amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 09:20Also ich (ledig) würde nach dem aktuellen Stand ab dem 01.03.2027 sogar in Niedersachen mehr verdienen. Zwar nur 25€ brutto aber ist schon peinlich für NRW wenn das alles sein sollte.

Ich habe den Besoldungsvergleich auch vorgenommen und halte mit A11 zusammen mit dem Saarland und MV im Bundesvergleich die rote Laterne. Ist doch herrlich..

Insgesamt halte ich diese Art der Besoldungssystematik für sehr kritisch, da das Leistungsprinzip ad absurdum geführt wird und die amtsangemessene Alimentation einen Hauch von sozialhilferechtlicher Bedarfsberechnung bekommt. So kann man Menschen auch motivieren.

Tomb9680

Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

A8ReichtSchon

Zitat von: Uriex in Heute um 09:29Ohne die Sonderzahlung die sie auch noch bekommen, oder mit?

Die Sonderzahlung in Niedersachsen habe ich nichtmal berücksichtigt, das ist das traurige. Habe nur die Grundbesoldung verglichen. Über viele Besoldugsgruppen hinweg ist Niedersachsen nun vor NRW, das ich das mal erlebe  :o

Uriex

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 10:44Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

Dafür gibt es ne Einmalzahlung

Rheini

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 10:44Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

Hast Du mal ein paar Seiten zurück geblättert?

Beamter04

Zum Thema Doppelverdienermodell gibt es übrigens einen sehr umfangreichen, aktuellen Aufsatz aus der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht:

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1

Tomb9680

Zitat von: Rheini in Heute um 11:11Hast Du mal ein paar Seiten zurück geblättert?

Oh nein, sorry.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist (vielleicht kam das auch schon hier...), vor 2 Jahren wurden die Mietenstufen eingeführt (die ich von Anfang an eher unfair fand, da man sich bewusst für oder gegen die Stadt entscheidet und das meiner Meinung nach nicht das Gehalt betreffen sollte), mit dem Hintergrund Geld zu sparen und die Zuschläge nicht für alle massiv hoch zu heben. nun muss es aber ja für die hohen Mietenstufen rechtlich nötig gewesen sein um die aA zu erreichen. Nun wurden diese abgeschafft. Es wurden zwar Zuschläge als Ausgleich angelegt, aber ja nur für die Personen, die vorher mehr bekommen haben. Das heißt also, dass eine Familie, die nun ein Kind neu bekommen, wesentlich weniger in der Tasche haben. Das passt aber doch nicht zusammen, wenn früher die aA mit den hohen Fam.zuschläge so gerade erreicht wurde und es jetzt für die gleiche Konstellation weniger Geld gibt. Oder bin ich einfach zu blöd um das zu verstehen.... Die Inflation wird ja auch ide nächsten Jahre nicht anhalten, so dass selbst wenn aktuell die aA eingehalten würde und selbst wenn durch das Abschmelzen der Zuschläge unterm Strich das Gehalt nicht sinkt, die aA in einigen Jahren unmöglich eingehalten werden kann.

Rheini

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 11:31Oh nein, sorry.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist (vielleicht kam das auch schon hier...), vor 2 Jahren wurden die Mietenstufen eingeführt (die ich von Anfang an eher unfair fand, da man sich bewusst für oder gegen die Stadt entscheidet und das meiner Meinung nach nicht das Gehalt betreffen sollte), mit dem Hintergrund Geld zu sparen und die Zuschläge nicht für alle massiv hoch zu heben. nun muss es aber ja für die hohen Mietenstufen rechtlich nötig gewesen sein um die aA zu erreichen. Nun wurden diese abgeschafft. Es wurden zwar Zuschläge als Ausgleich angelegt, aber ja nur für die Personen, die vorher mehr bekommen haben. Das heißt also, dass eine Familie, die nun ein Kind neu bekommen, wesentlich weniger in der Tasche haben. Das passt aber doch nicht zusammen, wenn früher die aA mit den hohen Fam.zuschläge so gerade erreicht wurde und es jetzt für die gleiche Konstellation weniger Geld gibt. Oder bin ich einfach zu blöd um das zu verstehen.... Die Inflation wird ja auch ide nächsten Jahre nicht anhalten, so dass selbst wenn aktuell die aA eingehalten würde und selbst wenn durch das Abschmelzen der Zuschläge unterm Strich das Gehalt nicht sinkt, die aA in einigen Jahren unmöglich eingehalten werden kann.

Eine gute Frage an den DH. Lass uns teilhaben wenn Du eine Antwort erhälst.

Max_Muster

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 11:31Oh nein, sorry.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist (vielleicht kam das auch schon hier...), vor 2 Jahren wurden die Mietenstufen eingeführt (die ich von Anfang an eher unfair fand, da man sich bewusst für oder gegen die Stadt entscheidet und das meiner Meinung nach nicht das Gehalt betreffen sollte), mit dem Hintergrund Geld zu sparen und die Zuschläge nicht für alle massiv hoch zu heben. nun muss es aber ja für die hohen Mietenstufen rechtlich nötig gewesen sein um die aA zu erreichen. Nun wurden diese abgeschafft. Es wurden zwar Zuschläge als Ausgleich angelegt, aber ja nur für die Personen, die vorher mehr bekommen haben. Das heißt also, dass eine Familie, die nun ein Kind neu bekommen, wesentlich weniger in der Tasche haben. Das passt aber doch nicht zusammen, wenn früher die aA mit den hohen Fam.zuschläge so gerade erreicht wurde und es jetzt für die gleiche Konstellation weniger Geld gibt. Oder bin ich einfach zu blöd um das zu verstehen.... Die Inflation wird ja auch ide nächsten Jahre nicht anhalten, so dass selbst wenn aktuell die aA eingehalten würde und selbst wenn durch das Abschmelzen der Zuschläge unterm Strich das Gehalt nicht sinkt, die aA in einigen Jahren unmöglich eingehalten werden kann.
Irgendwo ist da eine grundfalsche Annahme.
Die Mietestufe ist (war) für Menschen gedacht, die in einer Stadt arbeiten und dementsprechend dort leben, damit sie sich das Leben vor Ort leisten können.
Sie war nicht gedacht für Menschen, die in Kleinkleckersdorf arbeiten um jeden Tag 200km dorthin von Köln aus zu pendeln.
Wir arbeiten z.B. beide in Köln, haben 4 Kinder und konnten uns trotz Mietenstufe das Leben in der Stadt mit K nicht leisten, also sind wir ins Umland gezogen, wo trotz niedrigerer Mietstufe das Leben mit Kinden erschwinglicher ist.
Das spräche für eine komplette Schieflage bei der aA in den nächsten Jahren.

Uriex

Letztlich hat sich einfach die Berechnungsgrundlage geändert. Eine Unterscheidung zwischen Mietenstufen beim Familienzuschlag war dadurch nicht mehr statthaft. Die neue Höhe hat sich jetzt einfach nur an der neuen Berechnungslogik orientiert und da hält man sich an das Minimum.

Die Ausgestaltung der Ausgleichszulage war dann eine rein politische bzw. fiskalische Entscheidung, hier hätten sie jeden rechtlichen Spielraum gehabt dies auch anders zu entscheiden.

dasch

Zitat von: dasch in 11.09.2026 13:56Ich bin wirklich weit davon entfernt, eine Ahnung von der gesamten Materie zu haben. Aber von der Logik her: 2022 wurden doch die Familienzuschläge ab dem 2. Kind extrem erhöht. Grund war doch damals auch, die AA damit zu erreichen. Jetzt werden die Familiezuschläge sogar noch weiter erhöht. Wie wäre denn da die Begründung, für die Jahre 2009 bis 2021 bei der gleichen Höhe zu bleiben, wenn es ab 2022 plötzlich unbedingt erhöht werden musste? Und immerhin wurde doch auch immer argumentiert, dass man mit dieser Erhöhung auf der sicheren Seite sei und alles für die AA getan habe. In meinem Verständnis müsste es dann für die Vergangenheit ja auch mindestens eine Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 2. Kind geben.

Kann denn in dem Zusammenhang eventuell auch noch einmal jemand meinen Denkfehler aufklären, warum für viele hier eine Nachzahlung für die Jahre vor 2022 ausgeschlossen ist?

Uriex

Zitat von: dasch in Heute um 13:35Kann denn in dem Zusammenhang eventuell auch noch einmal jemand meinen Denkfehler aufklären, warum für viele hier eine Nachzahlung für die Jahre vor 2022 ausgeschlossen ist?

Ausgeschlossen aus meiner Sicht nicht, aber da wurde vom Verfassungsgericht schlicht bisher noch nicht drüber entschieden. In der Entscheidung aus 2020 wurde lediglich von der Grundannahme ausgegangen, dass diese bis zu 2 Kindern verfassungsgemäß wäre und ab 3 Kindern nicht mehr, deshalb wurde dort nachgebessert.

Schnarchnase81

Zitat von: Uriex in Heute um 13:44Ausgeschlossen aus meiner Sicht nicht, aber da wurde vom Verfassungsgericht schlicht bisher noch nicht drüber entschieden. In der Entscheidung aus 2020 wurde lediglich von der Grundannahme ausgegangen, dass diese bis zu 2 Kindern verfassungsgemäß wäre und ab 3 Kindern nicht mehr, deshalb wurde dort nachgebessert.

Das ist falsch. 2020 gab es ein Urteil zu Familien mit mehr als 2 Kindern (2 BvL 6/17 u.a.) und ein Urteil zur aA, ausgehend bis 2 Kinder (2 BvL 4/18)! Bitte nicht so einen Unsinn hier streuen, vor allem dieser Unsinn, dass bis zwei Kinder alles verfassungskonform gewesen sein soll, zumal gerade das 2. Urteil ausgiebigst in diesem Forum diskutiert wurde!

Schnarchnase81

Zitat von: dasch in Heute um 13:35Kann denn in dem Zusammenhang eventuell auch noch einmal jemand meinen Denkfehler aufklären, warum für viele hier eine Nachzahlung für die Jahre vor 2022 ausgeschlossen ist?


Für die Jahre vor 2022 spielt NRW einfach auf Zeit. Mit den Änderungen ab 2022 behauptete NRW dann, alles sei verfassungskonform. Daher hat NRW die 2022er Widersprüche auch im Jahr 2025 ablehnend beschieden. Aktuell laufen hier nicht ganz 2000 Klagen, wobei die meisten ruhend gestellt wurden und Musterverfahren geführt wurden. Die Widersprüche vor und nach 2022 ruhen aktuell und wurde durch das Land noch nicht beschieden!

dasch

Das ist mir eigentlich soweit bewusst. Dennoch meine ich hier mehrfach in den letzten Tagen gelesen zu haben, dass es für die Vorjahre NICHTS geben werde. Einmal wurde sogar geschrieben, es stehe entweder in dem Entwurf oder es wäre in einer Pressemitteilung gewesen. Mich hat daher interessiert, wie man auf diese Bestimmtheit kam.
Nur auf welche Zeit spielt man dort? Ich habe echt den Überblick verloren. Kommt für NRW auch noch ein eigenes Verfahren wie das für Berlin zuletzt?