehen, da bei mir dann ein Teil meines bisherigen FamZ abgeschmolzen wird.

Das ist tatsächlich nicht mehr erklärbar.

Föderalismus gut und schön. Ich glaube aber nicht, dass ein so fertig auseinander driftendes Besoldungsgefüge wirklich noch in Ordnung ist.

Ich habe schon zwei Kollegen "verloren", die zu einer Bundesverwaltung gewechselt sind. Die haben jetzt schon nur durch die Versetzung, also ohne gleichzeitige Beförderung, mehr Sold als vorher.

Derartige Bewegungen werden sicher noch zunehmen....

Schneewitchen

Zitat von: Dominic231 in Heute um 19:04Jetzt wissen wir auch warum die Jahre vor 2026 erst später kommen sollen. Da die ja alle nicht verfassungswidrig sind, kann man die auch nachträglich berechnen. Kostet ja nichts. 🤣

Dieser Schlussfolgerung würde ich mich anschließen wollen. Ich gehe sogar so weit und prognostizieren, dass die Besoldung in NRW auch in der Zukunft immer verfassungskonform sein wird, ganz ohne übermässige Besoldungserhöhungen.

nero

Die Berechnung von NRW ist ja sehr detailliert in der Gesetzesänderung aufgeschlüsselt. Gibt es für Brandenburg auch so etwas, damit man die Berechnung der Mindestbesoldung mal vergleichen kann?

Schneewitchen

Zitat von: Kuro in Heute um 18:35In dem man den neuen Beamten ebenso für den gleichen Zeitraum die Ausgleichszahlung gibt?

Das wäre auch ein Ansatz. Dieser hat aber den blöden Effekt, dass das dann wieder kostet.

Aber ernsthaft:  Dann bekämen auch Neufälle einen Bestandsschutz ohne das es da in der Vergangenheit einen Anspruch gegeben hat. Das passt nicht, auch wenn es vielleicht gerecht wäre. Es wäre aber vermutlich juristisch nicht sauber.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:17Dieser Schlussfolgerung würde ich mich anschließen wollen. Ich gehe sogar so weit und prognostizieren, dass die Besoldung in NRW auch in der Zukunft immer verfassungskonform sein wird, ganz ohne übermässige Besoldungserhöhungen.

Es ist nicht einmal eine Schlussfolgerung, sondern wird im Entwurf tatsächlich so konstatiert. In den Jahren 2021-2026 war alles tutti, A5er bekommen lediglich eine Einmalzahlung.

Zu deinem oberen Beitrag würde ich noch ergänzen wollen, dass dieses ganze Chaos rund um die aA und die unterschiedliche Handhabung durch den DH dazu führen wird, dass es mittelfristig nur noch ein einziges Besoldungsgesetz für alle Beamten geben wird. Eigentlich zeigt uns das aktuelle Prozedere recht anschaulich, wie absurd die föderale Vorgehensweise in diesem Fall ist und war.

JayBrak

Zitat von: AR76 in Heute um 18:38Brandenburg hat auch ein Partnereinkommen eingepreist....und ich meine höher als bei uns in NRW. Und 8.000 weniger Medianeinkommen....Entweder haben die komplett falsch berechnet.....Oder hier verarscht man uns....warte ich kenne die Antwort....

Die Verbände in Brandenburg sehen übrigens immer noch keine amtsangemessene Alimentation trotz der massiven Erhöhung....komisch oder?

Wie kommst du auf 8000 € weniger?

Habe nun nicht lange gesucht, aber die Quelle die ich auf die Schnelle gefunden habe sagt 2300 € Brandenburg und 2150 € NRW.


Ergänzung: Bei einem A5 Beamten mit zwei Kindern in Brandenburg komme ich nach der Erhöhung auf ein Brutto von 3727€.

In NRW nach der Reform auf 4162€.

Wenn es eine Problematik in NRW im Vergleich zu Brandenburg gibt, dann im Bereich der Stauchung der Tabelle und nicht bei der Mindestalimentation.

Robertbob

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 19:23Es ist nicht einmal eine Schlussfolgerung, sondern wird im Entwurf tatsächlich so konstatiert. In den Jahren 2021-2026 war alles tutti, A5er bekommen lediglich eine Einmalzahlung.

Zu deinem oberen Beitrag würde ich noch ergänzen wollen, dass dieses ganze Chaos rund um die aA und die unterschiedliche Handhabung durch den DH dazu führen wird, dass es mittelfristig nur noch ein einziges Besoldungsgesetz für alle Beamten geben wird. Eigentlich zeigt uns das aktuelle Prozedere recht anschaulich, wie absurd die föderale Vorgehensweise in diesem Fall ist und war.
Das hatten wir schon mal und seinerzeit hat der damalige regierende Bürgermeister von Berlin (Wowereit) für die Trennung gesorgt. Ich gehe davon aus, das man in Zukunft die Beamtenbesoldung ganz aus den Tarifverhandlungen lösen wird und ein neues Besoldungssystem ins Leben ruft.

Staatsknecht

Zitat von: JayBrak in Heute um 19:46Wie kommst du auf 8000 € weniger?

Habe nun nicht lange gesucht, aber die Quelle die ich auf die Schnelle gefunden habe sagt 2300 € Brandenburg und 2150 € NRW.


Ergänzung: Bei einem A5 Beamten mit zwei Kindern in Brandenburg komme ich nach der Erhöhung auf ein Brutto von 3727€.

In NRW nach der Reform auf 4162€.

Wenn es eine Problematik in NRW im Vergleich zu Brandenburg gibt, dann im Bereich der Stauchung der Tabelle und nicht bei der Mindestalimentation.


https://de.statista.com/infografik/amp/35671/bruttojahresgehaelter-von-vollzeitbeschaeftigten-in-deutschland/

Dort ist das Medianeinkommen für NW 55,3k und für BB 49,3k ausgewiesen.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:53Das hatten wir schon mal und seinerzeit hat der damalige regierende Bürgermeister von Berlin (Wowereit) für die Trennung gesorgt. Ich gehe davon aus, das man in Zukunft die Beamtenbesoldung ganz aus den Tarifverhandlungen lösen wird und ein neues Besoldungssystem ins Leben ruft.

Ja, das ist mir bekannt und dahin wird die Reise auch wieder gehen (müssen).

M.E. müsste das gesamte Besoldungssystem reformiert werden samt einiger anderer Anpassungen im Beamtenrecht.

RainerWieKeiner

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 18:04Ich mache mal vorerst meinen letzten Beitrag und nehme mal die letzten drei Post als Grundlage.

... was ich (also den Abschied auf Zeit) außerordentlich schade finde. Mir gefällt die nüchtern-, sachliche Betrachtung gut. Auch, wenn ich deine Einschätzungen nicht immer teile.

Ganz persönlich: Als verheiratetes Beamtenpaar (A13) mit zwei Kindern und Mietstufe 1 kommen wir noch mit einem blauen Auge davon und dürfen sogar mit einem Plus rausgehen. Mit einer spürbaren Erhöhung habe ich (Berufspessimist) sowieso nicht gerechnet, in meinen wildesten Träumen vielleicht herbeigesehnt, dass auch die Familienzuschläge 2 und 3 in die Grundbesoldung ,,wechseln". Uns hätte das, weil derzeit eben nur einer von den Zuschlägen profitiert, darüber hinaus zu einem deutlichen Plus verholfen und mich auch im Hinblick auf die Pension noch ruhiger schlafen lassen. Ich kann aber auch so unsere glückliche und (in meinen Augen auch) privilegierte Lage schätzen, in Sachen Versorgung generell und ganz speziell im Alter auf deutlich festeren Füßen zu stehen, als ein großer Teil derer, für die/den wir unsere Jobs machen.

Und ja, alimentiert werden darf nicht nach Kassen- und Stimmungslage des FM. Eben aber auch nicht nach dem Meinungsbild in diesem Forum. 

Weil mir die juristische Expertise in der Tiefe fehlt, um den Entwurf hinsichtlich des Urteils zur aA treffend zu prüfen, verlasse ich mich dann auf die Einschätzung von Gerichten. Hier liegt dann auch mein größter Kritikpunkt der ganzen Besoldungsthematik ansich: Dass entsprechende Gerichtsurteile zu diesen Entscheidungen Jahre bis Jahrzehnte dauern und diese Zeit (in Teilen auch bei mir) Misstrauen wecken, falsche Hoffnungen schüren und das Verhältnis zum Dienstherren spürbar belasten. Das lese ich hier raus, das spüre ich bei mir und meinen Kolleginnen und Kollegen und das besorgt mich zunehmend.

JayBrak

Zitat von: Staatsknecht in Heute um 20:02https://de.statista.com/infografik/amp/35671/bruttojahresgehaelter-von-vollzeitbeschaeftigten-in-deutschland/

Dort ist das Medianeinkommen für NW 55,3k und für BB 49,3k ausgewiesen.

Relevant ist laut Verfassungsgericht jedoch das Netto-Medianäquivalenzeinkommen und nicht das Medianeinkommen.