amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 09:20Also ich (ledig) würde nach dem aktuellen Stand ab dem 01.03.2027 sogar in Niedersachen mehr verdienen. Zwar nur 25€ brutto aber ist schon peinlich für NRW wenn das alles sein sollte.

Ich habe den Besoldungsvergleich auch vorgenommen und halte mit A11 zusammen mit dem Saarland und MV im Bundesvergleich die rote Laterne. Ist doch herrlich..

Insgesamt halte ich diese Art der Besoldungssystematik für sehr kritisch, da das Leistungsprinzip ad absurdum geführt wird und die amtsangemessene Alimentation einen Hauch von sozialhilferechtlicher Bedarfsberechnung bekommt. So kann man Menschen auch motivieren.

Tomb9680

Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

A8ReichtSchon

Zitat von: Uriex in Heute um 09:29Ohne die Sonderzahlung die sie auch noch bekommen, oder mit?

Die Sonderzahlung in Niedersachsen habe ich nichtmal berücksichtigt, das ist das traurige. Habe nur die Grundbesoldung verglichen. Über viele Besoldugsgruppen hinweg ist Niedersachsen nun vor NRW, das ich das mal erlebe  :o

Uriex

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 10:44Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

Dafür gibt es ne Einmalzahlung

Rheini

Zitat von: Tomb9680 in Heute um 10:44Was passiert denn eigentlich jetzt dann mit den Ausgleichszulagen, welche vorher bei der Einführung der Mietenstufen gezahlt wurden? Wird dies auch irgendwo erwähnt. Ist schon ein ganz schönes Durcheinander mit den Zulagen... maximal kompliziert, damit auch ja keiner mehr durchblickt.

Hast Du mal ein paar Seiten zurück geblättert?

Beamter04

Zum Thema Doppelverdienermodell gibt es übrigens einen sehr umfangreichen, aktuellen Aufsatz aus der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht:

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1

Tomb9680

Zitat von: Rheini in Heute um 11:11Hast Du mal ein paar Seiten zurück geblättert?

Oh nein, sorry.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist (vielleicht kam das auch schon hier...), vor 2 Jahren wurden die Mietenstufen eingeführt (die ich von Anfang an eher unfair fand, da man sich bewusst für oder gegen die Stadt entscheidet und das meiner Meinung nach nicht das Gehalt betreffen sollte), mit dem Hintergrund Geld zu sparen und die Zuschläge nicht für alle massiv hoch zu heben. nun muss es aber ja für die hohen Mietenstufen rechtlich nötig gewesen sein um die aA zu erreichen. Nun wurden diese abgeschafft. Es wurden zwar Zuschläge als Ausgleich angelegt, aber ja nur für die Personen, die vorher mehr bekommen haben. Das heißt also, dass eine Familie, die nun ein Kind neu bekommen, wesentlich weniger in der Tasche haben. Das passt aber doch nicht zusammen, wenn früher die aA mit den hohen Fam.zuschläge so gerade erreicht wurde und es jetzt für die gleiche Konstellation weniger Geld gibt. Oder bin ich einfach zu blöd um das zu verstehen.... Die Inflation wird ja auch ide nächsten Jahre nicht anhalten, so dass selbst wenn aktuell die aA eingehalten würde und selbst wenn durch das Abschmelzen der Zuschläge unterm Strich das Gehalt nicht sinkt, die aA in einigen Jahren unmöglich eingehalten werden kann.