Höhergruppierung / Zwischenzeugnis

Begonnen von Arbeitnehmer, Heute um 12:20

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Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

wenn ein Mitarbeiter die Stelle wechselt und seine Aufgaben so verteilt werden, dass ich plötzlich Mehraufgaben habe, ab wann steht mir da ein Zwischenzeugnis zu wg neuer Stellenbescshreibung/Aufgaben bzw. gibt es da die Chance auf eine Höhergruppierung?

JahrhundertwerkTVÖD

Hier werden zwei Punkte angesprochen:

1: Aufgaben/Mehraufgaben werden verteilt. Wenn dies Änderung der bestehenden Stellenbeschreibung führt (z.B., zeitliche Anteile ändern sich, neue Tätigkeiten kommen hinzu, bestehende Anteile müssen reduziert werden) ist eine neue Stellenbeschreibung angebracht.

2: Mehraufgaben führen nicht automatisch zu einer Höhergruppierung. Hier kommt es auf die Art und Menge der höherwertigeren Tätigkeiten an 

MoinMoin

Zitat von: Arbeitnehmer in Heute um 12:20steht mir da ein Zwischenzeugnis
Grundsätzlich Nein, außer wenn sich dein Vorgesetzter dabei ändert

Unique

Ich schließe mich hier mal an, da mich das Thema tatsächlich auch betrifft. Mein Kollege geht in Pension und ich übernehme dann zum Beispiel das Erstellen von Gebührenbescheiden nach kostenpflichtigen Einsätzen unserer Feuerwehr (inklusive der Vorbereitung und Beratung unserer Widerspruchsstelle) , aber auch die Abrechnung von Werkstattleistungen der FW und die Betreuung der Behördenfahrschule. Dafür habe ich zumindest schon mal zu meinen eigentlichen 25 Wochenstunden 12 Stunden zusätzlich genehmigt bekommen (Stunden einer anderen Kollegin, die nach Elternzeit in Teilzeit arbeitet). Meine bisherige Stelle ist schon nach E8 bewertet. Wäre mit diesen zusätzlichen Aufgaben eine Höhergruppierung möglich? Dafür muss ja vermutlich die Stelle neu bewertet werden, kann ich da auch schlechter gestellt werden als bisher?